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Parkhausschaden

Hallo!
Vergangene Woche ist mir etwas passiert, was mir nun vielleicht richtig zum Verhängnis werden könnte. In einem Parkhaus habe ich beim Abbiegen um eine Kurve etwas zu eng eingeschlagen, da ich nicht auf die Gegenspur geraten wollte, und bin dabei gegen einen der tragenden Betonpfeiler geratzt. Nun hat die eine Hintertür meines Autos eine ziemliche Schramme und ich wusste erstmal nicht, wie ich das meinen Eltern beichten sollte, da das Auto auf diese läuft. Heute haben sie es gesehen und mein Vater ist natürlich ziemlich sauer - nicht aber unbedingt wegen des Autos, sondern weil er nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht befürchtet. Nun zu meiner Frage: ist es üblich, dass Parkhausbesitzer eine Anzeige erstatten? Bzw. ab wann geschieht dies meist? Und zweitens: kann ich nachträglich selber noch etwas beim Parkhausbesitzer melden - sollte an dem Pfeiler etwas zu sehen sein (denn ich bin einfach weiter gefahren, da ich dachte, dass der Schaden nur mein Auto beträfe)? Dummerweise habe ich mir den Pfeiler nicht noch einmal angeschaut... Leider war auch direkt hinter mir ein Auto und ich hoffe, dass die Fahrerin mein Nummernschild nicht notiert und mich angezeigt hat.
Ich bin gerade total am Ende, denn so weit hatte ich nicht gedacht. Bitte gebt mir Antworten.
Danke schon einmal...

Beste Antwort im Thema

Dem Betonpfeiler wird wohl nichts passiert sein.

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Die müssten sogar sinken weil sich die Versicherung viel Geld spart wenn der Geschädigte fiktiv abrechnet. Keine Mwst. und viele verzichten aufgrund der dann schwinbar schnelleren Abwicklung auch gern auf Anwalt und andere Nebengeräusche.
Also sei froh , Mister Maoam , um jeden Verkehrsteilnehmer der ne alte Karrre fährt und sich seinen unverschuldeten Schaden völlig zurecht fiktiv abrechnen lässt!

Die Diskussion driftet Richtung OT., meine Herren.

Dabei der ist zweite Teil der Frage vom TE noch nicht angesprochen worden. Es nützt kaum noch, sich jetzt noch nachträglich beim Parkhausbetreiber zu melden. Die Straftat wäre schon vollendet und könnte nicht mehr beseitigt werden.

Ich teile aber die Einschätzung, dass sie kaum angezeigt worden sein dürfte bzw. dass womöglich gar keine Straftat vorliegt. Denn zu jedem "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) bedarf es eines Unfalls und der braucht einen Schaden. Beton gegen Autotür im richtigen Winkel gibt eigentlich nur Schäden an der Tür.

Außerdem tritt kein weiterer (nachweisbarer) Schaden ein, wenn die Ecke des Balkens bereits über einige Schrammen verfügt, was häufig der Fall ist.

Deshalb würde ich auch Entwarnung geben und gelange zum obigen Ergebnis. Ich würde mich vielleicht noch einmal vergewissern durch Besuch am "Tatort".

@migoela:
1. Sollten sie mal das Versicherungsrecht lesen.
2. Das BGB schreibt vor, dass ein Geschädigter so gleichzustellen ist, als wäre das Schadenereignis nicht eingetreten. Es schreibt weder das Versicherungsrecht noch das BGB vor, dass dies mit einer Reparatur zu erfolgen hat.

Hallo, Kami-Kaze,

Zitat:

@kami-kaze schrieb am 30. November 2019 um 23:01:15 Uhr:


....... und bin dabei gegen einen der tragenden Betonpfeiler geratzt. Nun hat die eine Hintertür meines Autos eine ziemliche Schramme und ich wusste erstmal nicht, wie ich das meinen Eltern beichten sollte, da das Auto auf diese läuft. Heute haben sie es gesehen und mein Vater ist natürlich ziemlich sauer - nicht aber unbedingt wegen des Autos, sondern weil er nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht befürchtet.

selbst für den Fall, dass ein Zeuge Dein Kennzeichen notiert hat, ist es recht unwahrscheinlich, dass da jetzt noch eine Anzeige auf Dich zukommt.

Hätte er es der Polizei gemeldet, hätten die schon längst den Schaden an Deinem PKW überprüft und versucht, denn Fahrer ausfindig zu machen.

Nichtsdestotrotz ein Tipp für die Zukunft: Egal, ob Du gegen einen Betonpoller oder ein anderes Fahrzeug fährst, solltest Du immer zuerst versuchen, den Eigentümer, den Fahrer oder eine sonstige verantwortliche Person über den Vorfall zu informieren und wenn dies nicht möglich ist, das Ganze umgehend der Polizei melden.

Wenn weder Alkohol noch Drogen oder ähnliches im Spiel sind, hast Du bei so einer Meldung in aller Regel nicht mehr als eine mündliche oder eine gebührenpflichtige Verwarnung zu befürchten.

Damit bist Du dann aber auf der sicheren Seite und kannst alles Weitere über die Versicherung laufen lassen, ohne Dir Gedanken über eine Geldstrafe oder den Entzug der Fahrerlaubnis machen zu müssen.

Zu Deinen Eltern: Wie Du siehst, haben sie ja logischerweise trotzdem mitbekommen, dass Du einen Unfall verursacht hast und ich bin mir sicher, dass sie wesentlich entspannter reagiert hätten, wenn Du den Vorfall gleich ordnungsgemäß gemeldet hättest, z. B. über die Notruftaste am Ausgang des Parkhauses.

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn man jetzt mal Betonabplatzungen oder sonstige Schäden welche die Statik beeinflussen, außen vor lässt, kann eigentlich überhaupt kein Schaden entstanden sein - zumindest bei sämtlichen "bunten" Parkhaus-Säulen die ich kenne.
Was anderes wäre es evtl. wenn jemand den jungfräulichen frischen Anstrich/Putz als allererster touchiert.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. Dezember 2019 um 09:14:17 Uhr:


Wenn man jetzt mal Betonabplatzungen oder sonstige Schäden welche die Statik beeinflussen, außen vor lässt, kann eigentlich überhaupt kein Schaden entstanden sein - zumindest bei sämtlichen "bunten" Parkhaus-Säulen die ich kenne.
Was anderes wäre es evtl. wenn jemand den jungfräulichen frischen Anstrich/Putz als allererster touchiert.

Nach dieser Logik hat mein Parknachbar auch kein Problem damit, dass ich beim Aussteigen mit meiner Tür an seinem Blech ankante, weil sein Fahrzeug ja schon so viele Kratzer besitzt...

Nene, die Prüfung ob es einen Schaden gibt bzw. wie hoch der ist (auch abgekrazte Farbanstriche sind de fakto Schäden), das überlasst bitte dem Eigentümer. Ich fand es auch nicht lustig, als bei seinem Auszug die Betonsäule in der Parkzelle Schrammen hatte, die nur von meinem Mieter stammen konnten. Er hatte die nie gemeldet. Gab zwar von uns keine Anstrengung nach §142 StGB. Aber das Neustreichen haben wir uns dennoch fürstlich entlohnen lassen. Wäre es gemeldet worden, hätten wir halt mit den Schultern gezuckt.
Der TE ist allerdings ohne Prüfung, ob Schäden vorhanden sein könnten einfach weitergefahren und hätte den Unfall mitbekommen müssen. Demzufolge eindeutig Unfallflucht, wenn auch jetzt mit keiner Sanktion mehr zu rechnen ist.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:50:26 Uhr:


Gab zwar von uns keine Anstrengung nach §142 StGB. Aber das Neustreichen haben wir uns dennoch fürstlich entlohnen lassen.

in privaten Tiefgaragen eh nicht durchsetzbar, da nicht "im Straßenverkehr". Da bleibt es bei der zivilrechtlichen Forderung.

@Bahnfrei
Prinzipiell hast du ja recht.
Dennoch ist es für mich persönlich ein Unterschied ob ich eine (schon mehrfach erwischte) Betonsäule leicht touchiere, oder eine Autotür. Das zu beurteilen traue ich mir einfach mal zu.

Nicht bei jeder Beschädigung entsteht auch ein Schaden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. Dezember 2019 um 14:04:44 Uhr:


@Bahnfrei
Prinzipiell hast du ja recht.
Dennoch ist es für mich persönlich ein Unterschied ob ich eine (schon mehrfach erwischte) Betonsäule leicht touchiere, oder eine Autotür. Das zu beurteilen traue ich mir einfach mal zu.

Nicht bei jeder Beschädigung entsteht auch ein Schaden.

... ist halt immer eine Frage der Definition.

Bei meinem vorherigen Fahrzeug hätte dir vermutlich nicht gefallen, was ich da als Schaden gesehen hätte und was nicht.
Das war mal ein Auto, das man richtig nutzen konnte und zur Not auch mal querfeldein fahren / parken konnte... Straßen, wo wir hinfahren, brauchen wir keine... Straßen!

Da wars mir aufm Parkplatz auch egal, wer da seine Türen in die Seite gedonnert hat... entsprechend hab ich mich auch gerne mal in entsprechend schmale Lücken gestellt.

Ehrlich erworbene Dellen gehören bei einem richtig genutzten Geländewagen einfach zur Patina... wie z.B. auch der kleine Hagelschaden auf der Motorhaube. 😁

@gast356

Ehrlich erworbene Dellen.....Der ist gut - muss ich mir merken !!!
Aber Du bist wenigstens Ehrlich,Dein Auto ist nur ein Gebrauchsgegenstand für Dich - Respekt !

Andere wiederum „lieben“ ihr Auto und würden es am liebsten mit ins Bett nehmen.

Zitat:

@migoela schrieb am 2. Dezember 2019 um 20:03:55 Uhr:


Andere wiederum „lieben“ ihr Auto und würden es am liebsten mit ins Bett nehmen.

Wer zum Gebrauchsgegenstand Auto eine tiefere emotionale Bindung empfindet als zu seinem Staubsauger, sollte einen Arzt aufsuchen...

Lackschäden werden dann unverzüglich behoben, wenn die Gefahr von Folgeschäden (Rost) droht. Die Parkplatzdellen (hier muss man sich die Parkplätze mit vielen Franzosen teilen...) erst dann, wenn das Auto zurückgeht und der Nachfolger kommt.

Zitat:

@migoela schrieb am 2. Dezember 2019 um 20:03:55 Uhr:


...
Andere wiederum „lieben“ ihr Auto und würden es am liebsten mit ins Bett nehmen.

...gibt welche, die machen das... wenn jetzt auch nur ein Zweirad ist... https://img01.lachschon.de/images/Mafia-1089881362.jpg , https://bikerszene.de/bild/3041/6604733/3/509/bike-im-bett.jpg 😁

...oder auch gut... https://www.youtube.com/watch?v=fIG3fyTSOuw

@gast356

Sehr gut - passt !!!

In Berlin gibt es Wohnungen da kann dein Auto wie auf einem Balkon geparkt werden.. Bist im 3 Stock und dein Auto neben an. Verrückte welt.

Wie bei den Japanern - da parken manche ihren Wagen im 20.Stock (oder so),im Wohnzimmer !
Natürlich nur diejenigen,die die nötige Kohle dafür haben.
War mal ein Bericht im TV.

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