Kaufvertrag vom Nov.08- Keine Umweltprämie trotz Lieferung im April??
Hallo, bin echt am verzweifeln. Seit Wochen erzählen mir die Damen und Herren beim BaFa, dass ich die Prämie krieg, da der Erwerb ja erst mit Begleichung der Rechnung im April stattfindet. Die verbindliche Bestellung war aber am 13.11.08
Und jetzt steht auf dem Formular "Bitte tragen Sie das Kaufdaum im Format TT.MM.JJJJ ein (ein Datum vor dem 14.1.2009 ist nicht zulässig)"
??????????
Bin ich jetzt raus oder wie??? Das kann doch nicht wahr sein. Oder kann ich da auch das Rechnungsdatum eintragen (mit entsprechender Kopie) wenn die bald ankommt????
Hat noch jmd. das Problem?
Hab den Wagen mit vielRabatt bestellt nachdem das erste mal über die Umweltprämie diskutiert wurde. Gibts da keine Lösung?
Bin fix und fertig....
Beste Antwort im Thema
Du hast deine Auto bestellt , als die Aktion "Umweltprämie" nicht da war. Darum hast kein Anspruch auf die Prämie.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Da die Prämie nur noch online beantragt werden kann, würde ich in diesem Fall keine Reservierung der Prämie vornehmen, sondern dann, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde, direkt die Prämie beantragen und die Rechnung und alle für die Prämie notwendigen weiteren Unterlagen als PDF an BAFA schicken. (Auf Kopie des Verschrottungshinweises vermerken, dass Originalbrief des verschrotteten Fahrzeiges nach Aufforderung nachgereicht wird). Damit wird erst gar nicht bekannt, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde.Dann wird die Reservierung und die Beantragung der Auszahlung der Prämie in einem Schritt durchgeführt.
O.
Also da wäre ich mir nicht sicher, dass das funktioniert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind die alten Formulare seit vorgestern nicht mehr gültig, bzw. nur für diejenigen, die alle Bedingungen bis zum 29.3. erfüllt hatten.
Wenn man die Abwrackprämie reserviert hat und noch unter den 600.000 ist, dann bekommt man ja ab Mitte April einen Bescheid mit den entsprechenden Unterlagen, die dann ausgefüllt werden müssen. (derzeitiger Stand, wie es in Zukunft sein wird ist meiner Meinung nach noch ungewiss...)
An die entsprechenden Formulare kommt man ab jetzt ja wohl nur noch auf diesem Wege ran, wie also sollte sie die Prämie beantragen?
Und ehrlich gesagt wäre mir auch das Risiko zu groß, mein Auto zu verschrotten, wenn ich nicht weiß, ob ich die Prämie dann auch wirklich erhalte.
Dann doch im Zweifelsfall lieber auf Numemr sicher gehen und verkaufen...
Hast du denn Prämie nun eigentlich versucht mit dem Datum des Kaufvertrags zu reservieren?
Ich kann mir nicht helfen, ich finde diese ganze Abwrackkiste zum Grölen.
Der Fördertopf soll so lange halten, bis die 1.5 Mia verteilt sind, und zwar
INCLUSIVE der VERWALTUNGSKOSTEN. Falls darin auch die Kosten für die
auflaufende Klagewelle enthalten sind, dann kriegt gar kein Antragsteller was...
Da hier offenbar so gern gerechnet wird:
- das alte Auto ist weg. Schaden dadurch: ~ 500.- bis ca. 3.000.- €
- beim Neuwagen wird das Blaue vom Himmel herunter versprochen, aber die Preis werden dennoch um etwa 1.500 - 2.500.- € nach oben verdreht, indem Nachlässe, die vorher gewährt wurden, gestrichen werden.
-Jeder Kunde muß die Prämie voll verauslagen - und dann beten, daß er sie auch bekommt. Garantie: nada.
-Das alles mittels Zusagen von einem Staat, der die Autofahrer noch nie beschenkt hat, ohne sie dafür zu beklauen, und sei es zeitversetzt.
Wenn ein "freier" Wirtschaftsbetrieb solche Zusagen treffen würde, bräuchte er sehr gute Anwälte, viel Zeit und Unmengen Geld, nur um die Klageflut der armen Verbraucher zu überstehen.
Und dann würde er verlieren, weil er, wegen der Kosten für die Streiterei, nicht mehr erfüllen könnte.
Wir Deutschen sind wirklich was Besonderes.😛
Zitat:
Original geschrieben von AnnLauLou
Also da wäre ich mir nicht sicher, dass das funktioniert.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Da die Prämie nur noch online beantragt werden kann, würde ich in diesem Fall keine Reservierung der Prämie vornehmen, sondern dann, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde, direkt die Prämie beantragen und die Rechnung und alle für die Prämie notwendigen weiteren Unterlagen als PDF an BAFA schicken. (Auf Kopie des Verschrottungshinweises vermerken, dass Originalbrief des verschrotteten Fahrzeiges nach Aufforderung nachgereicht wird). Damit wird erst gar nicht bekannt, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde.Dann wird die Reservierung und die Beantragung der Auszahlung der Prämie in einem Schritt durchgeführt.
O.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind die alten Formulare seit vorgestern nicht mehr gültig, bzw. nur für diejenigen, die alle Bedingungen bis zum 29.3. erfüllt hatten.
Wenn man die Abwrackprämie reserviert hat und noch unter den 600.000 ist, dann bekommt man ja ab Mitte April einen Bescheid mit den entsprechenden Unterlagen, die dann ausgefüllt werden müssen. (derzeitiger Stand, wie es in Zukunft sein wird ist meiner Meinung nach noch ungewiss...)
An die entsprechenden Formulare kommt man ab jetzt ja wohl nur noch auf diesem Wege ran, wie also sollte sie die Prämie beantragen?Und ehrlich gesagt wäre mir auch das Risiko zu groß, mein Auto zu verschrotten, wenn ich nicht weiß, ob ich die Prämie dann auch wirklich erhalte.
Dann doch im Zweifelsfall lieber auf Numemr sicher gehen und verkaufen...Hast du denn Prämie nun eigentlich versucht mit dem Datum des Kaufvertrags zu reservieren?
Ergänzende Bemerkung zur Klarstellung meines o.a. Beitrages:
Nicht die Prämie mit den alten Formularen beantragen, sondern online benatragen mit den Datum der Rechnung und Kopie der Rechnung, nicht der AB oder der Bestellung, an BAFA senden.
Egal, wie beatragt wird, unter der Zahl 600000 bleibt sie nicht mehr.
O.
Also,
1. ein Kaufvertrag ist keine Urkunde.
2. Ein Erwerb und Zulassung innerhalb des gewünschten Zeitraumes passt ja sowieso.
3. Selbst wenn dem so wäre, Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück...
Beispiel:
Fahrzeug alt und Fahrzeug neu laufen auf Frau Müller. Herr Müller tritt vom Kaufvertrag zurück, Annahme aus Kulanz, Frau Müller steht daneben unterschreibt nächsten Kaufvertrag. So hätten wir Personenidentität dreifach. (Wobei Personenidentität im Kaufvertrag eigentlich nirgends gefordert wird - reine Vorsichtsmaßnahme)
In diesem Fall hier und in anderen Datierungsfällen dann eben:
Herr Müller tritt zurück, Herr Müller kauft.
Legal, genauso wie das Geschäft Herr Meyer hat nen Altwagen aber braucht kein neues Auto und Herr Müller braucht ein neues Auto und hat keinen Altwagen.
Theoretisch Strohmanngeschäft, aber die BAFA sagt selbst:
Zitat:
Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?
Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.
Was ich mit dem Auto mache ist völlig egal, solangen die Formalien eingehalten werden.
Ich kann ein Auto mit 2.500 € Staatsprämie, 4.000 € Schrottzusatzprämie vom Hersteller und 2.500 € Rabatt auf mich zulassen und es am nächsten Tag mit 1.000 € Gewinn an jemand verkaufen der sich sehr über das Schnäppchen freut.
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Zitat:
Original geschrieben von haschee
Also,
1. ein Kaufvertrag ist keine Urkunde.2. Ein Erwerb und Zulassung innerhalb des gewünschten Zeitraumes passt ja sowieso.
3. Selbst wenn dem so wäre, Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück...
Beispiel:
Fahrzeug alt und Fahrzeug neu laufen auf Frau Müller. Herr Müller tritt vom Kaufvertrag zurück, Annahme aus Kulanz, Frau Müller steht daneben unterschreibt nächsten Kaufvertrag. So hätten wir Personenidentität dreifach. (Wobei Personenidentität im Kaufvertrag eigentlich nirgends gefordert wird - reine Vorsichtsmaßnahme)In diesem Fall hier und in anderen Datierungsfällen dann eben:
Herr Müller tritt zurück, Herr Müller kauft.Legal, genauso wie das Geschäft Herr Meyer hat nen Altwagen aber braucht kein neues Auto und Herr Müller braucht ein neues Auto und hat keinen Altwagen.
Theoretisch Strohmanngeschäft, aber die BAFA sagt selbst:
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Was ich mit dem Auto mache ist völlig egal, solangen die Formalien eingehalten werden.Zitat:
Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?
Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.Ich kann ein Auto mit 2.500 € Staatsprämie, 4.000 € Schrottzusatzprämie vom Hersteller und 2.500 € Rabatt auf mich zulassen und es am nächsten Tag mit 1.000 € Gewinn an jemand verkaufen der sich sehr über das Schnäppchen freut.
Zu 1. Selbstverständlich ist ein Originalvertrag eine Urkunde, nicht nur der notarielle Vertrag oder die Auszeichnung für 30-jährige Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein.
Urkunde ist eine Erklärung, die einen Sachverhalt oder Tatbestand rechtswirksam festhält.
Urkundenfälschung ist sogar, wenn in der Kneipe auf einem Bierdeckel die Anzahl der getrunkenen Biere manipuliert wird.
Zu 2. Darauf kommt es nicht an. Entscheidend ist, dass der im Vertrag enthaltene Sachverhalt stillschweigend geändert wurde. Dass "es passt" hat allenfalls Auswirkung auf die Schwere des Vergehens.
Zu 3. Aufhebung des Vertrages und Neuabschluss ist o.k. Aber hier wurde von Umdatierung gesprochen und das ist keine Aufhebung/Neuabschluss, sondern Urkundenfälschung.
O.
Ok, dann eben 3.
"Reines Umschreiben" ist etwas knapp ausgedrückt. 😉
Alternativ ne verbindliche Bestellbestätigung ausdrucken, Datum vom 30.03.2009.