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Katze im Sack kaufen aber wie bezahlen?

Themenstarteram 15. August 2020 um 13:40

Guten Tag zusammen,

nach etlich langem "googeln" bin ich leider zur keiner Lösung meines Problemes gekommen.

Ich habe ein Fahrzeug erworben welches allerdings noch nicht gezahlt ist. Das Fahrzeug steht noch beim Verkäufer, da ich zu faul bin 6 Std hin zu fahren wird sich ein Speditionsunternehmen um die "Auslieferung" kümmern. Der Spediteur bietet leider aktuell kein Treuhandservice an, da er selbst im Urlaub ist und seinen Fahrern nicht so viel Geld anvertraut. *hmm*

Nun ist die Frage: gibt es eine sichere Möglichkeit für beide Parteien, also ohne dass ich in Vorkasse trete und ohne das der Verkäufer mir im Vorraus das Auto offiziell "schenkt" das Fahrzeug zu bezahlen?

Ich würde mich über jeden Tipp oder sogar Vordruck freuen!

LG!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 15. August 2020 um 17:13:16 Uhr:

Muss ja was super seltenes sein ... Steht 6 Stunden weg und trotzdem gekauft ... :D

Ich habe schon ein Teil aus Austria geholt, weil der Preis und das Angebot sehr heiß war. Den Wagen davor habe ich aus Würzburg geholt, komme aus Raum Hannover.

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Hättest Du denn bei Selbstabholung dem Händler den Kaufpreis bar auf den Tisch gelegt?

Wie stellt sich der Händler die Bezahlung vor?

Ein anderer Spediteur vielleicht?

Ansonsten würden mir noch Anwälte oder Notare einfallen. Du überweist an einen Notar. Der bestätigt dem verkäufer den Eingang. Der Verkäufer schickt das Auto los, du bestätigst dem Notar den Erhalt und er gibt das Geld an den Verkäufer weiter.

Wie hoch ist denn der Kaufpreis?

Ab etwa 20.0000 oder 30.000 und mehr hat sich das mit Barzahlung eh erledigt.

Alternativ wäre noch die Anzahlung. Du zahlst einen Betrag an, er schickt dir die Papiere zur Anmeldung zu und den Rest giebt es dann bei Auslieferung. Also z.b nach der Anmeldung und einem fixen Liefertermin durch den Spediteur überweist du den Rest.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 15:53:13 Uhr:

Ein anderer Spediteur vielleicht?

Ansonsten würden mir noch Anwälte oder Notare einfallen. Du überweist an einen Notar. Der bestätigt dem verkäufer den Eingang. Der Verkäufer schickt das Auto los, du bestätigst dem Notar den Erhalt und er gibt das Geld an den Verkäufer weiter.

Ob das möglich ist, bezweifele ich gewaltig. ....und dieses, wenn es denn ginge, wäre mit Kosten verbunden.

Ich kenne nicht die Höhe des Kaufpreises ... aber davon mal abgesehen, ergeben sich m.E. nur zwei Möglichkeiten, entweder der Verkäufer bewegt sich mit dem Auto zu Dir oder Du raffst Dich auf, um zum

Verkäufer zu gelangen. Ich kenne nicht die Lieferkonditionen im Vertrag usw.. .... um eine "Katze nicht im Sack" zu kaufen, muß Einer sich bewegen - so oder so!

Warum sollte man ein Auto blind kaufen das so weit weg steht? War es vergleichsweise günstig? Bist du sicher dass es kein Betrugsversuch ist?

Wenn du sicher gehen möchtest musst du hinfahren und zahlen gegen Papiere Scheine Schlüssel. Dann entweder per Spediteur holen lassen oder anmelden und und nochmals hin, Schilder dran und Abfahrt.

Muss ja was super seltenes sein ... Steht 6 Stunden weg und trotzdem gekauft ... :D

Na ich gehe hier doch mal von einem Neuwagen aus. Wer kauft und bezahlt denn einen Gebrauchtwagen, den er vorher nie gesehen hat? Einzige Ausnahme würde ich da bei Jahreswagen machen.

@gordonairdail:

Warum sollte das nicht gehen? Klar ist es mit Kosten verbunden, das wäre eine Zugfahrt zum Händler aber auch. Da käme auch noch der Zeitaufwand hinzu.

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 15. August 2020 um 17:13:16 Uhr:

Muss ja was super seltenes sein ... Steht 6 Stunden weg und trotzdem gekauft ... :D

Ich habe schon ein Teil aus Austria geholt, weil der Preis und das Angebot sehr heiß war. Den Wagen davor habe ich aus Würzburg geholt, komme aus Raum Hannover.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 17:27:55 Uhr:

Na ich gehe hier doch mal von einem Neuwagen aus. Wer kauft und bezahlt denn einen Gebrauchtwagen, den er vorher nie gesehen hat? Einzige Ausnahme würde ich da bei Jahreswagen machen.

@gordonairdail:

Warum sollte das nicht gehen? Klar ist es mit Kosten verbunden, das wäre eine Zugfahrt zum Händler aber auch. Da käme auch noch der Zeitaufwand hinzu.

weil ein Treuhandkonto früher z.B beim Notar bei der Kaufabwickelung von Mobilien möglich war. Der Notar hatte hierzu ein sogenanntes Anderkonto eingerichtet, wonach die Auszahlung erst nach Grundbuchumschreibung möglich war. Dieses ist heute auch nicht mehr möglich, so daß diese Mobilien-Angelegenheiten andersartig reguliert werden.

Der Forumersteller müßte erst einmal die spezifischen Modalitäten des Kaufes bzw. des Kaufvertrages hier

anzeigen. bevor man hierseits Ratschläge gibt. So "in den blauen Dunst" zu antworten, bringt überhaupt nichts !

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 15. August 2020 um 17:40:05 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 17:27:55 Uhr:

Na ich gehe hier doch mal von einem Neuwagen aus. Wer kauft und bezahlt denn einen Gebrauchtwagen, den er vorher nie gesehen hat? Einzige Ausnahme würde ich da bei Jahreswagen machen.

@gordonairdail:

Warum sollte das nicht gehen? Klar ist es mit Kosten verbunden, das wäre eine Zugfahrt zum Händler aber auch. Da käme auch noch der Zeitaufwand hinzu.

weil ein Treuhandkonto früher z.B beim Notar bei der Kaufabwickelung von Mobilien möglich war. Der Notar hatte hierzu ein sogenanntes Anderkonto eingerichtet, wonach die Auszahlung erst nach Grundbuchumschreibung möglich war. Dieses ist heute auch nicht mehr möglich, so daß diese Mobilien-Angelegenheiten andersartig reguliert werden.

Der Forumersteller müßte erst einmal die spezifischen Modalitäten des Kaufes bzw. des Kaufvertrages hier

anzeigen. bevor man hierseits Ratschläge gibt. So "in den blauen Dunst" zu antworten, bringt überhaupt nichts !

setze vor - Mobilien - Immobilien

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 15. August 2020 um 17:40:05 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 17:27:55 Uhr:

Na ich gehe hier doch mal von einem Neuwagen aus. Wer kauft und bezahlt denn einen Gebrauchtwagen, den er vorher nie gesehen hat? Einzige Ausnahme würde ich da bei Jahreswagen machen.

@gordonairdail:

Warum sollte das nicht gehen? Klar ist es mit Kosten verbunden, das wäre eine Zugfahrt zum Händler aber auch. Da käme auch noch der Zeitaufwand hinzu.

Der Forumersteller müßte erst einmal die spezifischen Modalitäten des Kaufes bzw. des Kaufvertrages hier

anzeigen. bevor man hierseits Ratschläge gibt. So "in den blauen Dunst" zu antworten, bringt überhaupt nichts !

Richtig.

 

Deshalb hatte ich ja dem TE diese, bisher von ihm unbeantworteten, Fragen gestellt:

"Hättest Du denn bei Selbstabholung dem Händler den Kaufpreis bar auf den Tisch gelegt?

Wie stellt sich der Händler die Bezahlung vor?"

Nebenbei, nach dem Geldwäschegesetz muss jeder Güterhändler und damit auch jeder Kfz-Händler die konkret im GwG genannte Sorgfaltspflichten erfüllen.

Deshalb muss jeder Kfz-Betrieb, der Bargeld in Höhe von 10.000 € oder mehr annimmt oder dem sich bei einem Geschäft ein „Geldwäscheverdacht“ aufdrängt, ganz konkret festgelegte Aufzeichnungen machen.

Somit stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage an den TE nach dem Kaufpreis.

 

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 17:27:55 Uhr:

Wer kauft und bezahlt denn einen Gebrauchtwagen, den er vorher nie gesehen hat?

Ich. Schon mehr als einmal, und ich war jedes Mal zufrieden damit. Die Kaufpreise lagen dann aber bei max. 1000 Euro, und es handelte sich um sehr deutliche Schnäppchen.

In so einem Fall, wenn man gewisses Vertrauen in den VK hat: Hälfte überweisen, zweite Hälfte bei Erhalt des Rosthaufens - auch schon selbst so praktiziert. Wenn man demjenigen nicht über den Weg traut, geht natürlich kein Weg an 6h Zugfahrt vorbei. Und wenn die Karre enige Tausend Euro kostet, auch eher nicht.

Eines Vorweg ich habe auch schon mal ein ~8000 EUR 08/15 Auto aus der Ferne gekauft ... gab vorab ein ausführliches Gutachten, großer Vertrieb, Überweisung raus und die Spedition selbst organisiert ... alles gut ...

Hat so ein wenig was von auktion BW, Zoll, Polizei ... da kauft man auch die Katze im Sack, sogar schlimmer da die Gutachten sehr oberflächlich sind ...

Ich würde sagen da braucht man nicht streiten, die einen sind risikofreudig und andere halt einfach nicht, die lassen davon dann lieber die Hände...;)

Das gilt dann auch für den Te, entweder man kauft die Katze im Sack oder lässt die Finger davon ... Ich hab mir auch alles mögliche vorher überlegt, aber das macht es nur kompliziert und teurer ... also Überweisung raus und das Ah gibt den wagen für die Spedition frei ... so ist der normale Ablauf ... das sich eine Spedition nicht als Zahlungsvermittler missbrauchen lassen möchte kann ich nachvollziehen, so ein fahrer hat andere Sorgen und Kompetenzen als sich mit Zahlungen zu beschäftigen und nachher tuttert der Käufer rum und die Spedion sitz dann auch noch mit drin im Streitboot ...

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