Kapitaler Motorschaden F48 25d nach Service.
4 Tage nach einem normalen Service mit Ölwechsel von meinem X1 25d -70000km, 4 Jahre alt, trat folgendes Problem mit fatalem Ausgang auf:
Nach einer ca 120km langen Autobahnfahrt(4 Tage nach dem Ölwechsel- der Wagen wurde an TAg 1-3 normal gefahren) stellte ich den X1 ca 30min auf einem Parkplatz in einem Ort ab, fuhr dann im Ort weiter Richtung Heimat- ca 7km.
An einer roten Ampel ca 900m vor Zuhause beim Anfahren kam plötzlich das gelbe Ölwarnzeichen und die Meldung : bitte Ölstand gelegentlich kontrollieren ( oder ähnlich)- Auto fuhr ohne Geräusche und Probleme weiter.
Dann flackerte kurz für 1-2 Sekunden die rote Warnlampe auf: Öldruck zu niedrig , Motor abstellen- und erlosch wieder- dann wieder die gelbe Lampe. Mittlerweile war ich ca 50m von meiner Garage zuhause entfernt, dannn wieder die rote Lampe. Ich fuhr noch die 50m, stellte den Motor ab.
Aber Öl lief aus auf den Garagenvorplatz..Es war nachts und dunkel.
Am nächsten Morgen wurde der Wagen abgeschleppt.
Diagnose: Kapitaler Motorschaden- Ursache: ein fehlerhaft montierter Ölfilter.
Nun ging das Drama los: Die Versicherung der Werkstatt lehnte eine Regulierung ab( Schaden : ca 17000,-), da ich sofort hätte anhalten sollen bei roter Lampe.
Aber : wie oben geschildert: waren die Warnungen ja widersprüchlich.
Natürlich hätte ich bei dauerhafter roter Warnung sofort gestoppt- dies war aber nicht der Fall.
Das Ganze geht jetzt vor Gericht. Leider saß ich allein im Fahrzeug, keine Zeugen- außer dem großen Ölfleck vor unserer Garaga ( auf der Strasse nix. ).
Frage an die Experten hier im Forum: Ist so ein Fall nachvollziehbar? Gibt es eine schlüssige Begründung für diese Anzeigen? reichen 50m Restfahrt aus für einen kapitalen Motorschaden?
Wäre für ein paar Hiweise/Begründungen sehr dankbar.
63 Antworten
Also ich würde in so einem Fall die Werkstatt verklagen und ob die Werkstatt das Geld von der Versicherung wieder bekommt ist deren Problem und das Versicherungen immer versuchen sich um Leistungen zu drücken habe ich in meinem Leben leider schon oft genug erlebt und vor Gericht immer gewonnen, was meiner Meinung nach eine ganz klare Tendenz zeigt.
Wichtig für dich ist dass der nicht sachgemäß verbaute Ölfilter nachweislich der Auslöser für den Motorschaden war, alles andere wird man gegen einen technischen Laien kaum durchsetzen können, meiner Meinung nach versucht sich hier wieder mal eine Versicherung mit Spitzfindigkeiten vor Leistungen zu drücken, leider ist das heutzutage nicht selten
Zitat:
@Rheobus schrieb am 5. Juli 2023 um 11:17:23 Uhr:
Also ich würde in so einem Fall die Werkstatt verklagen und ob die Werkstatt das Geld von der Versicherung wieder bekommt ist deren Problem und das Versicherungen immer versuchen sich um Leistungen zu drücken habe ich in meinem Leben leider schon oft genug erlebt und vor Gericht immer gewonnen, was meiner Meinung nach eine ganz klare Tendenz zeigt.Wichtig für dich ist dass der nicht sachgemäß verbaute Ölfilter nachweislich der Auslöser für den Motorschaden war, alles andere wird man gegen einen technischen Laien kaum durchsetzen können, meiner Meinung nach versucht sich hier wieder mal eine Versicherung mit Spitzfindigkeiten vor Leistungen zu drücken, leider ist das heutzutage nicht selten
Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe??? Es wird doch durch Wiederholung nicht richtiger.
Und dass es vor Gericht geht, hat der TE schon geschrieben. Das Gericht entscheidet über das Verschulden der Werkstatt und über ein eventuelles Mitverschulden des TE. Für die Werkstatt führt der Versicherer den Prozess. Was ist daran nicht zu verstehen?
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 5. Juli 2023 um 11:30:53 Uhr:
Zitat:
@Rheobus schrieb am 5. Juli 2023 um 11:17:23 Uhr:
Also ich würde in so einem Fall die Werkstatt verklagen und ob die Werkstatt das Geld von der Versicherung wieder bekommt ist deren Problem und das Versicherungen immer versuchen sich um Leistungen zu drücken habe ich in meinem Leben leider schon oft genug erlebt und vor Gericht immer gewonnen, was meiner Meinung nach eine ganz klare Tendenz zeigt.Wichtig für dich ist dass der nicht sachgemäß verbaute Ölfilter nachweislich der Auslöser für den Motorschaden war, alles andere wird man gegen einen technischen Laien kaum durchsetzen können, meiner Meinung nach versucht sich hier wieder mal eine Versicherung mit Spitzfindigkeiten vor Leistungen zu drücken, leider ist das heutzutage nicht selten
Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe??? Es wird doch durch Wiederholung nicht richtiger.
Und dass es vor Gericht geht, hat der TE schon geschrieben. Das Gericht entscheidet über das Verschulden der Werkstatt und über ein eventuelles Mitverschulden des TE. Für die Werkstatt führt der Versicherer den Prozess. Was ist daran nicht zu verstehen?
Also darf hier niemand eine andere Meinung haben als Du und etwas zu dem Thema schreiben?
Halte dich bitte mal ein bisschen zurück
Arbeitest du bei einer Versicherung oder warum bläst du dich hier so auf?
Ähnliche Themen
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 5. Juli 2023 um 11:30:53 Uhr:
Zitat:
@Rheobus schrieb am 5. Juli 2023 um 11:17:23 Uhr:
Also ich würde in so einem Fall die Werkstatt verklagen und ob die Werkstatt das Geld von der Versicherung wieder bekommt ist deren Problem und das Versicherungen immer versuchen sich um Leistungen zu drücken habe ich in meinem Leben leider schon oft genug erlebt und vor Gericht immer gewonnen, was meiner Meinung nach eine ganz klare Tendenz zeigt.Wichtig für dich ist dass der nicht sachgemäß verbaute Ölfilter nachweislich der Auslöser für den Motorschaden war, alles andere wird man gegen einen technischen Laien kaum durchsetzen können, meiner Meinung nach versucht sich hier wieder mal eine Versicherung mit Spitzfindigkeiten vor Leistungen zu drücken, leider ist das heutzutage nicht selten
Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe??? Es wird doch durch Wiederholung nicht richtiger.
Und dass es vor Gericht geht, hat der TE schon geschrieben. Das Gericht entscheidet über das Verschulden der Werkstatt und über ein eventuelles Mitverschulden des TE. Für die Werkstatt führt der Versicherer den Prozess. Was ist daran nicht zu verstehen?
Verklagt ist der Kfz-Betrieb, der Versicherer hat primär damit nix zu tun und hält sich logischerweise raus. Weshalb sollten die Gerichtskosten zahlen, wenn der Betrieb dieselbe Interessenlage hat und selbst für seinen Rechtsbeistand Sorge tragen muß?
Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht, so mancher scheint wohl des Lesens nicht mächtig oder zu faul dafür zu sein ...! Zwanzgmal denselben Käse zu wiederholen verbessert nix, aber Papier ist geduldig.
Ich gebe es auf. Ich habe alles geschrieben, was man wissen muss, um die Zusammenhänge zwischen Geschädigtem, Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer verstehen zu können.
Wer mag, kann das ignorieren und der Werkstatt Briefe schreiben und klagen, bis der Arzt kommt - es landet eh alles beim Versicherer. Aber das hatten wir ja alles schon.
Ich empfehle, wenn mir nicht geglaubt wird, die AHB der aufmerksamen Lektüre und verabschiede mich.
Ich nehme an, dass du davon ausgehst, dass die Werktstatt eine entsprechende Abtretungserklärung gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer unterzeichnet hat.
Was wir aber nicht wissen...
Nein, ich rede die ganze Zeit von der vertraglich über die Versicherungsbedingungen dem Versicherer erteilte Vertretungsvollmacht.
Anders würde das System gar nicht funktionieren.
Zitat:
@Xentres schrieb am 5. Juli 2023 um 12:27:09 Uhr:
@Stadtstreicher1Ich nehme an, dass du davon ausgehst, dass die Werktstatt eine entsprechende Abtretungserklärung gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer unterzeichnet hat.
Was wir aber nicht wissen...
Das Gericht klärt unabhängig vom Innenverhältnis zwischen Werkstatt und deren Versicherung, ob und inwieweit der Kläger eine MITSCHULD zu tragen hat - die Sachlage des Werkstattpfuschs ist unbestritten, und die Versicherung geht notfalls gegen die Werkstatt vor. In meiner langjährigen Werkstattpraxis ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, in dem die Versicherung sich mit dem Kläger direkt gestritten hätte! Selber hatte ich nur einen einzigen Fall - da wurde lediglich das 'defektverursachende Teil' von der Regulierung ausgeschlossen, aber alles im Innenverhältnis geregelt.
Wobei es allerdings zu bedenken gibt, dass Deine persönlichen Erfahrungen nicht bindend und nicht ausschlaggebend sind für sämtliche Fälle.
Zitat:
@Xboy schrieb am 5. Juli 2023 um 13:59:38 Uhr:
Wobei es allerdings zu bedenken gibt, dass Deine persönlichen Erfahrungen nicht bindend und nicht ausschlaggebend sind für sämtliche Fälle.
Habe ich auch nicht behauptet - es gibt (fast) immer Ausnahmen von der Regel ...
Wäre ja sonst zu einfach und zu langweilig, und es gäbe nix hier zu verzapfen.
Da streiten sich die User aber mir ist es wichtiger was nun tatsächlich passiert, ich hoffe ihr habt den Geschädigten durch die Streiterei nicht vertrieben. Interessant ist doch was er berichtet, bitte schreib mal.
Übrigens auch mich wolltet ihr ja angehen weil icheventuell die Filter zu stark anziehe. Natürlich ist mir bekannt, dass die Filter nur von Hand angezogen werden, aber auch von Hand kann man zu locker oder übermäßig andrehen, deshalb hatte ich ja geschrieben ohne Spetialwerkzeug mit Drehmomentmessung. Das ist Fahrlässig von mir, ja ich weiß es.
Zitat:
@Atan schrieb am 7. Juli 2023 um 01:28:16 Uhr:
Da streiten sich die User aber mir ist es wichtiger was nun tatsächlich passiert, ich hoffe ihr habt den Geschädigten durch die Streiterei nicht vertrieben. Interessant ist doch was er berichtet, bitte schreib mal.
Übrigens auch mich wolltet ihr ja angehen weil icheventuell die Filter zu stark anziehe. Natürlich ist mir bekannt, dass die Filter nur von Hand angezogen werden, aber auch von Hand kann man zu locker oder übermäßig andrehen, deshalb hatte ich ja geschrieben ohne Spetialwerkzeug mit Drehmomentmessung. Das ist Fahrlässig von mir, ja ich weiß es.
Das gilt für Patronen, deren Gummidichtungen eingeölt sind. Filtergehäuse mit Patronen und Schrauben werden mit Werkzeug angezogen.
Zitat:
@Atan schrieb am 7. Juli 2023 um 01:28:16 Uhr:
Da streiten sich die User aber mir ist es wichtiger was nun tatsächlich passiert, ich hoffe ihr habt den Geschädigten durch die Streiterei nicht vertrieben. Interessant ist doch was er berichtet, bitte schreib mal.
Übrigens auch mich wolltet ihr ja angehen weil icheventuell die Filter zu stark anziehe. Natürlich ist mir bekannt, dass die Filter nur von Hand angezogen werden, aber auch von Hand kann man zu locker oder übermäßig andrehen, deshalb hatte ich ja geschrieben ohne Spetialwerkzeug mit Drehmomentmessung. Das ist Fahrlässig von mir, ja ich weiß es.
Hier streitet niemand. Ich jedenfalls nicht. Wenn falsche Informationen gegeben werden, stelle ich das richtig.
Und wenn Du mich mit dem Vorwurf, Dich angegangen zu haben, meinst, auch das stimmt nicht. Ich habe Dir ganz konkret und konstruktiv geholfen und Dir sogar das von BMW vorgegebene Anzugsmoment genannt. Passend zum Forum natürlich für das hier diskutierte Modell.