Kein Hinweis auf Schneekettenfreigabe beim Räderkauf

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo hier im Forum,

Es ist doch eine Frechheit jemandem Winterreifen zu verkaufen auf die dann keine Schneeketten passen.
Ich habe mir für diesen Winter Sebring mit 255/35 r18 gekauft, möchte in den Skiurlaub fahren und bekomme dafür keine Schneeketten. Was mache ich den nun? Hat jemand das gleiche Problem?
Ich kann mir doch jetzt deswegen keine neuen Reifen kaufen und in die Schweizer Hochalpen ohne Schneeketten dieses Jahr gleicht einem fast selbstmord...

LG von einer verzweifelten Tiggi

Beste Antwort im Thema

Ich finde , dass wir langsam auf amerikanische Verhältnisse zusteuern. Für alles wird versucht Andere verantwortlich zu machen, siehe Klage eines Tierbesitzers, der seinen Wellensittich in der Microwelle trocknen wollte und sich anschließend wundert, dass der Vogel sich in Einzelteile zerlegt.Anschließend wird der Hersteller verklagt, weil in der BA nicht steht, dass man keine Tiere damit trocknen darf.
In meiner fast 42 jährigen Kraftfahrzeit habe ich in der Regel immer mehrere Kfz gefahren ausgerüstet mit Sommer und Winterrädern. Da kommen u.a. zig Sätze Winterreifen zusammen. Nie wurde ich beim Kauf gefragt, ob ich auch Schneeketten nutzen möchte. Bei uns( Nordwesten der Republik) wäre solch eine Frage schon fast als exotisch zu bezeichnen. Daher sehe ich es bei uns z.B. als "Pflicht des Kunden" an, dem Verkäufer mein Nutzungsprofil darzustellen.

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Zitat:

@Pniggel schrieb am 2. Februar 2018 um 11:39:22 Uhr:



Zitat:

@Peericles schrieb am 2. Februar 2018 um 11:22:30 Uhr:


Der Winter-Breit-Reifen-Fahrer mit Schneeketten die funktionieren hat gesprochen. Aber ich kann dein ärmlich Ansatz verstehen. Breit-Reifen waren nicht im Budget also muss es den anderen ja madig machen.

Das sind genau die Super-Breit-Reifen-Schneeketten-Fahrer wie du vermutlich einer bist,die immer wieder dafür verantwortlich sind bei uns,wenn es nicht weiter geht auf den Straßen.

..............

Wenn man lesen kann,ist man eindeutig im Vorteil und noch wichtiger ist das gelesene auch zu verstehen.
Es war nie die Rede von Breitreifen madig machen,sondern darauf hinzuweisen,dass es mit schmälern einfach besser geht.

...................

Moin,
das liegt wohl an den vielen Schlägen auf den Hinterkopf?😕
Tja, so ist das mit den Nordlichtern!😁

Gleichwohl haben die schweizerischen Beiträge nichts mit dem Thema zu tun.

Tschüss
Hannes

Ich finde , dass wir langsam auf amerikanische Verhältnisse zusteuern. Für alles wird versucht Andere verantwortlich zu machen, siehe Klage eines Tierbesitzers, der seinen Wellensittich in der Microwelle trocknen wollte und sich anschließend wundert, dass der Vogel sich in Einzelteile zerlegt.Anschließend wird der Hersteller verklagt, weil in der BA nicht steht, dass man keine Tiere damit trocknen darf.
In meiner fast 42 jährigen Kraftfahrzeit habe ich in der Regel immer mehrere Kfz gefahren ausgerüstet mit Sommer und Winterrädern. Da kommen u.a. zig Sätze Winterreifen zusammen. Nie wurde ich beim Kauf gefragt, ob ich auch Schneeketten nutzen möchte. Bei uns( Nordwesten der Republik) wäre solch eine Frage schon fast als exotisch zu bezeichnen. Daher sehe ich es bei uns z.B. als "Pflicht des Kunden" an, dem Verkäufer mein Nutzungsprofil darzustellen.

Zitat:

@Madmax321 schrieb am 2. Februar 2018 um 12:55:30 Uhr:


.........................................................
Daher sehe ich es bei uns z.B. als "Pflicht des Kunden" an, dem Verkäufer mein Nutzungsprofil darzustellen.

Hallo,

das mag wohl im Empfinden des Einzelnen so sein.

Gleichwohl übertragen Gesetzgeber und Rechtsprechung, in immer mehr Bereichen, diese Veranwortung auf den Berater.

Dazu gehört auch die Abfrage des Nutzungsverhaltens und der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden.

Ob nun beim Verkauf eines Reifensatzes mir WR, die Verantwortung dazu gehört, auf die Nichttauglichkeit für Schneeketten, an einem
bestimmten Fahrzeug hin zu weisen, dazu gehört?

Zumindest im Online-Handel kommt immer wieder der Hinweis die Passgenauigkeit und Zulässigkeit, der Rad/Reifenkombination am Fahrzeug, individuell an den Fahrzeugpapieren zu prüfen. Dies ist auch bei SR der Fall. Die Tendenz erscheint mir hier eindeutig.

Gruß

Hannes

Ich seh das etwas differenzierter. Würde eine Mikrowelle damit beworben besonders gut für die Trocknung von Kanarenvögeln geeignet zu sein, fände ich es durchaus in Ordnung den Hersteller hierfür in die Pflicht zu nehmen.

Ich sehe aber auch, daß die Lage hier ein wenig anders liegt. Die Räder werden beworben hervorragend für Schneeketten geeignet zu sein, aber in der Betriebsanleitung wird darauf hingewiesen, daß man keine Ketten montieren darf.

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Zitat:

Ob nun beim Verkauf eines Reifensatzes mir WR, die Verantwortung dazu gehört, auf die Nichttauglichkeit für Schneeketten, an einem bestimmten Fahrzeug hin zu weisen, dazu gehört?

In der Vergangenheit stand das in den Katalogen und Preislisten drin. Die Beispiele wurden hier schon zitiert. Also schien es doch Common Sense zu sein, darauf hinzuweisen.
Warum diese Hinweise entfernt wurden erschließt sich mir nicht. Der Ärger ist doch damit vorprogrammiert.

Zitat:

Hallo,

das mag wohl im Empfinden des Einzelnen so sein.

Gleichwohl übertragen Gesetzgeber und Rechtsprechung, in immer mehr Bereichen, diese Veranwortung auf den Berater.

Dazu gehört auch die Abfrage des Nutzungsverhaltens und der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden.

Viel Spaß beim finden der Gesetzes Texte

die diese Aussage stützen.

😉

Als gelernter Kaufmann kann ich dir Sagen, das man während einer Beratung zu vielen verpflichtet ist, aber ganz sicher nicht dazu gesetzlich

verpflichtet

ist das Nutzungsprofil des Kunden zu erfragen.

Zitat:

@SIB6274 schrieb am 2. Februar 2018 um 08:42:49 Uhr:


Es bleibt Grauzone und es ist nicht schön geredet und es ist nicht empfohlen und es ist nicht intendiert, irgendetwas davon zu tun. Lediglich die Problemfelder sind dargelegt.

Da bin ich mal gespannt, wie Du das begründen kannst, dass das "nur" eine Grauzone ist.
Solange es kein gegenteiliges Gutachten, keine ABE oder gar eine Herstellerfreigabe dafür gibt, ist das definitiv nicht erlaubt, ohne wenn und aber, ohne Grauzone, ohne Empfehlung oder was auch immer!
Ich sehe da nicht den Hauch einer Chance, die Grauzone, also halb legal, der Rennleitung dem TÜV, dem Unfallgutachter o.ä. beizubringen...

Ich fand es ehrlich gesagt auch schade und komisch, daß es von VW nur eine Rad/Reifen-Kombi gibt die Kettentauglich ist. Im Zubehör habe ich dann meine jetztigen Felgen von Rondell gefunden, die für den Tiguan auch eine andere Reifengröße freigeben. Habe jetzt 225/60R17 montiert und dazu feingliedrige Ketten mit 9mm Freigang. Lt. ABE möglich. Die Frage ist klar immer, wie viel Wissen erwarte ich vom Kunden als Verkäufer. Richtig fände ich aber schon, wenn der Verkäufer darauf hinweißt, daß bei Winterreifen nur bei Version XY Ketten möglich sind. Im Sommer gibts da ja nix zu beachten...da wirst aber evtl. auch drauf hingewiesen, daß 20" nicht so komfortabel ist. Daher finde ich bei Winterreifen schon wichtig, daß vom Verkäufer ein Hinweis kommt. Eine HAFTUNG würde ich aber daraus nicht direkt ableiten wollen, AUSSER ich habe meinen Händler vorher genau danach gefragt.

Zitat:

@Pniggel schrieb am 1. Februar 2018 um 22:31:54 Uhr:


Es ist erstaunlich was man hier so liest.
Da fährt man einen 4 Motion,im Sommer lass ich es mir ja gefallen,habe die breiten Größen auch bei mir drauf,aber im Winter,dann auch noch so breit wie nur möglich und dann fährt man mit diesem Auto (4 Motion) in die Berge und dann schreit man bei der ersten Schneeflocke schon nach Schneeketten,
unfassbar für mich,aber ehrlich.
Wenn wir dann in der Schweiz Autos fahren sehen mit Schneeketten,meistens auch noch auf gut geräumten Straßen (trockene/nassen Straßen),bei uns sind die Straßen immer gut geräumt oder haben eine gut befahrbare Schneedecke,dann sind es Nordlichter aus Deutschland oder Holländer,denn nur die bringen so etwas fertig.
Bei dem ersten Schnee,den man sieht wird dann schon Panik geschoben.
Die Zuliefer-Industrie freut es,allen einen schönen Winterurlaub bei uns.

Anmerkung:Ihr Breit-Winterreifen-und Schneeketten-Fahrer schaut euch mal eine Rallye im Winter an,haben die auch die breiten Reifen drauf???Nein warum wohl??

Ja, es gibt aber bei euch auch ab und zu Straßen mit Schneeketten Pflicht. Hier rege ich mich auch über die ängstlichen Fahrer auf - Hilfe, ein Schneeflöckchen.

Wenn ich jeden Winter mit Schnee zu tun hätte, seit Kindesbeinen auf, hätte ich das auch gewusst. Da es hier fast nie schneit, komme ich mit meinem Auto sehr gut zu recht - vor allem mit den Reifen. Ich finde es nicht richtig, jetzt auf mir herumzuhacken. Ich kaufe mir einen Allrad und für den Winter bestelle ich mir im Nachhinein Winterkompletträder Original von VW, damit ich „auch gut im Schnee unterwegs bin, da das Auto ja auch in den Skiurlaub fährt“ - mit dem freundlichen zusammen geguckt und die Sebrings ausgesucht, wegen blödem großen Reifendruckkontrollsystem noch mehr bezahlen müssen. Klar habe ich nicht explizit danach gefragt, finde meine Situation trotzdem unglücklich

Aber wie oft besteht denn wirklich Schneekettenpflicht auf bestimmten Berg-/Passstraßen?

Nach dieser -> Auflistung ist das derzeit überschaubar, wenn überhaupt nicht sowieso komplett gesperrt. In der Regel reicht doch "Winterausrüstung" (Winterreifen). Ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen und mit einem quattro, äh 4Motion 😉 sowieso nicht.

Sogar eines meiner früheren Lieblingsschigebiete, nämlich Obertauern (Radstätter Tauern) ist "offen" (keine Kettenpflicht).

Zitat:

@chevie schrieb am 2. Februar 2018 um 09:44:42 Uhr:



Zitat:

@RSLiner schrieb am 2. Februar 2018 um 09:35:08 Uhr:


Schließlich scheitert des meistens an der inneren Freigängigkeit zum Federbeinteller hin, und das kann man mit einer angepassten ET relativ einfach egalisieren

Und du glaubst allen Ernstes das der normale Verkäufer bzw der (teilweise unbedarfte) Kunde das weiss?

Nein, das meine ich nicht. Dieser Satz bezieht sich drauf, dass es für VW ein einfaches wäre, die explizit nur mit Winterreifen bestellbaren Felgen in deren ET so auszuführen, dass diese genügend Platz für die Schneeketten bieten.

Das grundlegende Problem liegt eigentlich darin, dass man es innerhalb eines Automobilkonzerns nicht schafft, dass über die ganze Modellpalette hinweg Fahrwerke und Karosserien so konstruiert werden, dass man durchweg einheitliche Anbaumaße (ET, Felgenbreiten und -höhen) für die Felgen hat (Bereifung kann ja variabel sein). Man erfindet das Rad im wahrsten Sinne des Wortes jedes Mal neu.

Gruß
RSLiner

@fwcruiser Kettenpflicht besteht zum Beispiel in den französischen Alpen (3 Täler). Dreimal waren wir dort, zweimal haben wir Ketten aufziehen müssen, die Kettenlosen durften drehen, wenn sie denn noch drehen konnten ... ach so, wir waren mit dem Tiguan I mit 4motion dort, aber die Differenzierung zwischen Frontantrieb und Allrad ist den Cops maximal egal.

Zitat:

Klar habe ich nicht explizit danach gefragt, finde meine Situation trotzdem unglücklich

Keiner bedankt sich dafür wenn er Lehrgeld zahlen muss, zumindest nicht sofort.

Passiert eben jeden mal, gehört zum Leben dazu und aus Fehlern lernt man.

Nur übernimmst du keine Verantwortung für

dein Handeln

und schiebst die Schuld lieber auf den Händler.

Du lebst in einer Gegend in der es so gut wie nie Schneit (deine Worte) und selbst wenn wird niemand in deiner Gegend Schneeketten brauchen.

Ist es dann nicht gerade umso unverantwortlicher von dir selbst, das du das Thema Schneeketten nicht auf den Tisch gebracht hast?

Du wusstest ja schließlich das du in den Skiurlaub willst.
Der Händler konnte nur schwer wissen das du die Eine von Tausend Kunden bist die Schneeketten auf Ihren Winterreifen benötigt, in einer Region in der es so gut wie nie Schneit..

Auf der Arbeit sagen wir dazu. ''Shit in, shit out.''
Du hast deinen Teil vergeigt und in einer Perfekten Welt hätte der Händler deinen Fehler ausgeglichen.
Hat er aber nicht, damit hat der Typ sich sicher keine Bestnote für seine Arbeit verdient.

Aber verantwortlich für die Misere bist letztlich alleine du.
Und um bei deinen Worten zu bleiben, die wahre Frechheit ist das du nicht die Verantwortung für dein Handeln übernehmen möchtest und die Schuld auf jemand anderen abwälzen willst.

Und das ist auch schon der Grund dafür warum die Leute hier auf dir rum hacken. 😉

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 2. Februar 2018 um 15:25:20 Uhr:



Zitat:

@SIB6274 schrieb am 2. Februar 2018 um 08:42:49 Uhr:


Es bleibt Grauzone und es ist nicht schön geredet und es ist nicht empfohlen und es ist nicht intendiert, irgendetwas davon zu tun. Lediglich die Problemfelder sind dargelegt.

Da bin ich mal gespannt, wie Du das begründen kannst, dass das "nur" eine Grauzone ist.
Solange es kein gegenteiliges Gutachten, keine ABE oder gar eine Herstellerfreigabe dafür gibt, ist das definitiv nicht erlaubt, ohne wenn und aber, ohne Grauzone, ohne Empfehlung oder was auch immer!
Ich sehe da nicht den Hauch einer Chance, die Grauzone, also halb legal, der Rennleitung dem TÜV, dem Unfallgutachter o.ä. beizubringen...

Es ehrt Dich ja, dass Du im Sinne der per Gutachten abgesicherten Zulässigkeit so hartnäckig bist, aber es bleibt dennoch nur Deine Auffassung, genau wie das andere nur meine Auffassung bleibt. Ich würde sagen, dass ich lediglich meine Einschätzung begründen kann, aber nicht, wie es sein würde, wenn es hart auf hart kommt.

Ich versuche es noch mal so, nicht weil ich Dich überzeugen möchte, sondern nur um Deine Frage nach "meiner Begründung" zu beantworten:

Wenn es also hart auf hart kommt, geht es letztlich um die Auslegung einer Kausalität. Und das bitte ich nicht als Aufruf zu illegalen Handlungen oder sonst etwas zu verstehen, das ist lediglich mein private Einschätzung.

1) Wenn Du mit Schneeketten, deren Betrieb per Gutachten abgesichert ist, die jedoch nicht vorschriftsmäßig montiert wurden, einen Unfall verursachst, weil die Lenkung wegen einer abgerutschten Schneekette blockiert hat, dann wird das Dein Problem sein, mit und ohne Gutachten, völlig egal. Eine Kausalität zwischen Fehlverhalten und Unfall ist gegeben.

2) Wenn Du mit Schneekette ohne Gutachten rückwärts beim Ausparken in ein anderes Auto fährst, dann wird das auch Dein Problem sein, aber dennoch ist die Schneekette nicht ursächlich für den Auffahrunfall. Es würde aber sicher geprüft werden, ob die Schneekette nicht vielleicht doch ursächlich war, da wird es dann spannend. Geprüft wird sicherlich, ob der Unfall ohne Vorhandensein der Schneekette auch passiert wäre. Eine Kausalität zwischen Fehlverhalten und Unfall ist gegeben.

Wenn also eine nicht freigegebene Schneekette für einen entstandenen Schaden als ursächlich relevant einzustufen ist (Gegenprobe: wäre der Schaden mit freigegebener Kette auch entstanden?), dann hast Du ein Thema. Aber mit der freigegeben Kette eben auch. Wenn nix passiert, gibt es auch keinen Schaden, egal mit welcher Kette.

Ich habe leider auch noch nicht herausgefunden, warum die 0mm Freigang Ketten überhaupt in Deutschland angeboten werden, wenn sie eh nicht legalisiert sein könnten. Auch weiß ich nicht, warum die Kettenhersteller möglicherweise nicht freigegebene Normalo-Ketten gleichsam anbieten für Raddimensionen, bei denen niemals genügend Platz im Radhaus ist.

Ich habe mal bei einem Anbieter geschaut, das Bild für die gewählten Beispiel bleibt maximal diffus und orientiert letztlich abstrakt auf den Fahrzeughersteller ...

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