Kaufe und verkaufe Auto mit Nachricht in WhatsApp

Hallo,
meine Freundin spricht mit einem Freund über den Kauf eines Gebrauchtwagens.
Nach einer Woche sendet diese Person eine Nachricht + Foto an meine Freundin in WhatsApp.
Meine Freundin schreibt, dieses Auto ist gut und will es.
Aber nachdem sie mit mir gesprochen und im Internet gesucht habe,
Die Autopreise war doppelt so hoch wie der tatsächliche Preis.
Wir haben ihn informiert, dass wir das Auto nicht wollten, aber sie beschwerte sich.

Was können wir tun, nachdem meine Freundin bestätigt hat, dass sie das Auto will?
Und wer hat recht?
Bemerkenswert ist, dass er sagte: "Das Auto war in München und wurde für uns nach Leipzig gebracht".
LG.
mahdi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:


Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.

Ja... sehr erstaunlich....

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Dezember 2019 um 20:05:12 Uhr:


@migoela:
1. Sollten sie mal das Versicherungsrecht lesen.
2. Das BGB schreibt vor, dass ein Geschädigter so gleichzustellen ist, als wäre das Schadenereignis nicht eingetreten. Es schreibt weder das Versicherungsrecht noch das BGB vor, dass dies mit einer Reparatur zu erfolgen hat.

oder:

Zitat:

@ktown schrieb am 15. November 2019 um 08:28:24 Uhr:



Zitat:

@WingmanHL schrieb am 15. November 2019 um 08:17:43 Uhr:


Wie gesagt, ich war der Meinung das Feststellungsdatum wäre entscheidend, nicht das Datum der Meldung an den Verkäufer...
Das wäre eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers und würde gegen EU Recht verstoßen. Deshalb hat der Gesetzgeber ja den §477 eingeführt und will ihn auf 2 Jahre erweitern. Wenn es den nicht gäbe, dann bräuchte der Verkäufer die Überprüfung des Mangels nur verzögern und er wäre fein raus.
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Beim Handy😁

Da der Wagen doppelt so teuer war würde ich den Verkäufer fragen ob er ihn zum halben Preis zurückkauft.

Was sagt denn der Whatsappvertrag zur Gewährleistung? Wurde die eingeschränkt?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 10. Dezember 2019 um 18:52:59 Uhr:


Was sagt denn der Whatsappvertrag zur Gewährleistung? Wurde die eingeschränkt?

Das ist eine ganz wichtige Frage, es wäre auch schön mal etwas über die Höhe des Kaufpreises zu lesen.

Wenn das so 1.500 € zu 3.000 € wären, könnte sich das durchaus als Vorteil erweisen.

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Der TE und seine Freundin werden wohl nicht darum herum kommen, ein paar Euro für einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu investieren (wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, die Vertragsrecht einschließt).

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:48:51 Uhr:


Wie sagte schon Hildegard von Bingen:

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

Pass auf, gleich muckt dich jemand wegen medizinischer Beratung an 😛.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Dezember 2019 um 19:45:49 Uhr:



Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:48:51 Uhr:


Wie sagte schon Hildegard von Bingen:

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

Pass auf, gleich muckt dich jemand wegen medizinischer Beratung an 😛.

Ist doch nur homöopathisch, also keine richtige Medizin😉

Mal ganz losgelöst kann ich den Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich) verstehen. Der Text ist eindeutig und unmissverständlich.
Jetzt zu sagen "ach ne, doch nicht" ist schon schwierig an dieser Stelle.

Vielleicht kann man "Basti" mit ein ein paar hundert Euro entschädigen, für die Mühe den Wagen hin und her zu fahren.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Dezember 2019 um 19:06:34 Uhr:


Der TE und seine Freundin werden wohl nicht darum herum kommen, ein paar Euro für einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu investieren (wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, die Vertragsrecht einschließt).

Ja, es ist klar, dass wir das tun werden ...
Wenn Sie jedoch im Forum Fragen stellen, werden die persönlichen Informationen vollständiger.
😉

Hi,
danke an alle Freunde.
Als Ergebnis wurde mir klar,
- In Deutschland kann Mann auch mit Whatsapp einen Vertrag unterschreiben.
- Wir müssen akzeptieren, was in den Nachrichten gesagt wird.
- Aber
Wir können den Rest auf der höchsten gesetzlich festgelegten Ebene beanspruchen.
Wie Garantie, Motorstatus oder Unfall

really thank you all

Zitat:

@mahdi7839 schrieb am 11. Dezember 2019 um 11:05:03 Uhr:


Hi,
danke an alle Freunde.
Als Ergebnis wurde mir klar,
- In Deutschland kann Mann auch mit Whatsapp einen Vertrag unterschreiben.
- Wir müssen akzeptieren, was in den Nachrichten gesagt wird.
- Aber
Wir können den Rest auf der höchsten gesetzlich festgelegten Ebene beanspruchen.
Wie Garantie, Motorstatus oder Unfall

really thank you all

Den gesamten Chatverlauf sicher/ ausdrucken.

Ab einem gewissen Fahrzeugalter ist die volle gesetzliche Gewährleistung ja auch mehr wert als die Euros die Ihr jetzt beim Kauf ggü. vergleichbaren Angeboten drauflegen müsst. Bzw. könnte der Verkäufer ja auch geneigt sein den Kaufvertrag zu annullieren wenn Ihr ihm das mit der Gewährleistung in Erinnerung ruft.

Zitat:

@mahdi7839 schrieb am 11. Dezember 2019 um 11:05:03 Uhr:


Hi,
danke an alle Freunde.
Als Ergebnis wurde mir klar,
- In Deutschland kann Mann auch mit Whatsapp einen Vertrag unterschreiben.
- Wir müssen akzeptieren, was in den Nachrichten gesagt wird.
- Aber
Wir können den Rest auf der höchsten gesetzlich festgelegten Ebene beanspruchen.
Wie Garantie, Motorstatus oder Unfall

really thank you all

Frau auch...

Den Rest lese ich folgendermaßen:
Es wird keinen weiteren (schriftlichen) Kaufvertrag geben, da durch den Chat ein Kaufvertrag ohne Ausschluss der Gewährleistung und evtl. mit weiterer unklarer Garantie besteht.

Sollte der Verkäufer jetzt einen schriftlichen Vertrag mit Ausschluss von Gewährleistung oder anderer Verschlechterung wünschen liegt die Kugel wieder beim Käufer.

Ist das so schon von einem Experten (ausser hiesigen) bestätigt?

Nein, Es gibt keine Bestätigung.....
Die ganze Geschichte besteht aus die Nachrichten in WhatsApp und stress für uns.

Hallo,
hab ich was verpasst?
Das geschreibsel über Whatsapp ist doch kein Vertrag!
Da steht nicht mal'n Preis da, es handelt sich lediglich um ein Angebot mit der Bedingung "Du musst es dann nehmen wenn ich es her bringe".
Wir wissen nicht mal was "die Beschwerde" dieser Person beinhaltet, auf die Ansage des TE, er nehme das Auto so nicht.
Ich würde erstmal mündlich mit "der Person" verhandeln. Welche Forderung stehen denn überhaupt gg. den TE im Raum???
Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. Dezember 2019 um 15:17:56 Uhr:


hab ich was verpasst?
Das geschreibsel über Whatsapp ist doch kein Vertrag!

Ja, offenbar hast du was verpasst. Die Kommunikation kann sehr wohl ein Vertrag sein. Rechtsprechung dazu gibt es auch reichlich.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. Dezember 2019 um 15:17:56 Uhr:


Da steht nicht mal'n Preis da,

Das Foto zeigt ja auch nur einen kleinen Teil der Kommunikation.

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