1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kaufvertrag per Email, Betrug

Kaufvertrag per Email, Betrug

Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)

Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.

Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?

Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.

Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.

Man will eine Probefahrt machen und so...

Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.

Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.

Kennt jemand diese Masche?🙁

Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?

Beste Antwort im Thema

OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.

Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.

Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)

Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!

158 weitere Antworten
158 Antworten

Also mein Vetrag lautet fast genauso:
ähnlicher Vertrag

Irgendwie sagt mir das alles, dass es hier um ne Betrugsmasche geht.🙄

Der andere Händler war viel netter und will gar keine Probefahrt, des Schrottwagens machen...
Naja hab mich von den 200€ mehr blenden lassen..... Zum ko....🙁

In meiner Email ist auch keine Festnetznummer und die Adresse schein eher falsch zu sein.
Unter der angegebenen Adresse, wohnt ein stadtbekannter Politiker, mit gleichem Nachnamen.

Komisch das brüder reicher Politiker da auch noch wohnen und schrottautos kaufen.🙄😛

Hm frag mich jetzt nur, ob der Typ mir morgen drohen wird, wegen nicht erfüllung des vertrages.

Eigentlich habe ich ja nur meine Adresse reingeschrieben.
Mehr nicht. Auch nicht dass ich den Verkauf bestättige.

Ausserdem sind wohl seine Personalien falsch, also iss der Vertrag wohl rechtswiedrig.

Zum Glück war ich noch so geistesgegenwärtig, und habe extra nicht die Adresse reingeschrieben wo der Wagen steht.😁

Eigentlich gehört dein Thema hier in der Rubrik ganz oben rein. 

Zitat:

1.Dieser Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich und ohne Unterschrift gültig.

Schön geschrieben - nur leider nicht haltbar vor Gericht. So eine Aussage ist nichtig...

Ich kann auch ins kleingedruckte Schreiben was ich will - ob das dann auch vor Gericht haltbar ist... ist ein anderes Thema.

Einfach ignorieren... wer sich so komisch benimmt wäre für mich kein potentieller Käufer.

Danke Chris.🙂

Naja die übernehmen auch absichtlich falsche Angaben.
Ich hab nun geschaut, in meiner Anzeige steht EZ 07/2008.
Und die schreiben einfach 2 mal rein Baujahr 07/2008.

Jeder nur halbvernünftige Autofahrer weiß doch dass sich EZ, vom Baujahr unterscheidet.🙄

Ausserdem glaube ich nie und nimmer, dass der Name und seine Adresse stimmt.
Und der ruft nur mit unterdrückter Nummer an.

Also mit falschen angaben, kann wohl kein Richter den Vertrag als gütig sehen.
Ausserdem habe ich nicht reingeschrieben dass ich den Vertrag bestätige, nur meine Adresse reingeschrieben.

Ich könnt ja immer noch sagen, dass es ein Auo Baujahr 07/2008 bei mir gar nicht gibt.🙄
Also iss der Vertrag sowieso nichtig.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Chris492



Zitat:

1.Dieser Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich und ohne Unterschrift gültig.

Schön geschrieben - nur leider nicht haltbar vor Gericht. So eine Aussage ist nichtig...

Ich kann auch ins kleingedruckte Schreiben was ich will - ob das dann auch vor Gericht haltbar ist... ist ein anderes Thema.

Einfach ignorieren... wer sich so komisch benimmt wäre für mich kein potentieller Käufer.

Na da begibst du dich aber auf Glatteis, in Deutschland existiert nämlich  Vertragsfreiheit

Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit  ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhaltsfreiheit durch den Typenzwang, z. B. im deutschen Sachenrecht

Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form schließen kann oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Formfreiheit besteht dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Hier hat die Form die Funktion der Warnung und kann zu Beweiszwecken dienen bzw. schafft Rechtssicherheit (z.B. die vorgeschriebene notarielle Beurkundung von Hausverkäufen hat zur Folge, dass eine neutrale, rechtskundige Person dem Procedere beratend beiwohnt)
Die Aufhebungsfreiheit bedeutet schließlich, dass man sich auch wieder von geschlossenen Verträgen lösen kann.

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL


Danke Chris.🙂

Naja die übernehmen auch absichtlich falsche Angaben.
Ich hab nun geschaut, in meiner Anzeige steht EZ 07/2008.
Und die schreiben einfach 2 mal rein Baujahr 07/2008.

Jeder nur halbvernünftige Autofahrer weiß doch dass sich EZ, vom Baujahr unterscheidet.🙄

Ja super die haben das im Kaufvertrag so vertauscht um dir nachträglich noch Geld abzuzocken.

Aber auch das hatten wir bei MT als Thema.

http://www.motor-talk.de/.../...ug-mit-der-erstzulassung-t2439840.html

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL


Ich könnt ja immer noch sagen, dass es ein Auo Baujahr 07/2008 bei mir gar nicht gibt.🙄
Also iss der Vertrag sowieso nichtig.

Hmm, so recht Verständnis für dein Verhalten habe ich nicht.

Erstens erkenne ich hier noch keinen Betrugsversuch. Weder ist Geld irgendwohin geflossen, noch gibts eine Aufforderung dazu oder zur Lieferung des Fahrzeugs in irgendwelche düsteren Ecken.

Es gibt einen Interessenten und einen Vertrag mit dem er versucht sich gegen einen zwischenzeitlichen Verkauf deinerseits abzusichern.

Du hast versucht die maximale Kohle aus dem Verkauf zu ziehen und dabei zunächst beide Augen vor allen Warnsignalen die du nun zu erkennen glaubst verschlossen.

Nun bekommst du kalte Füße und versuchst dich wie ein Aal aus der Verantwortung zu winden.

Wer hat dich gezwungen, dich auf diese Bedingungen einzulassen?

Waren da am Ende die Dollarzeichen in den Augen grösser als der Verstand dahinter?

Sind alle Menschen ohne eigene Webpräsenz und mit unterdrückter Rufnummer Betrüger?

Fragen über Fragen...

Und schonmal darüber nachgedacht, daß sich Aufkäufer mit etwas Erfahrung mit Sicherheitsmechanismen wie eben einem Passwort u.s.w. genau vor solchen Käufern schützen möchten, die einem alles zusagen und versprechen, dann aber grinsend an den nächstbesten verhökern, der einen Hunni mehr bietet?
Sieh die Sache mal umgekehrt: Wie würdest Du wohl reagieren wenn Du ggf. hunderte Kilometer zur Abholung deines neuen Wagens fahren würdest und der neben dem Auto stehende Verkäufer würde sagen:"Hoppala, da ist wohl das Bj. mit der Ez. verwechselt worden. Gibt also leider keinen Vertrag und ein Auto mit diesem Bj. habe ich leider auch nicht. Ich wünsche ihnen eine geruhsame Heimreise mit der Bahn und das nächste Mal mehr Glück".?
Was wäre hier dann wohl los?
Muß sich noch irgendwer darüber wundern, wenn Fahrzeuge nur noch per Anzahlung, am besten im Beisein von Anwälten oder irgendwann von privat gar nicht mehr verkäuflich sind?
Ich hoffe, dieser Käufer hat die Cojones dich mit juristischem Beistand auf seine Rechte aufmerksam zu machen.

Gruß
Matze (der weder eine Webpräsenz hat, noch jemals seine Rufnummer überträgt)

P.S.: Darauf, daß in diesem Fall eine Nichtigkeit durch das Verwechseln der EZ mit dem BJ vor Gericht Bestand hat würde ich mich lieber nicht verlassen.

Nur warum ist der Käufer nicht mehr erreichbar?
Ich denke das sind Händler die wollen sich den Ankauf absichern und wenn sie mal in der Nähe sind über irgendwelche Mängel am Fahrzeug den Preis drücken.
Aber wie es jetzt weiter geht, weiß nur der ominöse Käufer. Halte uns mal auf dem laufenden.

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Nur warum ist der Käufer nicht mehr erreichbar?

Vielleicht weil er ein Telefon benutzt, welches er nur für Kaufs- und Verkaufsanfragen verwendet?

Möglicherweise weil er es leid ist, unter seiner Hauptnummer 20 Stunden lang nach "was ist letzte Preis" gefragt zu werden?

Wer hier ein bisschen die Beiträge mitliest sieht, daß es selbst unter Privatverkäufern mittlerweile üblich zu sein scheint sich eine separate Prepaidnummer schon für EIN Inserat zuzulegen um seine Telefonnummer nicht preisgeben zu müssen.
Warum sollten das andere nicht dürfen?

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Nur warum ist der Käufer nicht mehr erreichbar?
Vielleicht weil er ein Telefon benutzt, welches er nur für Kaufs- und Verkaufsanfragen verwendet?
Möglicherweise weil er es leid ist, unter seiner Hauptnummer 20 Stunden lang nach "was ist letzte Preis" gefragt zu werden?

Wer hier ein bisschen die Beiträge mitliest sieht, daß es selbst unter Privatverkäufern mittlerweile üblich zu sein scheint sich eine separate Prepaidnummer schon für EIN Inserat zuzulegen um seine Telefonnummer nicht preisgeben zu müssen.
Warum sollten das andere nicht dürfen?

Es geht doch nicht um das "dürfen". Nur wenn ich selbst 2 Telefonnummern angebe und auf keiner erreichbar bin, brauche ich auch keine angeben, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Es geht doch nicht um das "dürfen". Nur wenn ich selbst 2 Telefonnummern angebe und auf keiner erreichbar bin, brauche ich auch keine angeben, oder?

Das ist natürlich richtig.

Hier gehts wenn ichs richtig verstanden habe nicht um einen Zeitraum von mehreren Tagen oder gar Wochen an denen kein Kontakt möglich war, sondern um EINEN Tag.

Bist Du auf einen Tag bezogen permanent telefonisch ereichbar?

Also ich bins nicht...

Werden hier nicht vielmehr Gründe gesucht, um die nicht-Seriösität des Kaufers zu "beweisen", weil er mal nicht ans Telefon gehen konnte oder wollte?

OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.

Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.

Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)

Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.

Naja zunächst mal will ja der TE etwas, nämlich sein Auto verkaufen.

Mit solchen "Regeln" kann man natürlich jederzeit dafür sorgen, ein Auto NICHT zu verkaufen.

Aber ist das wirklich das eigentliche Ansinnen eines Verkäufers?😕

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren.

Du würdest also irgendeinem Privatmann den Du nicht kennst und der mit 2 "Bewachern" an der Seite auftritt, während ein dritter Schmiere steht (genau das hast Du beschrieben) 80% des Kaufpreises als Anzahlung geben bevor Du dich auf eine Probefahrt begibst?

Respekt, also ich würds nicht tun!

Ich würde mein Auto wohl eher woanders kaufen, bei einem seriösen Verkäufer.

Von Verkäufern die beabsichtigen mich "in die Defensive zu treiben" nehme ich grundsätzlich Abstand.

Du etwa nicht?

Manche sehen scheinbar echt zu viele billige Filme.🙄

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.
Naja zunächst mal will ja der TE etwas, nämlich sein Auto verkaufen.
Mit solchen "Regeln" kann man natürlich jederzeit dafür sorgen, ein Auto NICHT zu verkaufen.
Aber ist das wirklich das eigentliche Ansinnen eines Verkäufers?😕

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren.
Du würdest also irgendeinem Privatmann den Du nicht kennst und der mit 2 "Bewachern" an der Seite auftritt, während ein dritter Schmiere steht (genau das hast Du beschrieben) 80% des Kaufpreises als Anzahlung geben bevor Du dich auf eine Probefahrt begibst?
Respekt, also ich würds nicht tun!
Ich würde mein Auto wohl eher woanders kaufen, bei einem seriösen Verkäufer.
Von Verkäufern die beabsichtigen mich "in die Defensive zu treiben" nehme ich grundsätzlich Abstand.
Du etwa nicht?
Manche sehen scheinbar echt zu viele billige Filme.🙄

Er hat einen zweiten seriösen potentiellen Käufer und überlegt, wie er aus dem potentiell unseriösen aber gültigen Vertrag herauskommt, weil er dem Käufer nicht traut. Also diktiert er Ihm so heftige Regeln, dass der unseriöse Typ Abstand vom Vertrag nimmt. Somit ist er frei und kann den Wagen unbesorgt an den seriösen Käufer verkaufen.

Der von mir vorgeschlagene Ablauf soll nur den unseriösen Typen vergraulen. Würde also funktionieren, denn Du bist ja auch schon "abgeschreckt" 🙂

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL


Hm frag mich jetzt nur, ob der Typ mir morgen drohen wird, wegen nicht erfüllung des vertrages.

Dann weist du ihn höflich auf die strafrechtlichen Folgen seines Tuns hin und gut ist's.

Deine Antwort
Ähnliche Themen