Kaufvertrag per Email, Betrug
Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)
Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.
Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?
Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.
Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.
Man will eine Probefahrt machen und so...
Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.
Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.
Kennt jemand diese Masche?🙁
Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.
Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.
Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)
Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!
158 Antworten
Aber lies mal was der TE gemacht hat, lediglich seine Adresse und Handynummer gesendet.
Wie gesagt - erstmal muss der Nachweis erbracht werden das dies wirklich der TE war - ich bleibe dabei... vor Gericht ist das nicht haltbar.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Aber lies mal was der TE gemacht hat, lediglich seine Adresse und Handynummer gesendet.
Wie gesagt - erstmal muss der Nachweis erbracht werden das dies wirklich der TE war - ich bleibe dabei... vor Gericht ist das nicht haltbar.
Ich glaube nicht das sowas vor Gericht enden wird.
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Um was für ein Fahrzeug geht es hier überhaupt ? Und welchen Kaufpreis?
Dem Anschein nach um einen Chevrolet Aveo mit Motorschaden, Bereich 2000 €.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Aber lies mal was der TE gemacht hat, lediglich seine Adresse und Handynummer gesendet.
Wie gesagt - erstmal muss der Nachweis erbracht werden das dies wirklich der TE war - ich bleibe dabei... vor Gericht ist das nicht haltbar.
Ein Kaufvertrag ist sogar nur durch Handschlag gültig, wenn du nichtmal einem Anwalt glaubst, bei einem 100% ähnlichem Fall wie dem des TE solltest du hier nicht den Lesern hier dein Halbwissen verbreiten.
Das hilft dem TE nämlich überhaupt nicht, er wiegt sich in einer falschen Sicherheit die du hier vorgibst.
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Aber Chris hat in gewissen Hinsicht recht.
Es geht nicht nur darum wie ein Vertrag zustande kommen kann, sondern um die Beweislast.
Stellst du einen Anpsruch aus dem Vertrag, dann musst du erstmal den Sachverhalt eines Vertrages nachweisen. Das ist bei der Handschlagmethode halt schwierig. Dabei geht es nicht prinzipiell darum das du den Vertrag per Handschlag geschlossen wurde.
In dem Fall ist der Gegner in der Beweislast mit dem Material nachzuweisen das ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, und das ist mit dem was der TE als Informationen zur Verfügung gestellt hat nicht trivial.
Der Käufer hat das Mobile Angebot indem der Verkäufer das Auto xxx verkaufen will.
Der Käufer schickt dem Verkäufer einen E- Mail Kaufvertrag mit den Daten des Autos und den Adressdaten, Namen, und der Verkäufer schickt dem Käufer diese Daten zurück. Das ganze nennt man eine gegenseitige Willenserklärung.
Nichts anderes passiert bei Ebay jeden Tag millionenfach.
Also normalerweise laufen diese Geschichten ja immer darauf hin hinaus, dass bei der Vertragsbestätigung der potentielle Käufer den Vertrag zu seinen gunsten ändert, zb das Auto ein Jahr jünger macht oder Zubehör extra auflistet um dann vor Ort mit dem Druckmittel des Vertrages den Preis radikal zu senken. Bin vor Jahren fast selber auf so eine Masche reingefallen, aber ich war wohl zu schlau und habe jedesmal diese Änderung entdeckt und verbessert. Daraufhin fing der pot. Käufer schon am Telefon mit handeln an mit wirren Aussagen. Daraufhin hatte sich das für mich erledigt, auch wenn mir mit Schadensersatz gedroht wurde. Darüber konnte ich dann aber nur lachen, dass Auto ging dann zum Händler zur Inzahlungsnahme und gehört habe ich von dem Käufer aus dem Inet nie wieder was.
Damals habe ich mich auch mit der Vertragsgültigkeit beschäftigt, in erster Linie ist er es aber. Aber nachdem der Abholtermin verstrichen war, kam der Käufer nicht. Formal setze ich ne Frist per eMail, da kam dann auch nix mehr. Nach Fristablauf fühlte ich mich auf sicherer Seite.
Dumm nur, in der Zeit wo ich mit denen rummachte, hätte ich das Auto tatsächlich für etwas mehr Geld privat veräußern können.
Ich würde aber sagen, auch wenn es ein rechtsgültiger Vertrag ist, solche Leute scheuen echte rechtliche Auseinandersetzungen...
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Also normalerweise laufen diese Geschichten ja immer darauf hin hinaus, dass bei der Vertragsbestätigung der potentielle Käufer den Vertrag zu seinen gunsten ändert, zb das Auto ein Jahr jünger macht oder Zubehör extra auflistet um dann vor Ort mit dem Druckmittel des Vertrages den Preis radikal zu senken. Bin vor Jahren fast selber auf so eine Masche reingefallen, aber ich war wohl zu schlau und habe jedesmal diese Änderung entdeckt und verbessert. Daraufhin fing der pot. Käufer schon am Telefon mit handeln an mit wirren Aussagen. Daraufhin hatte sich das für mich erledigt, auch wenn mir mit Schadensersatz gedroht wurde. Darüber konnte ich dann aber nur lachen, dass Auto ging dann zum Händler zur Inzahlungsnahme und gehört habe ich von dem Käufer aus dem Inet nie wieder was. Dumm nur, in der Zeit wo ich mit denen rummachte, hätte ich das Auto tatsächlich für etwas mehr Geld privat veräußern können.
Genau das ist nämlich die Masche, hier wurde an EZ und Bj manipuliert. Die Absicht ist dann hieraus Geld zu schlagen, das ist ja der Betrug.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Naja, kommt auf den Kontext an, wie ich weiter geschrieben habe.Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Natürlich ist ein solcher Satz überflüssig, aber nur weil im Vertrag ein "überflüssiger" Satz vorhanden ist, ist ein Vertrag nicht gleich rechtsunwirksam.Mit einer derartigen Regel gäbe es keine rechtswirksamen Verträge mehr. 😉
Dieser "Kontext" ist leider dieses Forum hier, was aus einem "ohne rechtliche Wirksamkeit" eines Satzes gleich den gesamten Vertrag als unwirksam ansieht, oder zumindest die Hoffnung auf einen brauchbaren Hebel erkennt, den Vertrag kippen zu können.
-------
Original geschrieben von Chris492Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das hat doch nichts mit der freigestellten Art eines Vertrags und dessen Inhalt oder besser gegenseitiger Willenserklärung zu tun.
Von "gegenseitig" kann hier ja wohl nicht die Rede sein. 😉Natürlich, und das ohne jeden (juristischen) Zweifel.
Erst im weiteren Verlauf, später haben sich Bedenken ergeben, die dass alles jetzt wieder möglichst rückgängig machen lassen sollen.
Aber nachträgliche Bedenken haben nichts mit der Rechtmäßigkeit eines Vertragsschluss zu tun. Die Diskussion um ein "Rauskommen" gäbe es doch nicht, wenn man hier nicht "drin" ist.
Thema ist (wäre) ausschließlich, ob dieses Ding überhaupt ein Vertrag darstellt oder nicht, weil (oder wenn) er Inhalte hat, die ihn rechtsunwirksam werden lassen.
Die reine Form von dem Ding oder auch der Weg des Zustandekommens bleiben hier ohne Bewertung, denn diese Dinge sind aufgrund der Vertragsfreiheit nicht vorgegeben / ist den Vertragspartnern frei gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wie gesagt - erstmal muss der Nachweis erbracht werden das dies wirklich der TE war - ich bleibe dabei... vor Gericht ist das nicht haltbar.
Hier sollte man nicht ganz die Beweispflicht vergessen.
Muss der Käufer nachweisen, dass der TE der Käufer ist, oder muss der TE nachweisen, dass er das Opfer eines Identitätsdiebstahls ist.
Bleibt man beim bekannten: "Wer behauptet muss beweisen", dann ist hier der TE in der Beweispflicht, dass sein Email-Account bei diesem Vorgang nicht sein Email-Account war. Hier hat der Verkäufer keinen Fehler gemacht, er hat sich an die vom Verkäufer genannte Email- Adresse gewendet und er hat eine zum Gesamtablauf schlüssige Antwort erhalten - er hat damit "gutgläubig gehandelt" und ist nicht in der Beweislast für einen zB. vorliegenden Identitätsdiebstahl.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Aber Chris hat in gewissen Hinsicht recht.Es geht nicht nur darum wie ein Vertrag zustande kommen kann, sondern um die Beweislast.
Stellst du einen Anpsruch aus dem Vertrag, dann musst du erstmal den Sachverhalt eines Vertrages nachweisen. Das ist bei der Handschlagmethode halt schwierig. Dabei geht es nicht prinzipiell darum das du den Vertrag per Handschlag geschlossen wurde.
In dem Fall ist der Gegner in der Beweislast mit dem Material nachzuweisen das ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, und das ist mit dem was der TE als Informationen zur Verfügung gestellt hat nicht trivial.
Danke.
Ja ich rede jetzt nicht unbedingt von Allgemein sondern explizit von diesem Fall.
Hinzu kommt noch das der Verkäufer einfach ein falsches BJ eingetragen hat - auch das kann er nicht so einfach machen.
Ich würde im Fall des TE ganze entspannt bleiben. Der "Käufer" kann zwar vor Gericht gehen ... oder sagen wir mal zu einem Anwalt.
Aber vor Gericht wohl eher nicht da hier die Beweise für einen rechtlich bindenden Kaufvertrag viel zu dünn sind - zumal der Streitwert auch lächerlich ist und ein richtiges Gerichtsverfahren mehr kostet als das Auto wert ist.
Und auch bei Ebay ist nicht unbedingt jeder Kauf bindend - da gab es doch mal den Fall wo der Sohn ein Auto auf Ebay gekauft hat...
Sorgfaltspflicht etc mal aussen vor gelassen - viel rumkommen wird beim TE wie gesagt nichts...
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dieser "Kontext" ist leider dieses Forum hier, was aus einem "ohne rechtliche Wirksamkeit" eines Satzes gleich den gesamten Vertrag als unwirksam ansieht, oder zumindest die Hoffnung auf einen brauchbaren Hebel erkennt, den Vertrag kippen zu können.Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Naja, kommt auf den Kontext an, wie ich weiter geschrieben habe.
-------
Original geschrieben von Chris492
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Von "gegenseitig" kann hier ja wohl nicht die Rede sein. 😉Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das hat doch nichts mit der freigestellten Art eines Vertrags und dessen Inhalt oder besser gegenseitiger Willenserklärung zu tun.
[/quote
Natürlich, und das ohne jeden (juristischen) Zweifel.Erst im weiteren Verlauf, später haben sich Bedenken ergeben, die dass alles jetzt wieder möglichst rückgängig machen lassen sollen.
Aber nachträgliche Bedenken haben nichts mit der Rechtmäßigkeit eines Vertragsschluss zu tun. Die Diskussion um ein "Rauskommen" gäbe es doch nicht, wenn man hier nicht "drin" ist.
Thema ist (wäre) ausschließlich, ob dieses Ding überhaupt ein Vertrag darstellt oder nicht, weil (oder wenn) er Inhalte hat, die ihn rechtsunwirksam werden lassen.
Die reine Form von dem Ding oder auch der Weg des Zustandekommens bleiben hier ohne Bewertung, denn diese Dinge sind aufgrund der Vertragsfreiheit nicht vorgegeben / ist den Vertragspartnern frei gestellt.
Wenn ich mir beim Händler ein Auto kaufe und das einen Mangel hat und ich dann 2 Monate später hingehe und behaupte das war beim Kauf schon dann muss ich auch nichts Beweisen - im Gegenteil.. hier liegt (noch und bis 6 Monate nach kauf) der Händler in der Beweislast.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wie gesagt - erstmal muss der Nachweis erbracht werden das dies wirklich der TE war - ich bleibe dabei... vor Gericht ist das nicht haltbar.
[/quote
Hier sollte man nicht ganz die Beweispflicht vergessen.Muss der Käufer nachweisen, dass der TE der Käufer ist, oder muss der TE nachweisen, dass er das Opfer eines Identitätsdiebstahls ist.
Bleibt man beim bekannten: "Wer behauptet muss beweisen", dann ist hier der TE in der Beweispflicht, dass sein Email-Account bei diesem Vorgang nicht sein Email-Account war. Hier hat der Verkäufer keinen Fehler gemacht, er hat sich an die vom Verkäufer genannte Email- Adresse gewendet und er hat eine zum Gesamtablauf schlüssige Antwort erhalten - er hat damit "gutgläubig gehandelt" und ist nicht in der Beweislast für einen zB. vorliegenden Identitätsdiebstahl.
Man kann das "bekannte" nicht so leicht pauschalisieren...
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
In dem Fall ist der Gegner in der Beweislast mit dem Material nachzuweisen das ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, und das ist mit dem was der TE als Informationen zur Verfügung gestellt hat nicht trivial.
Immer derjenige, der etwas behauptet ist in der Beweislast. Wenn der TE behauptet, dass dies kein Vertrag oder dass er nicht der Email-Sender ist, dann muss er auch diesen Nachweis führen.
Der Käufer hat ein Dokument verschickt, auf dem Vertrag oben steht und der in der Art beantwortet wurde, wie der Käufer einen Vertragsschluss haben wollte. Der Käufer muss hier nichts beweisen, es ist alles so gelaufen, inkl. der aktiv ausgeführten Handlung des Verkäufers, wie es durch den Käufer vorgeschlagen war.
Der Käufer möchte auch genau daran weiterhin und unverändert fest halten. Wer hier nicht mehr möchte, ist der TE (Verkäufer).
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Hier sollte man nicht ganz die Beweispflicht vergessen.Muss der Käufer nachweisen, dass der TE der Käufer ist, oder muss der TE nachweisen, dass er das Opfer eines Identitätsdiebstahls ist.
Bleibt man beim bekannten: "Wer behauptet muss beweisen", dann ist hier der TE in der Beweispflicht, dass sein Email-Account bei diesem Vorgang nicht sein Email-Account war. Hier hat der Verkäufer keinen Fehler gemacht, er hat sich an die vom Verkäufer genannte Email- Adresse gewendet und er hat eine zum Gesamtablauf schlüssige Antwort erhalten - er hat damit "gutgläubig gehandelt" und ist nicht in der Beweislast für einen zB. vorliegenden Identitätsdiebstahl.
Stimmt, das ist natürlich auch wahr.
Aber das ist eine Frage der Vorgehensweise. Jetzt mal rein theoretisch gesprochen.
Kann der Käufer überhaupt beweisen dass die Email in Verbindung mit dem Verkäufer steht?
Das mag zwar offensichtlich sein, aber ist überhaupt schlüssig?
Stell dir vor ich schicke eine Email mit deinen Namen und deiner Handynummer weil ich dich kenne und inseriere dein Fahrzeug bei Mobile.
Dann wickle ich den Vertrag genauso per email ab und irgendwann steht der Verkäufer bei dir vor der Matte und will das Auto abholen und bezahlen.
Wie willst du in dem Fall beweisen das du das Fahrzeug nicht im Internet verkauft hast?
Das ist defacto nicht möglich.
Ich kenn das Passwort von der Emailadresse gar nicht?
Das ist nicht meine email Adresse?
Ich wollte das Fahrzeug ja gar nicht verkaufen?
Was glaubwürdiges kann da nicht bei rauskommen und dementsprechend ist diese Beweislast einfach nicht adäquat, weil in meinen Augen die primäre Beweislast beim Käufer ist.
Überhaupt nachzuweisen dass das Geschäft mit dem richtigen Vertragspartner zustande gekommen ist.
Guter leider Glaube hin oder her.
Der Vertrag wurde im Nachhinein abgeändert... damit ist der sowieso nicht mehr in der Form gültig. So oder so...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wenn ich mir beim Händler ein Auto kaufe und das einen Mangel hat und ich dann 2 Monate später hingehe und behaupte das war beim Kauf schon dann muss ich auch nichts Beweisen - im Gegenteil.. hier liegt (noch und bis 6 Monate nach kauf) der Händler in der Beweislast.Man kann das "bekannte" nicht so leicht pauschalisieren...
Das ist eine extra vom Gesetzgeber sehr begrenzt festgelegter Ausnahmefall, der ausschließlich bei der Sachmangelhaftung zwischen gewerblich tätigen Verkäufern gegenüber Endverbrauchern besteht.
Keine sehr exotischen Ausnahmen aus dann noch völlig anderen Rechtsbereichen (Sachmangelhaftung) als Regelfall darstellen. Denn selbst diese Ausnahme ist nicht der Regelfall in der Sachmangelhaftung.