Kaufberatung BMW 1er
Guten Morgen!
Möchte für meine Frau ein BMW 1er, Benzin, Automatic und Bj. 2013-2014 kaufen. Da weil wir unbedingt Automatic haben möchten, was für Leistung (PS) wir haben sollen, damit das Auto einigenmassen vorwärts läuft? Was müssen wir noch drauf achten?
Vielen Dank im voraus..
LG.
80 Antworten
Wie gesagt: ICH muss den Nachweis nicht führen, der Beamte muss mir nachweisen, das die Rad/Reifenkombination nicht erlaubt ist.
Zitat:
@roomster5 schrieb am 29. Dezember 2021 um 12:30:09 Uhr:
Seid Ihr des lesen und verstehen nicht mächtig?!
Wie erfolgt denn bei euch der Nachweis das die Reifenkombination möglich ist wenn es keine Eintragung dazu im Fahrzeugschein gibt?Gruß Volker
Du solltest verbal etwas abrüsten, denn ich hab Dir das bereits ganz klar und verständlich erklärt: indem man nicht die Original-COC mitführt, sondern eine Kopie davon.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 29. Dezember 2021 um 12:13:27 Uhr:
Soweit ich orientiert bin, muss in diesem Land immer noch der Ankläger Dir eine Verfehlung nachweisen, nicht DU deine Unschuld. Also ist es die Aufgabe der Polizei zu beweisen das die Rad/Reifenkombination nicht (im CoC) eingetragen ist. Wenn der Wagen finanziert/geleast ist, liegt das CoC eh bei der Bank. Viele bekommen nicht mal eine Kopie davon (weil sie nicht dran denken oder auf einen sturen Zulassungsbeamten treffen)
Genau, und bis zum Beweis zieht sie deine Karre mal vorerst aus dem Verkehr. Du kannst Dir einfach selbst das Leben einfacher mache, wenn Du eine Kopie mitführst. Wäre mir jetzt neu, dass man diese bei der Zulassung nicht bekommen würde.
Zitat:
@Blackbird39 schrieb am 29. Dezember 2021 um 15:41:10 Uhr:
Wäre mir jetzt neu, dass man diese bei der Zulassung nicht bekommen würde.
Was war an meinem Beitrag unklar?
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Zitat:
@roomster5 schrieb am 29. Dezember 2021 um 11:29:29 Uhr:
Zitat:
@tictactho schrieb am 28. Dezember 2021 um 06:27:37 Uhr:
121.20€? Heftig....
Bekomme ich beim TÜV Probleme, wenn ich kein COC habe?LG.
Beim TÜV vielleicht nicht.
Aber wenn du in einer Verkehrskontrolle kommst und deine Felgen/ Reifen Kombination nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist schon. Meine Frau hat auf Ihrem 1'er 225 Reifen auf 17 Zoll Felgen (Original BMW Felge). Diese Kombination ist nicht im Fahrzeugschein (im COC Papier schon) aufgeführt. Deshalb ist bei uns das COC Papier mit bei den Fahrzeugschein zu finden.
Auch wenn man nicht verpflichtet ist das COC Papier dabei zu haben, muss ich ja in der Lage sein zu beweisen das mein Fahrzeug so wie ich es fahre den Vorschriften entspricht. Hier dreht man sich sonst im Kreis, mMn.Gruß Volker
Was bitteschön ist an diesem Beitrag nicht zu verstehen?!
Wenn ich das COC Papier bei meinem Unterlagen im Auto dabei habe, bin ich für eine Verkehrskontrolle gut gerüstet.
Ob diese Papier nun ein Original oder eine Kopie ist, stelle ich jeder Person frei. In meinem Fall ist es eine Kopie! Und diesen Umstand halte ich für nicht erwähnenswert.
Und ich persönlich spreche aus Erfahrung mit den Beamten bei einer solchen Kontrolle. Ich war vor Jahren froh das ich das COC Papier dabei hatte und mein Sohn erging es nicht anders bei einer kürzlich erfolgten Kontrolle. Der Original Radsatz von BMW auf 18 Zoll (VA 225/ HA 245) steht auch nicht im Fahrzeugschein. So konnten wir beide an Ort und Stelle alles klären und die Fahrt fortsetzen.
Gruß Volker
Zitat:
@MichaelN schrieb am 29. Dezember 2021 um 14:48:25 Uhr:
Wie gesagt: ICH muss den Nachweis nicht führen, der Beamte muss mir nachweisen, das die Rad/Reifenkombination nicht erlaubt ist.
Und du in deinem Fall kannst dich ja (sehr) gerne mit den Beamten auseinandersetzen und diskutieren. Mir persönlich ist die Zeit dafür zu schade.
Gruß Volker