Rückstrahler?
Hab eine rk custom, bj 2007, und komm grad mit einer Mängelkarte und 15 euro Verwarnung heim, weil kein Rückstrahler dran ist 😰
Ich hab nichts abmontiert, und das Rücklicht reflektiert tatsächlich nicht. War in diesem Zustand ohne Beanstandung im März beim TÜV.
Wo war der originale Rückstrahler montiert? Oder war nie einer dran?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von E-Glider
Und vorher nicht nach Sylt fahren! Da hat man (frau auch) im Sommer für das Fehlen dieses Kleinods 90 €uro berappt. Aber immerhin hat man einen Punkt als Gegenwert für sein Geld bekommen...😁
Es kommt immer drauf an, ob es als mangelnde Sicherheit oder als allgemeiner Mangel ausgelegt wird.
Nö,
eigentlich nicht!!! Das ganze ist ziemlich klar geregelt:
Nr. 222 / 222.5 des BKatV sagt:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.
Kosten: 15 €, nix Punkte...
Da gibt es auch nichts auszulegen. Da es eine spezielle Bußgeldvorschrift gibt, die das Fehlen des Rückstrahlers konkret ahndet, kann man nicht irgend eine andere Vorschrift aus dem Bußgeldkatalog zaubern und das Fehlen des Rückstrahlers hochtackten!!! Genau so ein Unsinn, wie die angeblich Straftatnummer bei wiederholter Ordnungswidrigkeit!!!
Gibt es mehr als Storys aus dem Internet???
Wenn doch, dann würde mich mal interessieren, welche Rechtsgrundlage für diese 90 Euro und 1 Punkt herangezogen würde!!!
Ansonsten Scheisshausparole!!!
Gruß Brus
20 Antworten
Bei meiner FXSTC 08 war auch keiner dran. Ich hab die Reflektoren an der Gabel und hinten am Fender entfernt.(Wo sie keiner braucht sind sie dran, komische Amis). Den länglichen roten strahler habe ich dann oben auf den Rand vom Kennzeichen geklebt und gut iss.
Gruß
Heihen
Zitat:
Original geschrieben von Schwarze Bombe
Hab eine rk custom, bj 2007, und komm grad mit einer Mängelkarte und 15 euro Verwarnung heim, weil kein Rückstrahler dran ist 😰Ich hab nichts abmontiert, und das Rücklicht reflektiert tatsächlich nicht. War in diesem Zustand ohne Beanstandung im März beim TÜV.
Wo war der originale Rückstrahler montiert? Oder war nie einer dran?
Ein Rückstrahler ist bei jeder Maschine dabei, häufig wird er aber nicht montiert. Sollte bei der RK auf dem Nummernschildhalter sitzen, unterhalb des Nummernschildes wenn ich nicht irre (Nummernschild oberhalb Rückleuchte). Ungefähr 15x200mm, PN 59988-72A, kostet weniger als die Mängelkarte😉 (und kommt aus Finnland, nicht aus Thailand o. China😁).
Grüße
Uli
Servus,
ich hab diese Part Number rausgekriegt:
HD59259-90
Gruss KW
Zitat:
Original geschrieben von Schwarze Bombe
Wo war der originale Rückstrahler montiert? Oder war nie einer dran?
schaust Du hier
Rückstrahler an FLHRS (Bild vergrössert sich beim Anklicken)
Zitat:
Original geschrieben von Kay Doubleyou
Servus,ich hab diese Part Number rausgekriegt:
HD59259-90
Gruss KW
Hab die 59988-72A in der Verpackung vor mir liegen, Originalverpackung, ist korrekt (wie im von ionios veröffentlichten Bild) u. aus Finland.
Die von Dir gefundene Nummer ist wahrsch. die gewinnoptimierte Ausführung aus China😁, worauf das neuere Einführungsdatum hindeutet. Oder ist's gar nur der kleine Rückstrahler, der einsam unterhalb des Nummernschildes vor sich hin baumelt (an Sportys, Dynas, Softails? etc.), auf einen in den Nummernschildträger eingehängten Plastikträger aufgepappt?🙁. Ca. 25x50mm?
Grüße
Uli
p.s.
oder bin ich einer chinesischen Fälschung aufgesessen?😕🙄😁
Alles klar, danke für eure zahlreichen Tipps.
Bei meiner ist das Nummernschild flächig auch nach unten hin über den Kennzeichenhalter hinausragend montiert. Daher wird wohl der Erstbesitzer den Rückstrahler weggelassen haben.
Werde mich jetzt mal um Ersatz kümmern ...
Und vorher nicht nach Sylt fahren!
Da hat man (frau auch) im Sommer für das Fehlen dieses Kleinods 90 €uro berappt.
Aber immerhin hat man einen Punkt als Gegenwert für sein Geld bekommen...😁
Es kommt immer drauf an, ob es als mangelnde Sicherheit oder als allgemeiner Mangel ausgelegt wird.
kauf Dir doch im Baumarkt zwei kleine rechteckige zum kleben und klebe sie
entweder an die Koffer auf etwa gleicher Höhe wie das Rücklicht, oder nur einen unterhalb des Rücklichts. So haben wir das gelöst und gut iss.
Harleybear
Zitat:
Original geschrieben von harleybear1
kauf Dir doch im Baumarkt zwei kleine rechteckige zum kleben und klebe sie
entweder an die Koffer auf etwa gleicher Höhe wie das Rücklicht, oder nur einen unterhalb des Rücklichts. So haben wir das gelöst und gut iss.
Harleybear
Das Gespiel mit dem Weglassen geht insgesamt nur so lange gut bis sie einen entweder mal aufschreiben, oder bis man nachts mal von hinten richtig übersehen wird. Dann kommt sehr drauf an was in den späteren Versicherungsgutachten steht als Feststellungsgrundlage für die Höhe der Verbliebenenversorgung. Gerne gibts da dann Abstriche wegen Teilschuld usw.
Das mit dem Baumarkt Gefunzel geht meines Eachtens dann, wenn die amtlich vorgeschriebenen EU Zeichen drauf sind. Irgendwelche Juxreflektoren kann man an sein Gartentor kleben, aber nicht auf ein Fahrzeug, welches den Spielregeln der Straßenverkehrszulassungsordnung unterliegt.
Mit harleychen Grüßen
Harlisto
Zitat:
Original geschrieben von whawel
...bis man nachts mal von hinten richtig übersehen wird.
Wie soll das gehen bei ges. vorgeschriebenen reflektierenden Kuchenblechen?
"Herr Richter, da war zwar ein sehr gut zu erkennendes Kennzeichen vor mir am rechten Seitenrand,
aber da kein winziger roter Rückstrahler dabei war, dachte ich, es wäre nur eine Illusion!"
Ich hab mir eines von Hella geholt, klebt gut und macht optisch nicht viel kaputt. Preis 1,99. Damit ist der Fall erledigt.
... wobei ich mich trotzdem frage, was hd wohl bewogen hat, nicht einfach eine Reflektionsfläche in das eh ziemlich große Rücklicht zu integrieren???
Vermutlich benötig man im drüben kein Reflektor.....und dann hat man an die Exportkisten nicht gedacht.
Ist ist schon knuffig für was man alles Knöllchen bekommen kann.
Ich kann mir richtig vorstellen wie in den verschiedene Bundesländer die Herren Ihre Köpfe zusammenstecken und das Knöllchenbudgetplanen.
Das Bußgelder und kleinere Knöllchen für die Etatplanung berücksichtigt werden muß nicht weiter Kommentiert werden.
Mich wird mal interessieren ob Provisionen für Bußgelder und Knöllchen auf der Lohnabrechnung stehen?
Zitat:
Original geschrieben von E-Glider
Und vorher nicht nach Sylt fahren! Da hat man (frau auch) im Sommer für das Fehlen dieses Kleinods 90 €uro berappt. Aber immerhin hat man einen Punkt als Gegenwert für sein Geld bekommen...😁
Es kommt immer drauf an, ob es als mangelnde Sicherheit oder als allgemeiner Mangel ausgelegt wird.
Nö,
eigentlich nicht!!! Das ganze ist ziemlich klar geregelt:
Nr. 222 / 222.5 des BKatV sagt:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.
Kosten: 15 €, nix Punkte...
Da gibt es auch nichts auszulegen. Da es eine spezielle Bußgeldvorschrift gibt, die das Fehlen des Rückstrahlers konkret ahndet, kann man nicht irgend eine andere Vorschrift aus dem Bußgeldkatalog zaubern und das Fehlen des Rückstrahlers hochtackten!!! Genau so ein Unsinn, wie die angeblich Straftatnummer bei wiederholter Ordnungswidrigkeit!!!
Gibt es mehr als Storys aus dem Internet???
Wenn doch, dann würde mich mal interessieren, welche Rechtsgrundlage für diese 90 Euro und 1 Punkt herangezogen würde!!!
Ansonsten Scheisshausparole!!!
Gruß Brus