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Mängelfeststellung nach Probefahrt in Kaufvertrag aufnehmen

VW CrossTouran (1T)
Themenstarteram 19. August 2023 um 14:46

Hallo,

ich habe heute einen 1.2 TSI Touran BJ 2013 mit 105 PS Probe gefahren. Schon am Anfang stellte ich fest, dass die verstellung der Außenspiegel nicht wirklich funktioniert hat. Beim verstellen des Linken Spiegels, verstellte sich auch der Rechte, umgekehrt genauso.

Außerdem stellte ich ein "heulendes" geräusch aus dem Motorraum fest, als ich im 2ten Gang gefahren bin, das Geräusch war nur im 2ten Gang zu hören, aber wurde auch zum Ende hin nicht besser.

Auf der Autobahn bei ca. 100-110 Kmh im 5ten, sowie im 6ten Gang, stellte ich ein relativ lautes Geräusch aus dem Motorraum fest, außerdem fing das Lenkrad und der Boden leicht an zu vibrieren.

 

Nachdem ich wieder am Autohaus angekommen war, sprach ich den Händler darauf an und er sagte, dass das Fahrzeug sowieso nochmal durch die Werkstatt laufen würde und die Mängel behoben werden. Jedoch bestand ich darauf die Mängel schriftlich im Kaufvertrag mit aufzunehmen. Dies hat er auch getan, jedoch bin ich jetzt relativ verunsichert, weil er eine andere Formulierung genuzt hat, als wie ich sie beschrieben habe und die Mängelaufnahme unter " Besondere Vereinbarungen" geschrieben hat und nicht wie auf eine Seperate Anlage wie auf dem ersten Foto zu entnehmen ist.

Meine Frage wäre nun; ob der kleine Passus an der Fußzeile so genügt, um eventuell später vom Kaufvertrag zurück treten zu können oder bei einem Garantiefall diesen als Beweis vorlegen zu können.

Oder sollte ich komplett Abstand von dem Fahrzeug nehmen? Das Fahrgefühl war sonst sehr gut.

Es Handelt sich hierbei um einen Händler mit 32 Filialen.

Vielen Dank :)

Anlage
Mängel Beschreibung
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24 Antworten

Ich würde es bleiben lassen, geht ja schon gut los..... Warum werden die Mängel nich einfach vor dem Kauf beseitigt?

Themenstarteram 19. August 2023 um 14:59

Zitat:

@Dave2018 schrieb am 19. August 2023 um 16:51:28 Uhr:

Ich würde es bleiben lassen, geht ja schon gut los..... Warum werden die Mängel nich einfach vor dem Kauf beseitigt?

Hallo, Danke für deine Antwort. Also denkst du ich sollte die Finger davon weglassen, auch wenn der Händler meinte das diese Mängel noch beseitig werden?

Aber selbstverständlich. Die hätte er beseitigen müssen bevor er das auto inseriert. Per Gewährleistung ist es übrigens egal, ob du das in den Kaufvertrag schreibst. Machen muss er das sowieso.

 

Aber wenn ich mir vorstelle 2 neue Reifen, neues Getriebe, neuen Kettensatz. Das wird doch nichts. Das ist ja ein mittlerer vierstelliger Betrag.

Dann lieber weiter suchen.

Larry100 hat recht, das wird sicher nie was richtiges, such dir was vernünftiges und du ersparst die ne Menge Ärger und vor allem Zeit

Themenstarteram 19. August 2023 um 15:47

Vielen Dank für die Antworten. Das heißt wenn ich den Kaufvertrag schon unterschrieben haben sollte, ist es zu spät um aus der Nummer heraus zukommen ?

sag doch einfach was Sache ist, es gibt ja auch ein Widerrufsrecht.....

nee gibt es nicht, war mein Fehler sorry

Themenstarteram 19. August 2023 um 16:04

Wäre es den möglich, den Kredit zu widerrufen um aus den Vertrag zu kommen ?

Hab von sowas keine Ahnung, sorry....

Hast Du die Finanzierung nicht separat abgeschlossen? Wenn Du die widerrufst, haste nacher keine Kohle, musst die Karre aber trotzdem abnehmen. Trifft den Händler ja kein Verschulden daran, wenn Du den Finanzierungsvertrag widerrufst.

Zitat:

@Fruchtquark schrieb am 19. August 2023 um 17:47:19 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten. Das heißt wenn ich den Kaufvertrag schon unterschrieben haben sollte, ist es zu spät um aus der Nummer heraus zukommen ?

Er darf jetzt 2x nachbessern. Wenn du ihm alle Mängel auf einmal rügst und Mängelbeseitigung forderst, wird es eine Chance gebe, dass der das nicht schafft. Nch zwei Nachbesserungsversuchen, hast du nach BGB-Gewährleistungsrecht zu wandeln, sprich den Kaufgegenstand gegen Geld zurückzugeben. Anrechnen lassen musst du dir die Nutzung.

Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatzgeschäften oder "Haustürgeschäften", sprich wenn der Vertrag nicht im Betrieb des Verkäufers satt gefunden hast, sonst nicht.

Solltest du bereits unterschrieben haben, jetzt also eine präzise und umfänliche Mängelanzeige schreiben mit angemessener Fristsetzung. Ohne Anwalt wird das eh nichts.

Darf ich fragen was die Karre gekostet hat und warum ein 1.2 er?

Themenstarteram 19. August 2023 um 16:21

Zitat:

@larry100 schrieb am 19. August 2023 um 18:10:50 Uhr:

Zitat:

@Fruchtquark schrieb am 19. August 2023 um 17:47:19 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten. Das heißt wenn ich den Kaufvertrag schon unterschrieben haben sollte, ist es zu spät um aus der Nummer heraus zukommen ?

Er darf jetzt 2x nachbessern. Wenn du ihm alle Mängel auf einmal rügst und Mängelbeseitigung forderst, wird es eine Chance gebe, dass der das nicht schafft. Nch zwei Nachbesserungsversuchen, hast du nach BGB-Gewährleistungsrecht zu wandeln, sprich den Kaufgegenstand gegen Geld zurückzugeben. Anrechnen lassen musst du dir die Nutzung.

Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatzgeschäften oder "Haustürgeschäften", sprich wenn der Vertrag nicht im Betrieb des Verkäufers satt gefunden hast, sonst nicht.

Solltest du bereits unterschrieben haben, jetzt also eine präzise und umfänliche Mängelanzeige schreiben mit angemessener Fristsetzung. Ohne Anwalt wird das eh nichts.

Vielen Dank für deinen Rat. Könnte ich das Auto auch zu einem Gutachter bringen und mir von diesem ein Gutachten erstellen lassen ? Ich habe leider nicht so viel Ahnung von Autos, wie man ja inzwischen gemerkt hat. Und könnte in meiner Mängelliste sowas reinschreiben wie: macht hier oder da komische Geräusche.

Themenstarteram 19. August 2023 um 16:23

Zitat:

@Dave2018 schrieb am 19. August 2023 um 18:18:44 Uhr:

Darf ich fragen was die Karre gekostet hat und warum ein 1.2 er?

11000€. Und es war mehr notgedrungen, da unser zweites Auto diese Woche den Geist aufgegeben hat und meine Frau ein neues brauchte.

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