Kaufentscheidung A4 Avant 1.8 160 PS TFSI vs. 2.0 TFSI 211 PS

Audi A4 B8/8K

Hallo an alle,

möchte von euch paar Tipps für mein neuen A4 Avant haben.

Folgende Zusammenstellung habe ich jetzt:

A4 Avant Ambition
Motor S line 1.8 TFSI 118(160) kW (PS) 6-Gang
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 7,2 l
CO2-Emission kombiniert: 172 g/km
34.530,00
Außenfarbe Arubablau Perleffekt 770,00
Innenraum
Sitze: Sportsitze vorn
Materialien: Alcantara gelocht/Leder mit S line Prägung in den Vordersitzlehnen (quattro GmbH)
Farben: Sitzbezug schwarz-silber, Armaturentafel schwarz, Teppich schwarz, Himmel schwarz
Sonderausstattungen: 7.435,00
Sonderausstattungen: 7.435,00
S line Exterieurpaket (quattro GmbH) 1.460,00
Audi parking system hinten 390,00
Entfall der Typ- und Hubraumangabe 0,00
Xenon plus 975,00
Fahrerinformationssystem mit Farbdisplay 115,00
Komfortklimaautomatik 3-Zonen 565,00
Licht-/Regensensor 0,00
Lichtpaket 190,00
S line Multifunktions-Sportlederlenkrad im 3-Speichen-Design (quattro GmbH) 180,00
Schalthebelknauf in Aluminium (quattro GmbH) 130,00
Mittelarmlehne vorn 190,00
Sitzheizung vorn 330,00
Audi hold assist 50,00
Geschwindigkeitsregelanlage 265,00
advanced key 615,00
servotronic 215,00
Bang & Olufsen Soundsystem 895,00
Radioanlage concert 360,00
Alcantara gelocht/Leder mit S line Prägung in den Vordersitzlehnen (quattro GmbH) 510,00
Gesamtpreis: 42.735,00

Es kommt noch hinzu: 19 Zoll Felgen Quatro GmbH ca 500 €
Abgedunkelte scheiben und Optik schwarz Paket ca. 800 €

Meine Frage ist jetzt: ich hätte jetzt noch ca 3.500 € zur Verfügung. Was soll ich mir dafür holen. Das DVD Navi mit Music Interface dafür aber den 1.8 TFSI mit 160 PS oder lieber das Geld für den stärkeren Motor 2.0 TFSI 211 PS aber dafür kein Navi?

Danke vorab für eure Tipps

Vita

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rnbplaya


Meine Frage ist jetzt: ich hätte jetzt noch ca 3.500 € zur Verfügung. Was soll ich mir dafür holen. Das DVD Navi mit Music Interface dafür aber den 1.8 TFSI mit 160 PS oder lieber das Geld für den stärkeren Motor 2.0 TFSI 211 PS aber dafür kein Navi?

Wer kann das wissen außer du selbst? Wer kennt deine Präferenzen außer du selbst? Was braucht es für diese Entscheidung außer deine Präferenzen?

70 weitere Antworten
70 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sellman



Zitat:

Original geschrieben von hilden


Nur weil man vier Autos überholt, heißt das noch lange nicht, dass man waghalsig überholt. Ich denke jeder kennt diese Situationen. Es gibt einfach Verkehrsteilnehmer, die einen LKW partout nicht überholen wollen; sei es aus Angst oder aus anderen Gründen. Je großzügiger man motorisiert ist, desto leichter hilft es eine derartige Situation zu entspannen.
Nur diese Verkehrteilnehmer neigen oft auch dazu, ohne in den Rückspiegel zu schauen, plötzlich auszuscheren.

Ich wollte Dir auch nicht unterstellen, dass Du nicht verantwortungsbewußt mit Dir und den anderen Verkehrteilnehmern umgehst.

Es schreibt sich nur so leicht dahin und es gibt leider genug Schwachköpfe die die Straße mit einer Rennstrecke verwechseln. Mein Freund war bestimmt kein Schwachkopf, aber damals sehr in Eile. Sein M3 hat ihn dann wohl leider doch verleitet für einen Moment sich und das Auto zu überschätzen. Leider.

Gruß Sellman

Man kann sich eh nicht auf andere Verkehrsteilnehmer verlassen und muß immer damit rechnen das die scheiße bauen.

War auf der Autobahn mit dem C43 unterwegs als eine Frau einfach "grundlos" auf die linke Spur zog (ohne Umschauen usw.) nur das ich 180 drauf hatte und die Alte 100. Das Beste war beim rüberfahren einmal geblink, dass brauch man dann auch nicht mehr. Vollbremsung auf die rechte Spur rüber das Auto hinten noch gestriffen und dann auf der linken Spur wieder zum stehen gekommen. Sachschaden an meinem ca. 20.000 EUR. Wenn ich mit 180 draufgebratst wäre, wär die alte bestimmt tot gewesen (Lupo) und mir würds auch nicht gut gehen. Aber so nix passiert Gott sei dank!

Ich hasse Leute die nicht blinken können, müßten für jedesmal nicht blinken 500 EUR Bußgeld geben!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg



Zitat:

Original geschrieben von c32amg


Auch beim Überholvorgang darf die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden! Also LKW mit 80 Landstraße 100 erlaubt max. 20kmh mehr Speed das schaft man sogar mit einem Twingo ;-)
Wenn man das machen würde, würde man ja gerade einen Unfall fabrizieren. Immer so schnell überholen wie es geht. Gefährlich ist die Zeit auf der Gegenfahrbahn und je schneller das Auto ist desto kürzer die gefähliche Zeitspanne.

Mach ich auch so, aber das Gesetzt sagt was anderes!

Das Gesetz und Praxis zwei paar Schuhe sind, sollte man nicht diskutieren müssen...

Gesetz hin, Gesetz her...🙄

Nur um an vier Autos + LKW vorbeiziehen zu wollen, würde ich mir jedenfalls keinen fetten Motor reinbauen - eher schon deshalb, um am Berg flott unterwegs zu sein oder einfach nur den Fahrspaß auf der (leeren) Stecke zu genießen.

Ich rechne immer mit der leider zu oft vorhandenen Blödheit der anderen (ja, ja, immer nur die anderen, ich nie 😁 ).
Autofahren hat auch viel mit Psychologie zu tun, nicht nur mit Power unterm Fuß.

Nochmal zur Situation:
Viererkolonne hinterm LKW - alles ist entnervt, wartet auf DIE Gelegenheit.
Und dann, endlich kommt sie, aber es trauen sich nicht alle.
Aber die sich trauen, haben es verdammt eilig, JETZT schnell raus hier...

Und da gucken die auch alle gerade ganz professionell in den Seitenspiegel, ob da noch der Überfleiger mit seinem 211 PS A4 von hinten ankommt? Wohl eher nicht!

Viele Frontalzusammenstöße passieren genau bei dieser Situation:
- Überholvorgang verschätzt (zu lange)
- oder dann nicht mehr in die Kolonne gekommen (mitunter absichtlich nicht reingelassen)
- oder vor einem schert noch einer aus - langsamer - du bleibst dran, bis er am LKW vorbei ist, aber so knapp vor den Gegenverkehr schert er ein und du?...
- beim Überholen kommt links eine Einfahrt, die auch gerade genutzt wird...

usw...

Das müssen schon ganz eindeutige Trantüten hinter dem LKW sein, aber meistens sind einige "Nervöse" dabei und dann wird's eben gefährlich...

Also freut euch auf eure 211 PS oder eben nur 160, wie ich sie "nur" haben werde, aber verlasst euch nicht auf die anderen "Braven" 😉

Gruß Roland

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg


...Wenn man das machen würde, würde man ja gerade einen Unfall fabrizieren. Immer so schnell überholen wie es geht...

Natürlich muss man sich auch beim Überholen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Und wenn du es mit der zulässigen Geschwindigkeit nicht schaffst den Vordermann zu überholen, darfst du eben nicht überholen. Ist doch eigentlich ziemlich simpel 😉

Ich tät mir natürlich den 2.0TFSI holen. Ist doch gar keine Frage 🙂

MfG
roughneck

Wenn ich mir meine Autos mit dem Kopf kaufen würde ,wäre ich nicht hier ,sondern würde im VW Golf Variant Forum Ausschau nach einer Zylinderabschaltung beim 1.9 TDI halten 😁

Also 2.0 TFSi ,allerdings für mich im Q5

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von hilden


Das PS Wettrüsten geht unvermindert weiter und insbesondere bei viel Landstrasse und Gepäck zahlen sich die Mehr PS aus, wie ich wieder am ersten Mai erleben durfte. Mit über 200 PS kannst Du zur Not eben auch von weiter hinten mal einen Überholvorgang starten und so an den immer zahlreicher werdenden LKWs, die mit knapp 50 Km/h einen leichten Berganstieg bewältigen, vorbeiziehen und musst nicht warten bis Oma 1, Opa 2 und Fahranfänger 3 sich irgendwann bequemen mal das Ding (LKW) zu überholen. So kannst Du in einem Rutsch an den vier Fahrzeugen vorbei.

Hallo Hilden.

"guckst Du hier"

AG Tecklenburg, Aktenzeichen: 11 C 30/02 – Urteil vom 18.12.2002

Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Risiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig eine höhere Haftung, mindestens die Hälfte des Schadens. Das entschied das Amtsgericht (AG) Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlicht haben. In diesem Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ihm jedoch nicht ausreichte. Er klagte auch die andere Hälfte ein, weil er sich völlig im Recht wähnte. Das sah das Gericht jedoch völlig anders: Der Kläger sei mit 50 Prozent Schadensbeteiligung noch gut davon gekommen. Zwar sei dem Linksabbieger ein Verstoß gegen seine »doppelte Rückschaupflicht« vorzuwerfen, hieß es in dem Urteil. Jedoch sei der Kläger »mit seinem Kolonnenüberholen höchst gefährlich gefahren. Den dabei entstehenden höchsten Sorgfaltsanforderungen wäre er »bei weitem nicht gerecht geworden«. Weiter hieß es in dem Urteil: »In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass denjenigen, der eine Fahrzeugkolonne in einem Zug überholt und mit einem aus der Kolonne nach links abbiegenden Fahrzeug zusammenstößt, sogar in der Regel die überwiegende Mithaftung trifft.« Ob der Kläger im vorliegenden Fall nicht eigentlich eine höhere Mithaftungsquote als 50 Prozent hätte tragen müssen, »kann hier dahingestellt bleiben«.

Gruß Raffel2

Zitat:

Original geschrieben von Raffel2



Zitat:

Original geschrieben von hilden


Das PS Wettrüsten geht unvermindert weiter und insbesondere bei viel Landstrasse und Gepäck zahlen sich die Mehr PS aus, wie ich wieder am ersten Mai erleben durfte. Mit über 200 PS kannst Du zur Not eben auch von weiter hinten mal einen Überholvorgang starten und so an den immer zahlreicher werdenden LKWs, die mit knapp 50 Km/h einen leichten Berganstieg bewältigen, vorbeiziehen und musst nicht warten bis Oma 1, Opa 2 und Fahranfänger 3 sich irgendwann bequemen mal das Ding (LKW) zu überholen. So kannst Du in einem Rutsch an den vier Fahrzeugen vorbei.
Hallo Hilden.

"guckst Du hier"

AG Tecklenburg, Aktenzeichen: 11 C 30/02 – Urteil vom 18.12.2002

Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Risiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig eine höhere Haftung, mindestens die Hälfte des Schadens. Das entschied das Amtsgericht (AG) Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlicht haben. In diesem Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ihm jedoch nicht ausreichte. Er klagte auch die andere Hälfte ein, weil er sich völlig im Recht wähnte. Das sah das Gericht jedoch völlig anders: Der Kläger sei mit 50 Prozent Schadensbeteiligung noch gut davon gekommen. Zwar sei dem Linksabbieger ein Verstoß gegen seine »doppelte Rückschaupflicht« vorzuwerfen, hieß es in dem Urteil. Jedoch sei der Kläger »mit seinem Kolonnenüberholen höchst gefährlich gefahren. Den dabei entstehenden höchsten Sorgfaltsanforderungen wäre er »bei weitem nicht gerecht geworden«. Weiter hieß es in dem Urteil: »In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass denjenigen, der eine Fahrzeugkolonne in einem Zug überholt und mit einem aus der Kolonne nach links abbiegenden Fahrzeug zusammenstößt, sogar in der Regel die überwiegende Mithaftung trifft.« Ob der Kläger im vorliegenden Fall nicht eigentlich eine höhere Mithaftungsquote als 50 Prozent hätte tragen müssen, »kann hier dahingestellt bleiben«.

Gruß Raffel2

Aber deshalb gurke ich doch icht mit 100 PS rum

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Aber deshalb gurke ich doch icht mit 100 PS rum

Alex.

Also ich fand den Beitrag von Raffel2 sehr interessant. Ich glaube auch, dass die Leute die solche Manöver mit ihren PS rechtfertigen, sich vielleicht nicht ganz im Klaren darüber sind 🙂

Bei uns hat sich gerade wieder am Wo.ende ein Motorradfahrer zerlegt,der beim Kolonneüberholen auf einen Linksabbieger gerauscht ist.Soviel Optimismus ist fast immer lebensmüde.

Alex.

Ja ja, diese schönen Versicherungen...übrigens ist bei mir rausgekommen:

Erste Instanz: 100% Recht zugesprochen

Zweite Instanz: (Berufung der anderen Versicherung) 75% Recht zugesprochen, da die Autobahn zwar keine Geschwindigkeitsbegrenzung erhielt, aber in Deutschland die Richtgeschwindigkeit von 130 kmh gilt, d.h. man bekommt immer eine Teilschult sobald man schneller als 130 kmh auf der Autobahn fährt, dass ist echt zum kotzen!

Da hätte ich mir den ganzen Gerichtsschwachsinn (Dauer 2 Jahre) sparen können und gleich meine Volkasko in Anspruch nehmen, schließlich sind 25% von meinen Schaden immerhin 5000.- EUR gewesen.

Zitat:

d.h. man bekommt immer eine Teilschult sobald man schneller als 130 kmh auf der Autobahn fährt, dass ist echt zum kotzen!

Hmm...

Ist doch eigentlich allgemein bekannt, oder?
Und ich finde das - auch wenn ihr mich jetzt schlagt - durchaus gerecht.

Das macht eben den berühmten "7. Sinn" aus - ich kenne das nur zu gut, wenn ich schnell (> 160 km 😁 ) auf der linken Spur unterwegs bin und ein Auto hinter einem LKW sehe. Im Zweifelsfalle gehe ich eben auch mal runter mit der Geschwindigkeit...

180 und mehr fahre ich generell auf zweispurigen Strecken nur, wenn rechts kein Kolonnenverkehr herrscht oder auf 'ner dreispurigen Strecke, wenn die linke Spur frei ist 😁
Nur vorab: Natürlich schaue ich auch dann noch in den Rückspiegel 😉

Es ist nun mal leider so, dass auf den Autobahnen nicht nur "Rennprofis" unterwegs sind, die sich und ihre Fahrzeuge im Griff haben...

Gruß Roland

Zitat:

180 und mehr fahre ich generell auf zweispurigen Strecken nur, wenn rechts kein Kolonnenverkehr herrscht oder auf 'ner dreispurigen Strecke, wenn die linke Spur frei ist 😁

Nur vorab: Natürlich schaue ich auch dann noch in den Rückspiegel 😉

Selbst da bist du nicht sicher vor notorischen Nichtblinkern und Rückspiegelhassern und wärst auch mit einer Teilschuld dabei

Alex.

Ja, ist schon klar, aber die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Unfalls lässt sich minimieren, wenn man nur dann schnell fährt, wenn die Bahn eben recht frei ist 😁

Gruß Roland

Zitat:

Original geschrieben von rolandus21



Zitat:

d.h. man bekommt immer eine Teilschult sobald man schneller als 130 kmh auf der Autobahn fährt, dass ist echt zum kotzen!

Hmm...

Ist doch eigentlich allgemein bekannt, oder?
Und ich finde das - auch wenn ihr mich jetzt schlagt - durchaus gerecht.

Das macht eben den berühmten "7. Sinn" aus - ich kenne das nur zu gut, wenn ich schnell (> 160 km 😁 ) auf der linken Spur unterwegs bin und ein Auto hinter einem LKW sehe. Im Zweifelsfalle gehe ich eben auch mal runter mit der Geschwindigkeit...

180 und mehr fahre ich generell auf zweispurigen Strecken nur, wenn rechts kein Kolonnenverkehr herrscht oder auf 'ner dreispurigen Strecke, wenn die linke Spur frei ist 😁
Nur vorab: Natürlich schaue ich auch dann noch in den Rückspiegel 😉

Es ist nun mal leider so, dass auf den Autobahnen nicht nur "Rennprofis" unterwegs sind, die sich und ihre Fahrzeuge im Griff haben...

Gruß Roland

Ich bin generel vorsichtig wenn sich ein Auto hinter einen LKW befinde, dann drossel ich schon meine Geschwindigkeit auf der linken Spur, da dieser jeden Moment rüberziehen könnte. Aber das was die Frau gemacht hat war überhaupt nicht vorhersehbar zumal vor Ihr keiner war (linke und rechte Spur frei!) da hat das rüberfahren keinen Sinn gehabt!

Und die Geschwindigkeit von 180 kmH hat nichts mit Rennprofis zu tuen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen