Kaufvertrag per Email, Betrug
Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)
Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.
Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?
Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.
Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.
Man will eine Probefahrt machen und so...
Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.
Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.
Kennt jemand diese Masche?🙁
Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.
Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.
Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)
Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!
158 Antworten
Also echt seltsam, wäre da auch vorsichtig, verstehe die unsicherheit.
Ich habe jetzt meinen Kleinen Wagen über carsale24.de verkauft, damit bin ich gut gefahren und keine nachverhandlung etc.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Du würdest also irgendeinem Privatmann den Du nicht kennst und der mit 2 "Bewachern" an der Seite auftritt, während ein dritter Schmiere steht (genau das hast Du beschrieben) 80% des Kaufpreises als Anzahlung geben bevor Du dich auf eine Probefahrt begibst?
Respekt, also ich würds nicht tun!
Ich würde mein Auto wohl eher woanders kaufen, bei einem seriösen Verkäufer.
Von Verkäufern die beabsichtigen mich "in die Defensive zu treiben" nehme ich grundsätzlich Abstand.
Du etwa nicht?
Manche sehen scheinbar echt zu viele billige Filme.🙄
Ich sehe die Sache so... der Verkäufer erscheint mir unseriös... schon allein weil keine Adresse existiert, er anonym anruft und die E-Mail ebenfalls dubios erscheint.
Gegenfrage, Du würdest irgendeinem Menschen, den Du nicht kennst, dein Auto zur Probefahrt überlassen ohne wenigstens den Ausweis als Pfand zu behalten. Wenn der Ausweis dann ebenso nicht existiert und anonym ist (sprich gefälscht) wie der rest seiner Daten.
Dann hast Du dich Aufgrund deiner Gutmütigkeit schön hinters Licht führen lassen.
Der Verkäufer bin immer noch ich... und solange ich kein Geld habe geht mein Fzg nirgendwo hin.
Wenn der Käufer mit Bargeld ankommt geht er mit mir zur Bank und da wird das Geld kontrolliert und dann eingezahlt.
Ruf doch einfach mal bei Deiner Polizei an und schildere die Umstände. Vielleicht sind die ja interessiert und schicken Kollegen in Zivil. Kann auch sein, daß die eine ähnliche Masche kennen und so an gesuchte Täter kommen.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Er hat einen zweiten seriösen potentiellen Käufer und überlegt, wie er aus dem potentiell unseriösen aber gültigen Vertrag herauskommt, weil er dem Käufer nicht traut. Also diktiert er Ihm so heftige Regeln, dass der unseriöse Typ Abstand vom Vertrag nimmt. Somit ist er frei und kann den Wagen unbesorgt an den seriösen Käufer verkaufen.
Das ist es was ich meine.
Auto verkauft, Vertrag gemacht und plötzlich will man dann aus welchen Gründen auch immer lieber doch nicht mehr und versucht sich irgendwie aus der Verantwortung zu winden.
Dann wird der Interessent, der versuchte genau DAS zu verhindern eben als unseriös abgestempelt und der Mob nickt verständnisvoll.
Könnte man sich natürlich auch alles überlegen bevor man Verträge abschliesst.
Aber das scheint heute nicht mehr üblich zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Gegenfrage, Du würdest irgendeinem Menschen, den Du nicht kennst, dein Auto zur Probefahrt überlassen ohne wenigstens den Ausweis als Pfand zu behalten.
Nein, ich überlasse niemandem mein Auto zur Probefahrt wenn ich nicht mit drin sitze.
Würde ich im Gegenzug allerdings auch von keinem privaten Verkäufer mir gegenüber erwarten.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Ruf doch einfach mal bei Deiner Polizei an und schildere die Umstände. Vielleicht sind die ja interessiert und schicken Kollegen in Zivil. Kann auch sein, daß die eine ähnliche Masche kennen und so an gesuchte Täter kommen.
Nochmal die Frage: Worin besteht denn "die Masche"?
WAS hat der Interessent denn verlangt oder getan, was dich (und eine Handvoll andere) zum Glauben bringt es stecke eine Betrugsabsicht dahinter?
Schaut übrigens mal, wie die Sache im Nachbarthread ausgegangen ist:
http://www.motor-talk.de/.../...ng-per-email-gueltig-t2764889.html?...
Viiieeel heisse Luft um nichts.
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Wie gesagt haltbar sind solche Passagen nicht vor Gericht.
Sonst könnte ich ja mutwillig Email-Konten knacken und auf deren Namen Kaufverträge per Email abschliessen und ein haufen Autos kaufen.
Hier ist immer das Problem zu beweisen wer die Mail tatsächlich geschickt hat.
Das man Verträge in der Regel per Schriftform auf Papier verewigt sollte heute so ziemlich jeder Wissen.
Aber wie gesagt: Allein wer schon auf die Idee kommt und von mir ein Auto per Mail vertraglich zugesichert haben möchte - ist raus!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Na da begibst du dich aber auf Glatteis, in Deutschland existiert nämlich VertragsfreiheitDie in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhaltsfreiheit durch den Typenzwang, z. B. im deutschen Sachenrecht
Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form schließen kann oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Formfreiheit besteht dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Hier hat die Form die Funktion der Warnung und kann zu Beweiszwecken dienen bzw. schafft Rechtssicherheit (z.B. die vorgeschriebene notarielle Beurkundung von Hausverkäufen hat zur Folge, dass eine neutrale, rechtskundige Person dem Procedere beratend beiwohnt)
Die Aufhebungsfreiheit bedeutet schließlich, dass man sich auch wieder von geschlossenen Verträgen lösen kann.
Da hast du völlig recht. Aber ein solcher Zusatz ist absolut überflüssig.
Ob der Vertrag zustande gekommen ist hängt von einer Gegenseitigen (auch stillschweigenden) Willensäusserung.
Ist die gewesen und gibt es keine Mängel wie Formmängel, dann ist der Vertrag zustande gekommen.
Völlig unabhängig davon ob es im schriftliche Vertrag einen Punkt gibt wie "Der Vertrag ist Rechtskräftig".
Btw.
Wenn du diesen Post liest, dann gehört dein Auto jetzt mir.
Dieser Vertrag ist Rechtskräftig und muss nicht unterschrieben werden.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Ruf doch einfach mal bei Deiner Polizei an und schildere die Umstände. Vielleicht sind die ja interessiert und schicken Kollegen in Zivil. Kann auch sein, daß die eine ähnliche Masche kennen und so an gesuchte Täter kommen.
Ja, das würde ich in diesem Fall auch vorschlagen. Hier sollte man jede Möglichkeit nutzen, um solchen Gestalten das Handwerk zu legen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wie gesagt haltbar sind solche Passagen nicht vor Gericht.
Dann wirst Du aber erstaunt sein, wie viele "Justizirrtümer" existieren.
Ein Kaufvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung, und wenn dies der gegenseitig erklärte Wille ist, dann gilt das auch erst mal so.
Dir steht es völlig frei, einen derartigen Handel oder Vertrag einzugehen, aber wenn Du ihn eingegangen bist, dann sieht die Situation deutlich anders aus.
Zitat:
Sonst könnte ich ja mutwillig Email-Konten knacken und auf deren Namen Kaufverträge per Email abschliessen und ein haufen Autos kaufen.
Das hat doch nichts mit der freigestellten Art eines Vertrags und dessen Inhalt oder besser gegenseitiger Willenserklärung zu tun.
Zitat:
Hier ist immer das Problem zu beweisen wer die Mail tatsächlich geschickt hat.
Für was?
Wenn hier eine Person auftaucht, die sich sowohl offiziell über Ausweispapiere irgendwie identifizieren lässt, und dessen Berechtigungsnachweis zum Kaufabschluss über Nennung dieses Kennwortes einwandfrei erfolgt, dann ist das soweit alles in Ordnung.
Der Käufer hat genau diese Art einer sicheren Identifikation vorgegeben und nun muss er dies auch einhalten. Wird das eingehalten, dann ist das alles in Ordnung.
Wenn ein bestimmtes Verfahren vertraglich vereinbart ist und genau dieses Verfahren dann auch durchgeführt wird - besser geht es doch nicht. Die vollständige Einhaltung einer auch noch schriftlich geschlossenen Vereinbarung ist eher selten ein Betrugsindiz.
Zitat:
Das man Verträge in der Regel per Schriftform auf Papier verewigt sollte heute so ziemlich jeder Wissen.
Dieses Verfahren hat wegen gewisser Vorteile auch eine Berechtigung, aber ist keine Verpflichtung und ein davon abweichender Ablauf wird wegen der fehlendem "sollte man wissen" nicht unzulässig.
Zitat:
Aber wie gesagt: Allein wer schon auf die Idee kommt und von mir ein Auto per Mail vertraglich zugesichert haben möchte - ist raus!
Ist auch in Ordnung, eine von Dir gestellte Bedingung.
Sollte aber auch beachtet werden, dass wegen der existierenden Vertragsfreiheit Du auch in der Lage bist, diese Bedingung stellen zu können.
Hier ist mit E-mail und Passwort genau das Selbe gemacht worden: Eine Bedingung an den Ablauf vorgegeben, weil der Ablauf aufgrund der Vertragsfreiheit frei vorgegeben werden kann und vom (möglichen) Vertragspartner eingegangen, nachverhandelt oder ausgeschlagen werden kann.
Hier wurden sie akzeptiert und der Vertrag geschlossen (zumindest nach dem, was man bisher aus der Schilderung erkennen kann).
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Da hast du völlig recht. Aber ein solcher Zusatz ist absolut überflüssig.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...
Natürlich ist ein solcher Satz überflüssig, aber nur weil im Vertrag ein "überflüssiger" Satz vorhanden ist, ist ein Vertrag nicht gleich rechtsunwirksam.
Mit einer derartigen Regel gäbe es keine rechtswirksamen Verträge mehr. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Natürlich ist ein solcher Satz überflüssig, aber nur weil im Vertrag ein "überflüssiger" Satz vorhanden ist, ist ein Vertrag nicht gleich rechtsunwirksam.Mit einer derartigen Regel gäbe es keine rechtswirksamen Verträge mehr. 😉
Naja, kommt auf den Kontext an, wie ich weiter geschrieben habe.
Wenn dieser Zusatz verwendet wird um einen Anspruch aus einem (angeblichen) Vertrag geltend zu machen (der Vertrag ist ja Zustande gekommen, steht da ja.) obwohl der Vertrag objektiv wesentlich mangelhaft ist oder einfach nichtig durch einen Formfehler, dann hilft der Zusatz vor Gericht nicht weiter.
Das war das was ich mit den letzten zwei Sätzen im Post demonstrieren wollte.
Aber natürlich hast du recht!
... wenn mir einer "nur" 200 Euro weniger bietet und ist "wahrscheinlich" seriös oder diese "Nummer"- Ich wüßter wer das auto bekommt und wer nicht...
nur wie heißt es immer so schön - no risk- no fun....
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Um was für ein Fahrzeug geht es hier überhaupt ? Und welchen Kaufpreis?
welche rolle spielt das genau für den fall ? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dann wirst Du aber erstaunt sein, wie viele "Justizirrtümer" existieren.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wie gesagt haltbar sind solche Passagen nicht vor Gericht.Ein Kaufvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung, und wenn dies der gegenseitig erklärte Wille ist, dann gilt das auch erst mal so.
Dir steht es völlig frei, einen derartigen Handel oder Vertrag einzugehen, aber wenn Du ihn eingegangen bist, dann sieht die Situation deutlich anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das hat doch nichts mit der freigestellten Art eines Vertrags und dessen Inhalt oder besser gegenseitiger Willenserklärung zu tun.Zitat:
Sonst könnte ich ja mutwillig Email-Konten knacken und auf deren Namen Kaufverträge per Email abschliessen und ein haufen Autos kaufen.
Von "gegenseitig" kann hier ja wohl nicht die Rede sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Von "gegenseitig" kann hier ja wohl nicht die Rede sein. 😉
Auch wenn du es nicht glaubst hier mal die Antwort von einem Rechtsanwalt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kaufvertrag-per-Email-__f13352.html