Kauf eines Vorführwagen - ist dieser Rabatt aus eurer Sicht in Ordnung?
Hallo Fangemeinde!
Möchte mir den im Anhang konfigurierten Audi 3.0 TDI Quattro bestellen. Nunmehr habe ich ein Angebot von einem Händler, bei welchem ich 18,5% Rabatt auf den Listenpreis bekomme, das ist anstatt die € 66.645.- "nur mehr" € 54.560.-. Das Auto wird mit dieser Koniguration bestellt und bekomme es nach 6 Monate als Vorführwagen. Das Fahrzeug wird nur von einer Person gefahren, die wiederum ein Bekannter von mir kennt.
1) Was haltet ihr vom Rabatt, muss mehr drinnen sein, oder ist der in Ordnung?
2) Benötige dazu noch 17" 225 Winterreifen. Einfach getrennt Stahlfelgen mit Plastikabdeckung und Michelin Winterreifen kaufen?
Bereits jetzt ein herzliches Dankeschön für eure Rückmeldungen.
33 Antworten
@Rüssler
Darf ich was fragen?
Da Du in der Überschrift explizit darauf hinweist, dass Du Dir in Deutschland einen Vorführwagen bestellen möchtest, gehe ich davon aus, dass Du nicht in Deutschland wohnst, sondern in CH oder AT (oder oder oder...) - und das Auto in DE bestellen möchtest um es dann zu exportieren, und zwar als Gebrauchtfahrzeug, welches mindestens 1/2 Jahr alt sein muss... ? Das war jetzt mal ne lange Frage 😛
Ums kurz zu machen: ich lebe in CH und habe mir in DE ein neues Auto bestellt - der Händler übernimmt für mich die Rennerei zum Zoll, zur MFK und löst das Auto auf mich ein, d.h. es wird bei ihm (in Grenznähe) fix fertig mit ZH-Nummernschildern auf mich zugelassen abholbereit sein. Der Unterschied deutscher / schweizerischer Listenpreis sind beim bestellten Wagen sage und schreibe 28.000 CHF (Unterschied!). Falls Du nun in CH lebst und Dir dieses Märchen mit der halbjährigen Zulassung ein Händler in DE erzählt hat, das ist _totaler_ Quatsch (das hatte die Mercedes-Benz, eigentlich wollte ich mal eine E-Klasse, mir weismachen wollen).
Der Querimport, Direktimport - wie auch immer man den Vorgang bezeichnen will, ist ausdrücklich erlaubt; unterbunden werden, zumindest versuchen sie das, sollen die Direktimporte, um die Hersteller mit freudigen Gewinnen auszustatten. Nota bene bekäme Audi (und MB und BMW...) - einfach so - für ein absolut identisches Fahrzeug - knapp 30k CHF mehr in die Hand, würden sie es in CH verkaufen. Wegen eines solchen (illegal) aufrechterhaltenem Verbot, ein Auto aus dem Euro-Raum in die Schweiz zu verkaufen, hat seit letztem Jahr die schweizerische Wettbewerbskommission die BMW am Sack - denen drohen 10% Strafe (auf den Gewinn der letzten 3 Jahre, das ist mal gesalzen). Bei der forschen Abweisung seitens der Mercedes-Benz bin ich auch noch schwer am überlegen, dies der WEKO zu melden - cui bono? Allen Kunden in der Schweiz, die sich auch einen MB jenseits der Grenze kaufen möchten. Mir nutzt das nichts mehr - für mich ist dieser Drops nun eh gelutscht, die Birne geschält, der Zug weg - ich bleibe bei Audi, beim A6.
Quintessenz: jeder darf überall in Europa direkt, neu und ohne Herstellerhürden überall (nach Europa) hin ein Auto kaufen und importieren. Was bleibt sind Importland-Zölle, Steuern usw. Das ist aber in Ordnung so - dafür fällt ja auch die MWSt im Kaufland weg.
Grüsse
freezejbc
Zitat:
Original geschrieben von freezejbc
@Rüssler
Darf ich was fragen?
Da Du in der Überschrift explizit darauf hinweist, dass Du Dir in Deutschland einen Vorführwagen bestellen möchtest, gehe ich davon aus, dass Du nicht in Deutschland wohnst, sondern in CH oder AT (oder oder oder...) - und das Auto in DE bestellen möchtest um es dann zu exportieren, und zwar als Gebrauchtfahrzeug, welches mindestens 1/2 Jahr alt sein muss... ? Das war jetzt mal ne lange Frage 😛
Komme aus AT und möchte den Audi A6 nach 6 Monaten als Vorführwagen von DE nach AT importieren, sodass ich die MwSt., nämlich die 19% in DE direkt beim Kauf bezahle und nicht mehr die 20% in AT bezahlen muss. Einzig und allein die NOVA (Normverbrauchsabgabe), in meinem Fall in der Höhe von 7% auf den Netto- Kaufpreis muss ich in AT beim Finanzamt direkt entrichten.
Einzig und allein der derzeit erzielte Rabatt ist für mich noch nicht zufriedenstellend für 6 Monate, da die Wartefrist bis ich das Auto bekomme ca. 3 Monate Bestellzeit + 6 Monate Vorführwagen = 9 Monate Wartezeit für mich bedeutet.
Meiner Rechnung zufolge sollte der Prozentsatz für ein 6 Monate Vorführwagen in der Größenordnung von 22 bis 23% liegen.
12,5% Nachlass beim Kauf eines Neuwagens + 10% Entwertung in den sechs Monaten = 22,5%
Dieser Prozentsatz würde sich meiner Meinung nach auch damit decken, dass bei BMW, beim Kauf eines F10 über einen Werksangehörigen und einer Haltedauer von 6 Monaten ein Rabatt in der Größenordnung von 21 bis 23% zu erzielen ist.
Was ist eure Meinung dazu?
Danke!
Also Stahfelgen bei einem Dicken sind ein No-Go!
Wenn Du Dir für 50 k ein Auto zulegst, wirst Du doch das Geld für 4 Alus haben!
Zitat:
Original geschrieben von latschkapp
Also Stahfelgen bei einem Dicken sind ein No-Go!Wenn Du Dir für 50 k ein Auto zulegst, wirst Du doch das Geld für 4 Alus haben!
Hallo!
Das hat nichts mit Geld zu tun, für mich persönlich muss es im Winter eben keine Alu- Felge sein. Hatte ich bis dato auch nicht und war trotzdem zufrieden. Ist eben Geschmackssache.
LG
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Ich glaube nicht das dein Auto nur eine Person fährt. Ich habe selbst schon mal ein S3 und S3 SB als Vorführer ausgeliehen bekommen.
Das war kein Problem, mein AZ hatte mir auch das Angebot mit den Vorführer gemacht. Mir war das aber zu heiß, denn jeder weiß wie mit den Auto´s gefahren wird.
Zitat:
Original geschrieben von Ruessler
Komme aus AT und möchte den Audi A6 nach 6 Monaten als Vorführwagen von DE nach AT importieren, sodass ich die MwSt., nämlich die 19% in DE direkt beim Kauf bezahle und nicht mehr die 20% in AT bezahlen muss. Einzig und allein die NOVA (Normverbrauchsabgabe), in meinem Fall in der Höhe von 7% auf den Netto- Kaufpreis muss ich in AT beim Finanzamt direkt entrichten.
Das wäre schön, nur ist es noch nicht alles, die Zeiten, in denen nur die NoVA fällig war, sind vorbei, es ist zwar keine UST auf die NoVA mehr zu zahlen (hat der EuGH untersagt), dafür gibt es jetzt den NoVA Hinzurechnungsbetrag, der ist "zufällig" gleich hoch wie die UST war, also macht die NoVA inklusive Hinzurechnungsbetrag (exakt heisst das Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 Normverbrauchsabgabegesetz) 8,4% des Nettopreises aus.
Weiters empfehle ich dir DRINGEND eine Rechnung eines deutschen Händlers vorzulegen, sonst kannst du nämlich mit dem FA über den gemeinen Wert des Fahrzeugs diskutieren.
Die Porsche-Holding (Audi Importeuer) verrechnet für den Eintrag in die Genehmigungsdatenbank EUR 220,-- (Kein Scherz, das geht in ein paar Minuten beim nächsten Audi Händler, das Fzg. wird aber als "gesperrt" geführt, erst wenn du beim FA die fälligen Abgaben bezahlt hast wird diese Sperre durch das FA gelöscht und du kannst das Fzg. anmelden)
Trotzdem kann sich der Deal grundsätzlich rechnen, in bester Porsche-Holding Manier sind nämlich die Nettopreise -also ohne Mwst und NoVA- der Sonderausstattung in AT wieder mal rund 20% höher als in DE, d.h. je besser ausgestattet das Fahrzeug ist, desto eher rechnet sich der Umweg über DE.
Sollte ich mir einen neuen A6 Avant 3.0 TDI mit 313 PS kaufen, werde ich das in DE machen, denn bei circa Vollausstattung macht diese rund 20% eine Menge aus und tendenziell gibt es in DE auch höhere Rabatte, unterm Strich wird der Unterschied knapp fünfstellig werden.
@khkrb:
Also zum Kaufpreis kommen noch 8,4% dazu? Was ist mit der CO2 "Strafsteuer" die kommt ja auch noch dazu und wird per Gramm CO2 Ausstoss berechnet...
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
@khkrb:Also zum Kaufpreis kommen noch 8,4% dazu? Was ist mit der CO2 "Strafsteuer" die kommt ja auch noch dazu und wird per Gramm CO2 Ausstoss berechnet...
In dem Fall nicht, denn die CO2 Abgabe wird erst ab 160 g CO2 fällig, im pdf im ersten Beitrag wird der CO2 Ausstoss mit 149 g angegeben.
Die 8,4% stimmen so auch nicht, denn die NOVA wird vom Fahrzeugnettowert berechnet, also ohne Mwst.
Musterrechnung:
Kaufpreis DE: EUR 66.945,-- Minus 18,5% (Vorführerrabatt) = EUR 54.560,15
NoVA: EUR 54.560,15/1,19 (Minus dt. Mwst) = EUR 45.848,89
Auf diesen Betrag sind dann die 8,4% fällig, also EUR 3.851,30
Kosten Eintragung in die Fahrzeugdatenbank: EUR 220,--
Fahrzeug: EUR 54.560,15
NoVA: EUR 3.851,30
Datenbankeintrag: EUR 220,--
Summe: EUR 58.631,45
Überführungskosten sind nicht berücksichtigt, ich würde mir die ganzen Unterlagen nacht AT holen, Datenbankeintrag erledigen und am FA die NoVA zahlen, das Fahrzeug anmelden und dann mit den Kennzeichen, Pickerl und ggf. Autobahnvignette nach DE fahren und das Fahrzeug holen.
Alternativ kann man sich in DE Kurzeitkennzeichen holen -die Teile mit dem gelben Rand- die sind dann fünf Tage gültig, oder dt. Ausfuhrkennzeichen, die gibt es mit Gültigkeiten von 30 bis 360 Tage.
Infos zu den diversen dt. Kennzeichen:
Zitat:
Original geschrieben von Ruessler
Hallo!Zitat:
Original geschrieben von FCK-Fan
...also erstmal herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Themenüberschrift. Das sagt ja mal gar nichts aus. Im übrigen wollen die meisten Forenteilnehmer die Hilfe- oder Meinung anderer in Anspruch nehmen. Das ist allgemein der Sinn eines Forums.
Joachim
Habe ich geändert.
LGÄh, kurze Frage mal...will/muss auch meine Überschrift im Fred ändern...wie geht denn das? Habe hierzu nichts gefunden...
Gruß und danke,
Joachim
ca 21% Rabat auf einen Vorführer??
Viel glück wenn dir das jemand bei Audi gibt.
Ich habe damals vor 11 Jahren einen sehr gut ausgestatteten A4 als vorführer bei einem audizentrum laufen lassen. mehr als 11 % waren nicht drin.
zur zeit habe ich 3 große autohäuser bei uns wegen einem VW Caddy angesprochen mehr als 15% Rabatt für Großkunden (Behörden) gibts nicht.
Schau dir mal die aktuellen gebrauchten an wieviel die noch kosten.
Meine meinung ist entdweder gehst du zu BMW und nimmst die prozente oder sei mit den 18 % von audi glücklich. Mehr wirst du nicht bekommen können. aber Meine Meinung und Erfahrung.
Schreib aber bitte das Endergebnis rein wieviel du bekommen hast.
Zitat:
Original geschrieben von khkrb
Musterrechnung:Kaufpreis DE: EUR 66.945,-- Minus 18,5% (Vorführerrabatt) = EUR 54.560,15
NoVA: EUR 54.560,15/1,19 (Minus dt. Mwst) = EUR 45.848,89
Auf diesen Betrag sind dann die 8,4% fällig, also EUR 3.851,30
Kosten Eintragung in die Fahrzeugdatenbank: EUR 220,--
Fahrzeug: EUR 54.560,15
NoVA: EUR 3.851,30
Datenbankeintrag: EUR 220,--Summe: EUR 58.631,45
Überführungskosten sind nicht berücksichtigt, ich würde mir die ganzen Unterlagen nacht AT holen, Datenbankeintrag erledigen und am FA die NoVA zahlen, das Fahrzeug anmelden und dann mit den Kennzeichen, Pickerl und ggf. Autobahnvignette nach DE fahren und das Fahrzeug holen.
Alternativ kann man sich in DE Kurzeitkennzeichen holen -die Teile mit dem gelben Rand- die sind dann fünf Tage gültig, oder dt. Ausfuhrkennzeichen, die gibt es mit Gültigkeiten von 30 bis 360 Tage.
Infos zu den diversen dt. Kennzeichen:
wo ist da die MWST? Ich hab grad mit dem FA telefoniert und der hat mir das so erklärt: als Beispiel nehm ich 100.000 weil sichs dann grader rechnen lässt:
Kaufpreis: 100.000,-
-19% dt. MWst -19.000,-
ergibt netto: 81.000,-
davon jetzt die 8% Nova +6.480,-
ergibt dann 87.420,-
dazu kommen die 20% ÖMWst +17.496,-
plus Eintr. FZgDB +220,-
macht Gesamt: 105.196,-
Bei GEBRAUCHTFAHRZEUGEN ist in Österreich KEINE Mwst mehr zu zahlen, denn die Mwst wurde beim Kauf des Fahrzeugs schon im Unrsprungsland bezahlt, siehe:
Zitat:
Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.
Quelle:
https://www.help.gv.at:80/.../Seite.061520.htmlBitte nicht Kraut und Rüben durcheinandermischen, der Import eines Gebrauchtfahrzeugs (älter als 6 Monate und mehr als 6.000km) oder eines Neufahrzeugs unterscheiden sich steuerlich massiv. Dein Beispiel stimmt beim Import eines NEUWAGENS, ein 6 Monate altes Vorführfahrzeug ist aber kein Neuwagen!!!!
Ja das stimmt so, aber du musst aufpassen wegen den KM und dem Alte. EZ muss älter als 6 Monate sein und nen gewissen KM STand überschreiten... Sonst stufen die ihn trotzdem als Neuwagen ein die Raubritter vom FA...