Kein TÜV wegen fehlender Bescheinigung für Auspuff?
Hallo,
ich habe mir vor zwei Jahren eine gebrauchte Kawasaki ER5 mit frischem TÜV beim Händler gekauft und wollte gestern den TÜV erneuern lassen. Hat leider nicht geklappt, weil mir den Mann beim TÜV meinte, er könne den Auspuff nicht zu meinem Motorrad zuordnen. Also der Auspuff hat eine e Nummer, er kann sich jedoch nicht vergewissern, dass der Auspuff korrekt für ER5 zugelassen ist.
Woher bekomme ich eine solche Bescheinigung? Der Händler hat wohl keine Ahnung, wovon ich rede und verweist darauf, dass ich keine ABE mitführen muss wegen der e Nummer. Dessen bin ich mir bewusst. Es geht nur um diese „Zuordnung“. Im Internet habe ich nichts gefunden. Muss ich mich jetzt wirklich an den Hersteller wenden?
Es handelt sich um einen Barracuda Auspuff mit der e Nummer „e4 121“.
Liebe Grüsse
50 Antworten
Die Frage war doch genau gestellt @Pluto, aber eine Antwort darauf habe ich nicht gelesen. Eher dann was wo einfach nicht zusammen passt und einfach falsch ist wie dieses -->die keine ABE oder KBA Nummer haben.
- Was ist der Unterschied zwischen einer ABE und einer EG-BE für Zubehörteile?
- Welche Kennzeichnung müssen die Bauteile in der jeweiligen Ausführung aufweisen bzw. haben sie?
- Welche Unterlagen müssen bei was von beidem mitgeführt werden und was ist dabei zu beachten?
Hallo
Ich versuche es dir ganz einfach zu erklären. Wenn wir hier bei dem User sein Schalldämpfer eine E Nummer hat braucht man hier für keine ABE mitzuführen. Aber Achtung die E Nummer sagt nur aus das der Schalldämpfer in der EU ( Mit Ausnahmen ) zugelassen ist, hieraus kannst du aber nicht ersehen für welches Motorrad. Sagen wir jetzt als Beispiel der Schalldämpfer hat die E- Nummer E- 123 das würde dann aussagen als Beispiel das du den Schalldämpfer auf einer Kawa Z1000 Bauj. 2008-12 montieren darfst, jedoch nicht auf andere Modelle von Kawasaki oder zb. Honda, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Eine ABE Bescheinigung bekommst du z.b., wenn du dir andere Gas und Kupplungsgriffe dran montierst von dem jeweiligen Hersteller. Diese ABE ( Bescheinigung ) musst du immer mit dir führen denn in der ABE Bescheinigung ist dann aufgeführt das der Gas und Kupplungshebel für deine Maschine und Typ und Baujahr vom KBA ( Kraftfahrzeug Bundesamt ) zugelassen ist bzw. Abgenommen wurde. Die Nummer von der ABE ( Bescheinigung ) muss die gleiche sein wie sie dann auch in dem Gas und Kupplungsgriffe eingestanzt sind. Vergisst du die ABE einmal sind bei der Rennleitung sind 10.- Euro fällig und musst diese innerhalb von 1 Woche bei der Rennleitung vorzeigen.
Du kannst auch den teureren Weg nehmen und montierst die das Gas und Kupplungsgriffe dran und fährst mit der ABE ( Bescheinigung ) zum TÜV. Das ist dann eine Einzelabnahme und kostet bei uns ( Vorort von Düsseldorf ) 38.- Euro. Dann bekommst du vom TÜV eine Bescheinigung und kannst damit zum Straßenverkehrsamt fahren und Sie dir in deine Papiere eintragen lassen ( Kostet 12.- Euro ) dann brauchst du in Zukunft keine ABE mitzuführen. Lese dir mal die beiden Links durch
https://mtp-racing.de/...shebel-Kupplungshebel-Set-lang-mit-ABE_49?...
https://www.radicalracing.de/motorrad-lexikon-was-ist-eine-eg-be
Kleine Fehler und Lücken sind immer noch enthalten obwohl du dich schon näherst.
- Eine ABE ist eine Nationale Vorschrift und das ABE-Typzeichen beginnt mit KBA und dann folgender Nummer. Das ABE "Heftchen" muss mitgeführt werden.
- Bei EG-BE / ECE z.B. bei Auspuffanlagen nach Richtlinie 97/24/EG ... ist es seitens des Inhabers nicht erforderlich eine Betriebserlaubnis / Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern wenn die Auspuffanlage mit Genehmigungskennzeichen versehen ist und steht somit dem Halter auch nicht zur Verfügung.
- Die Zuordnung bzgl. einer Zulassung der Anlage bzw. Töpfe für Bike XY stellt der Hersteller / Importeur / Verkäufer durch seine Verkaufsunterlagen sicher bei einer E-Flöte.
- Bei den Hebeln ist nur vom Gesetzgeber her beim BREMShebel eine Zulassung erforderlich. Wird natürlich meist im Pack angeboten, sprich Kupplung und Bremshebel.
- Bei Bauteilen welche mit einer ABE ausgerüstet sind für das passende Fahrzeug bedeutet es nicht automatisch das ein mitführen reicht. Die Auflagen in der ABE sind entscheident. Meist nur wenn ansonsten Serienmäßig und nichts verändert würde was sich gegenseitig beeinflussen kann. Beispiel: Stahlflexbremsschläuche für vorne haben eine ABE, Auflage dann oft: nur mit Serienmäßigem Lenker. Wenn nicht dann ist eine Abnahme erforderlich.
- Wenn ich bereits geprüfte Bauteile mit ABE wie in deinem Beispiel eintragen lasse damit ich weniger an Papier rumschleppen muss, dann ist doch keine Einzelabnahme nach §19(2) erforderlich wenn die Auflagen erfüllt sind, sondern ist eine normale Anbau- Änderungsabnahme nach §19(3)
Zitat:
@OisBayern schrieb am 4. Juli 2021 um 18:52:43 Uhr:
Kleine Fehler und Lücken sind immer noch enthalten obwohl du dich schon näherst.- Eine ABE ist eine Nationale Vorschrift und das ABE-Typzeichen beginnt mit KBA und dann folgender Nummer. Das ABE "Heftchen" muss mitgeführt werden.
- Bei EG-BE / ECE z.B. bei Auspuffanlagen nach Richtlinie 97/24/EG ... ist es seitens des Inhabers nicht erforderlich eine Betriebserlaubnis / Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern wenn die Auspuffanlage mit Genehmigungskennzeichen versehen ist und steht somit dem Halter auch nicht zur Verfügung.
- Die Zuordnung bzgl. einer Zulassung der Anlage bzw. Töpfe für Bike XY stellt der Hersteller / Importeur / Verkäufer durch seine Verkaufsunterlagen sicher bei einer E-Flöte.
- Bei den Hebeln ist nur vom Gesetzgeber her beim BREMShebel eine Zulassung erforderlich. Wird natürlich meist im Pack angeboten, sprich Kupplung und Bremshebel.
- Bei Bauteilen welche mit einer ABE ausgerüstet sind für das passende Fahrzeug bedeutet es nicht automatisch das ein mitführen reicht. Die Auflagen in der ABE sind entscheident. Meist nur wenn ansonsten Serienmäßig und nichts verändert würde was sich gegenseitig beeinflussen kann. Beispiel: Stahlflexbremsschläuche für vorne haben eine ABE, Auflage dann oft: nur mit Serienmäßigem Lenker. Wenn nicht dann ist eine Abnahme erforderlich.
- Wenn ich bereits geprüfte Bauteile mit ABE wie in deinem Beispiel eintragen lasse damit ich weniger an Papier rumschleppen muss, dann ist doch keine Einzelabnahme nach §19(2) erforderlich wenn die Auflagen erfüllt sind, sondern ist eine normale Anbau- Änderungsabnahme nach §19(3)
Wie schön, dass du so sehr ins Detail gehst, mit dem Kupplungshebel und Bremshebel hast du natürlich recht nur für die Bremse braucht man eine ABE, aber ich habe noch niemanden gesehen der 2 unterschiedliche hatte zumal, wenn du nur eins von zwei kaufst diese dann 30 % teurer sind.
Dein letzter Absatz ist falsch und denke einmal nach dann weißt du auch warum. Ich verwette meinen Arsch und ich habe nur einen du bekommst nur mit einem ABE Heftchen die Sache nie beim Straßen Verkehrsamt in deinen Papieren eingetragen. Warum ? Ganz einfach. Durch den neuen Einbau des Bremshebels ändert sich deine Betriebserlaubnis, es muss also vom TÜV abgenommen werden ob der Bremshebel auch Ordnungsgemäß eingebaut wurde und das u.a. dein Bremslicht funktioniert. Ob das Teil beim TÜV jetzt Einzelabnahme oder Änderungsnachweis genannt wird ist ein Wortspiel und kommt auf das gleiche raus. Ich habe das gerade hinter mir mit Raximo Brems und Kupplungshebel, wenn du mir nicht glaubst kann ich dir gerne 3 Fotos schicken ( ABE+TÜV+Papiere )
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Schrieb ich Straßenverkehrsamt? Lese ich nirgends und die machen auch keine Anbauabnahme :-)
Ein Bauteil mit einer ABE für dein Fahrzeug, wo evtl. enthaltene Auflagen nicht zum tragen kommen da ansonsten Serie, brauchen nie wenn es der Kunde eingetragen haben will eine Einzelabnahme nach §19(2) sondern es reicht eine Änderungsabnahme nach §19(3).
Das hat mit Wortspiel nichts zu tun sondern DIR muss bewusst werden das es 2 verschiedene Dinge sind. Wenn es eine gültige ABE war bei dir (Fahrzeugtyp etc. auch alles passt) und sonst Serie ist, dann schaust auf deinen Zettel der Abnahme und liest ob nach §19(2) oder §19(3) durchgeführt wurde.
Noch deutlicher kann ich es nicht schreiben, man muss schon auch wissen was was ist und nicht Änderungsabnahme mit Straßenverkehrsamt und Einzelabnahme mit Änderungsabnahme gleich setzen und als Wortspiel bezeichnen :-)
Zitat:
@OisBayern schrieb am 4. Juli 2021 um 23:20:34 Uhr:
Schrieb ich Straßenverkehrsamt? Lese ich nirgends und die machen auch keine Anbauabnahme :-)Ein Bauteil mit einer ABE für dein Fahrzeug, wo evtl. enthaltene Auflagen nicht zum tragen kommen da ansonsten Serie, brauchen nie wenn es der Kunde eingetragen haben will eine Einzelabnahme nach §19(2) sondern es reicht eine Änderungsabnahme nach §19(3).
Das hat mit Wortspiel nichts zu tun sondern DIR muss bewusst werden das es 2 verschiedene Dinge sind. Wenn es eine gültige ABE war bei dir (Fahrzeugtyp etc. auch alles passt) und sonst Serie ist, dann schaust auf deinen Zettel der Abnahme und liest ob nach §19(2) oder §19(3) durchgeführt wurde.
Noch deutlicher kann ich es nicht schreiben, man muss schon auch wissen was was ist und nicht Änderungsabnahme mit Straßenverkehrsamt und Einzelabnahme mit Änderungsabnahme gleich setzen und als Wortspiel bezeichnen :-)
Es reicht jetzt, ich werde jetzt nicht mehr antworten, es gelten Erfahrungswerte, ihrgend was im Netz ab zukopieren kann meine Oma sofern Sie noch Leben würde
Habe ich was kopiert aus dem Netz?
Zeige dir auf was falsch ist was du von dir gibst und wo die Unterschiede liegen. Deine Reaktion lässt darauf schließen das dir die Argumente ausgehen und eben dann Aussagen wie die mit dem kopieren aus dem Hut gezaubert werden. Ansonsten stelle doch ein Bild von der Änderungsabnahme hier ein, dann ist ja zu sehen nach was die Abnahme erfolgte.
Zitat:
@OisBayern schrieb am 4. Juli 2021 um 23:55:20 Uhr:
Habe ich was kopiert aus dem Netz?
Zeige dir auf was falsch ist was du von dir gibst und wo die Unterschiede liegen. Deine Reaktion lässt darauf schließen das dir die Argumente ausgehen und eben dann Aussagen wie die mit dem kopieren aus dem Hut gezaubert werden. Ansonsten stelle doch ein Bild von der Änderungsabnahme hier ein, dann ist ja zu sehen nach was die Abnahme erfolgte.
Gut machen wir, ich stelle Sie Morgen hier mit allen Fotos hier rein, denn wir haben jetzt Mittnacht und ich muss ins Bett und dann bin ich auf deine Reaktion gespannt
Zitat:
@OisBayern schrieb am 4. Juli 2021 um 23:55:20 Uhr:
Habe ich was kopiert aus dem Netz?
Zeige dir auf was falsch ist was du von dir gibst und wo die Unterschiede liegen. Deine Reaktion lässt darauf schließen das dir die Argumente ausgehen und eben dann Aussagen wie die mit dem kopieren aus dem Hut gezaubert werden. Ansonsten stelle doch ein Bild von der Änderungsabnahme hier ein, dann ist ja zu sehen nach was die Abnahme erfolgte.
So Klugscheisser, hier alle Bilder. Beachte die Eintragung in den Papieren ( letztes Bild ) mit der Nummer 91661 und das erste Bild von Raximo
Zitatfunktion zu benutzen klappt gut bei dir :-)
Ansonsten gut gebrüllt Löwe. Deine unfreundliche Art mit dem Klugscheisser (hast ein Eigentor geschossen) lässt jetzt mal stecken, gehst tief in dich und liest ganz genau was drauf steht nach was die Abnahme erfolgte. Dann benutzt du Google, gibst es ein, liest nach für was die §19(3) steht und vergleichst es mit deiner Aussage bzgl. der Einzelabnahme. Danach scrollst weiter und liest nach was ich geschrieben habe nach was die Abnahme erfolgt. Wenn dann noch Fragen offen sind von deiner Seite und du einfach nicht zugeben willst Unsinn erzählt zu haben gibt es nur noch wenige Möglichkeiten warum das so ist: Beratungsresistent oder ein Verständnisproblem und / oder eine (gewollte?) Leseschwäche bei den Dingen die ich geschrieben habe.
Sorry, mit dem Klugscheisser war nicht so gemeint, es war schon sehr spät und müde und etwas gereizt. Nach dem du jetzt ein halbes Buch geschrieben hast, erkläre mir doch bitte was dies mit seinem Endschalldämpfer zu tun hat ?
Du haust doch in deinen Erklärungen alles was Rang und Namen hat durcheinander. Von EG-Teilegenehmigungen über ABE, über die Kennzeichnungen der Bauteile und am Schluss die verschiedenen Arten von einer Eintragung bis hin zur unmöglichen Änderungs- Anbauabnahme beim Straßenverkehrsamt wo ich nie geschrieben habe. Du gehst auf keinen Fehler von dir ein (was jedem passieren kann), verwettest aber deinen Hintern, erzählst was von müde und erwartest von mir eine Erklärung. Nö.
Zitat:
@OisBayern schrieb am 5. Juli 2021 um 11:02:34 Uhr:
Du haust doch in deinen Erklärungen alles was Rang und Namen hat durcheinander. Von EG-Teilegenehmigungen über ABE, über die Kennzeichnungen der Bauteile und am Schluss die verschiedenen Arten von einer Eintragung bis hin zur unmöglichen Änderungs- Anbauabnahme beim Straßenverkehrsamt wo ich nie geschrieben habe. Du gehst auf keinen Fehler von dir ein (was jedem passieren kann), verwettest aber deinen Hintern, erzählst was von müde und erwartest von mir eine Erklärung. Nö.
Alles was du bisher geschrieben hast, hat nichts aber auch gar nichts mit der Frage des Users mit seinem Endschalldämpfer zu tun, also kann man alles getrost vergessen weil es ihm nicht weiter geholfen hat.
Schön das du jetzt nach deinen Fehltritten auf den Auspuff pochst (um den ging es mir nicht, sondern um deine Aussagen / Erklärungen) und keine Einsicht zeigst das ein Teil was du geschrieben hast einfach Murks / Durcheinander / Vermischung war bei den Dingen die ich dir aufgezeigt habe. Einsicht gleich 0 (Null), nun der Versuch der Ablenkung. Erst eine Wette lostreten und dann den Einsatz nicht bringen.
Soll und darf sich jeder seine Meinung dazu bilden. Alleine schon auf deinen Bildern (wo deiner festen Meinung nach eine Einzelabnahme lt. dir durchgeführt wurde bei den Hebeln) ist eben deine Meinung / Wissen nicht haltbar und widerlegt. Da kommen wir dann wieder zur Einsicht :-)
Ansonsten lasse ich es jetzt gut sein. Hat für mich den Beigeschmack einer Endlosschleife was da von dir kommt und vergessen bzw. nicht akzeptieren wirst es ja eh wieder :-)
Zitat:
@OisBayern schrieb am 5. Juli 2021 um 14:51:54 Uhr:
Schön das du jetzt nach deinen Fehltritten auf den Auspuff pochst (um den ging es mir nicht, sondern um deine Aussagen / Erklärungen) und keine Einsicht zeigst das ein Teil was du geschrieben hast einfach Murks / Durcheinander / Vermischung war bei den Dingen die ich dir aufgezeigt habe. Einsicht gleich 0 (Null), nun der Versuch der Ablenkung. Erst eine Wette lostreten und dann den Einsatz nicht bringen.
Soll und darf sich jeder seine Meinung dazu bilden. Alleine schon auf deinen Bildern (wo deiner festen Meinung nach eine Einzelabnahme lt. dir durchgeführt wurde bei den Hebeln) ist eben deine Meinung / Wissen nicht haltbar und widerlegt. Da kommen wir dann wieder zur Einsicht :-)
Ansonsten lasse ich es jetzt gut sein. Hat für mich den Beigeschmack einer Endlosschleife was da von dir kommt und vergessen bzw. nicht akzeptieren wirst es ja eh wieder :-)
Sorry, ich kann dir nicht weiter Helfen, denn ich bin kein Arzt