Kapitaler Motorschaden F48 25d nach Service.

BMW X1 F48

4 Tage nach einem normalen Service mit Ölwechsel von meinem X1 25d -70000km, 4 Jahre alt, trat folgendes Problem mit fatalem Ausgang auf:
Nach einer ca 120km langen Autobahnfahrt(4 Tage nach dem Ölwechsel- der Wagen wurde an TAg 1-3 normal gefahren) stellte ich den X1 ca 30min auf einem Parkplatz in einem Ort ab, fuhr dann im Ort weiter Richtung Heimat- ca 7km.
An einer roten Ampel ca 900m vor Zuhause beim Anfahren kam plötzlich das gelbe Ölwarnzeichen und die Meldung : bitte Ölstand gelegentlich kontrollieren ( oder ähnlich)- Auto fuhr ohne Geräusche und Probleme weiter.
Dann flackerte kurz für 1-2 Sekunden die rote Warnlampe auf: Öldruck zu niedrig , Motor abstellen- und erlosch wieder- dann wieder die gelbe Lampe. Mittlerweile war ich ca 50m von meiner Garage zuhause entfernt, dannn wieder die rote Lampe. Ich fuhr noch die 50m, stellte den Motor ab.
Aber Öl lief aus auf den Garagenvorplatz..Es war nachts und dunkel.
Am nächsten Morgen wurde der Wagen abgeschleppt.
Diagnose: Kapitaler Motorschaden- Ursache: ein fehlerhaft montierter Ölfilter.

Nun ging das Drama los: Die Versicherung der Werkstatt lehnte eine Regulierung ab( Schaden : ca 17000,-), da ich sofort hätte anhalten sollen bei roter Lampe.
Aber : wie oben geschildert: waren die Warnungen ja widersprüchlich.
Natürlich hätte ich bei dauerhafter roter Warnung sofort gestoppt- dies war aber nicht der Fall.
Das Ganze geht jetzt vor Gericht. Leider saß ich allein im Fahrzeug, keine Zeugen- außer dem großen Ölfleck vor unserer Garaga ( auf der Strasse nix. ).
Frage an die Experten hier im Forum: Ist so ein Fall nachvollziehbar? Gibt es eine schlüssige Begründung für diese Anzeigen? reichen 50m Restfahrt aus für einen kapitalen Motorschaden?
Wäre für ein paar Hiweise/Begründungen sehr dankbar.

63 Antworten

Also auch mich. Das genügt mir.

... Nun sollt mann dabei bedenken, dass der Wechsel des Ölfilters schon eine "Fummelarbeit" ist. Grundsätzlich habe ich bei den vorangegangenen Fahrzeugen auch selbst das Motoröl gewechselt. Beim F48 mache ich es nicht selber, liefere aber das Öl an.
Letztlich ist es abr so, dass die Werkstatt haftet, sofern du auch eine Rechnug vorweisen kannst.
Ein leichte Undichtigkeit ist auch nicht sofort zu erkennen, da der gesamte Motoraum von unten abgedeckt ist.

Frage mich die ganze Zeit was man bei einem schlichten wechsel des Ölfilters vermurksen kann?

Denke hier sollte die Werkstadt farbe bekennen und mitteilen was man falsch gemacht hat.

Auf Bildern des Ölfilters ist bei machen Herstellern neben den erforderlichen Dichtungen noch ein weiters Plastikteil zu sehen. Bei machen ist es mit dabei, bei anderen wieder nicht.
Wofür ist das Plastikteil und was passiert wenn das Plastikteil vergessen wird?

Wenn der fehlhaft gewchselt Ölfilter dazu geführt hat, dass der Ölfluss durch den Filter verhindert wird, dürfte es schon vor der Ölmangelmeldung zu einer Mangelschmierung gekommen sein.

Normal sollte jedes KFZ einen Bypass der den Oelfluss aufrecht erhält haben, im Falle eines Fehlers mit dem Filter, Mercedes hat es zu 100 Prozent bei den anderen Herstellern weis ich es nicht genau
Gruß

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Leute, was interessiert mich als Geschädigter, wer mein Ansprechpartner ist? Alles geht doch sowieso über Anwalt.

Als mir einer reingefahren ist und behauptete, dass ich Schuld an Unfall sei, hat mein Anwalt die Versicherung und den Unfallgegner mit angeklagt. Zur Gerichtsverhandlung kam es ja auch, da die Versicherung meinte, ich sei schuldig.

Bezahlt hat danach auch die Versicherung und nicht der Unfallgegner. Die Werkstatt fürchtet die Erhöhung der Prämie, Versicherung will natürlich nichts bezahlen.

Also, keine schriftlichen Zusagen an die Werkstatt/Versicherung abgeben, vor Gericht nur das sagen, was dein Anwalt dir erlaubt, um sich selbst nicht zu belasten.

Immer lächeln, sich entspannen und das Leben genießen!

Ach Du rennst gleich zum Anwalt und sprichst vorher nicht mal persönlich mit den Leuten? Könnte ja sein, dass die den Fehler zugeben und den Schaden übernehmen.
Und um zu sprechen, muss man wissen, wer Ansprechpartner ist, oder nicht?

1. Schaden reklamieren: explizit hier in der Werkstatt (Dienstleister/Kunde Beziehung), bei o.g. Unfall von mir - bei gegnerischer Versicherung
2. Wenn die sich weigern, Rechtsschutzversicherung einschalten
3. Meistens wird meine Rechtsschutzversicherung erstmal Schichtverfahren anstreben
4. Wenn das gescheitert ist, dann wird dir erlaubt einen Anwalt zu nehmen und deine Ansprüche gerichtlich fordern!

Ab Punkt 2. ist das komplett egal, wer dann mit mir spricht, da dies nur über einen Anwalt geht
Fehler zugeben? Träumerei..

Habe ich hier was falsch verstanden, der Geschädigte hatte doch geschrieben, dass die Werkstatt den Fehler beim Einbau eingeräumt hat und deshalb ihre Versicherung eingeschaltet hat?

Nochmal: damit dieses Juristische Gezerre hier mal aufhört:
Die Werkstatt hat den Fehler zugegeben( Der Meister war es selber), die Haftpflichtversicherung der Werkstatt weigert
sich aber, den Schaden zu regulieren, da sie mir die Schuld in die Schuhe schieben will, da man bei roter Lampe ja sofort anhalten muss usw...
Die Gerichtsverhandlung ist im August.
Wir( mein Anwalt und ich) sind eher an der technischen Erklärung interessiert, weil es wohl hier vor Gericht Gutachter gegen Gutachter gehen wird, sagte mein Anwalt. und wir versuchen unabhängig von den Gutachtern technische Argumente und Erklärungen für die verschiedenen Warnungen( gelb und rot) zu sammeln.
Es gibt in so einer Sachlage wohl nicht immer nur die rote Lampe, die bei Druckverlust angeht- und je nach Beschaffenheit des Fahrwegs( Kurven/ Steigungen..) kann sich ja - so habe ich es verstanden- (als nicht-Techniker) auch diese Anzeigen ändern, da sich durch "Restöl" im System doch noch einmal Öldruck aufbauen kann, dass die rote Lampe erlischt und dann wieder die gelbe leuchtet- korrekt so?
Ich glaube, dass das einer der springenden Punkte bei der der Verhandlung werden könnte.

Von daher kam ja auch die Frage was den bei Wechsel des Ölfilters, schief gelaufen ist?

War die Folge ein schleichender Ölverlust?

Zitat:

@dgtom schrieb am 14. Juli 2023 um 09:12:55 Uhr:


Nochmal: damit dieses Juristische Gezerre hier mal aufhört:
Die Werkstatt hat den Fehler zugegeben( Der Meister war es selber), die Haftpflichtversicherung der Werkstatt weigert
sich aber, den Schaden zu regulieren...

Apropos Versicherungen. Die haben die Mittel und die Ausdauer, dich am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. Nicht immer, aber oft. Sie haben auch die nötigen Juristen, die haben ja nichts weiter zu tun und bezahlt werden müssen die auch. Also erst mal mauern und der Gegner läßt sich vielleicht weichkochen.

Zitat:

@freetime schrieb am 14. Juli 2023 um 16:43:37 Uhr:



Zitat:

@dgtom schrieb am 14. Juli 2023 um 09:12:55 Uhr:


Nochmal: damit dieses Juristische Gezerre hier mal aufhört:
Die Werkstatt hat den Fehler zugegeben( Der Meister war es selber), die Haftpflichtversicherung der Werkstatt weigert
sich aber, den Schaden zu regulieren...

Apropos Versicherungen. Die haben die Mittel und die Ausdauer, dich am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. Nicht immer, aber oft. Sie haben auch die nötigen Juristen, die haben ja nichts weiter zu tun und bezahlt werden müssen die auch. Also erst mal mauern und der Gegner läßt sich vielleicht weichkochen.

Ist Dein Stammtisch heute ausgefallen?

Zitat:

@freetime schrieb am 14. Juli 2023 um 16:43:37 Uhr:



Zitat:

@dgtom schrieb am 14. Juli 2023 um 09:12:55 Uhr:


Nochmal: damit dieses Juristische Gezerre hier mal aufhört:
Die Werkstatt hat den Fehler zugegeben( Der Meister war es selber), die Haftpflichtversicherung der Werkstatt weigert
sich aber, den Schaden zu regulieren...

Apropos Versicherungen. Die haben die Mittel und die Ausdauer, dich am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. Nicht immer, aber oft. Sie haben auch die nötigen Juristen, die haben ja nichts weiter zu tun und bezahlt werden müssen die auch. Also erst mal mauern und der Gegner läßt sich vielleicht weichkochen.

Wir mussten in der Familie leider auch schon einige schon fast kriminelle Machenschaften von Versicherungen erleben, glücklicherweise haben wir einen guten Anwalt und Durchhaltevermögen
Meiner Mutter hat man z.B. nach über 35 Jahren ohne Schaden bei der gleichen Versicherung nach dem zweiten Wasserschaden wohlgemerkt ging es dabei nur um wenige tausend Euro die Versicherung gekündigt und dann find mal eine neue Versicherung, 35 Jahre eingezahlt und danach einfach abserviert.
Ich wünsche dem TE der völlig unverschuldet in dieser Situation geraten ist auf jeden Fall alles Gute für den Verlauf, ich hoffe es wird Recht gesprochen und eine Versicherung kann sich nicht schon wieder vor ihren Leistungen drücken.

Nun entgleitet der Thread komplett.
Trotzdem kann man so einen Unsinn nicht unkommentiert stehen lassen.

@Rheobus Ich maße mir nicht an, darüber zu spekulieren, ob da nicht noch anderere Beweggründe in die Entscheidung des Versicherers eingingen, wie eine abgelehnte Neuordnung des Vertrages oder sonst etwas. So blöd es vielleicht für Deine Mutter war, so wenig kriminell ist es, auch nicht "fast kriminell".

Für jeden nachlesbar ist in nahezu allen Versicherungsverträgen ein Kündigungsrecht nach dem Schadenfall vereinbart, und zwar für beide Seiten. In dem Fall hat es halt der Versicherer wahrgenommen.

Aber wie gesagt, jetzt sind wir 100% OT.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 14. Juli 2023 um 18:39:47 Uhr:


Nun entgleitet der Thread komplett.
……

Aber wie gesagt, jetzt sind wir 100% OT.

Stimmt. Dafür hast Du jetzt gesorgt.
Wenn auch nur jemand das Wort „Versicherung“ in den Mund nimmt…..

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