kein Anhängerbetrieb bei dritter Sitzreihe / Klappsitze ?
Hallo liebes Forum!
Ich habe in mehreren Foren gelesen, dass man keinen Anhänger bei Benutzung der Notsitze im Kombi anhängen darf.
Da interessiert mich mal:
1.) Wo steht das?
2.) Was ist der sicherheitstechnische Hintergrund? (Wegen der Stützlast?)
Habe bereits gegoogelt, in dem WIS und im Bedienbuch nachgeschaut. Es steht nirgends, auch nicht in meinem Fahrzeugschein. Siehe Foto im Anhang. Habe ich etwas übersehen?
Mein Wagen: E220T von 1995 mit originaler Oris AHK, aber (noch) ohne eingebaute Klappsitzbank.
Danke im Voraus!
LG Marty
33 Antworten
Abend,
ich meine es war kein Anhänger bei besetzter 3. Reihe erlaubt, da bei Unfall Verletzungsgefahr hoch ist, z.B. durch die Glassplitter (die sitze sind ja zur Heckscheibe). Ohne Personen im Kofferraum ist Anhänger ohne weiteres erlaubt.
MfG Serj
Das habe ich noch nie gehört. Bin hin und wieder auch mit 7 Personen und Anhänger gefahren, wurde noch nie angehalten. Bei mir steht auch nichts im Kfz-Schein und auch nicht in der Betriebsanleitung. Es gibt nur einen Hinweis in der Betriebsanleitung, den man auch tunlichst beachten sollte: nie die 3.Sitzbank mit Erwachsenen belegen, wenn vorne nur einer in der 1.Reihe sitzt.
Die Stützlast betrifft die AHK, da ist es egal wie das Fahrzeugheck beladen ist, entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht, fünf Erwachsene á 75 kg und zwei Kinder á 30 kg sind 435 kg, Dachträger max. 100 kg, dann noch 75 kg Anhängerstützlast ergibt 610 kg Zuladung.
Ich hatte so gerechnet:
1630 kg leer (wegen LPG und viel SA)
2130 kg zulässiges Gesamtgewicht
=500 kg Zuladung
Extrem:
5x 75 kg Erwachsene
2x 50 kg Kinder dritte Reihe
75 kg Stützlast
=550 kg Zuladung
Urlaubsfahrt:
2x 85 kg Erwachsene
2x 20 kg Kinder mit Kindersitz zweite Reihe
2x 50 kg Kinder dritte Reihe
75 kg Stützlast
100 kg Dachbox
=485 kg
Bei dem ersten Beispiel wären es 3x 75 kg Erwachsene in der zweiten Reihe, 2x 50 kg Kinder in der 3. Reihe und 75 kg Stützlast. Das sind dann 400 kg für die HA im unbewegten Zustand. Also ohne Wohnwagen wippen.
Das muss man natürlich abchecken. Aber mich interessiert vorallem, ob das mit dem Anhängerbetrieb und der belegten 3. Sitzbank, egal wie, erlaubt ist.
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Es soll auch vorkommen dass in Foren "Fake-News" kursieren.
Entweder muss das ja in der StVo oder in der Bedienungsanleitung drinstehen. Wenn nicht dann gibt es diese Einschränkung auch nicht. Man muss auch beachten dass solche Einschränkungen Modell- oder sogar Ausstattungsspezifisch sein können. So mancher Zeitgenosse leitet dann aus bestimmten Ausnshmen grunsätzliche Regeln für alle her...
Bei mir steht das in der Betriebsanleitung (124.079, BJ 1994).
Moin,
jetzt stellt euch mal nicht so an mit euerer Erbsenzaehlerei 🙄
Das Problem haben schon ganz andere geloest 😁
LG Werner
Zitat:
@Berno4Cars schrieb am 29. Dezember 2021 um 12:46:16 Uhr:
Bei mir steht das in der Betriebsanleitung (124.079, BJ 1994).
Hallo!
Wo hast du das dort genau gefunden?
LG
Sommerloch? Oder haben die Leute wegen bevorstehenden Lockdown wieder zu lange Weile?
Wenn es sicherheitsrelevant wäre, stünde es in der Zulassung!
Allerdings sollte man mal überlegen, in einem 124er mit 4 Kindern, das Hobby zu wechseln.
Zitat:
@TURBO B5 schrieb am 30. Dezember 2021 um 06:25:51 Uhr:
Sommerloch? Oder haben die Leute wegen bevorstehenden Lockdown wieder zu lange Weile?
Wenn es sicherheitsrelevant wäre, stünde es in der Zulassung!
Allerdings sollte man mal überlegen, in einem 124er mit 4 Kindern, das Hobby zu wechseln.
Eindeutig SOMMERLOCH, und das im Dezember, das kann ja nix geben 🙄
Moin Moin !
Zitat:
Wenn es sicherheitsrelevant wäre, stünde es in der Zulassung!
So ist es ! Es gibt "muss" - Angaben im Fzg Schein , und dazu gehören die Anzahl der Sitzplätze.
Dabei wird pro Person 75 kg gerechnet. Im Leergewicht ist bei 4- oder mehrrädrigen Fzgen schon 75 kg des Fahrers enthalten. Würde unter dieser Berücksichtigung bei 7 Personen und der zulässigen Stützlast (Hebelwirkung beachten! ) die zulässige Hinterachslast überschritten , so muss der Fzg Schein diese Kombination als Unvereinbarkeit enthalten.
Steht so etwas nur in der BA , dann kann es wohl bei zusätzlichem Gepäck unter Umständen zu einem Überschreiten der HA Last kommen oder wenn eben die Personen nicht die rechnerischen 75 kg wiegen, sondern mehr.
In diesem Fall ist es eben wie bei normalem Beladen des Kofferraums , die zulässige HA-Last darf nicht überschritten werden. Sitzen also hinten nur Kinder mit höchstens 75 kg , spricht nichts gegen die Mitnahme eines Anhängers.
MfG Volker
Habe die Betriebsanweisung nochmal durchgesehen, finde das aber nicht wieder. Ich kann mich erinnern, dass die Klappsitze im Kofferraum bei Anhängerbetrieb nicht besetzt sein dürfen. Auch im Fahrzeugbrief steht nichts. Bin aber sicher, das irgendwo gelesen zu haben, es kommt mir verdammt bekannt vor.
Wenn es im Fahrzeugschein / Teil 1 nicht steht, dann wird es bei Kontrollen auch kein Problem geben.
Ich glaube, Grund wird sein, dass man damals befürchtet hat, dass bei defekter AHK oder verschlissenem Kugelkopf beim Bremsen die Deichsel in den Koffereraum kommen kann. Die Summe aus Stützlast und Kindergewicht dürfte kaum das Problem sein.
Wir besitzen aktuell keinen S124 mehr, habe deshalb in den Papieren unseres S210 aus 1996 nachgesehen:
1.In der Betriebsanleitung konnte ich keinen Hinweis finden, weder im Kapitel Klappsitzbank noch im Kapitel Anhängebetrieb.
2. Im Fahrzeugschein steht aber zu den Punkten O.1 und O.2 (Anhängelasten gebremst und ungebremst)
"* ZU O.1/O.2:KEINE BEI BESETZ.D.3.S-REIHE"
Also Anhängelast bei besetzter Klappsitzbank =Null Kilogramm, ergo kein Anhänger erlaubt.
Ob der Polizist dieses Kauderwelsch bei einer Verkehrskontrolle richtig zu deuten weiß, bleibt im Dunkeln.
Auch die meisten Fahrzeugführer werden das wohl kaum auch dem Schirm haben.
Ich habe auch schon wieder vergessen, was bei meinem 7-Sitzer damals drin stand...
Auf jeden Fall gab es in der BA oder direkt am Sitz auch die Info für die Belastbarkeit. Ich meine 2x50kg und max. 140cm Körpergröße. "3. Sitzreihe mit Erwachsenen belegen" ist also eher sowieso nicht. Um dem Winterloch mal was beizusteuern...
Gruß,
Lasse