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Katalysator hats nach 120.000 Tkm erwischt!

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 26. Juli 2007 um 11:16

Morgen! ;)

Vorhin war ich beim :) weil mein Auspuff so komisch gedröhnt hat. Dachte eigentlich ne Schelle sei abgeflogen oder der Auspuff hängt lose. Der :) sagte mir dann mein Katalysator schießt quer. Nun meine beiden Fragen: 1. Ham die beim Kauf irgendwie gepfuscht? Habe das Auto vor 2 Monaten gebraucht gekauft und die haben Inspektion + TÜV gemacht. Hätten die das nicht irgendwie sehen können!? 2. Frage: Geht ja immer mal was kaputt.. aber der KAT nach 120.000 TKM? is doch auch unnormal oder? Oder liegt das an meiner etwas zügigeren - Ok, rasenden Fahrweise ? Der Vorbesitzer scheint den auch etwas mehr getreten zu haben. Naja wie auch immer - nun kommt die Frage aller fragen: Der Händler bei dem ich den Dicken gekauft hab hat mir zwar den Garantieschein (1 Jahr) ausgehändigt aber nicht die Garantiebedingungen.. liegt daran das der kram im nachhinein per post kam. Nun würd ich gerne wissen ob ich das Geld von der Versicherung bekommen sollte und wenn nein ob ich meinen Rechtsanwalt einschalten sollte!?

Mit freundlichem Gruß

Andüüüüüüü

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8 Antworten
am 26. Juli 2007 um 11:52

Wenn der Wagen vor zwei MOnaten beim Händler gekauft wurde, sollte man da einfach mal anfragen...

Themenstarteram 26. Juli 2007 um 13:24

Habe ich eben gerade getan: Die versicherung weigert sich den Schaden zu bezahlen und der Händler ebenfalls. Weil das nicht in den Garantiebestimmungen stehen würde. Da ich das Auto aber erst vor 2 Monaten gekauft habe: Würde es sich lohnen den Rechtsanwalt einzuschalten?

Grüße

am 26. Juli 2007 um 13:52

Ein defekter Kat wurde meines Wissens bei Gericht schon unterschiedlich ausgelegt.

D.h. je nach Richter ist es einmal ein Verschleißteil und fällt somit nicht unter die Sachmängelhaftung, der nächste sieht den Kat nicht als Verschleißteil und der Händler muss haften. Ich würde davon ausgehen, dass hier auch die Laufleistung des Fahrzeugs eine Rolle spielt. Mit einer Rechtsschutzversicherung könnte man es probieren, ohne würde ich es nicht versuchen. Wenn du im ADAC bist kannst du auch bei der ADAC Rechtsabteilung anfragen, die erteilen solche Auskünfte. Evtl. ist es einfacher mit dem Rechtsweg zu drohen und sich dann mit dem Händler zu einigen....

Grüße

HapeMa

Du hast 1 Jahr Gewährleistung!! Er muss nachweisen, dass der Defekt nicht schon beim Kauf bestand. Wie soll er das machen, er hat bestimmt nicht in den Kat hineingeschaut!! Die Garantie ist in Endeffekt ein Versicherung für den Händler im ersten Halbjahr und im 2. Halbjahr für dich, da du dann nachweisen musst, dass der Defekt schon beim Kauf bestand.

Der müsste schon zahlen, aber erstmal abschmettern :) . Lass dir von ihm mal die Richtlinien für Gewährleistungen erklären, und ein Kat fällt nicht unter Verschleißteile!! Das sieht evtl die Garantie so, aber das ist für dich irrelevant!!

Patrick

am 26. Juli 2007 um 15:52

Ich versuch das mal - so gut ich kann, oder soweit meine Kenntnisse reichen zu erklären:

Zwischen Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung muss man unterscheiden.

In diesem Fall ist es die Sachmängelhaftung. Die gilt zwei! Jahre, kann aber vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei Schäden die sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe! (Datum der Fahrzeugübergabe nicht das Datum des Kaufvertrages) am Fahrzeug zeigen geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Schäden schon beim Kauf vorhanden waren. Der Händler muss diese Schäden dann kostenlos instandsetzen, es sei denn dies ist für ihn wirtschaftlich nicht tragbar, dann kann er auf die Wandlung des Kaufvertrages bestehen. Oder aber er kann beweisen (deshalb Beweislastumkehr), dass diese Schäden beim Kauf noch nicht vorhanden waren, dann haftet er natürlich nicht. Und jetzt zum aktuellen Fall:

 

Ob die Gebrauchtwagengarantie den defekten Kat mit abdeckt oder nicht ist egal, da die Sachmängelhaftung des Händlers (erst einmal) vorliegt. D.h. der Händler muss den Kat kostenlos ersetzen. Tut er das nun nicht muss man ihn verklagen und die Sache gerichtlich klären. Und hier gibt es wohl Urteile, die im Falle eines defekten Kats dem Händler recht gaben (normaler Verschleiß) und die Klage abwiesen.

 

Es handelt sich bei dem Fahrzeug ja um keinen Neuwagen (wo die Gewährleistung alle Mängel abdeckt), sondern um ein gebrauchtes KFZ mit immerhin 120.000km auf dem Tacho. Wenn da nun z.B. die Bremsen abgenutzt sind, oder die Kupplung, dann kannst du auch nicht zum Händler gehen und sagen "habe ich erst vor zwei Monaten gekauft - mach neu"...

 

Aber das ist nur meine persönliche private Meinung.

Mit Rechtsschutz kann man es darauf ankommen lassen, ohne würde ich versuchen mich mit dem Händler zu einigen.

 

Grüße

 

HapeMa 

120.000 tkm? sind doch 120 millionen km! dann wäre der kat wohl reif fürn weltrekord ;)

ducken... und wech d i r k

 

ps. meine vorredner haben es schon erkannt: in den ersten sechs monaten muß dir der verkäufer nachweisen, daß der fehler schon beim kauf vorlag bzw. eine normale verschleißerscheinung bei deiner km-leistung (bzw. der des wagens ;) ist. vorausgesetzt er ist gewerblicher verkäufer und du privater käufer. von privat zu privat bzw. von gewerblich zu gewerblich ist die gewährleistungs ausgeschlossen.

 

am 27. Juli 2007 um 8:27

Aus eigener Erfahrung:

Bei meinem letzten Wagen hatte ich folgende Probleme:

ca.6-8Wochen nach kauf war ich bei einem Freund der sagte zu mir "ist dir nicht aufgefallen das er lauter geworden ist"?!?

Wir also unters Auto und festgestellt das da mehere Löcher sich aufgetan haben. (sit Kauf ca.5000Km gefahren).

Ich also zum Händler und dem das gesagt. Er unters Auto und sacht so ja der ist kaputt. Ich naja deswegen bin ich ja hier und ich willl da einen neuen drunter haben den SIE bezahlen. Er so: wir können uns darauf einigen das Sie 50€ (oder DM) dazu zahlen. Habe ihm gesagt das er das vergessen kann. Habe letztendlich auch nichts bezahlen müssen.

2 Wochen später beim Bremsen hat das Lenkrad geflattert wie verrückt, wieder zu ihm hin und festgestellt das die Bremsen vorne runter sind. Nach Androhung von Anwalt und so hat er sich bereit erklärt auch die Kosten dafür zu übernehmen.

1 Woch Später merkte ich wie das Auto immer nach rechts zog beim rollen lassen. Also wieder zum Händler und mit dem Meister eine Probefahrt gemacht. Jo da hamse recht!! Ach nee sach an. Auto da gelassen und abends wieder abgehohlt und alles war OK.

3 Tage später auf den Weg von der Arbeit nach Hause komm ich in den Stau kann also nur mit 25-35Km/h rollen. Da merke ich wie alle paar meter sich das Auto hinten links "anhob" bin also auf den Parkplatz und hab mir den Reifen angesehen ob irgendwas dran klebt. Da war doch tatsächlich auf der Lauffläche ein Ei. Gleich zum Händler und Reklamiert!

Händler "Oh war bestimmt ein fehler im Material". Habe von ihm einen neuen Reifen bekommen (Hatte den Wagen mit neuer Bereifung gekauf).

Ich gehe jetzt davon auf das dieser Reifen vorher vorne rechts war und der Wagen deswegen leicht gezogen hat.

6 Monate und 1 Tag nach Kauf und das ist kein Witz bin ich mit meinem Wagen nach Beruflich Ingolstadt gefahren (~600Km).

Erst meinen Termin wahr genommen und wollte dann zum Tanken. Auf dem Weg zur Tanke ist der dann immer ausgegangen. Also ADAC angerufen der gute Mann kommt und stellt fest das im Ausgleichsbehälter kein Wasser mehr ist. Ich zu ihm das hätte ich doch merken müssen. Er Nein da die Temp. Anzeige im Auto sich wenn es während der fahrt ist (Autobahn, genug Kühlung) aufhängt und bei der Temp. bleibt (90°).

Den Händler angerufen und den Wagen von Ingolstadt nach Mönchengladbach schleppen lassen (ca 1800€ danke ADAC/Plus kein Problem). Er ruft mich an ja Zylinderkopfdichtung war defekt und das ganze Kühlwasser wurde verbrannt. Toll und jetzt, ja kostet ca. 3000. Ich zu ihm ja die übernehemen aber Sie. Er nein sie sind aus der Gewährleistung raus und müssen jetzt beweisen das der Schaden schon bei Kauf war.

Also den Wagen weghohlen lassen und zu einem Motoreninstandsetzer und reparieren lassen. Es wurden dann ca.4000€ draus da der Kopf auch defekt war und aus England von Hersteller einer neuer geliefert werden musste (den gibbet es nit mehr).

Bin dann zum Anwalt und haben Klage eingereicht. Dann Rechtschutz kein Problem. Vorm Amtsgericht habe ich verloren obwohl es gut aussah und die Richterin uns beiden einen Vergleich angeboten hat mit Kostenteilung den er aber nicht angenommen hat. Also hat Sie an Landgericht verwiesen und die Sache wurde neu verhandelt. Der Richter hat dann dem Händler recht gegeben weil ich 1 Tag über die Gewährleistung war.

 

*FAZIT* Alles egal was innerhalb der ersten 6Monate ist würde ich den Händler zahlen lassen!!!

 

Ach ja das Autohaus war kein kleines sonder ein ziehmlich Großes Haus in Erkelenz (J.......)

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 17:31

Danke für die zahlreichen Antworten. Dank euch und einigen Räten von lustigen Leuten Habe ich mich dazu entschlossen den Rechtsanwalt einzuschalten. Laut Versicherung bin ich seit 80 (heut sinds 81) Tage auf das Auto angemeldet. Der Händler weigert sicht trotz Drohung mit Rechtsanwalt. Dank Rechtsschutz werd ich das knallhart durchziehen in Hoffnung das ich da der Gewinner bin. Ich werd das ganze hier mal dokumentieren falls jemandem das gleiche bzw etwas ähnliches passiert.

Grüße!

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