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Kaufvertrag Gebrauchtwagen - viele merkwürdige Angaben!

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 26. September 2018 um 21:03

folgendes:

hab einen Vorvertrag (Verbindliche Bestellung) für einen Gebrauchtwagenkauf erhalten.

Es geht um nen Touran United 1,6 (102PS) aus 2009.

Enthalten sind folgende Angaben:

Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß, wie auch Motor- und Getriebeölundichtigkeiten, u.a. auf Verschleiß der Dichtungen zurückzuführen, sind gleichermaßen Vertragsbestandteil, wie die technischen Angaben zur Ausstattung und insbesondere Unfallfreiheit. Im Rahmen der Aufbereitung sind Lack- und Blechschäden ausgebessert worden. Vorschäden. Unfallfrei, technisch- wie auch juristisch entsprechend zu verneinen. Aktuelle, künftig anstehende und bestehender Inspektions- und Wartungsstau- und bedarf gehen zu Lasten des Käufers. Etwaig bestehende Abweichungen zur Fahrzeugausstattung und tatsächlicher Fahrzeugbeschaffenheit und oder anstehender Serviceeinheiten wurden durch Käufer vor Ort geprüft, ebenfalls anerkannt und somit Vertragsbestandteil.

Vorschäden/Nachlackierungen:

Unbekannt. Weitere Dellen und Kratzer möglich. Korrosion an diversen Bauteilen nicht ausgeschlossen. Ausstattung vor Ort geprüft. Angaben auf mobile.de und weitere Portale sind nicht verbindlich.

Vereinbarung: Haltbarkeits. Und/oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer dem Käufer gegenüber nicht abgegeben, soweit nicht nachstehen etwas anderes erklärt.

 

Irgendwie klingt das alles nicht grade sehr positiv oder vertrauenserweckend.

Besonders die dick gedruckten Stellen, die ich hervorgehoben habe.

Befreien die den Händler nicht von der Gewährleistung von Undichtigkeiten am Motor und Getriebe?

Kann das mal jemand einschätzen, der sich damit auskennt?

Wäre super!!

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich, da würde ich die Finger von lassen.

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Ganz ehrlich, da würde ich die Finger von lassen.

Diese Vertragsbestandteile, wie von Dir oben beschrieben, deuten darauf hin, daß sich der Verkäufer gegen spätere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche absichern will. Wo da die Reise hingeht, wenn wirklich was dran ist, dürfte Dir klar sein. Seriös ist anders.

Entweder Du bist Dir darüber im Klaren, daß im nachhinein nichts gegen den Verkäufer zu machen ist (aber das wäre beim Kauf von Privat wohl ähnlich), oder Du lässt die Finger von dem Wagen.

Ich würde auch sagen, dass der Verkäufer versucht jegliche Gewährleistung auszuschließen.

Musst du wissen ob das okay ist, oder evtl. auch nochmal Spielraum für neue Verhandlungen bietet.

Themenstarteram 27. September 2018 um 7:50

Ein befreundeter Autohaus Inhaber (Dessert Autos deutlich über meinem Budget liegen leider) sagt, wenn das Undichtigkeiten ausschließt, die jetzt gar nicht tatsächlich bekannt sind, sind die nicht ausgeschlossen, denn das wäre ja so ne Art arglistige Täuschung. Aber ein Rechtsanwalt Freund von Schwiegervater guckt auch noch drüber.

 

Klingt einfach suspekt für mich, was da steht...

Für mich liest sich das, als wäre das Auto undicht und ein Unfallwagen. Zudem scheint man zu versuchen mit dem Text die gesetzliche Gewährleistung auszuhebeln.

Das Auto würde ich jetzt so nicht kaufen wollen.

Ich weiß ja nicht, was das Auto kosten soll, aber der Händler wird sicherlich von Dir um die 5000€ mehr bekommen, als er bezahlt hat. Sich dann noch vor den 6 Monaten Gewährleistung drücken zu wollen, ist ja doch sehr schmutzig...

Themenstarteram 27. September 2018 um 13:55

So, Antwort vom RA: Formulierungen dienen offensichtlich Absicherung des Händlers vor Dingen, die er nicht weiss, weil es ihm nicht bekannt ist. Halten in Fällen eines Gewährleistungsanspruchs rechtlich aber nicht stand, wenn es denn dazu kommen sollte. Von daher also "Entwarnung". RA sagt, das sind keine ausschließenden Formulierungen. Die würde er schnell vom Tisch haben.

 

Händler zeigte sich sehr hilfsbereit und offen, liefert jetzt ein VW-Gutachten der Einlieferung mit damals vorhandenen Beulen und Kratzern vor Aufbereitung, das es zum Fzg. gibt nach und ist sehr daran interessiert an der Ausräumung von Unklarheiten.

Die haben auch nem guten Ruf, so ist das ja nicht.

Ja ja. Der RA hat gut reden! Wenn Du im Ernstfall wirklich die Lust hast, ein ggfs. jahrelanges Gerichtsverfahren anzustreben, dann viel Spaß!

Themenstarteram 28. September 2018 um 5:14

Fakt ist erstmal: Es haben zwei voneinander unabhängige Experten, anderer Autohaus Besitzer und RA gesagt, das sei ok und berührt keine Gewährleistung. Wer weiss es besser, wenn nicht die, frage ich mich.

Was ich nicht verstehe: Wenn das Ganze seriös sein soll, warum steht da überhaupt, dass Ölundichtigkeiten Vertragsbestandteil sind?

Wenn die Kiste Öl verliert, dann ist das ein Defekt. Dieser sollte beim Kauf gar nicht vorhanden sein und wenn er innerhalb der ersten 6 Monate danach auftritt, diskussionslos zu Lasten des Verkäufers behoben werden. Gibt also gar keinen Grund, dass das in so einem verschwurbelten Satz im Vertrag auftaucht.

Wie Franziska schon schreibt: Recht haben ist das Eine, Recht zu bekommen kann ein langer und beschwerlicher Weg sein.

Weiteroben schrieb schonmal jemand (wer war das eigentlich?):

Zitat:

Irgendwie klingt das alles nicht grade sehr positiv oder vertrauenerweckend.

Zitat:

@fichtel13 schrieb am 28. September 2018 um 07:14:51 Uhr:

Fakt ist erstmal: Es haben zwei voneinander unabhängige Experten, anderer Autohaus Besitzer und RA gesagt, das sei ok und berührt keine Gewährleistung. Wer weiss es besser, wenn nicht die, frage ich mich.

Dann frag doch künftig gleich dort nach. Wer hier Fragen aufwirft, läuft Gefahr, nicht das zu hören, was er hören möchte.

Viel Spaß mit Deinem "neuen" Gebrauchtwagen.

Themenstarteram 28. September 2018 um 12:32

Liebe Franziska, du machst auf mich den Eindruck, persönlich beleidigt zu sein. Was hat dazu geführt?

Meine Aussage mit den Fakten, die ich nur genannt habe, ist schlicht genau das: ein Bericht dessen, was mir von anderer Seite dazu gesagt wurde.

Kann auch anderen ein Hinweis sein, wie solche Formulierungen von fachlicher Seite einzuschätzen sind. Falls jemand ähnlichem selbst begegnet.

Darin sehe ich auch eine Funktion eines Forums. Austausch von allen Infos die zur Verfügung stehen.

 

Du bist anderer Meinung, ok. Hab ich gar nichts dagegen. :-)

Zitat:

@fichtel13 schrieb am 28. September 2018 um 07:14:51 Uhr:

Wer weiss es besser, wenn nicht die, frage ich mich.

Wenn die es genau wissen, dann ist Deine Frage ja beantwortet. Warum Du dann trotzdem hier fragst, erschließt sich mir nicht.

Es gibt Standardkaufverträge z.B. vom ADAC, ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe), TÜV Süd, Mobile.de uvm.

Ein seriöser Verkäufer sollte kein Problem damit haben, wenn Du einen solchen Kaufvertrag nutzen möchtest. Er kann dort alle bekannten Mängel aufführen. Er kann sich aber nicht gegen möglicherweise, in Zukunft auftretene Mängel absichern. Einem KfZ Händler ist der nötige Sachverstand zu unterstellen, ein Auto technisch checken und bewerten zu könnnen. Als seriöser VK Wartungsstau als Mangel auszuschliessen ist armseelig. Auch ich würde die Finger von dem Auto lassen, oder es vorab von einer unabhängigen Werkstatt oder dem TÜV/Dekra durchchecken lassen. Das hilft Dir zwar bei Gewährleistungsansprächen nicht, sichützt sich aber vor bereits erkennbaren Mängeln.

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