katzenaugen
heute hörte ich das gerücht(?) dass das fehlen von katzenaugen mit einem punkt und 60€ bestraft wird. wer weiss näheres?
Beste Antwort im Thema
Licht ins Dunkel gebracht?
Nicht blenden lassen. "222.3 des BKatV: Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, Kosten immer noch 15,- €"? Das mag schon sein. Für Motorradräder gibt's in Deutschland jedoch keine Vorschrift über seitliche Kenntlichmachung und keine Pflicht, an den Seiten Katzenaugen anzubringen. Kostet also immer noch nichts. Hinten allerdings muss ein Reflektor angebracht sein, darauf achten manche unserer Freunde und Helfer). Seitlich zu gekennzeichnen sind in Deutschland nur Fahrzeuge und Anhänger mit einer Länge von über sechs Metern sowie Krankenfahrstühle (Ja, iss so). Schön Gruß 🙂
55 Antworten
Wenn se den Einen oder Anderen von uns anhalten iss der besch.... Rückstrahler wohl eh das geringste Problem. Hatte bei der HU keine Probleme🙂
Zitat:
Original geschrieben von PreEvo
bei 15€ strafe, ists mir scheissegal was legal ist oder nicht.......auch da mich noch nie ein graukittel oder cop je auf das (fehlende) katzenauge angesprochen hat...
He man,15euronen seht das doch nicht als Strafe-seht es als ganz normalen Mitgliedsbeitrag😁😁😁
Gruß Alf
Also ich fände die Rückstrahler gar nicht mal sooo schlimm, wenn es da was wertiges gäbe. Hab bei mir einen Rückstrahler mit einer polierten Aluleiste eingerahmt. Das schaut nicht schlecht aus. Weiß jemand ob, bzw. wo es Rückstrahler mit Chromumrandung gibt? Die handelsüblichen Plastikklumpen empfinde ich als Frechheit.
Servus
HD-Ali
es bleibt ein plastikklumpen, auch mit chromumrandung. so oder so hätte ich nicht genung platz auf meinem fender für reflektierendes plastik....
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Das es nur 15 Euro sind, wäre mir neu. Letztes Jahr auf Sylt hat z.B. die Polizei einen riesen Aufriss u.a. wg. fehlendem Rückstrahler gemacht. Ich meine auch, es war viel teurer als 15 Euro und schon im Punktebereich. Habe meist auch immer eines in der Tasche, falls sie mich mal deswegen anhalten. Gibt doch die kleinen selbstklebenden mit E Zulassung bei Louis. Dran kommt es aber nur im Notfall.
die 15e aussage kommt von brus, der ja im trachtenverein tätig ist..
Habe auch gerade mit einem vom Trachtenverein telefoniert, weil es mich interessiert hat. Das ist wohl wie immer Auslegungssache des jeweiligen Beamten und dessen Begründung. Das kann von 15 Euro bis zum erlöschen der BE, 80 Euro und 3 Punkten gehen. Kommt wohl wieder darauf an, an wen man gerät und was dessen Auftrag ist.
ich hab auf meinem rücklicht kein E zeichen.
macht das was? 😁😁😁😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von heartbeat
Habe auch gerade mit einem vom Trachtenverein telefoniert, weil es mich interessiert hat. Das ist wohl wie immer Auslegungssache des jeweiligen Beamten und dessen Begründung. Das kann von 15 Euro bis zum erlöschen der BE, 80 Euro und 3 Punkten gehen. Kommt wohl wieder darauf an, an wen man gerät und was dessen Auftrag ist.
egal....wer sich bei meinen mopeds an diesem plastik-mumpitz stört.....ist eh blind und taub. da ist doch so viel mehr zu holen 😁
Sach ich doch. Die Rückstrahler dürften das geringste Problem sein...
Gruß
Käffchen
habe selbst letztes Jahr das Problem mit dem fehlenden Katzenauge hinten gehabt. Die grünen haben dann auf der schönen Insel Sylt mal eben 3 Punkte und 90 Euronen Strafe verhängt.
Anschließend waren auf der Insel keine Katzenaugern mehr zu bekommen.
Ist halt Pflicht ein rückwärtiges K-Auge !!!
lG
Micha
Zitat:
Original geschrieben von HarleyMichaK
habe selbst letztes Jahr das Problem mit dem fehlenden Katzenauge hinten gehabt. Die grünen haben dann auf der schönen Insel Sylt mal eben 3 Punkte und 90 Euronen Strafe verhängt.
lG
Micha
Hallo,
kannst Du mal 'ne Kopie des Bussgeldbescheides posten???
Danke und Gruß
Brus
Zitat:
Original geschrieben von heartbeat
Habe auch gerade mit einem vom Trachtenverein telefoniert, weil es mich interessiert hat. Das ist wohl wie immer Auslegungssache des jeweiligen Beamten und dessen Begründung. Das kann von 15 Euro bis zum erlöschen der BE, 80 Euro und 3 Punkten gehen. Kommt wohl wieder darauf an, an wen man gerät und was dessen Auftrag ist.
Hallo heartbeat,
kannst Du Deinen "Bekannten" mal nach den Rechtsgrundlagen fragen?
Irgendwie kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie aus einen 15,- € Bussgeld durch "Auslegungssache" 80,- Euro und 3 Pkt. werden können.
Danke und Gruß
Brus
@Brus
§ habe ich mir nicht gemerkt. Hat sie auch gar nicht so konkret genannt, kann ich eh nichts mit anfangen. Die günstigere Variante war wohl die, dass man ein unvorschriftsmäßiges Fahrzeug in Betrieb genommen hat und die teurere war sinngemäß die, dass zusätzlich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht mehr gegeben war oder so ähnlich. Die Auslegungssache ergibt sich wohl daraus was der Herr Schutzpolizist daraus macht und wie er diesen Punkt mit der Vekehrssicherheit begründet. Ich hoffe, ich habe das jetzt so sinngemäß halbwegs rüber gebracht. Er hat auch noch einiges mehr erzählt, aber das habe ich mir Leihe nicht genau merken können um das richtig zu zitieren. Das müßte er hier selber schreiben, aber dazu wird er sich hier nicht anmelden. 😉 Vielleicht postet ja HarleyMichak noch seinen Sylter Bußgeldbescheid. Das was er schildert, deckt sich mit dem was ich mitbekommen habe und ich kenne HarleyMichak nicht.
Gruß
heartbeat
@Brus
Meinst Du etwa 'HarleyMichaK' will uns hier einen Bären aufbinden?