ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kann sich Versicherung beim Unfall bei Windstärke 12 herausreden?

Kann sich Versicherung beim Unfall bei Windstärke 12 herausreden?

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 19:12

Am 31.3.15 hatte ich mein Fahrzeug auf einem Parkplatz an einem Einkaufsladen geparkt. Dann kamen zwei Damen, welche neben mir parkten und stiegen in ihr Fahrzeug ein. Die Beifahrerin im nebenstehenden Fahrzeug beschädigte beim Aufmachen bzw. beim Schließen ihrer Beifahrertüre meine Fahrertüre. Sie hatte die Türe nicht richtig festgehalten und ist ihr wegen Sturm aus der Hand geglitten. Schaden um die 2000 Euro. Die Privathaftpflichtversicherung der Versicherung sagt. Unsere VN trifft bei einem plötzlich auftretenden Wind mit Windstärke 12 kein Verschulden. Jetzt habe ich den Schaden der Kraftfahrhaftplichtversicherung von der Fahrerin gemeldet. Diese Versicherung sagt, dass ihre VN weder für Deckung noch für Haftung aufkommt. Dafür sei die private Haftpflichtversicherung der Beifahrerin zuständig.

Jetzt die Frage. Welche Versicherung haftet und muss eine Versicherung auch verschuldenunabhängig haften? Dieses Ereignis wäre abzuwenden gewesen, wenn der Sturm tatsächlich so stark war, muss man doch auf die Idee kommen aus der Parklücke zu fahren. Bei Windstärke 12 kann man nicht mehr stehen. Dies hatte es definitiv nicht. Ich konnte ja auch einsteigen und die Fahrerin auch und alle anderen 100 Leute auf dem Parkplatz auch. Und es war auch kein plötzlich auftretender Wind, sondern es war den ganzen Tag so und auch am Vortag. Ich habe den Wetterdienst angerufen. Er sagte mir, dass es diese Windstärke in den Städten nicht gab und dass auch Unwetterwarnungen ausgegeben wurden.

Ähnliche Themen
47 Antworten

Du hast das schriftlich bei der KH gemeldet, aber nicht bei der Verursacherin, oder?

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 20:01

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 22:00:13 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 27. Mai 2015 um 21:58:41 Uhr:

Dann versuche es da, den Schaden muß aber die Verursacherin bei ihrer PHV melden bzw Du mußt die Schadenersatzansprüche, am besten schriftlich, bei ihr geltend machen.

Viel Erfolg.

Ansonsten tritt Deine TK dafür ein.

Habe ich gemacht. Ist nur Ablehnung gekommen.

TK habe ich nicht und die wuerde auch nicht eintreten, da mir ja keine Tür aufs Auto geflogen ist.

am 27. Mai 2015 um 20:11

Also eine Ablehnung ohne Begründung ist schon mal unseriös und habe ich auch noch nie so gesehen.

Aber gut anderes Thema.

Wenn Du rechtschutzversichert bist würde ich jetzt dem Anwalt die Sache überlassen.

Wenn nicht, würde ich dem Versicherer schreiben, dass Du sie §7 I StVG i.V.m 115 VVG haftbar hälst. Du bittest um Bestätigung oder Begründung, warum aus deren Sicht keine Haftung gegeben sein soll.

gruß

phaeti

am 27. Mai 2015 um 20:16

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 22:01:22 Uhr:

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 22:00:13 Uhr:

 

Habe ich gemacht. Ist nur Ablehnung gekommen.

TK habe ich nicht und die wuerde auch nicht eintreten, da mir ja keine Tür aufs Auto geflogen ist.

warum bist du der ansicht, dass die tk hier nicht greifen würde?

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung ..., Sturm, ... oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.

..... Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 20:20

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Mai 2015 um 22:16:03 Uhr:

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 22:01:22 Uhr:

 

TK habe ich nicht und die wuerde auch nicht eintreten, da mir ja keine Tür aufs Auto geflogen ist.

warum bist du der ansicht, dass die tk hier nicht greifen würde?

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung ..., Sturm, ... oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.

..... Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Die unmittelbare Einwirkung? Wenn eine Person dazwischen ist und die Türe nicht richtig festhält ist das keine unmittelbare Einwirkung. Wenn gegenstände auf das Fahrzeug durch den sturm größer Winstärke 8 geworfen worden wären, wäre das was anderes.

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 20:25

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Mai 2015 um 22:11:23 Uhr:

Also eine Ablehnung ohne Begründung ist schon mal unseriös und habe ich auch noch nie so gesehen.

Aber gut anderes Thema.

Wenn Du rechtschutzversichert bist würde ich jetzt dem Anwalt die Sache überlassen.

Wenn nicht, würde ich dem Versicherer schreiben, dass Du sie §7 I StVG i.V.m 115 VVG haftbar hälst. Du bittest um Bestätigung oder Begründung, warum aus deren Sicht keine Haftung gegeben sein soll.

gruß

phaeti

Ich habe noch von beiden Damen eine Unterschrift, dass sie den Schaden übernehmen. Könnte ich direkt an die Damen herantreten? Oder haften die genauso viel oder wenig wie die Versicherung auch - nämlich überhaupt nicht. Wenn ich tatsächlich weiß, dass der sturm so stark ist, nämlich Windstärke 12, kann man nicht mehr stehen, dann hätte sie aber der Fahrerin sagen müssen. Bitte fahren sie das Fahrzeug aus der Parklücke ich traue mich nicht einzusteigen oder um Hilfe bitten. Aber nicht doch nicht so.

Welche Windstärke ist denn belegt.

Als Sturm gilt eine Mindestwindstärke 8.

Wenn mindestens Windstärke 8 war, dann sieht es schlecht für dich aus.

am 27. Mai 2015 um 20:42

tue dir jetzt bitte selbst eingefallen und drifte nicht in spekulationen und gewünschte rechtsrahmen ab, die utopisch sind.

eine haftung aus dem gefühl zu bejahen ist - sei mir böse - laienhaft. immer schön auf die Anspruchsnormen achten und schauen was sie voraussetzen.

bleibt bei der sache. was ist beweisbar und für was haften sie! dazu haben wir dir denke ich bereits geantwortet.

 

zu tk:

auf Grund der notwendigen unmittelbarkeit ist ja eben der zweite satz dazu gekommen:

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Und ob, dieser Gegenstand nun montierst war und in Hand von jemanden ist belanglos. Oder siehst Du eine Einschränkung?

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 22:25:15 Uhr:

 

Ich habe noch von beiden Damen eine Unterschrift, dass sie den Schaden übernehmen. Könnte ich direkt an die Damen herantreten?

Ich würde den Schaden bei der Verursacherin, und zwar schriftlich geltend machen.

Von wem sie es letzlich erstattet bekommt oder gar aus ihrer Tasche bezahlt, wäre mir persönlich egal.

am 27. Mai 2015 um 22:02

Ich als Verusacherin würde dann den Schaden meiner PH melden.

Diese stellt mich gegenüber begründeten Ansprüchen frei, oder wehrt diese auf eigene Kosten ab.

Ansprüche gegenüber der Beifahrerin zu stellen bringt also nichts.

Ich würde von der Kfz Haftpflicht die Begründung verlangen, warum sie den Schaden nicht bezahlen.

Eben genau das machen, was phaetoninteressent vorschlägt.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 21:59:18 Uhr:

Ich habe das natürlich schriftlich gemeldet. Hier heisst es. Wir übernehmen weder Deckung noch Haftung. Zuständig ist die Verursacherin der Privathaftpflichtversicherung.

Das ist doch nur ein erster Versuch nix zahlen zu müssen.

Bei Haftpflicht sind doch KFZ-Schäden eigentlich immer ausgeschlossen.

Gibt ja etliche Threads dazu daß der Beifahrer das Nachbarauto vermackt und die Haftpflicht des KFZ das reguliert (und eben nicht eine Privathaftpflicht des Beifaheres).

Ich denke mal, daß weiß auch diese Versicherung (aber man kann's versuchen).

EDID: Frag doch mal bei deiner Versicherung nach was die dazu meinen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Mai 2015 um 07:36:39 Uhr:

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 27. Mai 2015 um 21:59:18 Uhr:

Ich habe das natürlich schriftlich gemeldet. Hier heisst es. Wir übernehmen weder Deckung noch Haftung. Zuständig ist die Verursacherin der Privathaftpflichtversicherung.

Das ist doch nur ein erster Versuch nix zahlen zu müssen.

Bei Haftpflicht sind doch KFZ-Schäden eigentlich immer ausgeschlossen.

Gibt ja etliche Threads dazu daß der Beifahrer das Nachbarauto vermackt und die Haftpflicht des KFZ das reguliert (und eben nicht eine Privathaftpflicht des Beifaheres).

Ich denke mal, daß weiß auch diese Versicherung (aber man kann's versuchen).

EDID: Frag doch mal bei deiner Versicherung nach was die dazu meinen.

Gruß Metalhead

Dazu müßte man aber die einzelnen Fälle dieser Art unterscheiden.

Fakt ist, der Schaden wurde durch Windstärke mehr als 8 verursacht und hier gilt bei Haftpflicht die "höhere Gewalt".

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. Mai 2015 um 08:27:55 Uhr:

Fakt ist, der Schaden wurde durch Windstärke mehr als 8 verursacht und hier gilt bei Haftpflicht die "höhere Gewalt".

Aber doch nicht bei der KFZ Haftplicht, oder?

Wenn ich dann bei Windstärken >= 8 'nen Bus von der Straße schubse, kann ich mich ja gleich beerdigen lassen.

Gruß Metalhead

Die Bussache ist nicht mit dem beschriebenen Fall vergleichbar, oder ?

Das Detail ist zur Regulierung wichtig.

Natürlich nicht, ist halt (wie so oft) ein Extrembeispiel.

Ich meine das Ding heißt ja nicht umsonst Haftpflicht.

Morgen fliegt mir bei Windstärke 9 die Tür aus der Hand auf das Nachbarauto (10.000,-€ Schaden, weil die Carbontür 'ne Macke hat und getauscht werden muß).

Kann sich die KFZ-Haftpflichtversicherung da rausreden? Kann sie es bei 200,-€ Schaden am 15 Jahre alten VW-Polo?

Danke.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kann sich Versicherung beim Unfall bei Windstärke 12 herausreden?