kein Anhängerbetrieb bei dritter Sitzreihe / Klappsitze ?

Mercedes E-Klasse W124

Hallo liebes Forum!

Ich habe in mehreren Foren gelesen, dass man keinen Anhänger bei Benutzung der Notsitze im Kombi anhängen darf.

Da interessiert mich mal:
1.) Wo steht das?
2.) Was ist der sicherheitstechnische Hintergrund? (Wegen der Stützlast?)

Habe bereits gegoogelt, in dem WIS und im Bedienbuch nachgeschaut. Es steht nirgends, auch nicht in meinem Fahrzeugschein. Siehe Foto im Anhang. Habe ich etwas übersehen?

Mein Wagen: E220T von 1995 mit originaler Oris AHK, aber (noch) ohne eingebaute Klappsitzbank.

Danke im Voraus!

LG Marty

Fahrzeugschein.jpg
33 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Genau das gleiche Szenario kann ja aber auch mit sonstiger Ladung eintreten. Im Prinzip ist doch Wurscht ob

A) 5 Leute + Urlaubsgepäck im Kofferraum (100kg) + Wohnwagen oder

B) 5 Leute + 2 Leute im Kofferraum (ebenfalls 100kg) + Wohnwagen

Logisch gesehen hast du zwar recht , aber rechtlich nicht! Rechtlich ist es durchaus ein Unterschied!
Das Gepäck zählt als Ladung , dabei ist auf das zul.Gesamtgewicht und die zul. Achslast zu achten.
Wenn jedoch 7 Personen oder besser 7 Sitzplätze ausgewiesen sind, so dürfen 7 Personen mitfahren. Auch wenn diese nicht die rechnerischen 75 kg wiegen , sondern mehr. Also muss die Anzahl begrenzt werden , wenn es zu Problemen mit der Achslast kommt.

MfG Volker

Ok, so hatte ich das noch nicht gesehen. Danke für die Erklärung. Dann nehme ich mein Argument zurück und es könnte doch auch an der HA-Last liegen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 9. Januar 2022 um 09:30:54 Uhr:


Logisch gesehen hast du zwar recht , aber rechtlich nicht! Rechtlich ist es durchaus ein Unterschied!
Das Gepäck zählt als Ladung , dabei ist auf das zul.Gesamtgewicht und die zul. Achslast zu achten.
Wenn jedoch 7 Personen oder besser 7 Sitzplätze ausgewiesen sind, so dürfen 7 Personen mitfahren. Auch wenn diese nicht die rechnerischen 75 kg wiegen , sondern mehr. Also muss die Anzahl begrenzt werden , wenn es zu Problemen mit der Achslast kommt.

MfG Volker

Glaube ich nicht.
Wenn z.B. 4 Fettis aus einer SAT.1 Show da drin sitzen, dann spielt die Achslast schon eine Rolle. Auch wenn 5+2 eingetragen sind.
Ein 5 sitziges Fahrzeug hat 1500kg Leergewicht und 2000 zul. Gesamtgewicht. Lassen wir mal den 90% Tank und Fahrer mit 75kg außen vor (im Leergewicht eigentlich mit drin). Dann dürfen 5 Personen mit je 100kg darin Platz nehmen. Kein Gewicht mehr für Gepäck übrig. Andersrum dürfen aber 400kg zugeladen werden (unter Berücksichtigung der Achslasten) wenn der Fahrer 100kg wiegen würde.

Moin Moin !

Zitat:

Glaube ich nicht.

Wenn z.B. 4 Fettis aus einer SAT.1 Show da drin sitzen, dann spielt die Achslast schon eine Rolle. Auch wenn 5+2 eingetragen sind

Nichts anderes habe ich geschrieben ! Daher wird dann die Personenzahl begrenzt oder die Stützlast gestrichen.

Anderseits hatte ich mal ein Moped , da waren eingetragen "2 Sitzplätze, mindestens aber 2 Personen".Mit genau 150 kg Zuladung dürfte ich heute nicht einmal einen Säugling mehr mitnehmen , wenn es den Zusatz nicht gäbe. Damals hätte es noch für ein magersüchtiges Mädchen gereicht.

MfG Volker

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