Kann sich Versicherung beim Unfall bei Windstärke 12 herausreden?

Am 31.3.15 hatte ich mein Fahrzeug auf einem Parkplatz an einem Einkaufsladen geparkt. Dann kamen zwei Damen, welche neben mir parkten und stiegen in ihr Fahrzeug ein. Die Beifahrerin im nebenstehenden Fahrzeug beschädigte beim Aufmachen bzw. beim Schließen ihrer Beifahrertüre meine Fahrertüre. Sie hatte die Türe nicht richtig festgehalten und ist ihr wegen Sturm aus der Hand geglitten. Schaden um die 2000 Euro. Die Privathaftpflichtversicherung der Versicherung sagt. Unsere VN trifft bei einem plötzlich auftretenden Wind mit Windstärke 12 kein Verschulden. Jetzt habe ich den Schaden der Kraftfahrhaftplichtversicherung von der Fahrerin gemeldet. Diese Versicherung sagt, dass ihre VN weder für Deckung noch für Haftung aufkommt. Dafür sei die private Haftpflichtversicherung der Beifahrerin zuständig.
Jetzt die Frage. Welche Versicherung haftet und muss eine Versicherung auch verschuldenunabhängig haften? Dieses Ereignis wäre abzuwenden gewesen, wenn der Sturm tatsächlich so stark war, muss man doch auf die Idee kommen aus der Parklücke zu fahren. Bei Windstärke 12 kann man nicht mehr stehen. Dies hatte es definitiv nicht. Ich konnte ja auch einsteigen und die Fahrerin auch und alle anderen 100 Leute auf dem Parkplatz auch. Und es war auch kein plötzlich auftretender Wind, sondern es war den ganzen Tag so und auch am Vortag. Ich habe den Wetterdienst angerufen. Er sagte mir, dass es diese Windstärke in den Städten nicht gab und dass auch Unwetterwarnungen ausgegeben wurden.

47 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Mai 2015 um 08:39:51 Uhr:


Natürlich nicht, ist halt (wie so oft) ein Extrembeispiel.
Ich meine das Ding heißt ja nicht umsonst Haftpflicht.
Morgen fliegt mir bei Windstärke 9 die Tür aus der Hand auf das Nachbarauto (10.000,-€ Schaden, weil die Carbontür 'ne Macke hat und getauscht werden muß).
Kann sich die KFZ-Haftpflichtversicherung da rausreden? Kann sie es bei 200,-€ Schaden am 15 Jahre alten VW-Polo?

Danke.
Gruß Metalhead

Ja.

Maximal 20 - 25% Gefährdungshaftung, sonst TK des geschädigten KFZ.

Das gleiche steht in den Bedingungen der PHV bei Mietsachschäden von Wohnraum, wenn z.B. der Mieter einen Schaden an der Fensterscheibe seiner Wohnung/Haus verursacht.

Bei Mietsachschäden an den gemieteten Wohnraum tritt die PHV ein, ausgenommen bei einem Glasschaden, da hierfür der Mieter eine Glasbruchversicherung abschließen kann (es sei denn, der Vermieter hat eine Glasversicherung für seine Wohnung abgeschlossen, die Kosten hierfür werden auf dem Mieter in Sachen Nebenkosten umgelegt, was aber offtmal nicht der Fall ist).

Die Details sind maßgebend.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. Mai 2015 um 08:49:22 Uhr:


Maximal 20 - 25% Gefährdungshaftung, sonst TK des geschädigten KFZ.

Und wenn TK nicht vorhanden?

Bleibt der Geschädigte dann auf dem Schaden sitzen oder muß ich das dann zahlen?

Gruß Metalhead

Die Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt auch notfalls unberechtigte Schadenersatzansprüche mit eigenen/beauftragten Anwälten vor Gericht ab, wenn es zur Verhandlung kommt.

In so fern ist die PHV auch gleichzeitig eine RSV zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (denn so etwas ist bei der normalen RSV nicht versichert, sondern nur die aktive Forderung von Schadenersatzansprüchen).

Und hier kommt dann das Gericht bzw die Gerichtsverhandlung und der Spruch/Entscheidung der Richter ins Spiel.

Grundsätzlich wäre hier eine Regulierung über die PH der Beifahrerin möglich.

Aber nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt.

Da an diesem Tag in ganz Deutschland Sturm war und ihr der Sturm die Türe aus der Hand gerissen hat, liegt kein Verschulden durch die Beifahrerin vor.

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Ähm, höhere Gewalt: "Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann."

Wo ist das hier unvorhersehbar und nicht verhinderbar? Tür festhalten, dann wäre der Schaden nicht entstanden. Höhere Gewalt ist ein bei Sturm abgebrochener Ast, den kann man nicht eben auffangen. Hier ist keine Tür abgerissen die man nicht hätte festhalten können.

Da Ein- und Aussteigen zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges geht ist der erste Ansprechpartner die Haftpflicht des Unfallgegners.

http://www.motor-talk.de/.../...-schaden-verursacht-habe-t2427117.html

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. Mai 2015 um 23:15:08 Uhr:



Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 22:25:15 Uhr:


Ich habe noch von beiden Damen eine Unterschrift, dass sie den Schaden übernehmen. Könnte ich direkt an die Damen herantreten?

Ich würde den Schaden bei der Verursacherin, und zwar schriftlich geltend machen.
Von wem sie es letzlich erstattet bekommt oder gar aus ihrer Tasche bezahlt, wäre mir persönlich egal.

Dito.

Was weiß ich was die für Versicherungen haben, ist doch deren pers. Angelegenheit.

Nö. Ist Sache der Haftpflicht.

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 11:32:17 Uhr:


Nö. Ist Sache der Haftpflicht.

Und diese ist wessen Versicherung ........

Die der Beifahrerin.

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 11:36:06 Uhr:


Die der Beifahrerin.

Na siehst De.

Der Geschädigte regelt die Regulierung mit der Versicherung die ihm die Verursacherin angibt. Wenn Sie da nichts unternimmt bzw. keine hat ist das ihre Sache, dann löhnt sie eben direkt.

Nö, die Beifahrerin gibt jedes Schriftstück an dem PHV Versicherer weiter und der kümmert sich dann um die Regulierung.

Der kümmert sich dann auch um das ggf anstehende Gerichtsverfahren.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 29. Mai 2015 um 11:48:02 Uhr:


Na siehst De.
Der Geschädigte regelt die Regulierung mit der Versicherung die ihm die Verursacherin angibt. Wenn Sie da nichts unternimmt bzw. keine hat ist das ihre Sache, dann löhnt sie eben direkt.

Einfach mal das Eingangsposting lesen.

Da steht drinnen, dass die Beifahrerin den Schaden bereits ihrer PH gemeldet hat.

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 11:52:17 Uhr:



Zitat:

@rufus608 schrieb am 29. Mai 2015 um 11:48:02 Uhr:


Na siehst De.
Der Geschädigte regelt die Regulierung mit der Versicherung die ihm die Verursacherin angibt. Wenn Sie da nichts unternimmt bzw. keine hat ist das ihre Sache, dann löhnt sie eben direkt.

Einfach mal das Eingangsposting lesen.

Da steht drinnen, dass die Beifahrerin den Schaden bereits ihrer PH gemeldet hat.

Einfach mal weiter lesen, was ich geschrieben habe, wenn weitere Schadenersatzforderungen, trotz der ersten Ablehnung, folgen sollten.

wo genau?

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