Kapitaler Motorschaden F48 25d nach Service.
4 Tage nach einem normalen Service mit Ölwechsel von meinem X1 25d -70000km, 4 Jahre alt, trat folgendes Problem mit fatalem Ausgang auf:
Nach einer ca 120km langen Autobahnfahrt(4 Tage nach dem Ölwechsel- der Wagen wurde an TAg 1-3 normal gefahren) stellte ich den X1 ca 30min auf einem Parkplatz in einem Ort ab, fuhr dann im Ort weiter Richtung Heimat- ca 7km.
An einer roten Ampel ca 900m vor Zuhause beim Anfahren kam plötzlich das gelbe Ölwarnzeichen und die Meldung : bitte Ölstand gelegentlich kontrollieren ( oder ähnlich)- Auto fuhr ohne Geräusche und Probleme weiter.
Dann flackerte kurz für 1-2 Sekunden die rote Warnlampe auf: Öldruck zu niedrig , Motor abstellen- und erlosch wieder- dann wieder die gelbe Lampe. Mittlerweile war ich ca 50m von meiner Garage zuhause entfernt, dannn wieder die rote Lampe. Ich fuhr noch die 50m, stellte den Motor ab.
Aber Öl lief aus auf den Garagenvorplatz..Es war nachts und dunkel.
Am nächsten Morgen wurde der Wagen abgeschleppt.
Diagnose: Kapitaler Motorschaden- Ursache: ein fehlerhaft montierter Ölfilter.
Nun ging das Drama los: Die Versicherung der Werkstatt lehnte eine Regulierung ab( Schaden : ca 17000,-), da ich sofort hätte anhalten sollen bei roter Lampe.
Aber : wie oben geschildert: waren die Warnungen ja widersprüchlich.
Natürlich hätte ich bei dauerhafter roter Warnung sofort gestoppt- dies war aber nicht der Fall.
Das Ganze geht jetzt vor Gericht. Leider saß ich allein im Fahrzeug, keine Zeugen- außer dem großen Ölfleck vor unserer Garaga ( auf der Strasse nix. ).
Frage an die Experten hier im Forum: Ist so ein Fall nachvollziehbar? Gibt es eine schlüssige Begründung für diese Anzeigen? reichen 50m Restfahrt aus für einen kapitalen Motorschaden?
Wäre für ein paar Hiweise/Begründungen sehr dankbar.
63 Antworten
Ich frage mich zwischenzeitlich auch, wer Dich hier berechtigt, als einziger den Sachverhalt richtig zu beurteilen. Nur, weil Du die Meinungen anderer ständig korrigierst, wird Deine Meinung auch nicht richtiger. Versicherungsbedinugungen (AHB) zwischen der Werkstatt und der Versicherung sind mir als Kläger so was von egal. Ich habe erstmal mit deren Versicherung nichts mehr zu tun. Und selbst, wenn die Versicherung zehnmal Prozessbevollmächtigter ist, verklage ich trotzdem die Werkstatt. Dass der Schriftverkehr dann über die Versicherung läuft, ist was ganz was anderes. Anwälte sind auch Prozessbevollmächtigte und ich verklage nicht den Anwalt der Gegenpartei.
Und jetzt berichtige mich!
Zitat:
@Atan schrieb am 7. Juli 2023 um 01:28:16 Uhr:
Da streiten sich die User aber mir ist es wichtiger was nun tatsächlich passiert, ich hoffe ihr habt den Geschädigten durch die Streiterei nicht vertrieben. Interessant ist doch was er berichtet, bitte schreib mal.
Übrigens auch mich wolltet ihr ja angehen weil icheventuell die Filter zu stark anziehe. Natürlich ist mir bekannt, dass die Filter nur von Hand angezogen werden, aber auch von Hand kann man zu locker oder übermäßig andrehen, deshalb hatte ich ja geschrieben ohne Spetialwerkzeug mit Drehmomentmessung. Das ist Fahrlässig von mir, ja ich weiß es.
Vielleicht hatte sich in diesem Fall die defekte Dichtung des alten Ölfilters gelöst und saß teilweise noch am Motor fest und der zweite Filter wurde einfach drauf gedreht.
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 7. Juli 2023 um 08:59:00 Uhr:
Ich frage mich zwischenzeitlich auch, wer Dich hier berechtigt, als einziger den Sachverhalt richtig zu beurteilen. Nur, weil Du die Meinungen anderer ständig korrigierst, wird Deine Meinung auch nicht richtiger. Versicherungsbedinugungen (AHB) zwischen der Werkstatt und der Versicherung sind mir als Kläger so was von egal. Ich habe erstmal mit deren Versicherung nichts mehr zu tun. Und selbst, wenn die Versicherung zehnmal Prozessbevollmächtigter ist, verklage ich trotzdem die Werkstatt. Dass der Schriftverkehr dann über die Versicherung läuft, ist was ganz was anderes. Anwälte sind auch Prozessbevollmächtigte und ich verklage nicht den Anwalt der Gegenpartei.Und jetzt berichtige mich!
Genau so sehe ich das auch
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 7. Juli 2023 um 08:59:00 Uhr:
Ich frage mich zwischenzeitlich auch, wer Dich hier berechtigt, als einziger den Sachverhalt richtig zu beurteilen. Nur, weil Du die Meinungen anderer ständig korrigierst, wird Deine Meinung auch nicht richtiger. Versicherungsbedinugungen (AHB) zwischen der Werkstatt und der Versicherung sind mir als Kläger so was von egal. Ich habe erstmal mit deren Versicherung nichts mehr zu tun. Und selbst, wenn die Versicherung zehnmal Prozessbevollmächtigter ist, verklage ich trotzdem die Werkstatt. Dass der Schriftverkehr dann über die Versicherung läuft, ist was ganz was anderes. Anwälte sind auch Prozessbevollmächtigte und ich verklage nicht den Anwalt der Gegenpartei.Und jetzt berichtige mich!
Ich berichtige Dich nicht, ich stimme Dir zu:
Jeder ist berechtigt, einen Sachverhalt richtig zu beurteilen. Tun aber einige nicht.
Jeder kann seine Meinung haben. Du darfst auch der Meinung sein, die Erde sei eine Scheibe. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Nur, wenn ich der Meinung bin, dass die Erde eine Kugel ist, schreibe ich das.
Natürlich wird die Werkstatt verklagt, ich habe nie etwas anderes behauptet. Nur nehmt es mir nicht übel, wenn ich das Zusammenspiel der Beteiligten nicht noch einmal erkläre. Wer mag und des Lesens und der Verstehens mächtig ist, ist eingeladen, zurückzublättern. Alle anderen natürlich auch. Und wer anderer Meinung ist, ok, siehe oben.
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Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 5. Juli 2023 um 12:14:44 Uhr:
Ich gebe es auf. ……Wer mag, kann das ignorieren und der Werkstatt Briefe schreiben und klagen, bis der Arzt kommt - es landet eh alles beim Versicherer. Aber das hatten wir ja alles schon.
Ich empfehle, wenn mir nicht geglaubt wird, die AHB der aufmerksamen Lektüre und verabschiede mich.
Wer mag kann das ignorieren und der Werkstatt Briefe schreiben und KLAGEN…..
Hast nie behauptet, dass man die Werkstatt nicht verklagt???
Aber gut zu wissen, dass ich mir von meiner Werkstatt jetzt erstmal sämtliche AHBs vorlegen lasse, damit ich die durchlesen kann…..
Die werden mir ihre Versicherungsbedingungen bestimmt liebend gerne übergeben. Ist ja üblich.
Zitat:
@Xboy schrieb am 7. Juli 2023 um 13:47:55 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 5. Juli 2023 um 12:14:44 Uhr:
Ich gebe es auf. ……Wer mag, kann das ignorieren und der Werkstatt Briefe schreiben und klagen, bis der Arzt kommt - es landet eh alles beim Versicherer. Aber das hatten wir ja alles schon.
Ich empfehle, wenn mir nicht geglaubt wird, die AHB der aufmerksamen Lektüre und verabschiede mich.
Wer mag kann das ignorieren und der Werkstatt Briefe schreiben und KLAGEN…..
Hast nie behauptet, dass man die Werkstatt nicht verklagt???
Aber gut zu wissen, dass ich mir von meiner Werkstatt jetzt erstmal sämtliche AHBs vorlegen lasse, damit ich die durchlesen kann…..
Die werden mir ihre Versicherungsbedingungen bestimmt liebend gerne übergeben. Ist ja üblich.
Der RA hat Klage erhoben und wird wissen, was er tut!
Verklagt er die Werkstatt und diese hat an den Versicherer abgetreten, wird die Klageerwiderung darüber Aufschluß geben.
Wäre aber u.U. nicht ungünstig, da die Werkstatt vermutlich dann als Zeuge aufgerufen werden könnte- und bekanntlich darf man als Zeuge nicht lügen - aber als Beklagter darf man schweigen, um sich nicht selbst zu belasten.
Zudem gibt es noch den vereidigten Kfz-Ing. als Fachmann, der involviert wird - oder bereits ist.
Sorry, habe erst nachträglich gesehen, daß das schon ähnlich gepostet war ...
Jetzt muss ich mal blöd fragen.
Was hat die Werkstatt genau an die Versicherung abgetreten? Wenn Du das behauptest, müsstest das ja auch erklären können. Es interessiert mich tatsächlich. Also welcher Anspruch wurde abgetreten?
Ich kenne die AHBs nicht. Sie interessieren mich auch nicht, weil sie ausschließlich Vertragsbestandteil zwischen der Werkstatt und deren Versicherung sind. Und wenn sie gegenüber mir geltend gemacht werden oder gültig sein sollen, dann muss das auch irgendwo vereinbart worden sein und es muss mir auch die Möglichkeit gegeben werden, sie einzusehen.
Also bitte, was wurde genau abgetreten?
Zitat:
@Xboy schrieb am 7. Juli 2023 um 17:58:29 Uhr:
Jetzt muss ich mal blöd fragen.Was hat die Werkstatt genau an die Versicherung abgetreten? Wenn Du das behauptest, müsstest das ja auch erklären können. Es interessiert mich tatsächlich. Also welcher Anspruch wurde abgetreten?
Ich kenne die AHBs nicht. Sie interessieren mich auch nicht, weil sie ausschließlich Vertragsbestandteil zwischen der Werkstatt und deren Versicherung sind. Und wenn sie gegenüber mir geltend gemacht werden oder gültig sein sollen, dann muss das auch irgendwo vereinbart worden sein und es muss mir auch die Möglichkeit gegeben werden, sie einzusehen.
Also bitte, was wurde genau abgetreten?
Lies bitte oben und die AHB sind kein Unternehmensgeheimnis und überall online zu finden. Aber damit hier mal Ruhe einkehrt, helfe ich:
https://www.google.com/url?...
Dort empfehle ich insbesondere Ziffern 5 und 25 der aufmerksamen Lektüre.
Bestätigt alles meine Auffassung,
Versicherungsnehmer, Versicherer, Versicherungsschein, Rechtsanwalt…..
Die AHB sind Bestandteil des Versicherungsscheins und der besteht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Mich als Geschädigter interessieren diese AHB nicht. Wenn mir mitgeteilt wird, dass die Versicherung den Beklagten (Werkstatt!!) vertritt, dann läuft halt der Schriftverkehr künftig über die Versicherung. Aber nicht, weil die AHB das MIR vorschreiben, sondern weil die AHB das der Werkstatt vorschreiben.
Und jetzt komm mal etwas runter und lasse Deine permanenten überheblichen Belehrungen. Wir meinen womöglich vom Ergebnis das Gleiche, nur Du gehst halt davon aus, dass ich als Geschädigter mich direkt aufgrund der AHB an eine Versicherung wenden muss. Und das ist falsch. Die AHB verpflichtet den Versicherungsnehmer (Werkstatt), ihr die Abwicklung des Rechtsfalles zu übertragen.
Mein allerletztes Statement: Es ist hanebüchen, was hier teilweise geschrieben wurde. Ich habe mir gerade den gesamten Thread noch einmal durchgelesen und es gibt nicht das geringste an meinen Aussagen zu revidieren.
Es wurde in Verlauf des Threads die Frage gestellt, ob ich für einen Versicherer arbeite. Ich hatte das nicht beantwortet, weil es vollkommen irrelevant ist. Aber, ja, ich bin Versicherungskaufmann und verstehe geringfügig etwas von der Materie.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Zitat:
@Xboy schrieb am 7. Juli 2023 um 17:58:29 Uhr:
Jetzt muss ich mal blöd fragen.Was hat die Werkstatt genau an die Versicherung abgetreten? Wenn Du das behauptest, müsstest das ja auch erklären können. Es interessiert mich tatsächlich. Also welcher Anspruch wurde abgetreten?
Ich kenne die AHBs nicht. Sie interessieren mich auch nicht, weil sie ausschließlich Vertragsbestandteil zwischen der Werkstatt und deren Versicherung sind. Und wenn sie gegenüber mir geltend gemacht werden oder gültig sein sollen, dann muss das auch irgendwo vereinbart worden sein und es muss mir auch die Möglichkeit gegeben werden, sie einzusehen.
Also bitte, was wurde genau abgetreten?
Fragst du mich? Leider ist kein Zusammenhang erkennbar, da hier so viel Ähnliches gepostet wird.
Falls ja - ich philosophierte nur! NIX Behaupten!
Falls eine Abtrittserklärung zwischen Versicherung und Werkstatt unterzeichnet wurde, ist die Versicherung dein Ansprechpartner, da diese dann in Rechte und Pflichten anstelle des VN (Werkstatt, Beklagte) eintritt.
@Avon35
Ja, hatte Dich gemeint und Dich wahrscheinlich etwas falsch verstanden.
Wenn ich (Werkstatt) etwas falsch gemacht habe und mich jemand deswegen verklagt, gibt es meines Wissens nichts, was ich abtreten kann. Ich kann ja nicht mein Risiko abtreten, dass man mich verklagt. Ich kann höchstens jemanden beauftragen, dass er für mich diese Rechtsangelegenheit abwickelt. Also eine Vollmacht erteilen. Normal ist das ein Rechtsanwalt oder wie im vorliegenden Fall die Versicherung.
Abgetreten werden können nur Forderungen bzw. Rechte.
Zitat:
@Xboy schrieb am 8. Juli 2023 um 14:14:17 Uhr:
@Avon35
Ja, hatte Dich gemeint und Dich wahrscheinlich etwas falsch verstanden.Wenn ich (Werkstatt) etwas falsch gemacht habe und mich jemand deswegen verklagt, gibt es meines Wissens nichts, was ich abtreten kann. Ich kann ja nicht mein Risiko abtreten, dass man mich verklagt. Ich kann höchstens jemanden beauftragen, dass er für mich diese Rechtsangelegenheit abwickelt. Also eine Vollmacht erteilen. Normal ist das ein Rechtsanwalt oder wie im vorliegenden Fall die Versicherung.
Abgetreten werden können nur Forderungen bzw. Rechte.
Gut, man nennt das dann offiziell vielleicht nicht Abtrittserklärung, sondern möglicherweise Vertretungsvollmacht - ist mir (in persona des Klägers und Geschädigten) aber sowas von wurscht, da die Werkstatt - selbst wenn sie sich vertreten läßt - direkt oder indirekt der Beklagte und mein Vertragsgegner (weil Schädiger) ist!
Die Versicherung geht mir vordergründig am Allerwertesten vorbei, und damit betrachte ich die Angelegenheit für mich als beendet, selbst wenn der eine oder andere seinen aggressiven Senf loswerden muß.
Ich dachte wirklich, ich habe Dir sachlich geantwortet. Wenn Du das als aggressiv auffasst, kann ich leider nichts machen.
Zitat:
@Xboy schrieb am 8. Juli 2023 um 19:36:38 Uhr:
Ich dachte wirklich, ich habe Dir sachlich geantwortet. Wenn Du das als aggressiv auffasst, kann ich leider nichts machen.
Ich meinte damit nicht nur dich! Der Betreffende wird's schon wissen ...
Zitat (u.a.):
"Sitzt Du gerade mit Kumpels in der Kneipe??
Oh Mann ..."