Kaufe und verkaufe Auto mit Nachricht in WhatsApp
Hallo,
meine Freundin spricht mit einem Freund über den Kauf eines Gebrauchtwagens.
Nach einer Woche sendet diese Person eine Nachricht + Foto an meine Freundin in WhatsApp.
Meine Freundin schreibt, dieses Auto ist gut und will es.
Aber nachdem sie mit mir gesprochen und im Internet gesucht habe,
Die Autopreise war doppelt so hoch wie der tatsächliche Preis.
Wir haben ihn informiert, dass wir das Auto nicht wollten, aber sie beschwerte sich.
Was können wir tun, nachdem meine Freundin bestätigt hat, dass sie das Auto will?
Und wer hat recht?
Bemerkenswert ist, dass er sagte: "Das Auto war in München und wurde für uns nach Leipzig gebracht".
LG.
mahdi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:
Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.
Ja... sehr erstaunlich....
Zitat:
@ktown schrieb am 1. Dezember 2019 um 20:05:12 Uhr:
@migoela:
1. Sollten sie mal das Versicherungsrecht lesen.
2. Das BGB schreibt vor, dass ein Geschädigter so gleichzustellen ist, als wäre das Schadenereignis nicht eingetreten. Es schreibt weder das Versicherungsrecht noch das BGB vor, dass dies mit einer Reparatur zu erfolgen hat.
oder:
Zitat:
@ktown schrieb am 15. November 2019 um 08:28:24 Uhr:
Das wäre eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers und würde gegen EU Recht verstoßen. Deshalb hat der Gesetzgeber ja den §477 eingeführt und will ihn auf 2 Jahre erweitern. Wenn es den nicht gäbe, dann bräuchte der Verkäufer die Überprüfung des Mangels nur verzögern und er wäre fein raus.Zitat:
@WingmanHL schrieb am 15. November 2019 um 08:17:43 Uhr:
Wie gesagt, ich war der Meinung das Feststellungsdatum wäre entscheidend, nicht das Datum der Meldung an den Verkäufer...
48 Antworten
Dem TE hilft diese Diskussion jetzt auch nicht weiter, er will wissen, wie er am Besten aus der Nummer wieder heraus kommt...
Zitat:
@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:
Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.
Ja... sehr erstaunlich....
Zitat:
@ktown schrieb am 1. Dezember 2019 um 20:05:12 Uhr:
@migoela:
1. Sollten sie mal das Versicherungsrecht lesen.
2. Das BGB schreibt vor, dass ein Geschädigter so gleichzustellen ist, als wäre das Schadenereignis nicht eingetreten. Es schreibt weder das Versicherungsrecht noch das BGB vor, dass dies mit einer Reparatur zu erfolgen hat.
oder:
Zitat:
@ktown schrieb am 15. November 2019 um 08:28:24 Uhr:
Das wäre eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers und würde gegen EU Recht verstoßen. Deshalb hat der Gesetzgeber ja den §477 eingeführt und will ihn auf 2 Jahre erweitern. Wenn es den nicht gäbe, dann bräuchte der Verkäufer die Überprüfung des Mangels nur verzögern und er wäre fein raus.Zitat:
@WingmanHL schrieb am 15. November 2019 um 08:17:43 Uhr:
Wie gesagt, ich war der Meinung das Feststellungsdatum wäre entscheidend, nicht das Datum der Meldung an den Verkäufer...
Zitat:
@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:
Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.
Unsinn. Was hier geschrieben wurde erfüllt überhaupt nicht die Anforderungen des § 2 RDG.
Sehen sie. Ich habe auf das BGB wie auch auf das Versicherungsrecht verwiesen.
Aber es ist verständlich, dass die Sichtweise hier eine andere ist.
Liebgewonnenes gibt man nie gerne auf.
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Zitat:
@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:
Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.
Ist eigentlich der Hinweis auf das Rechtsdienstleistungsgesetz und die nachfolgende Analyse der Aussagen, ob diese als Rechtsberatung zu werten sind auch Rechtsberatung?
Zitat:
@400.000km schrieb am 10. Dezember 2019 um 13:00:39 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:
Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.Ist eigentlich der Hinweis auf das Rechtsdienstleistungsgesetz und die nachfolgende Analyse der Aussagen, ob diese als Rechtsberatung zu werten sind auch Rechtsberatung?
Sie meinen der klassische Fall, wo das Rechtsdienstleistungsgesetz sich selbst in den eigenen Schwanz beißt?
Könnte sein.😁
Zitat:
@jaro66 schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:52:07 Uhr:
Dem TE hilft diese Diskussion jetzt auch nicht weiter, er will wissen, wie er am Besten aus der Nummer wieder heraus kommt...
Das wird ihm am besten ein Anwalt sagen können.
Kann man überhaupt beweisen wer die Nachrichten geschrieben hat man könnte ja auch sein Handy verloren haben
Ich versteh auch überhaupt nicht was hier über Vertrag und Gewährleistung gesprochen wird...
Der Freundin wurde ein Auto angeboten mit der Bedingung, "wenn Du ihn willst, hole ich ihn, nach Grimma, aber dann musst ihn auch nehmen..."
Jetzt wo der Wagen da ist, soll er auf einmal doppelt so teuer sein als vorher und der TE und seine Feundin wollen ihn so nicht haben.
Wenn ich das so richtig interpretiert habe, klingt das eher wie ne Betrugsmasche...
Gruß jaro
Zitat:
@BK30nP schrieb am 10. Dezember 2019 um 13:07:43 Uhr:
Kann man überhaupt beweisen wer die Nachrichten geschrieben hat man könnte ja auch sein Handy verloren haben
wenn man die Adresse angegeben hat?
Zitat:
@jaro66 schrieb am 10. Dezember 2019 um 13:16:05 Uhr:
Ich versteh auch überhaupt nicht was hier über Vertrag und Gewährleistung gesprochen wird...
Der Freundin wurde ein Auto angeboten mit der Bedingung, "wenn Du ihn willst, hole ich ihn, nach Grimma, aber dann musst ihn auch nehmen..."
Jetzt wo der Wagen da ist, soll er auf einmal doppelt so teuer sein als vorher und der TE und seine Feundin wollen ihn so nicht haben.
Wenn ich das so richtig interpretiert habe, klingt das eher wie ne Betrugsmasche...
Gruß jaro
Nein, der wagen ist genauso teuer wie vorher.
Er ist aber offenbar doppelt so teuer wie andere ( vergleichbare?)
Ungeachtet ob der Vertrag gültig bzw. widerrufbar ist, könnte man das auch als Kaufreue bezeichnen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 10. Dezember 2019 um 13:16:44 Uhr:
Zitat:
@BK30nP schrieb am 10. Dezember 2019 um 13:07:43 Uhr:
Kann man überhaupt beweisen wer die Nachrichten geschrieben hat man könnte ja auch sein Handy verloren habenwenn man die Adresse angegeben hat?
Manche speicher die sich ins Handy ein.
War bloß die 1. Und die schnellste bzw Stumpfsinnigste Idee.
Zitat:
@BK30nP schrieb am 10. Dezember 2019 um 13:07:43 Uhr:
Kann man überhaupt beweisen wer die Nachrichten geschrieben hat man könnte ja auch sein Handy verloren haben
Oder mit der Maus ausgerutscht.... 🙄