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Reservierung Umweltprämie

Themenstarteram 22. März 2009 um 14:39

Hallo,

ab dem 30.3 ist es ja möglich die Umweltprämie zu Reservieren.

DA steht man muss den Kaufvertrag in digitalisierter Form beilegen.

Aber ist der Kaufvertrag - Die AB, oder die Bestellung oder eig doch eher die Rechnung am Ende?

Vielleicht könnt ihr da helfen, was ich abschicken müsste. Denn ich bin mir nicht sicher.

Und digitalsierter Form bedeutet Scannen oder?

 

 

Und vielleicht noch eine Frage am Rande die nict zum Thema passt.

Wenn ich meine Auftragsbestätigung habe, kann ich bei VW anrufen wann Bauwoche bzw Auslieferung in WOB ist oder mach ich das über den Händler oder muss ich warten bis der Händler anruft oder 2 monate nach AB erst oder wie genau

Vielen dank,

mfg

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2009 um 9:30

Habe gerade mit dem :) telefoniert ... Bestellung plus AB

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am 22. März 2009 um 14:40

Deine ganzen Fragen werden eigentlich schon in anderen Threats besprochen. Benutz mal die Suchfunktion :)

am 22. März 2009 um 14:41

so wie ich das verstanden habe, ist die verbindliche volkswagenbestellung in kombination mit der auftragsbestätigung als kaufvertrag anzusehen.

ob man mit der ab die bauwoche ausmachen kann weiß ich nicht.

Themenstarteram 22. März 2009 um 14:42

Was ist denn die Verbindliche Volkswagen Bestellung?

Wie komme ich daran ?

am 22. März 2009 um 14:47

die verb vw bestellung ist das dokument, dass du bekommst nachdem du den vertrag bei deinem händler unterschreiben hast.

Themenstarteram 22. März 2009 um 14:52

Ja ich habe ja über Newcar bestellt.

So dann habe ich eine BEstellung bekommen.

Diese Unterschrieben zurück geschickt.

Darauf dann eine Auftragsbestätigung erhalten. Aber da musste ich ja jetzt nichts mehr unterschreiben.

Also bekomme ich noch ein Dokument vom Händler dass ich unterschreiben muss ?

meinst du newcar oder netcar?

am 22. März 2009 um 18:13

er meint newcar24. habe auch dort bestellt und kann mir eig. nur vorstellen das die AB abgeschickt werden muss. falls es jemand besser weiß, bitte um aufklärung

am 22. März 2009 um 18:25

mal ne Frage:

ich habe beim Haendler ja die verbindliche bestellung unterschrieben und eine kopie mit nach hause bekommen.

danach habe ich das auto noch ein wenig veraendert (unter anderem den motor).

auf der auftragsbestaetigung habe ich die geaenderten sachen aufgefuehrt.

stoert es der/die/das bafa wohl, wenn die angaben von der bestellung und der bestaetigung nicht identisch sind?

praemie soll am 30.03. reserviert werden. nicht das die meckern, das die praemie nicht fuer das fahrzeug reserviert wurde.

lg

atte

Was brauch ich den alles für die Reservierung?

Ich hab ne Verbindliche Volkswagen Bestellung (nur das Händlerexemplar ist Unterschrieben, meine Ausführung nicht) sowie ne Unterschriebene Auftragsbestätigung.

Das müsste doch genügen!?

Zitat:

Original geschrieben von Atte85

mal ne Frage:

ich habe beim Haendler ja die verbindliche bestellung unterschrieben und eine kopie mit nach hause bekommen.

danach habe ich das auto noch ein wenig veraendert (unter anderem den motor).

auf der auftragsbestaetigung habe ich die geaenderten sachen aufgefuehrt.

stoert es der/die/das bafa wohl, wenn die angaben von der bestellung und der bestaetigung nicht identisch sind?

lg

atte

1. Brain.exe starten

2. BAFA zahlt auf Verschrottung (d)eines Alt-Fahrzeugs bei gleichzeitigem Kauf (d)eines Neu-Fahrzeugs

3. Denken

4. Nochmal denken

5. Nochmals denken

Ergo: denen ist es Boggie, ob du Chrom- oder Klavierlack-Lüftungsdüsen hast, solange die Hütte fährt, neu ist und 'ne Fahrgestellnummer hat! :p

am 23. März 2009 um 8:18

Ich habe auch bei einem Vermittler bestellt, und demnach NUR eine Auftragsbestätigung mit Untschrift erhalten. Ich habe natürlich dann mal mit dem Vermittler und mit der Bafa gesprochen was ich da jetzt hinschicken muss, die Aussage ist, das ganze steht in Klärung, die Klärung übernimmt mein Vermittler für mich und meldet sich diese Woche bei mir bis spätestens Donnerstag.

Dann kann ich euch hier sagen was genau als Kaufvertrag angesehen wird und was hingeschickt werden muss, das scheint auch bei der Bafa noch nicht ganz klar zu sein.

Also müssen wir noch etwas abwarten.

 

Greetz

Zitat:

Original geschrieben von rigo1985

Ich habe auch bei einem Vermittler bestellt, und demnach NUR eine Auftragsbestätigung mit Untschrift erhalten. Ich habe natürlich dann mal mit dem Vermittler und mit der Bafa gesprochen was ich da jetzt hinschicken muss, die Aussage ist, das ganze steht in Klärung, die Klärung übernimmt mein Vermittler für mich und meldet sich diese Woche bei mir bis spätestens Donnerstag.

Dann kann ich euch hier sagen was genau als Kaufvertrag angesehen wird und was hingeschickt werden muss, das scheint auch bei der Bafa noch nicht ganz klar zu sein.

Also müssen wir noch etwas abwarten.

 

Greetz

Meine Anfrage an die BAFA sollte bis dahin auch beantwortet sein - somit haben wir's dann doppelt abgesichert.. ;)

am 23. März 2009 um 9:30

Habe gerade mit dem :) telefoniert ... Bestellung plus AB

am 23. März 2009 um 17:47

Nun ist es endlich raus: http://www.bafa.de/.../index.html

Es geht also auch nur mit der verbindlichen Bestellung, falls jemand seine Auftragsbestätigung noch nicht hat braucht er sich nicht zu ärgern :-)))))))))))))

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