Kein TÜV weil Luftfilter und ESD
Hi Leute,
heute bzw. gerade ist uns echt der knaller Passiert.
TÜV-Termin:
Der Prüfer meinte das es nciht zulässig sein einen ESD und einen Sportluftfilter zu betreiben. Der ESD hat eine ABE und der Filter ist eingetragen. Das kann doch nicht sein, im Dez. ist unser damaliger Polo mit den gleichen eigenschaften auch durch den TÜV gekommen.
Was meint ihr dazu?
25 Antworten
Naja wenn die grünen meinen der ist zu laut. Dann gibts einfach mal eine Geräuschpegelmessung. Die haben bei richtigen Kontrollen kein Problem mit. Aber so kleine Streifen haben oft wenig Ahnung davon.
In den Eg-Genehmigungen der ESD`s wirste auch nix vom Luffi finden. Nur in den Gutachten der Luffis steht, das die nur mit Original AUspuffanlage betrieben werden darf. Und das steht auch erst seit dieses Jahr drin. Wer also noch ein Gutachten von letztes Jahr hat, hat Glück. Wenn der Luffi letztes Jahr eingetragen wurde, dann können einem die Bullen auch nix. Steht ja dann nix im Gutachten das das nciht zusammen betrieben werden darf. Könnte aber natürlich zu Probs führen weil es jetzt halt allgemein bekannt ist, das beides nicht mehr zusammenbetriben werden darf. Das Problem müsste sich aber normalerweise mit vorzeigen des Zettels vom TÜV und dem Gutachten erledigen.
Wer natürlich des SPruch im Gutachten des Luffis drin hat, so wie ich, und hat nicht beides in Kombi eingetragen, wird wohl Probleme bekommen.
@stephan1185
ich meinte das so, das ich meinen fz-schein(für luffi) und die eg genehmigung vom esd mithabe, und den grünen auf verlangen mein teilegtachten vom luffi zeige, wo ja nix von serien esd drin steht!!!
damit dürte das dann kein problem sein!!!
mfg
super, ich habe gar kein Gutachten vom Luffi mehr. der Prüfer hat den Luffi eingetragen und das Gutachten eingezogen.
hab den Luffi im Fz-Schein stehen. woher will die Bullerei denn jetzt wissen, ob der mit oder ohne ESD eingetragen wurde?
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Das sollte denen egal sein, weobei von den grün weißen das wohl eher die wenigsten wissen, außer du gerätst mal einen der sich auskennt. Wenns im Fzschein steht, sollte es gut sein und normal mit der Bullerei auch kein Problem geben.
Ich war heute beim TÜV und hatte keine Probleme
Selbst die Fehlende Dämmatte hat er nicht bemängelt.
Ich habe auch zuvor bei der Dekra angerufen. Da sagte mir der Prüfer dass er das zum ersten mal hört, dass es nicht zulässig sein soll
Glück gehabt würde ich sagen. Dann haste einen von den TÜv`s erwischt die sich nett so auskennen oder denen das egal is und fast alles eintragen. Wo is der TÜV genau? *g*
Nur mal zur Info die Alten Gutachten wo nichts Stand von Sportauspuff sind leider nicht mehr gültig.
Vor allem wenn er nicht mal schaut ob die Auflagen erfüllt sind wäre ich da sehr vorsichtig. Überraschungen kannst dann mal bei einer Fahrzeugkontrolle geben.
mein dekramensch hat sich genau die auflagen angeschaut und hatte auch die dämmatte die ich für den einen tag drin hatte abgenommen, diese aber nicht mit eingetragen, +g+
das gutachten war von 8/04 und die eintragung vom luffi im märz 05!es gab keine probleme oder so.....er hat alles für gut befunden damals!!!!!
mfg
Hab hier was neues entdeckt. Obwohl theoretisch ist es schon von 1999, vielleicht kommts allmählich beim TÜV/Dekra an...
http://www.tuev-hessen.de/Opel/index.html
Schnappt euch mal den Opelümrustkatalog 2005 (kann man immer mal brauchen ist auf jeden Fall ne nette Lektüre)
und schaut auf die Seite 169 zu Punkt 1.5 von "Erläuterungen zu §19"
Zitat:
Werden mehrere Änderungen die sich in ihrer Kombination so beeinflussen, dass eine Gefährdung zu erwarten ist oder eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, zeitgleich oder zeitlich versetzt vorgenommen so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn für die Kombination eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegt. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt §21 STVZO entsprechend. In diesen Fällen werden in der Regel über den Umfang einer Änderungsabnahme hinausgehende Prüfungen (z. B. Fahrversuche, Labor- oder Festigkeitsgutachten) erforderlich sein.