Kann ich Teilschuld bekommen?

Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt

Die Staße
179 Antworten

Zitat:

@400.000km schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:33:55 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:56:52 Uhr:


Nein kannst du nicht. Du kannst anhand der Schäden nur feststellen, welche Energie beim Aufprall insgesamt vorlag. Die Geschwindigkeit der Einzellfahrzeuge kannst du aus der Kollision nicht bestimmen. Das ginge höchsten noch aufgrund der Schäden an einem der parkenden Fahrzeuge; aber auch dann nicht zweifelsfrei.

Doch das kann man in diesem Fall durchaus aus dem Schadensbild bestimmen und das können Sachverständige auch. Nicht auf das km/h genau, aber ziemlich gut.

Wenn Du den Thread aufmerksam gelesen hättest, dann hättest Du gelesen, dass der TE vor dem Aufprall auch ein parkendes Auto beschädigt hat. Da kann man schon mal feststellen, ob das ein Delle (Aufprall) oder eine längere Schramme (Bremsweg ist) und damit Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit bekommen.

Zum einen schrieb ich doch genau das (siehe Fett). Habe ich wohl doch aufmerksam gelesen...

Wenn er das parkende Auto VOR der Kollision rammte, dann ist er zumindest an dem Unfall (Beschädigung des parkenden Autos) Schuld; dabei ist es unerheblich, ob es durch einen missglückten Ausweichversuch zu Schaden kam; der Unfallgegner hätte in einem solchen Fall keinerlei Verschulden an der Kollision des TE mit dem parkenden Fahrzeug.
Aber ja, in dem Fall kann die Geschwindigkeit des TE in etwa abgeschätzt werden.

Kam die Kollision mit dem parkenden Fahrzeug erst nach der eigentlichen Kollision zustande ist keinerlei Aussagekraft über die Geschwindigkeit des TE mehr möglich.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:20:25 Uhr:


Ich habe tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung und werde mir daher einen Anwalt zur Hilfe holen. Und ich werde euch auch auf dem Laufenden halten🙂

Lass in dem Fall bitte deinen Anwalt die Kommunikation mit deiner Versicherung und der gegnerischen Versicherung übernehmen. Bzw. lass ihn erst lesen, was du zu Protokoll gibst.
Auch über die weiteren Schritte (Gutachter, Leihwagen, etc.) solltest du dich mit deinem Anwalt beraten. Keine Schnellschüsse, das geht schnell daneben.

An dem Wagen solltest du nichts verändern bevor dein Anwalt dir das Ok dazu gegeben hat. Die Schäden müssen im jetzigen Zustand sauber dokumentiert werden; sonst gibt es hinterher vielleicht Probleme.

Zitat:

Kam die Kollision mit dem parkenden Fahrzeug erst nach der eigentlichen Kollision zustande ist keinerlei Aussagekraft über die Geschwindigkeit des TE mehr möglich.

Doch, dann ist es in der Regel sogar einfacher.

Im vorliegenden Fall ist es aber nicht interessant, da der Punkt bereits geklärt wurde und es sogar Zeugen gibt. Es gibt keinen Zweifel, dass beide noch gefahren sind. Somit dürften beide einen Tick zu schnell gewesen sein.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 4. Dezember 2021 um 16:36:06 Uhr:


An dem Wagen solltest du nichts verändern bevor dein Anwalt dir das Ok dazu gegeben hat. Die Schäden müssen im jetzigen Zustand sauber dokumentiert werden; sonst gibt es hinterher vielleicht Probleme.

Ein Schadengutachten durch einen vereidigten Gutachter muss eh gemacht werden. Danach ist der Schaden hinreichend dokumentiert und das Auto kann verwertet werden.

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Zitat:

@400.000km schrieb am 5. Dezember 2021 um 10:56:29 Uhr:



Zitat:

Kam die Kollision mit dem parkenden Fahrzeug erst nach der eigentlichen Kollision zustande ist keinerlei Aussagekraft über die Geschwindigkeit des TE mehr möglich.

Doch, dann ist es in der Regel sogar einfacher.

Im vorliegenden Fall ist es aber nicht interessant, da der Punkt bereits geklärt wurde und es sogar Zeugen gibt. Es gibt keinen Zweifel, dass beide noch gefahren sind. Somit dürften beide einen Tick zu schnell gewesen sein.

Nicht unbedingt. Wenn Fahrzeug A innerhalb der Sichtweite/Gefahrenbereich (oder was auch immer), also ich schreibe mal einfachheitshalber "auf halber Strecke" halten konnte, B aber nicht, war A nicht zu schnell.

Was ich sagen will: die Situation muss anhand bekannter Parameter berechnet werden.

Wenn A 50 km/h fährt und 100 m Bremsweg hat (Somerreifen), B 30 km/h fährt und 10 m Bremsweg hat (Winterreifen), sie sich erst in 50 m Sichtweite sehen können, haben wir eine gute Physikaufgabe für einen 7-Klässer, um auszurechnen, öb sich B zum Zeitpunkt der Kollision noch bewegt, und wenn ja, wie schnell. Durch Veränderung der Parameter kann man den Kollisionspunkt und die jeweiligen Geschwindigkeiten gut ermitteln.

Sprich: ich sehe da noch Unbill auf den TE zukommen, bis hin zu 100% Haftung, wenn klar ist, dass der Andere in deutlich weniger als halber Entfernung zum TE hätte halten können.

Zitat:

@400.000km schrieb am 5. Dezember 2021 um 10:56:29 Uhr:



Zitat:

Kam die Kollision mit dem parkenden Fahrzeug erst nach der eigentlichen Kollision zustande ist keinerlei Aussagekraft über die Geschwindigkeit des TE mehr möglich.

Doch, dann ist es in der Regel sogar einfacher.

Kollidierte der Wagen des TE vor dem Unfall mit dem Tansporter handelt es sich bei der Kollision mit dem parkenden Fahrzeug um ein zwei Körper-Problem. War die Koillision mit dem parkenden Fahrzeug danach, haben wir ein komplexes Mehrkörperproblem, das nicht mehr eindeutig aufgelöst weren kann. Zumindest sind die Fehlerbalken so groß, dass alle mögliche passiert sein konnte. Im Grunde kann man vieleicht noch die Relativgeschwindigkeit beider Kontrahenten berechnen, aber das hilft nicht um die Einzelgeschwindigkeiten genau genug zu berechnen.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Energieerhaltungssatz nicht mehr trivial gilt, da es ein inelastischer Stoß ist, bei dem ein Teil der Schwerpunktsenergie in Verformungsenergie (und Wärme) umgewandelt wird. Nur mit dem Impulssatz (welcher weiterhn gilt) kann die Geschwingidkeit des TE beim Aufprall auf den parkenden Wagen nicht mehr hinreichend genau genug ermittelt werden, wenn diese Kollision nach der Kollision mit dem Transporter stattfand.

Das ist keine Aufgabe mehr für einen Siebtklässler; da braucht man eine komplexe Simulation.

Was man recht zweifelsfrei festhalten kann ist, dass eine unangepasste Geschwindigkeit vorgelegen hat, denn sonst wäre es nicht zu einem Unfall gekommen. Die Frage ist nur wer hier viel zu schnell war... das liesse sich anhand der Bremsspuren im Schnee ermitteln.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:30:59 Uhr:


Natürlich ist es seine Pflicht. Und mal davon abgesehen das viele auch und gerade transporter Fahrer fahren wie die sau, mit so einem Dickschiff bei winterlichen Verhältnissen in einer engen Straße ist nicht so einfach. Da sollte man als PKW Fahrer auch mal auf sein Recht verzichten.
Stichwort §1 der StVO:

1 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das habe ich auch schon festgestellt.
Mir ist in den letzten Tagen schon zweimal an unserer rechts-vor-links-Kreuzung von einem (möglicherweise dem selben) Transporter volle Kanne die Vorfahrt genommen worden.
Hätte ich dabei auf meine Vorfahrt bestanden, hätte es aber mächtig gekracht, was den Transporterfahrer(n) scheinbar egal zu sein scheint.

Er hat einen Firmenwagen, der denkt sich mir doch egal….

Leider

Jetzt habe ich heute einen Brief bekommen in der mir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Ich soll nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren sein. Was ich mich jetzt frage ist wie kommen die darauf? Weil ich nicht bremsen konnte oder warum

Weil du wohl nicht in der Lage warst, so lange langsam zu fahren oder zu bremsen, bis der in der Engstelle befindliche VT aus derselben heraus war und dir auch Platz machen konnte...

Zu deinen Gunsten hat man dir offenbar keinen Vorsatz unterstellt, die Vorfahrt erzwingen zu wollen.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:04:17 Uhr:


Was ich mich jetzt frage ist wie kommen die darauf?

Wenn du hier ein bisschen für Unterhaltung sorgen möchtest: Ok.

Wenn du das tatsächlich nicht weißt: Gib den Führerschein ab und mach ihn nochmal neu.

Wie sollen die das heraus gefunden habe? Wer sagt den, dass mein Unfallgegner nicht zu schnell war? Ich war nicht zu schnell…

omg

Nehmen wir an ich bin wirklich 30 km/h gefahren dann ist mein Bremsweg auf trockener Fahrbahn schon 9m. Und auf glatter sowieso viel mehr. Und auch wenn ich 20 km/h gefahren bin ist er mehr als 6m lang. Wenn der Transporter auf mich zu kommt und ich merke erst 1-2 Autos vor mir, dass er nicht die Lücke nutzt, ist es eh zu spät um einen Unfall zu vermeiden.
Was soll in so einer Situation eigentlich angepasste Geschwindigkeit sein? Sodass ich einen Bremsweg von 0m habe, kurz gar nicht fahren?

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:19:08 Uhr:


Wie sollen die das heraus gefunden habe? Wer sagt den, dass mein Unfallgegner nicht zu schnell war? Ich war nicht zu schnell…

Nur mal ein Beispiel.
Der windelexpress hat sich vor über 19 Jahren in einer brandenburgischen Kleinstadt mit seinem Moped abgelegt. Dabei ist nicht nur das Moped etwas entzwei gegangen, sondern auch paar Teile vom windelexpress auf der Straße liegen geblieben.
Direkt hat es keiner gesehen, obwohl danach reichlich Verkehr an der Unfallstelle war.

Anhand der Spuren und den Endresultat hat die Rennleitung dann eine Owi Anzeige aufgenommen "fahren mit unangepasster Geschwindigkeit mit Unfallfolge"
Gab 3 Punkte und Bußgeld.
Von alldem hab ich erst Jahre später erfahren,als ich mal meine VZR Auskunft einholte und erstaunt über meinen Punktestand war.

Ich habe nur mich, ein Fallrohr und paar Fliesen beschädigt. Augenzeugen,die mich stürzen sehen haben,gab es nicht.

Bei Dir hat die Rennleitung anhand der Spurenlage festgestellt,dass Du wohl so schnell gewesen sein musst,nicht mehr anhalten zu können.
Dabei kannst Du noch froh sein,dass man Deinen Sommerbereifung nicht noch in Tateinheit setzt.

Mit angepasster Bereifung und kleinerem Ego hättest Du den Unfall locker vermeiden können.

Ich würde Dir aber auf jeden Fall empfehlen Einspruch einzulegen, denn schließlich hattest Du Vorrang.

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