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staatl. Umweltprämie, wenn 2008 schon bestellt?

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 15:24

Welches Datum ist für die Zeile "Erwerb des Neufahrzeugs" relevant?

Bestelldatum oder Rechnungsdatum?

Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2009 um 22:02

Also wenn die Prämienrichtlinie von einem Juristen verfasst wurde (was ich mal stark hoffen will), dann ist diesem der Unterschied zwischen "Verpflichtungsgeschäft" und "Erfüllungsgeschäft" geläufig. Da der Begriff "Erwerb" aus dem Sachenrecht und nicht aus dem Schuldrecht stammt, muss hiermit der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gemeint sein. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, in dem die Übergabe stattfindet. Die Bestellung (Angebot) oder der Vertragsschluss sind dagegen Begriffe aus dem Schuldrecht, da wird aber noch nichts erworben. Ich hoffe die Verwirrung ist jetzt komplett :D

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Zitat:

Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?

Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.

am 27. Mai 2009 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?

Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.

Wie du die erfüllen willst, ist mir aber schleierhaft ;)

Zitat:

Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.

Also, eindeutig NEIN!

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.

Wie du die erfüllen willst, ist mir aber schleierhaft ;)

Einfach so, wie es das BAFA vorsieht:

Nach dem Reservierungsbescheid das erhaltene Verwendungsnachweisformular bis spätestens zum 31. Januar 2010 mit allen erforderlichen Nachweisen – in schriftlicher Form – vorlegen.

Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.

Zitat:

Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.

Also, eindeutig NEIN!

Erwerb nicht mit Bestelldatum verwechseln, Erwerb liegt erst bei Zahlung und Übernahme des Fahrzeuges vor.

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von call0174

 

 

Wie du die erfüllen willst, ist mir aber schleierhaft ;)

Einfach so, wie es das BAFA vorsieht:

Nach dem Reservierungsbescheid das erhaltene Verwendungsnachweisformular bis spätestens zum 31. Januar 2010 mit allen erforderlichen Nachweisen – in schriftlicher Form – vorlegen.

Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Zitat:

Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.

Also, eindeutig NEIN!

Erwerb nicht mit Bestelldatum verwechseln, Erwerb liegt erst bei Zahlung und Übernahme des Fahrzeuges vor.

Alle anderen Parameter sind entsprechend der Vergaben.

Aber welches Datum ist nun relevant für den "Erwerb"?

Rechnung oder verbindl. Bestellung?

-----------------------------------------------------------------------

Sorry, nicht richtig durchgelesen...

Also ist der Erwerb gleichzustetzen mit der Rechnung!?!?

Aber wenn mein Händler den Annahmetag (Bestelltag) eingetragen hat?

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

Aber welches Datum ist nun relevant für den "Erwerb"?

Rechnung oder verbindl. Bestellung?

Rechnung, für jetzige Umweltprämienanträge gilt als Kaufvertrag auch die verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs, die mindestens die Unterschrift des Käufers trägt.

Zitat:

Aber wenn mein Händler den Annahmetag (Bestelltag) eingetragen hat?

Datum der Rechnung (Übernahme des Fahrzeuges) beträgt das Bestelldatum ?

Das BAFA hat eine Hotline:

Hotline Umweltprämie

Ihre Fragen zur Umweltprämie beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.

Telefon: 030 346 465 470 *

*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihnen Festnetzgesprächskosten an.

klingel mal durch und schildere dein "Problem"

Rückmeldung hier erwünscht ;)

 

am 27. Mai 2009 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

Aber welches Datum ist nun relevant für den "Erwerb"?

Rechnung oder verbindl. Bestellung?

Rechnung, für jetzige Umweltprämienanträge gilt als Kaufvertrag auch die verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs, die mindestens die Unterschrift des Käufers trägt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Aber wenn mein Händler den Annahmetag (Bestelltag) eingetragen hat?

Datum der Rechnung (Übernahme des Fahrzeuges) beträgt das Bestelldatum ?

Das BAFA hat eine Hotline:

Hotline Umweltprämie

Ihre Fragen zur Umweltprämie beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.

Telefon: 030 346 465 470 *

*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihnen Festnetzgesprächskosten an.

klingel mal durch und schildere dein "Problem"

Rückmeldung hier erwünscht ;)

Nützt aber alles nichts. Wie du so schön übersehen hast, muss das Fahrzeug auch 2009 noch Zugelassen werden. Wenn die Lieferung im Februar erfolgt, ist eine Zulassung im Dezember nicht möglich. Zumal der TE auch eindeutig sagt, das er das Fahrzeug nach Erhalt zulassen möchte.

 

Damit immernoch, NICHT MÖGLICH!

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Nützt aber alles nichts. Wie du so schön übersehen hast, muss das Fahrzeug auch 2009 noch Zugelassen werden. Wenn die Lieferung im Februar erfolgt, ist eine Zulassung im Dezember nicht möglich.

Stehe ich jetzt auf dem Schlauch ?

Er hat das Fahrzeug im Februar 2009 ausgeliefert bekommen, und ebenfalls im Ferbruar 2009 erfolgte mit Auslieferung die Zulassung.

am 27. Mai 2009 um 16:10

Zulassung vor der Reservierung ist definitiv möglich - mein Fahrzeug wurde am 27.3. zugelassen und ich habe am 30.3. reserviert (weil ich leider erst am 2.4. verschrotten konnte)

Damit wäre das alles möglich...

am 27. Mai 2009 um 16:11

Achso, verdammt.

Sorry, ich stand auf dem Schlauch :(:eek:

Hab mal wieder die Jahreszahlen verwechselt

Ihr dürft mich steinigen :o

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Ihr dürft mich steinigen :o

Ich nehm eine von den Tüten mit Kieselsteinen :D

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 16:24

??? Häää ???

Mit den letzten Beiträgen habt ihr mich total verwirrt!

Also nochmal:

Bestellung: Ende 2008

Zugelassen Ende Februar 2009

Rechnung: Ende Februar 2009

Zulageberechtigt oder nicht?

Erworben und zugelassen innerhalb der Frist. Passt schon, denke ich.

am 27. Mai 2009 um 17:01

Aber der Kauf kommt doch im Prinzip in dem Moment zustande, wo das Autohaus die Bestellung annimmt, also meist mit der Auftragsbestätigung, oder?

Wäre das dann nicht das Datum des Erwerbs?

Ich weiß, dass es da schon mehrfach die Diskussion zu gab, aber ich habe noch nicht gehört, dass da irgedjemand eine definitive Antwort vom Bafa bekommen hat.

Habe gerade nochmal die Richtlinien überflogen, aber da steht leider nichts genaueres mehr zu dem Thema...

am 27. Mai 2009 um 22:02

Also wenn die Prämienrichtlinie von einem Juristen verfasst wurde (was ich mal stark hoffen will), dann ist diesem der Unterschied zwischen "Verpflichtungsgeschäft" und "Erfüllungsgeschäft" geläufig. Da der Begriff "Erwerb" aus dem Sachenrecht und nicht aus dem Schuldrecht stammt, muss hiermit der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gemeint sein. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, in dem die Übergabe stattfindet. Die Bestellung (Angebot) oder der Vertragsschluss sind dagegen Begriffe aus dem Schuldrecht, da wird aber noch nichts erworben. Ich hoffe die Verwirrung ist jetzt komplett :D

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