Kann ich einen Gebrauchten zurückgeben?

Audi A4 B7/8E

Hallo, habe Probleme mit meinem Gebrauchten, den ich am 11.05.07 von Audi Stein GmbH außgeliefert bekommen habe. Der hat 100tkm auf dem Rücken, nur 101 PS und Stolzen Preis von 13000€.

Nun wollte ich fragen ob ich diesen A4 8E wieder zurückgeben kann und wenn ja, welche Kosten muss ich tragen?

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pimpi


FYI: Er hat einen TDI.

Dann ziehe ich meine Äußerung zurück 😉 Dachte der kleine TDI hätte wie bei VW 105 PS, aber du hast natürlich Recht.

Gilt das Rücktrittsrecht / Rückgaberecht nicht nur im Rahmen von Fernabsatz ?

Ich denke auch, dass das Rücktrittsrecht nur bei Kredit- und Haustürgeschäften gilt. Es würde mich überraschen, wenn der Verkäufer den A4 zurück nimmt.
Ich hoffe, der Threadersteller hält uns auf dem laufenden.

Zitat:

Original geschrieben von pimpi


FYI: Er hat einen TDI.

Wenn das so ist, dann bezweifele ich ernsthaft, dass er bei sparsamer Fahrweise einen Dieselverbrauch von 10ltr. hat.

Das bekommt man doch beim besten Willen nicht hin. Ich fahre meinen 131 PS TDi auch sportlich und komme nie über 7,5 ltr. eigentlich eher zwischen 6 und 6,5 ltr.

Sicher, dass es ein TDi ist ?

Henk

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Zitat:

Das bekommt man doch beim besten Willen nicht hin. Ich fahre meinen 131 PS TDi auch sportlich und komme nie über 7,5 ltr. eigentlich eher zwischen 6 und 6,5 ltr.

Ich hatte so einen mal letztes Jahr als Leihwagen und bin sportlich im Kurzstreckenverkehr auf 8-9L gekommen.

Danach war ich geheilt vom Mythos Sparwunder 1.9TDI. Klar kann man den mit 6L fahren. Ich kann meinen auch mit 8L fahren, aber wie 😉?

Wobei ich auch zugeben muss, daß 10L schon sehr viel sind.

Zur Rückgabe:

ein 14tägiges Rückgaberecht gibt es nur bei Verträgen, die unter das Fernabsatzgesetz fallen, Haustürgeschäften, Kreditverträgen oder wenn im Kaufvertrag ausdrücklich ein 14tägiges Rückgaberecht vereinbart wurde.

Wenn der TO also den Wagen bar bezahlt hat (bzw. z.B. einen Kleinkredit bei seiner Hausbank abgeschlossen hat) und im Vertrag kein Rückgaberecht vereinbart wurde, dann kann er den Wagen nicht zurückgeben.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.



Ich hatte so einen mal letztes Jahr als Leihwagen und bin sportlich im Kurzstreckenverkehr auf 8-9L gekommen.
Danach war ich geheilt vom Mythos Sparwunder 1.9TDI. Klar kann man den mit 6L fahren. Ich kann meinen auch mit 8L fahren, aber wie 😉?
Wobei ich auch zugeben muss, daß 10L schon sehr viel sind.

Also ich weiß ja nicht, was für einen Bleifuß du hast, lieber Thilo, aber ich fahre auch nicht gerade zimperlich mit meinem und komme eigentlich nie wesentlich über 7 ltr. Gut, dass man vielleicht 8-9 ltr. hinbekommen kann, will ich nicht ausschließen, aber das kann man bei "normaler" Fahrweise IMHO nicht hinbekommen.

Wenn der Verbrauch wirklich bei über 10ltr. liegt, dann stimmt was mit dem Auto nicht.

Ich hoffe, dass der Themenstarter das Problem zu seiner Zufriedenheit gelöst bekommt und wenn er das Auto nicht zurückgeben kann zumindest eine Minderung oder eine anständige Instandsetzung des Problemes hinbekommt.

Gruß

Henk

ich würde den TO auch bitten, uns über den weiteren verlauf auf dem laufenden zu halten. ich bin nämlich auch der ansicht, das ein 14 tägiges rückgaberecht nicht bei pkw´s greift, sondern nur im rahmen des fernabsatzgesetzes.

ich kann mir nicht vorstellen, das ein händler so etwas anbietet, alleine schon wegen dem briefeintrag des käufers. bei neuwagen halte ich es für völlig utopisch, wobei chrysler z.b. beim crossfire so ein angebot laufen hat oder zumindest mal hatte. ich kenne aber die weiteren bedingungen des kleingedruckten nicht, da werden vermutlich immense kosten dran geknüpft sein von der nutzungs entschädigung her.

wenn sich händler bei gebrauchtwagen auf sowas einlassen, wäre doch zudem die gefahr des missbrauchs sehr sehr hoch. mal grad für 2 wochen nen auto austesten, fast für lulu? ich glaub nicht das sich jemand sowas antut

mein Bleifuß

😉

Im Ernst: ich hatte am Ende des Tages einen Schnitt von 8.3L.
Viel Kurzstrecke eben und das im Winter.
Naja, abgesehen vom sehr lauten Nageln war der Wagen aber klasse und würde ich weitere Strecken fahren müssen, würde ich mir den 130PS (6 Gang) schon holen.
Dann rechnen sich auch die knapp 3L Wenigerverbrauch zu meinem jetzigen Wagen.

Gruß,
Thilo

Hi,

es ist kein TDi, es muss der 1.6 Benziner mit 101PS seien. Kenne diesen Motor, er ist wirklich nicht für den A4 geeignet, ist einfach zu schwach, wenn man das auto beschleunigen will muss man in tretten und so kommen locker über 10l raus.

Gruß

Re: mein Bleifuß

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


😉
Im Ernst: ich hatte am Ende des Tages einen Schnitt von 8.3L.
Viel Kurzstrecke eben und das im Winter.

Ok Thilo, dann kommt schon mehr Licht ins dunkle. Ich hatte mich auch schon gewundert...

Ich kann mir allerdings auch nur vorstellen, dass es die Daten von dem 1,6er Benziner sind. Denn da habe ich bereits in meinem Bekanntenkreis einen Verbrauch von +10ltr. bestätigt bekommen bei extrem wenig Leistung. Selbst der 2,0 Benziner macht da kein gutes Bild wenn man die Relation von Verbrauch zu Leistung betrachtet. Ich denke man kommt bei den Benzinern mit etwas sportlichem Anspruch erst ab 1,8T oder aufwärts klar...

Würde mich auch wegen der rechtlichen Thematik interessieren, ob der TO das Auto erfolgreich zurückgeben konnte...

Gruß Henk

@Thilo; Nettes Bleifußbild 🙂 🙂 🙂

Hallo, Rückgabe wird wohl nix, wenn Du nicht über ihn finanziert hast und verdeckte Mängel warens auch nicht. Günstig wäre nur ein verschwiegener Unfall aber i.d.R. sind die Audi-Händler seriös.
Frag ihn doch mal nach der Reparaturhistorie, die hat jede Audiwerkstatt von jedem Audi im PC. Falls er Dir dazu Auskunft gibt, ist das o.k. Falls er das ablehnt, was unmöglich wäre, da Du ja bei ihm gekauft hast, hilft Dir vielleicht ein anderer Audi-Händler.
Vielleicht hilft auch ein Tausch, ggf. mit Zuzahlung. Besser jetzt, als ewig so ein, aus Deiner Sicht leistungsschwaches Centgrab zu fahren.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von tuffi.sug.ch


innerhalb von 14 tagen zurück geben? hm... von sowas habe ich noch nie gehört, zumal du sicher in dem fall ne satte summe zahlen mußt, alleine schon für den zusätzlichen halter eintrag im brief...

warum willst du den wagen WIRKLICH nicht mehr haben? ich meine, wenn sie die eventuellen mängel kostenfrei beheben, was spricht dagegen? oder hast du dich eventuell finanziell übernommen?

nein stimmt schon sobald er das Auto dort finanziert hat ist das ein "Dauerschuldverhältniss von dem er 14 Tage zurücktreten kann. da ist nur wichtig dass die Finanzierung Teil des Vertrages/Geschäftes ist. Die Frist gilt allerdings ab dem Datum der Vertragsbestätigung und nicht ab Erhalt des Fahrzeuges. Deswegen geben viel Händler die Gebrauchtwagen auch erst 14 tage nach der Bestätigung heraus.

lg
Peter

@VectraMarx: was hat dein termin beim händler denn heute ergeben? berichte bitte mal, wir warten ganz gespannt auf infos

Hallo, es freut mich das hier soviel darüber diskutiert wird...
Nochmal:
-Es ist ein TDI PD mit 74kw und 250 NM Drehmoment bei 1900 U/min.
-In meinem Kaufvertrag habe ich ein 14 tägiges rückgaberecht.
-Der Wagen hat einen Schaden am Motor, der sich zuerst "nur" durch zu hohen Verbrauch gezeigt hat. (Auch bei langsamen und zurückhaltendem Fahrvehalten)

Beim Freundlichen war ich heute, leider erst um 17:30. Der Verkäufer bzw. Verantwortlicher war heute auf einer Fortbildung also konnte ich nichts klären. Habe ihm aber eine Mail mit den Problemen geschrieben .
Ein anderer :-) wartete auf mich, allerding nur um mir die Schlüssel vom Leihwagen zu geben.
Als Leihwagen habe ich den neuen TT mit 3.2l quattro bekommen...
Morgen werde ich sicherlich mehr wissen und werde euch natürlich auch auf dem laufendem halten.

mfg Marx

Hallo

Hast Du vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht ?

Gruß

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