Kein Green Twister für Astra F ????
Hi,
wollte mir einen Luftfilter (Twister) von Green zulegen und hab mal auf ein paar Seiten im Internet rumgestöbert und das Gutachten angeschaut. Leider suche ich mein Auto vergeblich in der Liste, kann das sein? Hat von euch einer einen Astra und den Luftfilter verbaut?
Ich habe einen Astra F X20XEV.
Wißt ihr zufällig was ich da für einen Anschluß benötige?
26 Antworten
das hab ich auch nie verstanden,ich hatte auch neulich auf meinem astra drauf,leider nicht eingetragen.
auf der homepage findet man auch für den astra.
http://www.green-filter.de/modelle.html
Auf der Hompage findet man nur den Austauschfilter für Astra F (kein X20XEV) aber nicht den Twister. Komische Sache.
Für alle die es interessiert:
Ich hab vorher mal bei green angerufen und nachgefragt warum es das nicht für den Astra F gibt.
Als Antwort bekam ich daß sie wohl dabei sind langsam aber sicher alle Fahrzeuge (darunter auch der Astra F) aufzunehmen. Momentan kann man aber eine Unbedenklichkeitsbescheinung bekommen. Man sollte das aber vorher mit dem TÜV seines Vertauens abklären ob er das auch einträgt. Weiter hat er gemeint daß das wohl in den alten Bundesländer bisher noch nie Probleme gab während sich die Neuen Bundesländer da teilweise etwas quer stelle. Verstehen muß ich das ja nicht (ist wohl Länderache ;-) ) aber betrifft mich zum Glück auch nicht.
Aehnliches Thema:
Moechte mir demnaechst ein Sportluftfilter kaufen und dieser wird von dieser Firma sein. Nur bleibt die Frage welchen:
Einen normalen Austauschfilter oder dieses Direkt-Kit-Standard. Gibt es eigentlich zu beiden passende TUEV Gutachten? Die Homepage von Green hilft da nicht sonderlich weiter, alles etwas zweideutig.
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günstig sind die austauschfilter,denn die musst du nicht eintragen.den kit mit dem offenen lufi musst du eintragen und je nach tüv auch noch ne dämmatte holen.bei den austauschfilter hört man keinen sound wie beim offenen lufi.
Fuer was braucht man dann die Daemmmatte?
Zitat:
Original geschrieben von Eddy21
Fuer was braucht man dann die Daemmmatte?
Häh? Die brauchst du, wie Mokiss beschrieben hat, nicht beim Austauschfilter, sondern bei dem Offenen.
Die Dämmmatte ist natürlich dafür da, dass das Ding nicht allzu viel Krach macht.
naja ich werde, wenn ich mal wieder geld habe 😉 (muss ja jetzt erstma nach ner auspuffanlage und nem Fahrwerk ausschau halten) mal bei Green anrufen und Fragen ob ich für meinen auch ne Twister bekomme und wenns nur mit ner Unbedenklichkeitsbescheinigung ist. Da Frag ich mal meinen freundlichen TÜV Menschen ganz lieb ob er mir den so Eintragen würde. Ansaugglocke von nem 1.6er Vectra A habsch ja hier schon rumliegen 😉
Ahh, mein Lieblingsthema
So, Tag zusammen. Um allen hier zu widersprechen: ich hab den TWister drin und auch eingetragen nach §19/3, also ganz normale Anbauabnahme. Zur Erklärung: am Anfang hatte Green ein markenunspezifisches Gutachten zu dem Twister gelegt, mit dem man das Teil in jedem Fahrzeug einbauen kann. Es sind lediglich ein paar Bilder dabei für Einbauvorschläge.
Ich hab hier im Forum schon mal das Angebot gemacht. Wenn jemand das Gutachten haben möchte, schicke ich es gern per mail.
das gut, ich brauch das 😉 addy schreib ich dir per PN.
Hier mal zwei aktuelle Bilder mit dem nagelneuen Bonrath-Powerrohr, dass erst neu rausgekommen ist! Also ich bin der Meinung, das macht schon was her, auch wenn es nur ein Motörchen ist ;-)
Was sagt ihr?
Nummer2
Hallo,
ich hätte eine Frage zu der Eintragung des Green Twisters. Hat den schon mal jemand in den Astra F eintragen lassen? Ich habe versucht Red Horse Man zu kontaktieren, er antwortet leider nicht 🙁 Ich habe einen X16SZ, dieser steht jedoch leider nicht im Gutachten. Mir sieht das Gutachten, dass es auf der Green Filters Homepage gibt auch sehr unvollständig aus, wenn ich mir die eingetragenen Fahrzeuge so ansehe.
Grüße
Robse
Schau mal auf das GA des Filters welches Datum das hat.
Zitat:
3. Prüfberichte, Herstellerbescheinigungen, Mustergutachten
Diese in den 90er Jahren noch zulässigen Unterlagen sind seit dem 1.1.2002 vom Gesetzgeber pauschal für ungültig erklärt worden. Eine Eintragung auf Grund solcher Papiere ist nicht möglich, es sei denn, ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) macht eine Einzelabnahme, obwohl streng genommen eine Abnahme auf Grund ungültiger Unterlagen selbst ungültig ist.
Teilegutachten betrifft das nicht!
Im übrigen sollte die Dämmmatte als Vorraussetzung im GA aufgeführt sein. Ansonsten nicht notwendig. Bei meinem z.B. nicht notwendig.