Kein Tüv wegen anderer original Stahlfelgen als im Fahrzeugschein.

Hallo alle zusammen, also die berühmte Tüv Abnahme wird immer Katastrophaler.
Mein Nissan Primera P11 1.6l Bj.97 bekamm kein Tüv wegen angeblich Falscher Rad Reifengröße.
Ich habe Standartmäßige OEM Nissan 15x6 Stahlfelgen drauf.
Der Tüv Mensch pocht aber auf die Reifengröße im Fahrzeugschein und irgendwelche Angaben in seinem PC.
Angeblich darf der Primera P11 1.6 nur 14" Zoll Felgen fahren!
Mit Reifen die man als Fahrradreifen nutzen kann. 175/70 R14. Oh man ey...

Ich habe ihm 1000x erklärt das die Primeras früher ab Werk mit 14,15,16 und sogar 17" Felgen ausgeliefert wurden. Im Werkstatthandbuch steht es ebenso.
Keine Chance, es müssen partu die original 14" Felgen drauf.

Wie soll man sich bei sowas verhalten? Wenn man nicht mal mehr die original Stahlfelgen fahren darf?
Laut Tüv Mann Aussage solle ich mir nun Alufelgen mit irgendeiner ABE KBA blablabla holen.
Aber nur in 14" Zoll! Ich habe ihm nochmal klar gemacht, das ich keine Alus will, und bin abghauen.

Mein Fazit aktuell, nie wieder DEKRA! Das wird immer schlimmer.

71 Antworten

TÜV, DEKRA, GTÜ usw. wollen doch nicht Schikanieren nur manch einer muss das erst einmal Kapieren,

wird ein Mangel am Fahrzeug festgestellt ist gleich der Prüfer schuld,
sind die Reifen Blank ist der Prüfer Schuld,
keine Funktionierenden Bremsen auch der Prüfer Schuld.

Stell dir doch mal vor es gäbe bei uns keinen TÜV etc. glaubst Du dann wäre alles Besser?
Sei doch lieber Froh wenn jemand Dein Fahrzeug auf Verkehrssicherheit Untersucht statt Dich mit einem Defekten Fahrzeug auf die Straße schickt und Du Dich oder (noch Schlimmer) andere in Gefahr bringst....

Geht doch hier gar nicht um tatsächliche Mängel, sondern um einen behaupteten, der keiner ist.

Nicht zulässige Rad/Reifen Kombi ist kein tatsächlicher Mangel sondern nur ein behaupteter?

Im Eröffnungsthread steht
... Nissan Primera ... auf OEM Nissan Felge ... und der Prüfer sieht da ein NoGo.

Da ist meine erste Vermutung das die Felge von einem anderen Nissan kommt und somit natürlich erst "legitimiert" werden muss. Das ist aber nicht in einer HU und auch nicht ohne Papier zur Felge machbar.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Tim_P. schrieb am 11. Dezember 2024 um 20:34:34 Uhr:



Ich habe Standartmäßige OEM Nissan 15x6 Stahlfelgen drauf.
Der Tüv Mensch pocht aber auf die Reifengröße im Fahrzeugschein und irgendwelche Angaben in seinem PC.
Angeblich darf der Primera P11 1.6 nur 14" Zoll Felgen fahren!

Ich habe ihm 1000x erklärt das die Primeras früher ab Werk mit 14,15,16 und sogar 17" Felgen ausgeliefert wurden.

Also ich hab mir mal die Mühe gemacht, nachzuschauen.

Ab Werk 16 und 17 Zoll hab ich nirgends gefunden.

Aber es gab Nissan P11 die serienmäßg 185/65 R 15 fahren dürfen auf 6x15 mit Et 42 oder 45

Insofern könnten (!) die Felgen des TE erlaubt sein. Leider hat der TE die Schlüsselnummer zu 2.2 nicht vollständig genannt @Tim_P.

Wenn die 15 Zoll Felgen und die Reifen von den Maßen her wirklich stimmen ist es natürlich ärgerlich, schade das es wohl nicht so einfach war dem Prüfer nachzuweisen das es eben doch Werksausstattung war.

Ich habe jahrelang Reifen gefahren die bei meinem Modell ganz streng genommen nicht zulässig sind ( Reifengröße passt aber es waren Sommerreifen und in der Größe sind nur Winter zulässig.)

Hat in all den Jahren aber auch keinen Prüfer interessiert, oder ist ihnen nicht aufgefallen.

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Dezember 2024 um 12:12:39 Uhr:



Zitat:

@Tim_P. schrieb am 11. Dezember 2024 um 20:34:34 Uhr:



Ich habe Standartmäßige OEM Nissan 15x6 Stahlfelgen drauf.
Der Tüv Mensch pocht aber auf die Reifengröße im Fahrzeugschein und irgendwelche Angaben in seinem PC.
Angeblich darf der Primera P11 1.6 nur 14" Zoll Felgen fahren!

Ich habe ihm 1000x erklärt das die Primeras früher ab Werk mit 14,15,16 und sogar 17" Felgen ausgeliefert wurden.

Also ich hab mir mal die Mühe gemacht, nachzuschauen.

Ab Werk 16 und 17 Zoll hab ich nirgends gefunden.

Aber es gab Nissan P11 die serienmäßg 185/65 R 15 fahren dürfen auf 6x15 mit Et 42 oder 45

Insofern könnten (!) die Felgen des TE erlaubt sein. Leider hat der TE die Schlüsselnummer zu 2.2 nicht vollständig genannt @Tim_P.

16" OZ Saturn auf dem Primera P11 Si als Zubehör und 17" am Primera STW der mit dem FlipFlop Lack.

BBS Alufelgen.

Für die gibt es ein gesondertes Gutachten und dürfen erst nach Abnahme gefahren werden.

Alles Gesülze, anstatt mal die Wahrheit zu sagen.

Das funktioniert aber nicht, weil hier ein paar ganz ausgeschlafene Kollegen am Start sind.

Zitat:

@Hennaman schrieb am 11. Dezember 2024 um 21:17:47 Uhr:



Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. Dezember 2024 um 21:02:36 Uhr:


Dann hat er natürlich nicht automatisch Recht.

Der Prüfer ist ja nicht Verpflichtet Gutachten etc. zu suchen, das ist Sache vom Halter

@Hennaman

Aber anhand der Typzulassung kann jeder Prüfer nachschauen, welche Felgen- Reifen Kombination zugelassen ist.
Das gehört nun mal zu seinen Aufgaben.
So macht es immer mein Prüfer bisher seit Jahren bei meinen Fahrzeugen.
Egal ob ist jetzt mit 16 Zoll OEM Felgen und WR vorfahre oder 19 Zöller OEM Felgen mit SR.
Und ja, es steht nur eine Reifengröße im Fahrzeugschein bei mir z.B.

@TE
Ich habe hier 17“ Felgen, Werksausstattung von einem Audi A3, die passen auch auf meinen Audi RS6, den gab es damals auch mit 17“ Rädern. Ist alles original Audi, darf ich nach Deiner Logik einfach so fahren. Gedanken ob die Felgen das Gewicht/ Geschwindigkeiten aushalten o.ä. sind ja hinfällig weil alles Audi…..

Zitat:

Aber anhand der Typzulassung kann jeder Prüfer nachschauen, welche Felgen- Reifen Kombination zugelassen ist.
Das gehört nun mal zu seinen Aufgaben.
So macht es immer mein Prüfer bisher seit Jahren bei meinen Fahrzeugen.
Egal ob ist jetzt mit 16 Zoll OEM Felgen und WR vorfahre oder 19 Zöller OEM Felgen mit SR.
Und ja, es steht nur eine Reifengröße im Fahrzeugschein bei mir z.B.

Die Frage ist , ist diese Datenbank wirklich vollständig vor allem bei älteren " Exoten" ist kann man daran schon mal zweifeln.

Wobei der Nissan Primera in den 90er Jahren eigentlich kein Exot war sondern schon Recht gängig.

Nochmal: ich hab in der Datenbank, die hinsichtlich der KBA Daten sehr wohl vollständig ist, nachgeschaut.

Es gibt Nissan P11, die die Felgen des TE fahren dürfen, manche aber nicht.

Für die genaue Aussage fehlen die restlichen Ziffern von Feld 2.2

@Tim_P.

Jetzt Du, Kollege Tim…

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Dezember 2024 um 19:39:07 Uhr:


Nochmal: ich hab in der Datenbank, die hinsichtlich der KBA Daten sehr wohl vollständig ist, nachgeschaut.

Es gibt Nissan P11, die die Felgen des TE fahren dürfen, manche aber nicht.

Für die genaue Aussage fehlen die restlichen Ziffern von Feld 2.2

9648 325

Deine Antwort
Ähnliche Themen