Kann man dies als Diebstahl sehen? bzw. ist es Diebstahl?
Hallo Opel Community,
Ich habe mal eine Frage und zwar: Könnte man wenn eine Opelwerkstatt die Kennzeichenhalten einfach umändert auf Ihre Werbung dies als Diebstahl bezeichnen? Wenn man vorher Werbung von einem anderen Autohaus drauf hatte?
Danke!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cone-A
Rechtlich ganz und gar nicht. Da reicht es schon, wenn man Dir was wegnimmt, auch wenn man Dir das gleiche wiedergibt.Zitat:
Original geschrieben von Fliegentod
Ich denke, wenn ein schnöder Kennzeichenhalter aus Plastik gegen einen anderen schnöden Kennzeichenhalter getauscht wird, dann ist das letztlich doch unerheblich!
(...)
Gruß cone-A
Ja, rechtlich sicherlich nicht o.k.! Aber ansonsten pillepalle!
Off-Topic:
Ich habe Vergleichbares schon ein paar mal bei unserem örtlichen Rewe-Markt erlebt! Am Pfandflaschenautomat steht, dass man den Leergutbon noch am gleichen Tag an der Kasse einlösen muss! Wenn man erst am nächsten Tag oder noch später damit an der Kasse steht, dann wird dieser Bon nicht mehr akzeptiert, weil angeblich die Kassentechnik diesen dann nicht mehr verarbeiten könne! Mein gegenwert, nämlich die abgegebenen Flaschen, erhalte ich auch nicht zurück!
Ich nenne sowas Unterschlagung und habe mir vorgenommen, dass ich beim nächsten Mal noch vor Ort die Polizei rufe! Nix anderes wird schließlich vom Marktleiter gemacht, wenn ein Ladendieb mit Diebesgut im Wert von 3,50 Euro erwischt wird! Und mancher Pfandbon ist bedeutend höher! Und wenn man zusätzlich bedenkt, dass schon Kassiererinnen wegen gefundenen und eingelösten Pfandbons gekündigt wurden..........dann erst recht!
Gruß
Fliegentod
9 Antworten
Ich denke, wenn man der Werkstatt was böses will, kann man das so auslegen.
Ich mein, es wird zwar gegen was gleichwertiges ausgetauscht, aber man hat ja Eigentum weggenommen.
Fragen die dich, könnte man das so auslegen, dass du ein Geschenk von denen annimmst und du deine alten Kennzeichenhalter wegschmeißt, nur mit dem Unterschied, dass die das Tauschen und Wegschmeißen für dich übernehmen.
Meine Werkstatt macht das auch. Ich finds zwar etwas dreist, aber solangs nicht stört. Meine Freundin hat da "neue" bekommen. Meine haben die nicht getauscht, weil das Kennzeichen nicht die große Normgröße hat 😁
Deutschland halt
Vor lauter Langeweile... 🙄🙄 nix besseres zu tun
wenn dein Auto in der Werkstatt ist und irgendwas muss getauscht werden müssen gegebenfalls z.B. ja auch neue Schrauben verwendet werden
ergo Diebstahl jedes einzelne Teil des Fahrzeuges gehört ja dir oder nicht ?
hat der alte denn dir gehört, hast den bezahlt? oder ist der eigentum der alten firma gewesen die ihn zu werbezwecken dir am fahrzeug überlassen hat?😁
Das gleiche ist mir auch passiert.
Ich hatte den Opel Astra TT als Vorführwagen bei einem Opel-Händler in einem anderen deutschen Bundesland gekauft.
Zu der Zeit, erhielt ich beide Kennzeichen-Unterlagen (Kunststoff, schwarz) mit der Firmen-Aufschrift dieses Händlers kostenlos dazu.
Nach ein paar Besuchen in meiner jetzigen Opel-Werkstatt, staunte ich nicht schlecht, dass sich plötzlich solche mit deren Logo an meinem Pkw befanden.
Obwohl alles ganz genau so wie vorher befestigt wurde, fand ich das auch recht dreist.
Sie hätten mich ja wenigstens vorher fragen können.
Mein Einverständnis wäre ihnen nicht verweigert worden, denn ich bin mit meiner Werkstatt äusserst zufrieden.
Und warum dann nicht werben ?
Unabhängig davon, gab es hier meinerseits ein klärendes Gespräch mit dem Firmenchef und eine anschließende Entschuldigung der Werkstatt.
Ich glaube, dass es kein Diebstahl ist, kostenlose Werbe-Kennzeichen-Unterlagen gegen andere (auch kostenlose) auszutauschen.
Das alles dient lediglich der "fahrenden Außenwerbung", denn die Konkurenz ist groß und manche Firmen setzen sämtliche erdenklichen
Mittel ein, welche sie nichts kosten (Werbe-Abschreibungsteile).
Es soll aber keineswegs der Rechtfertigung dienen......
Firmen-Aufkleber auf dem Autolack, hätte ich keinesfalls geduldet.
Grüsse an alle aus Göttingen, PETER.
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Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen.
Ein Kennzeichenhalter am Auto des Kunden ist für die Werkstatt eine fremde bewegliche Sache, weil sie im Eigentum des Fahrzeughalters bzw. Eigentümers ist (wohl durch Schenkung des Verkäufers).
Weggenommen wurde sie auch.
Die Absicht der rechtswidrigen Zueignung ist auch gegeben, weil sich die Werkstatt mit dem Halter wie ein Eigentümer aufspielt (sie wirft den Halter in die Tonne).
Einwilligung, Notwehr usw. (-), Vorsatz (+)
Also Diebstahl.
Allerdings Diebstahl einer geringwertigen Sache, daher nur auf Antrag zu verfolgen. Außerdem landet man bei jeder einigermaßen vernünftigen Staatsanwaltschaft damit auf dem Querulantenstapel und sollte in den nächsten 30 Jahren besser nicht das Opfer einer ernsthaften Straftat werden.
Daß die Werkstatt ihren eigenen Halter als Austauschteil dranmacht, ändert nichts ander Strafbarkeit. Die Werkstatt würde nur aus der Sache rauskommen, wenn sie die alten Teile ausgebaut im Auto liegen läßt.
Manche Kunden tragen die Kennzeichenhalter übrigens absichtlich aus Überzeugung für den Händler. Ich kenne einen Aston-Martin Fahrer, der ursprünglich bei Auto König kaufen wollte. Als diese ihn arrogant und schnöselig abgebürstet haben, ist er zur Schwabengarage, wo er freundlichst behandelt wurde und auch gekauft hat. Jetzt betrachtet er den Kennzeichenhalter als Werbung.
Gruß cone-A
Naja dreißt ist das schon. Vielleicht haben die auch nix Besseres zu tun dort. Haste die einfach mal gefragt ob die das so richtig finden?
Ich denke, wenn ein schnöder Kennzeichenhalter aus Plastik gegen einen anderen schnöden Kennzeichenhalter getauscht wird, dann ist das letztlich doch unerheblich!
Sollte der Fahrzeugeigentümer allerdings aus irgendwelchen Gründen besonders an diesem Teil hängen, dann ist das schon was anderes, denn es ist nunmal sein Eigentum! Deshalb sollte die Werkstatt wenigstens den alten in den Kofferraum legen oder vorher nachfragen!
Besonders ärgerlich wäre es natürlich, wenn der alte Kennzeichenhalter ein besonderer gewesen wäre. Es gibt ja solche mit Aufdruck des Lieblingsfußballvereins oder mit persönlichen Botschaften, oder auch verchromte und/oder besonders reflektierende! Die stellen dann schon einen gewissen Wert dar, gegen den ein schnöder schwarzer mit Händleraufdruck einen (marginalen) Wertverlust darstellt! Dann wäre es schlicht eine Frechheit, die ich nicht auf mir sitzen lassen würde!
Gruß
Fliegentod
Zitat:
Original geschrieben von Fliegentod
Ich denke, wenn ein schnöder Kennzeichenhalter aus Plastik gegen einen anderen schnöden Kennzeichenhalter getauscht wird, dann ist das letztlich doch unerheblich!
Rechtlich ganz und gar nicht. Da reicht es schon, wenn man Dir was wegnimmt, auch wenn man Dir das gleiche wiedergibt.
Daß es keine große Sache ist, da stimme ich Dir zu!
Gruß cone-A
Zitat:
Original geschrieben von cone-A
Rechtlich ganz und gar nicht. Da reicht es schon, wenn man Dir was wegnimmt, auch wenn man Dir das gleiche wiedergibt.Zitat:
Original geschrieben von Fliegentod
Ich denke, wenn ein schnöder Kennzeichenhalter aus Plastik gegen einen anderen schnöden Kennzeichenhalter getauscht wird, dann ist das letztlich doch unerheblich!
(...)
Gruß cone-A
Ja, rechtlich sicherlich nicht o.k.! Aber ansonsten pillepalle!
Off-Topic:
Ich habe Vergleichbares schon ein paar mal bei unserem örtlichen Rewe-Markt erlebt! Am Pfandflaschenautomat steht, dass man den Leergutbon noch am gleichen Tag an der Kasse einlösen muss! Wenn man erst am nächsten Tag oder noch später damit an der Kasse steht, dann wird dieser Bon nicht mehr akzeptiert, weil angeblich die Kassentechnik diesen dann nicht mehr verarbeiten könne! Mein gegenwert, nämlich die abgegebenen Flaschen, erhalte ich auch nicht zurück!
Ich nenne sowas Unterschlagung und habe mir vorgenommen, dass ich beim nächsten Mal noch vor Ort die Polizei rufe! Nix anderes wird schließlich vom Marktleiter gemacht, wenn ein Ladendieb mit Diebesgut im Wert von 3,50 Euro erwischt wird! Und mancher Pfandbon ist bedeutend höher! Und wenn man zusätzlich bedenkt, dass schon Kassiererinnen wegen gefundenen und eingelösten Pfandbons gekündigt wurden..........dann erst recht!
Gruß
Fliegentod