katzenaugen
heute hörte ich das gerücht(?) dass das fehlen von katzenaugen mit einem punkt und 60€ bestraft wird. wer weiss näheres?
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Licht ins Dunkel gebracht?
Nicht blenden lassen. "222.3 des BKatV: Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, Kosten immer noch 15,- €"? Das mag schon sein. Für Motorradräder gibt's in Deutschland jedoch keine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung und keine Pflicht, an den Seiten Katzenaugen anzubringen. Kostet also immer noch nichts. Hinten allerdings muss ein Reflektor angebracht sein, darauf achten manche unserer Freunde und Helfer). Seitlich zu gekennzeichnen sind in Deutschland nur Fahrzeuge und Anhänger mit einer Länge von über sechs Metern sowie Krankenfahrstühle (Ja, iss so). Schön Gruß 🙂
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Welche? Standrohr? Schwinge? Rückleuchte? Pedale😉?
http://www.motor-talk.de/.../rueckstrahler-t2909252.html?...
http://www.motor-talk.de/.../reflektoren-t2591421.html?...
Oder kurz gesagt:
Guckst Du Nr. 222 / 222.5 des BKatV:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.
Kosten: 15 €
Gruß Brus
Dann nimmste halt:
222.3 des BKatV:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, Kosten immer noch 15,- €
Wenn Dir das zu wenig ist, kannste Dich ja bei dem Cop beschweren, vielleicht kannste dann für jeden fehlenden Seitenstrahler 15,- Euro zahlen......🙄😁
Den BKatV findest Du übringens im Internet, google einfach mal.....
Gruß Brus
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Licht ins Dunkel gebracht?
Nicht blenden lassen. "222.3 des BKatV: Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, Kosten immer noch 15,- €"? Das mag schon sein. Für Motorradräder gibt's in Deutschland jedoch keine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung und keine Pflicht, an den Seiten Katzenaugen anzubringen. Kostet also immer noch nichts. Hinten allerdings muss ein Reflektor angebracht sein, darauf achten manche unserer Freunde und Helfer). Seitlich zu gekennzeichnen sind in Deutschland nur Fahrzeuge und Anhänger mit einer Länge von über sechs Metern sowie Krankenfahrstühle (Ja, iss so). Schön Gruß 🙂
Zitat:
Original geschrieben von amazonasgorzilla
Licht ins Dunkel gebracht?
Nicht blenden lassen. "222.3 des BKatV: Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, Kosten immer noch 15,- €"? Das mag schon sein. Für Motorradräder gibt's in Deutschland jedoch keine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung und keine Pflicht, an den Seiten Katzenaugen anzubringen. Kostet also immer noch nichts. Hinten allerdings muss ein Reflektor angebracht sein, darauf achten manche unserer Freunde und Helfer). Seitlich zu gekennzeichnen sind in Deutschland nur Fahrzeuge und Anhänger mit einer Länge von über sechs Metern sowie Krankenfahrstühle (Ja, iss so). Schön Gruß 🙂
So isses!
hier noch was zum Nachlesen (letzte Seite):
s e i t l i c h e Reflektoren am Motorrad sind "erlaubt" (!) - bei Einhaltung der Bedingungen, aber nicht vorgeschrieben:
www.tuev-sued.de
licht.pdf
Okay, aber: Warum keine Reflektoren am Moped haben, auch wenn's nicht so teuer ist? Nix gegen "Tuning" und "Customizen", aber ich bin immer froh, wenn mich vor lauter Umgebaut und Cool-Gemacht keiner über den Haufen fährt ...
Abgesehen davon: Bei uns in Niederbayern wurde vor einigen Monaten einem Führerscheinneuling der Führerschein abgenommen und das Auto stillgelegt, weil er keine Reflektoren in den Baumarkt-Nachrüst-Tuning-Rückleuchten an seinem Oppel hatte. Stand sogar in der Zeitung, ist also nicht nur eine Überreaktion eines Woidler-Sheriffs gewesen ... Man hörte in diesem Zusammenhand auch, dass der TÜV Süd ziemlich unlustig reagiert, wenn man Autos oder Moppeds ohne Rückstahler dortselbst zur Vorführung bringt und eine Plakette haben will. Da war von Stillegung an Ort und Stelle die Rede 😰
fehlende Katzenaugen sind unverzüglich durch kleine, gelbe "Schulranzen-Reflektor-Teddy´s" zu ersetzen.
Hallo,
ab welchem Baujahr gilt die Rückstrahlerpflicht? Auch für meine FL BJ 1949?
Gruß,
Michael
Zitat:
Original geschrieben von hd-rk
Hallo,
ab welchem Baujahr gilt die Rückstrahlerpflicht? Auch für meine FL BJ 1949?Gruß,
Michael
Abend,das Baujahr ist völlig egal.Du mußt einen Rückstrahler dran haben,aber da ja in den meisten Rücklichtern einer integriert ist,hast ja automatisch einen!Fahre ein Oldbike Bj. 42 und hab ein ganz normales Rücklicht dran.
Gruß Alf
Servus,
ab EZ. 01.01.1954 gilt Bauartgenemigungspflicht, da genügt der, in der nicht Bauartgenemigten alten Funzel, die mit "inEtwaWirkung" gerade noch Gnade beim Prüfer gefunden hat, integrierte Rückstrahler nicht, und es muss ein solcher mit Bauartgenemigung angebaut sein.
Davor is' eigentlich alles wurscht........solang der Prüfer (Cop) auch der Meinung is' 😁
Die Übergangsvorschriften sind im Anhang nachzulesen.
GSM
bei 15€ strafe, ists mir scheissegal was legal ist oder nicht.......auch da mich noch nie ein graukittel oder cop je auf das (fehlende) katzenauge angesprochen hat...