KAufvertrag zurücktreten??

Opel Astra F

Moin.

Kann ein Privater Käufer bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat vom Kaufvertrag zurücktreten?????

gruße

15 Antworten

Hab da was gefunden :

Die gesetzliche Änderung der Gewährleistungsfrist

Ab dem 01.01.2002 trat die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher, ist dann nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Quelle: kfz-auskunft.de

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