Kein TÜV wegen fehlender Bescheinigung für Auspuff?

Kawasaki ER 5

Hallo,

ich habe mir vor zwei Jahren eine gebrauchte Kawasaki ER5 mit frischem TÜV beim Händler gekauft und wollte gestern den TÜV erneuern lassen. Hat leider nicht geklappt, weil mir den Mann beim TÜV meinte, er könne den Auspuff nicht zu meinem Motorrad zuordnen. Also der Auspuff hat eine e Nummer, er kann sich jedoch nicht vergewissern, dass der Auspuff korrekt für ER5 zugelassen ist.

Woher bekomme ich eine solche Bescheinigung? Der Händler hat wohl keine Ahnung, wovon ich rede und verweist darauf, dass ich keine ABE mitführen muss wegen der e Nummer. Dessen bin ich mir bewusst. Es geht nur um diese „Zuordnung“. Im Internet habe ich nichts gefunden. Muss ich mich jetzt wirklich an den Hersteller wenden?

Es handelt sich um einen Barracuda Auspuff mit der e Nummer „e4 121“.

Liebe Grüsse

50 Antworten

Zitat:

@Msi100 schrieb am 3. Juli 2021 um 07:26:23 Uhr:


Hallo,

ich habe mir vor zwei Jahren eine gebrauchte Kawasaki ER5 mit frischem TÜV beim Händler gekauft und wollte gestern den TÜV erneuern lassen. Hat leider nicht geklappt, weil mir den Mann beim TÜV meinte, er könne den Auspuff nicht zu meinem Motorrad zuordnen. Also der Auspuff hat eine e Nummer, er kann sich jedoch nicht vergewissern, dass der Auspuff korrekt für ER5 zugelassen ist.

Woher bekomme ich eine solche Bescheinigung? Der Händler hat wohl keine Ahnung, wovon ich rede und verweist darauf, dass ich keine ABE mitführen muss wegen der e Nummer. Dessen bin ich mir bewusst. Es geht nur um diese „Zuordnung“. Im Internet habe ich nichts gefunden. Muss ich mich jetzt wirklich an den Hersteller wenden?

Es handelt sich um einen Barracuda Auspuff mit der e Nummer „e4 121“.

Liebe Grüsse

Also die Kollegen, die hier sagen, es ist nix weiter erforderlich und auch nicht erforderlich irgendwas mitzuführen haben Recht und dein Prüfer und alle die was Anderes sagen einfach nicht.

Ich würde nochmal hinfahren und das hier vorlegen:
Stellungnahme KBA: http://www.speedpro.de/pdf/KBA_Hinweis.pdf

Der Wisch ist bald 20 Jahre alt und es gibt immer noch Prüfer/Polizisten/"Sach"verständige die das nicht auf die Kette kriegen. Unglaublich.

Und wenn der Prüfer meint, das E-Zeichen gehört nicht zu deinem Mopped, dann ist er in der Beweispflicht, nicht du.

Und wie soll der Prüfer das nachweisen, wenn er die Nummer schon in die Suchmaske eingetragen hat und diese es nicht herausgespukt hat?
Da ist der Prüfer in keiner Pflicht, irgendwas nun zu beweisen, warum der Topf doch drauf passt oder halt nicht.
Denn dafür gibt es die Zugänge und unterlagen.
Klar will ich hier jetzt nicht sagen, dass der Prüfer sich nicht vertippt haben könnte, aber er muss hier gar nichts beweisen.
Denn für Ihn ist es immer noch besser lieber die Plakette nicht zu geben, als anders herum und dann passiert was. Denn dann wird er auch hierzu ein Bein schon in den Knast gestellt haben....

Deshalb ist es immer gut eine Bescheinigung vom Hersteller auch mitzuführen, auch wenn diese per Gesetz nicht wichtig wäre. Man kann es den Prüfern, Polizisten etc. auch einfacher machen.

Dennoch kann man auch zu einer anderen Prüforganisation fahren und diese Fragen, wenn der wirklich zu gelassen ist und auch in der Datenbank steht, findet der es vermutlich dann.

Zitat:

...

Deshalb ist es immer gut eine Bescheinigung vom Hersteller auch mitzuführen, auch wenn diese per Gesetz nicht wichtig wäre. Man kann es den Prüfern, Polizisten etc. auch einfacher machen.

...

Ja das ist ja auch in Ordnung und würde ich auch machen, aber da dieses E-Prüfzeichen-Zertifikat keine Pflicht ist, stellen es einige Auspuff-Hersteller auch gar nicht erst aus. Dann gibts den Wisch/Karte etc. gar nicht und wird es auch nicht geben, auch nicht auf Nachfrage beim Hersteller.

Was soll man dann machen?

Das E-Prüfzeichen ist drauf, darauf ist eine Nummer. Und die ist gültig bis jemand das Gegenteil nachweist.

Wenn der Prüfer nicht fähig genug ist, die Nummer nachzuprüfen, dann kann doch der Kunde nicht dafür büßen müssen.

Ich verstehe, dass der Prüfer da die Plakette nicht gibt, der hat bestimmt täglich Diskussionen um sowas aber ich wäre da nicht vom Hof gefahren. Dann muss es eben der Vorgesetzte erledigen oder die TÜV Zentrale oder oder oder.

Am Ende ist es aber auch den Stress nicht wert. Am Besten ist es wirklich zu einer anderen Prüfstelle zu fahren. Der nächste Prüfer interessiert sich vermutlich nicht mal dafür.

Ich hab immer meine ABEs brav beisammen, die wollte noch nie einer sehen, weder Prüfer noch Polizei.

Und wie soll der Prüfer beweisen, dass er nicht zugelassen ist?
Nur weil der Besitzer behauptet, die wäre so gekauft worden kann er nicht davon ausgehen und muss hier auch nichts beweisen.
Es soll auch Betrüger geben, die Nummern einfach einstanzen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Knalla schrieb am 6. Juli 2021 um 08:48:21 Uhr:



Zitat:

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Deshalb ist es immer gut eine Bescheinigung vom Hersteller auch mitzuführen, auch wenn diese per Gesetz nicht wichtig wäre. Man kann es den Prüfern, Polizisten etc. auch einfacher machen.

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Ja das ist ja auch in Ordnung und würde ich auch machen, aber da dieses E-Prüfzeichen-Zertifikat keine Pflicht ist, stellen es einige Auspuff-Hersteller auch gar nicht erst aus. Dann gibts den Wisch/Karte etc. gar nicht und wird es auch nicht geben, auch nicht auf Nachfrage beim Hersteller.

Was soll man dann machen?

Das E-Prüfzeichen ist drauf, darauf ist eine Nummer. Und die ist gültig bis jemand das Gegenteil nachweist.

Wenn der Prüfer nicht fähig genug ist, die Nummer nachzuprüfen, dann kann doch der Kunde nicht dafür büßen müssen.

Ich verstehe, dass der Prüfer da die Plakette nicht gibt, der hat bestimmt täglich Diskussionen um sowas aber ich wäre da nicht vom Hof gefahren. Dann muss es eben der Vorgesetzte erledigen oder die TÜV Zentrale oder oder oder.

Am Ende ist es aber auch den Stress nicht wert. Am Besten ist es wirklich zu einer anderen Prüfstelle zu fahren. Der nächste Prüfer interessiert sich vermutlich nicht mal dafür.

Ich hab immer meine ABEs brav beisammen, die wollte noch nie einer sehen, weder Prüfer noch Polizei.

Hallo
Du siehst die Sache durch die Rosa Brille. Egal ob TÜV, Dekra, usw. greifen diese alle auf die gleiche Datenbank zurück nämlich die vom KBA, die sind also alle vernetzt. Wie Forster 007 schon richtig schreibt gibt es auch Betrüger. Wenn ich jetzt hin gehe und schlage im Endschalldämpfer eine erfundene Nummer ein, dann muss der TÜV mir nicht beweisen, dass ich gemogelt habe. Aber E Nummer ist nicht E Nummer. Es gibt auch E Nummern wo diese in bestimmten Ländern nicht zugelassen sind wie z.b. Deutschland und der Schweiz.
Aber wie Forster 007 schon schreibt werden Fake E Nummer auf diverse Teile von Händler bei Ebay und Amazon legal verkauft obwohl diese Händler genau wissen das es Fake E-Nummer sind.
Hier ein Beispiel. Meine jüngste Tochter hat Anfang des Jahres ihren Führerschein gemacht und wollte unbedingt einen Golf haben, weil sie darauf gelernt hat. Also habe ich ihr ein Anfänger Auto gekauft einen Golf 6 von 2011 der noch gut da stand. Um ihn ein bisschen auf zu pimpen wollten wir Die Halogen Scheinwerfer vorne und Hinten durch LED ersetzen. Bei Amazon habe ich dann einen Händler gefunden aus Deutschland der auch bei Ebay Aktiv ist der diese anbietet mit eingestanzter E Nummer. Also habe ich die Teile bestellt. Als diese ankamen kontrollierte ich dies und die E Nummer waren auch drin, jedoch bemerkte ich das die Rückleuchten fast Schwarz waren. Ich wusste aber das Schwarze Rückleuchten in Deutschland verboten sind, nur Rot oder Dunkel Rote sind erlaubt. Also die Teile gar nicht erst eingebaut und mit dem Golf zur Dekra gefahren. Die haben sich die Teile angeschaut und haben in ihrer Datenbank nachgeschaut und nach gefühlten 30 Min. haben Sie dann die E- Nummer gefunden, es war eine aus Zypern für Landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Dekra hat also direkt abgewunken. Die Teile wieder zurückgeschickt und ein bisschen Recherchiert und dabei fest gestellt das nachträgliche LED nur von der Firma Hella und Osram in Deutschland erlaubt sind. Diese haben wir dann von Osram gekauft mit ABE und KBA Zulassung waren aber dann fast doppelt so teuer.
Das Zum Thema E- Nummern.
Fazit:
Wie der User geschrieben hat, hat er die Maschine gebraucht mit frischem TÜV vom Händler gekauft, was jetzt 2 Jahre her ist. Wo liegt das Problem ? Er bringt die Maschine wieder zum gleichen Händler und der soll Sie wieder über den TÜV bringen egal wie oder alternativ hat er ja den TÜV Bericht bekommen wo er die Maschine gekauft hat und soll sie beim gleichen TÜV vorführen und sollte der TÜV dann abwinken, diesen dann fragen warum der Händler sie vor 2 Jahren durchbekommen hat.

Mache den einfachen Weg, denn du willst ja so schnell wie möglich fahren oder das Teil los werden. Ich habe für dich einen Orginalen gefunden für 25.- Euro. Hole ihn dir klopfe ihn drauf und fahre damit zum TÜV und danach machst du wieder deinen alten drauf.

Für 25 Euro würde ich kein Fass auf machen

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../1801728921-306-2153

Oder man bleibt selbst dann legal und lässt den originalen drauf. Sollte die Polizei doch der Meinung sein zu kontrollieren und dann genauso davor stehen und den möglicherweise illegalen pott nicht in der Kartei finden, kann dieser beschlagnahmt werden und die weiterfahrt unterbunden werden. Ja, ist der worst case, aber will man das wirklich für einen Auspuff? Vorallem mit jetzt noch Vorwissen?

Zitat:

@Forster007 schrieb am 6. Juli 2021 um 11:58:17 Uhr:


Oder man bleibt selbst dann legal und lässt den originalen drauf. Sollte die Polizei doch der Meinung sein zu kontrollieren und dann genauso davor stehen und den möglicherweise illegalen pott nicht in der Kartei finden, kann dieser beschlagnahmt werden und die weiterfahrt unterbunden werden. Ja, ist der worst case, aber will man das wirklich für einen Auspuff? Vorallem mit jetzt noch Vorwissen?

Das ist richtig, wenn der TÜV die Nummer nicht findet, dann findet die Rennleitung ihn auch nicht. Er hat bisher nur Glück gehabt das er nicht zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war. Still legen werden Sie ihn vermutlich nicht so lange die DB Zahl nicht überschritten wird, er bekommt dann eine Mängelkarte und dann das gleiche Spiel wie beim TÜV. Rückbau vorführen bei der Rennleitung, zurück bauen. Aber er will den Hobel ja eh verkaufen

Die pauschale Aussage - Schwarze Rückleuchten sind in Deutschland verboten - und - nur Rot oder Dunkelrot ist erlaubt - ist auch wieder Klasse und ein Lacher erster Güte. Dann macht sich ja z.B. VW strafbar mit ihren Rückleuchten Black Line für den Polo oder T-Roc die man beim Freundlichen kaufen kann. Sachen gibt es aber auch. Es könnte an der vorgeschriebenen Leuchtfarbe und Leuchtstärke und dem Geometrischen Sichtwinkel liegen welche erfüllt sein müssen um eine Zulassung zu erhalten und nicht schon im Grundsatz deshalb an einer dunklen Streuscheibe scheitert. Wieder eine Vermischung von Tatsachen, aber das kennt der geneigte Leser ja.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 6. Juli 2021 um 11:17:26 Uhr:



Zitat:

@Knalla schrieb am 6. Juli 2021 um 08:48:21 Uhr:


Ja das ist ja auch in Ordnung und würde ich auch machen, aber da dieses E-Prüfzeichen-Zertifikat keine Pflicht ist, stellen es einige Auspuff-Hersteller auch gar nicht erst aus. Dann gibts den Wisch/Karte etc. gar nicht und wird es auch nicht geben, auch nicht auf Nachfrage beim Hersteller.

Was soll man dann machen?

Das E-Prüfzeichen ist drauf, darauf ist eine Nummer. Und die ist gültig bis jemand das Gegenteil nachweist.

Wenn der Prüfer nicht fähig genug ist, die Nummer nachzuprüfen, dann kann doch der Kunde nicht dafür büßen müssen.

Ich verstehe, dass der Prüfer da die Plakette nicht gibt, der hat bestimmt täglich Diskussionen um sowas aber ich wäre da nicht vom Hof gefahren. Dann muss es eben der Vorgesetzte erledigen oder die TÜV Zentrale oder oder oder.

Am Ende ist es aber auch den Stress nicht wert. Am Besten ist es wirklich zu einer anderen Prüfstelle zu fahren. Der nächste Prüfer interessiert sich vermutlich nicht mal dafür.

Ich hab immer meine ABEs brav beisammen, die wollte noch nie einer sehen, weder Prüfer noch Polizei.

Hallo
Du siehst die Sache durch die Rosa Brille. Egal ob TÜV, Dekra, usw. greifen diese alle auf die gleiche Datenbank zurück nämlich die vom KBA, die sind also alle vernetzt. Wie Forster 007 schon richtig schreibt gibt es auch Betrüger. Wenn ich jetzt hin gehe und schlage im Endschalldämpfer eine erfundene Nummer ein, dann muss der TÜV mir nicht beweisen, dass ich gemogelt habe. Aber E Nummer ist nicht E Nummer. Es gibt auch E Nummern wo diese in bestimmten Ländern nicht zugelassen sind wie z.b. Deutschland und der Schweiz.
Aber wie Forster 007 schon schreibt werden Fake E Nummer auf diverse Teile von Händler bei Ebay und Amazon legal verkauft obwohl diese Händler genau wissen das es Fake E-Nummer sind.
...

Nein, ich sehe die Sache durch einen Gesetzestext. Und der besagt nicht, der Prüfer muss zu jeder Zeit nachvollziehen können, ob die E-Nummer gültig ist durch ein zusätzliches Schriftstück.

Der besagt nur, die E-Nummer auf dem Auspuff ist ausreichend.

Warum die KBA Abfrage jetzt nichts ergeben hat, weiß man ja auch nicht. Unfähiger Benutzer? Tatsächlich gefälschte E-Nummer? Gar kein Barracuda Auspuff sondern ein Nachbau aus China?

Da fehlen dann die endgültigen Informationen, die wahrscheinlich nie kommen werden, weil der TE sich nicht meldet oder eine der vorgeschlagenen einfacheren Methoden bevorzugt, was auch ok ist.

Aber ich würde mich weigern, wenn mir die Plakette verwährt wird, obwohl alles legal ist.

Zitat:

@Knalla schrieb am 6. Juli 2021 um 14:34:53 Uhr:



Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 6. Juli 2021 um 11:17:26 Uhr:


Hallo
Du siehst die Sache durch die Rosa Brille. Egal ob TÜV, Dekra, usw. greifen diese alle auf die gleiche Datenbank zurück nämlich die vom KBA, die sind also alle vernetzt. Wie Forster 007 schon richtig schreibt gibt es auch Betrüger. Wenn ich jetzt hin gehe und schlage im Endschalldämpfer eine erfundene Nummer ein, dann muss der TÜV mir nicht beweisen, dass ich gemogelt habe. Aber E Nummer ist nicht E Nummer. Es gibt auch E Nummern wo diese in bestimmten Ländern nicht zugelassen sind wie z.b. Deutschland und der Schweiz.
Aber wie Forster 007 schon schreibt werden Fake E Nummer auf diverse Teile von Händler bei Ebay und Amazon legal verkauft obwohl diese Händler genau wissen das es Fake E-Nummer sind.
...

Nein, ich sehe die Sache durch einen Gesetzestext. Und der besagt nicht, der Prüfer muss zu jeder Zeit nachvollziehen können, ob die E-Nummer gültig ist durch ein zusätzliches Schriftstück.

Der besagt nur, die E-Nummer auf dem Auspuff ist ausreichend.

Warum die KBA Abfrage jetzt nichts ergeben hat, weiß man ja auch nicht. Unfähiger Benutzer? Tatsächlich gefälschte E-Nummer? Gar kein Barracuda Auspuff sondern ein Nachbau aus China?

Da fehlen dann die endgültigen Informationen, die wahrscheinlich nie kommen werden, weil der TE sich nicht meldet oder eine der vorgeschlagenen einfacheren Methoden bevorzugt, was auch ok ist.

Aber ich würde mich weigern, wenn mir die Plakette verwährt wird, obwohl alles legal ist.

Was willst du denn da anderes machen, willst du gegen den TÜV Klagen? das dauert Jahre und der Ausgang ist ungewiss.

Unfähigernutzer mag in der Realität stimmen, aber zählt hier nicht. Der wurde ausgebildet und da muss man von ausgehen dürfen, dass dieser weiß was er tut. Und das mehr als jemand, der dort hingeht und behauptet, es wäre so. Denn dieser könnte ja auch beweisen...
Deshalb hat hier der Prüfer erstmal recht. Und man selbst ist im beweiszwang. Dessen hat der Prüfer seine Pflicht getan.

Zitat:

@OisBayern schrieb am 6. Juli 2021 um 14:33:25 Uhr:


Die pauschale Aussage - Schwarze Rückleuchten sind in Deutschland verboten - und - nur Rot oder Dunkelrot ist erlaubt - ist auch wieder Klasse und ein Lacher erster Güte. Dann macht sich ja z.B. VW strafbar mit ihren Rückleuchten Black Line für den Polo oder T-Roc die man beim Freundlichen kaufen kann. Sachen gibt es aber auch. Es könnte an der vorgeschriebenen Leuchtfarbe und Leuchtstärke und dem Geometrischen Sichtwinkel liegen welche erfüllt sein müssen um eine Zulassung zu erhalten und nicht schon im Grundsatz deshalb an einer dunklen Streuscheibe scheitert. Wieder eine Vermischung von Tatsachen, aber das kennt der geneigte Leser ja.

Es war klar das von dir wieder so ein blöder Kommentar kommt, denn außer alle User zu kritisieren ist dir noch nichts anderes eingefallen. Wer Lesen kann dem gehört die Welt. Hier geht es sich NICHT um schwarze Rückleuchten die von Werk aus verbaut sind, sondern um Zubehör. Kennst du den Unterschied ? Schaue dir das Video auf YouTube an ( Link ) dann hast du wieder was gelernt.

https://www.youtube.com/watch?v=ViUUtg2Uaxg

So so, ab Werk wenn man sie im offiziellen ZUBEHÖR beim freundlichen VW Händler ums Eck kaufen kann? Ist es ein Unterschied ob ein Zubehörhersteller oder der Fahrzeughersteller das Teil mit Zulassung anbietet zum nachrüsten?

Alle? Nein auf keinen Fall, nur DICH bei dem Stammtischgesülze was du abgibst. Es geht nicht um Rückleuchten, du schreibst aber einen Brief darüber. Nur weil du dich im Tal der Ahnungslosen befindest soll man jeden Mist den du von dir gibst (und auch noch davon überzeugt bist das es richtig ist) ohne Kommentar stehen lassen? Wenn du dein "Wissen" aus YouTube ziehst, dann, ja dann bist aber Ganz weit vorne mit dabei. Respekt.

@Knalla

So schaut es aus. Grund ist das bei einer Anfrage an das KBA bzgl. einer EG-Teilegenehmigung die nicht in Deutschland durchgeführt bzw. erteilt wurde in der Regel auch nicht beim KBA hinterlegt ist sondern in dem ausstellenden Land bzw. der Genehmigungsbehörde. Die Anfrage kann weitergeleitet werden, Antwort dauert aber oder kommt teilweise überhaupt nicht zurück. Würde ja auch keinen Sinn ergeben in Deutschland jedes Teil zu speichern aus dem Ausland, da ja nach EU-Recht mit dem Prüfzeichen der alleinige Legalitätsnachweis gegeben ist. Wie du schreibst, die ab und an von manchem Hersteller mitgegebene "Service-Karte / Verwendungsnachweis" macht die Sache einfacher, nötig ist sie seit Einführung der EG-Teilegenehmigung bei den Flöten zu Mitte der 90er Jahre nicht.

Zitat:

@OisBayern schrieb am 6. Juli 2021 um 16:07:50 Uhr:


So so, ab Werk wenn man sie im offiziellen ZUBEHÖR beim freundlichen VW Händler ums Eck kaufen kann? Ist es ein Unterschied ob ein Zubehörhersteller oder der Fahrzeughersteller das Teil mit Zulassung anbietet zum nachrüsten?

Alle? Nein auf keinen Fall, nur DICH bei dem Stammtischgesülze was du abgibst. Es geht nicht um Rückleuchten, du schreibst aber einen Brief darüber. Nur weil du dich im Tal der Ahnungslosen befindest soll man jeden Mist den du von dir gibst (und auch noch davon überzeugt bist das es richtig ist) ohne Kommentar stehen lassen? Wenn du dein "Wissen" aus YouTube ziehst, dann, ja dann bist aber Ganz weit vorne mit dabei. Respekt.

@Knalla

So schaut es aus. Grund ist das bei einer Anfrage an das KBA bzgl. einer EG-Teilegenehmigung die nicht in Deutschland durchgeführt bzw. erteilt wurde in der Regel auch nicht beim KBA hinterlegt ist sondern in dem ausstellenden Land bzw. der Genehmigungsbehörde. Die Anfrage kann weitergeleitet werden, Antwort dauert aber oder kommt teilweise überhaupt nicht zurück. Würde ja auch keinen Sinn ergeben in Deutschland jedes Teil zu speichern aus dem Ausland, da ja nach EU-Recht mit dem Prüfzeichen der alleinige Legalitätsnachweis gegeben ist. Wie du schreibst, die ab und an von manchem Hersteller mitgegebene "Service-Karte / Verwendungsnachweis" macht die Sache einfacher, nötig ist sie seit Einführung der EG-Teilegenehmigung bei den Flöten zu Mitte der 90er Jahre nicht.

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