Kann ich Teilschuld bekommen?

Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt

Die Staße
179 Antworten

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:28:18 Uhr:



Was soll in so einer Situation eigentlich angepasste Geschwindigkeit sein? Sodass ich einen Bremsweg von 0m habe, kurz gar nicht fahren?

Sorry, Wie lange ist Deine Führerschein Prüfung schon her?

Angepasst wäre für Dich gewesen, den Transporter,der auf Deiner Spur entgegen kommt,passieren zu lassen und dann in die Engstelle einzufahren.

Wie ich schon mal schrieb, bei den Straßenverhältnissen hätte ich's nicht versucht,den Transporter in eine Lücke zu zwingen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:40:38 Uhr:


... sondern auch paar Teile vom windelexpress auf der Straße liegen geblieben.

Ich hoffe doch, die sind inzwischen nachgewachsen ?

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:50:04 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:40:38 Uhr:


... sondern auch paar Teile vom windelexpress auf der Straße liegen geblieben.
Ich hoffe doch, die sind inzwischen nachgewachsen ?

Nö, ab ist ab.
Ersetzt durch ein handgefertigtes Orthopädisches Hilfsmittel.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:28:18 Uhr:


Was soll in so einer Situation eigentlich angepasste Geschwindigkeit sein? Sodass ich einen Bremsweg von 0m habe, kurz gar nicht fahren?

Auf wieviele m Entfernung konntest du den Transporter sehen? Du hast immer so zu fahren, dass du auf halbem Abstand zum Entgegenkommenden zum stehen kommst. Das bedeutet, dass man notfalls anhalten muss, wenn einem einer auf der eigenen Spur entgegen kommt und man muss nicht weiss, ob er beiseite fährt.
Das hat offensichtlich nicht geklappt, da die Geschwindigkeit der Situation nicht angepasst war.

Was machst du eigentlich, wenn dir einer auf der Landstraße auf deiner Spur entgegen kommt, weil er jemanden überholt? Gas geben und drauf halten?

Aber auch diese OWi ist ein Fall für deinen Anwalt.

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Zitat:

@Mimo340 schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:28:18 Uhr:


Nehmen wir an ich bin wirklich 30 km/h gefahren dann ist mein Bremsweg auf trockener Fahrbahn schon 9m. Und auf glatter sowieso viel mehr. Und auch wenn ich 20 km/h gefahren bin ist er mehr als 6m lang.

Der Bremsweg aus 30 km/h bei trockener Fahrbahnn ist 4m und nicht 9m. Aus 50 km/h sind es 9m. Bei Schneeglätte ist der Bremsweg ca. 3x länger. Wenn Du 20 km/h gefahren wärst, hätte der Wagen auch bei Schneeglätte nach 6m gestanden.

Zitat:

Wenn der Transporter auf mich zu kommt und ich merke erst 1-2 Autos vor mir, dass er nicht die Lücke nutzt, ist es eh zu spät um einen Unfall zu vermeiden.
Was soll in so einer Situation eigentlich angepasste Geschwindigkeit sein? Sodass ich einen Bremsweg von 0m habe, kurz gar nicht fahren?

Wenn Du erst auf so geringer Distanz erkennst, dass der Transporter nicht die Lücke nutzt, fehlt dir die Fähigkeit, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Allein an der Geschwindigkeit des Transporters und daran dass er die Geschwindigkeit offensichtlich nicht rechtzeitig verringert hat um in die Lücke fahren zu können, hätte man schon viel früher erkennen müssen, dass da eine brenzlige Situation entsteht.

Nach meiner Einschätzung haben sich da zwei getroffen, die einfach darauf vertraut haben, dass der andere schon Platz macht. Ohne einen Plan B zu haben, was man macht, wenn der andere doch nicht nachgibt.

Zeig mir mal wie Du bei Temp 30 nach 4m stehst.

Reiner Bremsweg natürlich, im Fahrsicherheitstraining selber ausprobiert.

Lässt sich auch rechnerisch bestätigen, wenn man das auf 100km/h hochrechnet: (100/30)² x 4m = 44m Bremsweg bei 100 km/h. Denn Wert kannst Du in vielen Reifentests als normalen Wert auf trockener Fahrbahn finden.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:19:08 Uhr:


Wie sollen die das heraus gefunden habe? Wer sagt den, dass mein Unfallgegner nicht zu schnell war? Ich war nicht zu schnell…

dann leg widerspruch ein und schreibe als begründung, dass du nicht zu schnell warst, sondern halt auf grund deiner bereifung nicht früher anhalten konntest.

Du konntest nicht zeitnah reagieren, weil du gerade eine WhatsApp tippen musstest.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 9. Dezember 2021 um 13:25:46 Uhr:


dann leg widerspruch ein ...

Das ist eine gute Idee. Nur: Einen Widerspruch begründet man nicht, jedenfalls nicht lange vor der Hauptverhandlung, das gilt ja fast schon als Kunstfehler.
Aber wenn du dann Widerspruch eingelegt und die Verhandlung hinter dich gebracht hast, dann kannst du uns ja vom Ergebnis berichten und davon, woher die böse Behörde wohl ihre Erkenntnisee hatte.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 9. Dezember 2021 um 12:53:51 Uhr:


Reiner Bremsweg natürlich, im Fahrsicherheitstraining selber ausprobiert.

Lässt sich auch rechnerisch bestätigen, wenn man das auf 100km/h hochrechnet: (100/30)² x 4m = 44m Bremsweg bei 100 km/h. Denn Wert kannst Du in vielen Reifentests als normalen Wert auf trockener Fahrbahn finden.

Hatte da vom Sicherheitstrainning den falschen Wert von 9m im Koof,hatte aber vergessen das da die Fahrbahn genässt war.
Ist auch schon eine Weile her,ich denke durchschnittliche 5m könnten da passen.

Dann rechne zum Bremsweg noch die Reaktionszeit dazu und als Ergebniss erhälst du den Anhalteweg.
Der auf trockener Fahrbahn bei 30kmh ca. 18m beträgt.
Das sind etwa 4 Fahrzeuglängen.

Mit ordentlichen Sommerreifen bei trockener Straße stehst mit modernen Autos sogar nach knapp 3m Bremsweg. Trockenbremswege liegen momentan bei ca 35m aus 100.

Mit 1s Reaktionszeit ergibt das grob 11-12 Meter. Also 2,5 Fahrzeuglängen. Ist der Grip wegen Schnee nur bei einem Viertel dessen, steht man inkl. Reaktion dennoch bereits nach grob 20m. 4 Fahrzeuglängen. Überschaubar.

Mag sein, aber nicht,wenn man sein Vorrecht durchboxen will und den Gegenverkehr in die vermeintliche Lücke drücken will. Da wird dann draufgehalten und gestaunt, dass der sich nicht wegbeamt, bevor man einschlägt.
Insbesondere als Fahranfänger ein riskantes Unterfangen, wie man an dem Thread hier schön sehen kann.

Dieser Thread kann keine brauchbaren Ratschläge liefern. Niemand weiß wer wie schnell gefahren ist und wer wann gebremst hat. Ich vermute mal es läuft auf 30 zu 70 für den TE hinaus, weil er trotzdem noch Vorfahrt hatte.
Ich persönlich sehe abgesehen davon weder beim einen noch beim anderen mehr Schuld. Beide hätten den Unfall vermeiden können.

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