Kaufbetrug
Hey Leute!
Sorry falls es so nen thread schon geben sollte...
Also folgendes Problem:
Ich hab mir einen weißen Golf V 1,9 TDI für 12.500€ mit 127.000 km und 105 PS gekauft.
Es wurde mir mitgeteilt dass dieses Auto UNFALLFREI wäre...dem war aber nicht so...
Ich hab mit der Vorbesitzerin Telefoniert und Gemailt und dabei kam raus dass dieses Auto einen HECK und FRONT Schaden hatte...
Ich habs dem Autohaus mitgeteilt aber die meinten "Wir müssen Ihnen nichts mitteilen, wenn ein Unfall vorhanden ist, wenn es kein rahmenschaden war!"
Meine frage an euch ist nun... Kann ich ihm mein auto wieder hinstellen und mein geld zurückverlangen? Anklagen würd ich ihn ja gerne aber das problem dabei ist dass mein vater bei diesem idioten arbeitet und ja...geht also schlecht...
mir wär es am liebsten wenn ich ihm den einfach wieder hinstellen könnte und er mir das geld zurück gibt ohne abzug wegen km....(derzeit auf 152.245 km)
bitte um rückmeldung!
vielen dank schon mal im vorraus!
MfG CarLe
8 Antworten
du bist wohl im falschen forum gelandet, hier bist du im Golf IV forum 😉
zum thema: sofern es nur ein kleiner schaden war und eine bestimmte summe nicht überschritt brauch der händler es tatsächlich nicht angeben.
Hallo,
die gefahrenen Kilometer wirst du dir anrechnen lassen müssen. Zu Unfallschäden und Meldepflicht guckst du mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../unfallschaden-verschwiegen-t1073556.html
Grüße Walter
Du hast aber mittlerweile schon 25245 Km mit dem Wagen zurückgelegt. Darf man fragen, wie lange der Kauf da schon zurückliegt ???
Klar ist, wenn der Wagen einen leichten Front-/Heckschaden hatte und ALLES wurde original ersetzt (Stossfänger, Lampen, etc.), muss der Verkäufer dich nicht darauf hinweisen, da es sich nicht um einen Unfallwagen handelt. Anders sieht es aus, wenn der Wagen an der Karosserie gerichtet wurde, wenn Bleche und tragende Teile geschweisst, oder repariert wurden. Dann muss darauf hingewiesen werden.
Ansonsten denke ich mal, ist es egal, da alles original und in einwandfreiem Zustand repariert wurde. Ist halt ne unschöne Sache, aber rein rechtlich kann da nichts angefochten werden.
Um ganz sicher zu gehen, könnte dein Vater (je nach Einfluss) eine Abfrage der Fahrzeug-Hiostorie machen (lassen). Dein Fahrzeug ist mit der Fahrgestellnummer dort gespeichert und alle Arbeiten werden dort als Datensätze hinterlegt. Man kann genau einsehen, was wann wie gemacht wurde. Wenn es wirklich nur Anbauteile waren, ist es egal. Sollten dort aber Metallarbeiten zu sehen sein, haben die ein Problem. Dann kannst du eine Lawine lostreten. Aber da ist ja immer noch dein Vater.
Der will sicherlich keine Probleme.....wir kennen ja nicht den Einflussbereich deines Dad`s.
Zitat:
Original geschrieben von Carle
Hey Leute!
Sorry falls es so nen thread schon geben sollte...
Also folgendes Problem:Ich hab mir einen weißen Golf V 1,9 TDI für 12.500€ mit 127.000 km und 105 PS gekauft.
Es wurde mir mitgeteilt dass dieses Auto UNFALLFREI wäre...dem war aber nicht so...
Ich hab mit der Vorbesitzerin Telefoniert und Gemailt und dabei kam raus dass dieses Auto einen HECK und FRONT Schaden hatte...
Ich habs dem Autohaus mitgeteilt aber die meinten "Wir müssen Ihnen nichts mitteilen, wenn ein Unfall vorhanden ist, wenn es kein rahmenschaden war!"Meine frage an euch ist nun... Kann ich ihm mein auto wieder hinstellen und mein geld zurückverlangen? Anklagen würd ich ihn ja gerne aber das problem dabei ist dass mein vater bei diesem idioten arbeitet und ja...geht also schlecht...
mir wär es am liebsten wenn ich ihm den einfach wieder hinstellen könnte und er mir das geld zurück gibt ohne abzug wegen km....(derzeit auf 152.245 km)bitte um rückmeldung!
vielen dank schon mal im vorraus!
MfG CarLe
Der Wagen kann auf jeden fall zurückgegeben werden. Ich kenne mich aus denn mein vorheriger wagen war auch ein unfaller von dem ich nichts wusste. Der Händler musste den wagen zurücknehmen und den kaufpreis minus die gefahrenen km wieder auszahlen(als nutzungsentschädigung galt bei mir 0,7% des Kaufpreises pro 1000 von mir gefahrene km).
das ganze zog über einen zeitraum von 10 monaten hin. aber dieser ganze Gerichtskram zieht sich eben nun mal.
Zitat:
Original geschrieben von passat 1.8t
Der Wagen kann auf jeden fall zurückgegeben werden. Ich kenne mich aus denn mein vorheriger wagen war auch ein unfaller von dem ich nichts wusste. Der Händler musste den wagen zurücknehmen und den kaufpreis minus die gefahrenen km wieder auszahlen(als nutzungsentschädigung galt bei mir 0,7% des Kaufpreises pro 1000 von mir gefahrene km).Zitat:
Original geschrieben von Carle
Hey Leute!
Sorry falls es so nen thread schon geben sollte...
Also folgendes Problem:Ich hab mir einen weißen Golf V 1,9 TDI für 12.500€ mit 127.000 km und 105 PS gekauft.
Es wurde mir mitgeteilt dass dieses Auto UNFALLFREI wäre...dem war aber nicht so...
Ich hab mit der Vorbesitzerin Telefoniert und Gemailt und dabei kam raus dass dieses Auto einen HECK und FRONT Schaden hatte...
Ich habs dem Autohaus mitgeteilt aber die meinten "Wir müssen Ihnen nichts mitteilen, wenn ein Unfall vorhanden ist, wenn es kein rahmenschaden war!"Meine frage an euch ist nun... Kann ich ihm mein auto wieder hinstellen und mein geld zurückverlangen? Anklagen würd ich ihn ja gerne aber das problem dabei ist dass mein vater bei diesem idioten arbeitet und ja...geht also schlecht...
mir wär es am liebsten wenn ich ihm den einfach wieder hinstellen könnte und er mir das geld zurück gibt ohne abzug wegen km....(derzeit auf 152.245 km)bitte um rückmeldung!
vielen dank schon mal im vorraus!
MfG CarLe
das ganze zog über einen zeitraum von 10 monaten hin. aber dieser ganze Gerichtskram zieht sich eben nun mal.
"auf jeden fall" ist immer eine gute aussage!!!
Wenn dein Dad da arbeitet: Lass es sein.
hier ist die rechtsprechung ganz klar!bei kleinschaeden ist das kein problem!aber bei einen front-und heckschaden ist das sicher kein kleinschaden!der haendler muss fahrzeug zurueck nehmen und vollen kaufpreis zurueckzahlen!abzug der gefahrenen km!sollte bei 30000km unter 1.500 liegen!!
Zitat:
Original geschrieben von bgdaniel
hier ist die rechtsprechung ganz klar!bei kleinschaeden ist das kein problem!aber bei einen front-und heckschaden ist das sicher kein kleinschaden!der haendler muss fahrzeug zurueck nehmen und vollen kaufpreis zurueckzahlen!abzug der gefahrenen km!sollte bei 30000km unter 1.500 liegen!!
schon das hier wieder wild erstmal irgendwelche Thesen und Meinungen in dem Raum geworfen werden.
MT Stelle keine Rechtsberatung da, warum das so ist erklärt sich bei 80% der Beträge von selbst!
MfG & *closed*
wing