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Kaufvertratgsbestätiung per email Gültig??

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 21:45

Hallo,

eben habe ich nach Überprüfung des email-Verkehrs mit einem potentiellen Interessenten gesehen, daß ich ihm eine

Kaufvertragsbestätigung zurück geschickt habe.

 

 

KFZ Kaufvertragsbestätigung

Käufer

xxx xxx

xxxx xx

xxxx Hannover

email: xxxx@hotmail.de

 

Verkäufer

Der Verkauf des unten genannten Kfz wird bestätigt von:

Vorname / Nachname:xxx xxx

Straße und Haus Nr.: xxxxxx

PLZ / Ort:xxx

Tel: 49 (0)xxxxxx

Ich bestätige Ihnen den KFZ-Kauf von :

 

Marke-und-Typ: xxx, 101ps, 4 türer, benzin,

Baujahr: 1998

Preis-in-Euro: xxxx Euro

Mängel:Klima ohne Funktion, Schloss hinten kaputt

Getriebeart: Schaltgetriebe.

Bemerkung: Unfallfrei & Fahrbereit.

Fahrzeug-Übergabe findet bis/am: 15.06.10 in: xxxx gegen Bargeld statt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Passwort:xxxxxx

 

Unterhalb des Vertrages befinden sich dann die Vertragsbedingungen:

 

AGB:

1.Dieser Vertrag ist rechtskräftig , verbindlich und ohne Unterschrift gültig.

2.Unser vereinbartes Passwort dient für Telefongespräche und Übergabe des Fahrzeuges. Es dient nicht für die Absage oder für den Rücktritt.

3.Fahrzeugherausgabe nur gegen diesen Kaufvertrag oder das vereinbarte Passwort.

4.Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug

 

Meine Frage ist, ist dieser Vertrag wirklich rechtskräftig? Kann ich einem 'Abholer' das Fahrzeug mit so einem Vertrag herausgeben?

Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Auf dem Kaufvertrag stehen sind keine Fahrgestellnummer etc. hinterlegt!

mfg wilgi33

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2013 um 7:16

Ob das nach fast 3 Jahren noch relevant ist?

30 weitere Antworten
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30 Antworten
am 15. Juni 2010 um 2:27

Na klar, wieso soll der nicht gültig sein?

Per handschlag und mündlich geschlossene Verträge haben ja auch Rechtskraft.

Bei was schriftlichem (also auch E-Mail) würde ich aber immer die Fahrgestellnummer und de Pesonalausweisnummer des Käufers angeben. Wenn ein "Abholer" kommt, dann auf jeden Fall das Geld genau prüfen (lassen) und die Übergabe des Fahrzeuges und den Zustand des Wagens separat schriftlich gegenzeichnen lassen. Auch niemals mit einem "Abholer" auf nachträgliche Preisverhandlungen einlassen.

In wie weit du ein Rücktrittsrecht hast? hmmmm warum willst du das denn? Verändert sich der technische Zustand des Fahrzeuges nach dem Vertragsschluß, bist du u.U. zur wiederherstellung verpflichtet.

Trittst du vom Vertrag zurück kann es sein, dass dem Käufer entstandene Kosten dir zu Lasten gelegt werden.

Lass dir vom Abholer auf jeden Fall den Personalausweis zeigen und notier auch dessen Daten.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 5:44

Folgende neue Situation:

Weil mir die ganze Sache nicht gefallen hat, hab ich eben mit dem Käufer telefoniert, und ihn drum gebeten, ich möchte vom Abholer noch eine schriftliche Bestätigung, und PA-Nummer.

Da meint der Verkäufer, ich könnte auch mit dem Abholer einen Kaufvertrag machen! Ich sage, aber wir haben doch eigentlich schon einen Kaufvetrag. Da sagt er, der würde dann ungültig. Und er könnte mir das dann per Mail bestätigen.

Wie soll ich nun vorgehen?

Ohne dir nun zu nahe treten zu wollen, aber du bist doch ein mündiger Mensch und im Geschäftsfähigem Alter hoff ich doch.

Mach das wie du dich am wohlsten damit fühlst. Tips hast du ja erhalten.

Wenn dir der Vertrag mit dem Abholer das liebste ist, dann mach das so. Wenn nicht, dann lass es.

Warum hast du den Wagen nicht an jemanden verkauft, den du greifen kannst, wenn du dich doch so unwohl fühlst?

Nur immer dran denken: Wenn es doch Blüten sein sollten oder jemand mit dem Auto scheiße macht und du hast keine Daten der Person von der Fahrzeugübergabe, dann bist du derjenige der ins Fadenkreuz rückt.

Achte aber vor allem wie gesagt drauf, dass es echtes Geld ist.

An deiner (verunsicherter) Stelle würde ich dann der Vertrag mit dem Abholer machen. Was der danach mit dem Auto macht kann dir doch egal sein. Am besten du nimmst noch einen Zeugen mit. Und wie gesagt, lass dich incht auf nachträgliche Verhandlungen ein.

Ansonstne lies dir auch mal das Thema mit dem Betrug beim Autokauf, -verkauf durch

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Warum hast du den Wagen nicht an jemanden verkauft, den du greifen kannst, wenn du dich doch so unwohl fühlst?

Weil man erst durch Schaden klug wird anscheinend, und ich das erste mal ein Auto verkaufe. Zum Schrottpreis! Daß man da evtl noch über's Ohr gehaun wird, hätte ich ganz einfach nicht gedacht.

 

am 15. Juni 2010 um 7:44

Unter der Voraussetzung, dass Du eine e-Mail mit der Kaufvertragsbestätigung bekommen hast und mit bitte der Rücksendung zurück gesendet hast, "prophezeie" ich jetzt mal folgenden weiteren Ablauf:

Jemand wird mit der Kopie Deines zurück gesendeten Kaufvertrags kommen und wird feststellen, dass ein Detail im Kaufvertrag nicht stimmt (meistens Baujahr). Das kostet dann beim Export bedeutend mehr Zoll (oder eine andere eigenartige Geschichte als Begründung) und er wird Dich unter Druck setzen noch einen kräftigen Preisnachlass zu geben, weil Du ja einen "gültigen" Vertrag über das andere Baujahr abgeschlossen hast.

Also: Stell Dich auf ein unangenehmes Gespräch ein, aber bleibe bei Deinem Preis! Evtl. könnte der "Vertrag" tatsächlich gültig sein, aber Dein Käufer/Gegner wird ihn höchstwahrscheinlich nicht ernsthaft und formal korrekt einklagen. Das ist einfach deren Geschäftsmodell. Entweder er nimmt Dein Auto zum ursprünglichen Preis dann doch mit oder er geht ohne Auto. Aber noch mal: Es wird wohl unangenehm und lautstark werden, was aber nur heiße Luft ist und zum Geschäftsmodell des Käufers dazu gehört.

Grundsätzlich für die Zukunft: Preisverhandlungen und Kaufverträge nur und immer neben dem Auto machen. Im Zweifel im Kaufvertrag nur die Fahrgestellnummer laut KFZ-Schein/Brief erwähnen.

Wie sklev schon geschrieben hat, versuchen die dann gelegentlich über angeblich falsche Angaben den Preis zu drücken.

Daher solltest du das Angebot von Mobile/Autoscout ausgedruckt dabei haben und auch die E-Mail mit der Bestätigung. Dann kannst du genau beweisen, was im Internet stand.

Lass dich auf keinen Fall auf Nachverhandlungen ein, du hast ja einen gültigen Kaufvertrag, also hat auch der Käufer diesen zu erfüllen.

(natürlich nur, wenn der Wagen wirklich dem im Angebot geschilderten Zustand entspricht)

Also wichtig:

- Angebot ausgedruckt bei der Übergabe zur Hand haben.

- Zeugen mitnehmen!

- Geld direkt zur Bank bringen. Übergabe am besten direkt vor deiner Hausbank ;-)

- Vertrag kontrollieren, dass alle bekannten Vorschäden aufgeführt sind und die Fahrzeugdaten stimmen.

- Vom Käufer/Abholer die Personalausweisdaten geben lassen und im Vertrag aufnehmen.

- Fahrzeug nur abgemeldet übergeben (oder im Vertrag festhalten, dass der Käufer den Wagen innerhalb einer Frist umzumelden hat)

- Am besten einen vorgefertigten Vertag z.B. vom ADAC nehmen, dort steht alles wichtige drin.

Im Grunde ist das schon gültig, aber siehe meine beiden Vorredner.

Allerdings sind das ja meistens doch etwas dubiose Leute, die also sicherlich nicht auf Vertragserfüllung bestehen, wenn der im Vertrag stehende Preis bezahlt werden soll. Ach ja, diese Leute nie mit dem Auto alleine lassen! Die schütten Öl in die Kühlflüssigkeit etc. Sollte der Verkauf dann doch klappen, Telefon abstellen und für 24h von zuhause entfernen, es kann sein, dass sie noch mal zurückkommen und nachverhandeln wollen weil auf der Heimfahrt mit dem gekauften Auto etwas kaputt gegangen sei.

Zitat:

Original geschrieben von wilgi33

Folgende neue Situation:

 

Weil mir die ganze Sache nicht gefallen hat, hab ich eben mit dem Käufer telefoniert, und ihn drum gebeten, ich möchte vom Abholer noch eine schriftliche Bestätigung, und PA-Nummer.

 

Da meint der Verkäufer, ich könnte auch mit dem Abholer einen Kaufvertrag machen! Ich sage, aber wir haben doch eigentlich schon einen Kaufvetrag. Da sagt er, der würde dann ungültig. Und er könnte mir das dann per Mail bestätigen.

 

Wie soll ich nun vorgehen?

Um zu vermeiden, dass der Käufer auf Erfüllung des mit ihm abgeschlosenen Kaufvertrages besteht, obwohl der Vertrag entsprechend seinem mündlichen Wunsch mit dem Abholer gemacht wurde, ist dringend zu empfehlen, sich vom Käufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Abholer, Herr Name, Vorname,  bevollmächtigt ist, einen neuen Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen abzuschließen und damit der bestehende, per Email geschlossene Vertrag nichtig wird.

 

O.

Du hast jetzt schon so ein Theater, da würde ich von der ganzen Sache direkt Abstand nehmen. Entweder jemand kommt mit Bargeld vorbei und unterschreibt vor Ort einen Vertrag von dir, oder gar nicht. Das gibt nur wieder Stress, hinterher passen Km, Baujahr oder EZ nicht und du hast den Salat, ist doch ne gängige Masche.

Wenn die das Auto wirklich haben wollen werden sie vorbei kommen, Bar zahlen und unterschreiben, und zwar einen Vertrag von dir (gibts beim ADAC), wenn sie das nicht wollen, dann wollen sie auch das Auto nicht haben.

Brich die Sache ab und lass dich nicht über den Tisch ziehen.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 12:06

Es war heute einer da, hat einen ganz normalen Kaufvertrag (mobile.de) unterschrieben, bezahlt und der 'Telefonmensch' hat eine email geschickt, daß er keinen Anspruch mehr hat, da das Auto nun abgeholt wurde.

Es geht letztendlich um einen Schrottpreis!

Zitat:

Original geschrieben von wilgi33

Es geht letztendlich um einen Schrottpreis!

schön, dass du das jetzt auch endlich so siehst. Wozu also der ganze Streß vorher?

>eben habe ich nach Überprüfung des email-Verkehrs mit einem potentiellen Interessenten gesehen, daß ich ihm eine

Kaufvertragsbestätigung zurück geschickt habe. <

Das Problem des TE war wohl eher, das er gar keine Bestätitigung geschickt hat.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

>eben habe ich nach Überprüfung des email-Verkehrs mit einem potentiellen Interessenten gesehen, daß ich ihm eine

Kaufvertragsbestätigung zurück geschickt habe. <

Das Problem des TE war wohl eher, das er gar keine Bestätitigung geschickt hat.

Natürlich habe ich eine geschickt. Nur, war ich mir nicht mehr im klaren, wie es heute ablaufen soll!

Und ich weiß immernoch nicht, ob ich aus dem Schneider bin. Der Typ vom Telefon hat zwar geschrieben, er hat keinen Anspruch mehr, nach Abholung.....Aber er könnte immernoch sagen, ich habe es noch nicht abgeholt!

Aber wie gesagt, es geht um paar hundert Euro, weiß nicht, ob die Betrugsmasche da auch noch zieht....

Dann hab ich noch einen Zeugen, der gehört hat, wie der Aholer das ausgemachte Passwort wußte. Und das kann ja nur der Abholer wissen....?!

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