Kann ich einen Gebrauchten zurückgeben?

Audi A4 B7/8E

Hallo, habe Probleme mit meinem Gebrauchten, den ich am 11.05.07 von Audi Stein GmbH außgeliefert bekommen habe. Der hat 100tkm auf dem Rücken, nur 101 PS und Stolzen Preis von 13000€.

Nun wollte ich fragen ob ich diesen A4 8E wieder zurückgeben kann und wenn ja, welche Kosten muss ich tragen?

38 Antworten

Wenn Du einen Kaufvertrag unterschrieben hast (wovon ich mal ausgehe) und der Wagen keine Mängel hat, die vorher nicht mitgeteilt wurden, dann behaupte ich mal, dass Du ihn NICHT zurück geben kannst.

ist ja auch irgendwie quatsch. wieso hast du dir den denn überhaupt gekauft?

Hallo VectraMarx,

hast Du deinen "neuen" Audi schonmal mit den von Dir festgestellten Mängeln bei dem Händler, wo Du den Audi gekauft hast, vorgestellt?
Vielleicht behebt er ja einige Fehler auf seine Rechnung oder über die Gebrauchtwagengarantie.
Fragen kostet erstmal nichts.

Siegmund

Wie schon geschrieben, habe Probleme mit dem Wagen.
Der Motor Vibriert und macht unruhige Geräusche im Leerlauf.
Natürlich treten die Sypmtome erst seid gestern auf. Außerdem ist der Verbrauch ca. bei 10l bei sparsamen fahren...

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Beim Händler war ich noch nicht, (da die Probleme seit gestern auftreten) habe da morgen einen Termin. Will den Wagen auch nicht mehr haben auch wenn die das Problem beheben. Die haben was davon erzählt dass ich innerhalb von 14 tagen den wagen zurückgeben kann (bin mir nicht mehr sicher) Habe natürlich auch ne Gebrauchtwagengarantie PerfectCarPLUS.

innerhalb von 14 tagen zurück geben? hm... von sowas habe ich noch nie gehört, zumal du sicher in dem fall ne satte summe zahlen mußt, alleine schon für den zusätzlichen halter eintrag im brief...

warum willst du den wagen WIRKLICH nicht mehr haben? ich meine, wenn sie die eventuellen mängel kostenfrei beheben, was spricht dagegen? oder hast du dich eventuell finanziell übernommen?

Als erstes mal Finanziell übernommen habe ich mich nicht! Was auch mehr oder weniger Grund dafür ist den Wagen wieder abzugeben. Ich habe erst jetzt gemerkt, dass der Wagen doch etwas untermotorisiert ist. Wenn ich den abgeben könnte, könnte ich einen mit 130 PS kaufen und dann noch gleichzeitig Sprit sparen.

der 1.6 war noch nie eine "Spardose" oder eine "Rennsemmel"......der 130 PS Benziner ist da nicht viel besser - wenn man den Aussagen im Forum Glauben schenken darf. Aber sich zu verkaufen ist eigenes Pech & Problem. Der Händler wird sich davon nix annehmen, es sei denn sie nehmen ihn zu einem guten Preis in Zahlung wenn du einen anderen kaufst.

Zitat:

Original geschrieben von farcenty


der 1.6 war noch nie eine "Spardose" oder eine "Rennsemmel"

FYI: Er hat einen TDI.

also das mit den 14 tagen rückgaberecht ist jetzt normal, das hab ich bei meinen letzten beiden vom händler auch gehabt. ABER dafür gibt es ein formular was ausgefüllt und von dir unterschrieben sein muss! das wird dir normalerweiße mit dem kaufvertrag ausgehändigt.

nicht schlecht, das ist mir neu!

hallo ,
ob neu oder gebraucht ,der Verbraucher hat immer eine 14 tägige Rückgaberecht egal aus welchen gründen auch immer ,ausser es würde im Vertrag was besonderes vereinbart ,der normale Verkaufs Vertrag basiert sich so.
mfg
hans13

Zitat:

Original geschrieben von hans13


hallo, ob neu oder gebraucht ,der Verbraucher hat immer eine 14 tägige Rückgaberecht egal aus welchen gründen auch immer...

Hallo, ich meine dass ist Falsch.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei Abschluss von Kreditverträgen. Beim Autokauf trifft dieses Rücktrittsrecht daher nur auf den Finanzierungskauf zu.

Ansonsten hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

MfG
roughneck

Zitat:

Wenn ich den abgeben könnte, könnte ich einen mit 130 PS kaufen und dann noch gleichzeitig Sprit sparen.

Wieso kaufst dir dann die Karre mit 101 PS? Nur weil sie billig war? Nicht nur ich habe schon öfter erwähnt dass dir mit 101 PS TDI absolut nix sparst, Spritverbrauch ungefähr gleich, Versicherung kostet ungefähr das gleiche und Steuer sowieso. Eine lahme Krücke ists noch dazu, für einen Golf IV vielleicht ausreichend, aber in einem A4 bist damit total untermotorisiert unterwegs.

Sorry, du hast ein Auto gekauft und jetzt gehört er dir. Hast zwar Garantie, damit kannst die Mängel auf Kosten des Händlers beheben lassen, aber zurückgeben weil dir die Karre auf einmal nicht mehr gefällt geht wohl eher nicht. Normalerweise merkt man aber Untermotorisierung bei einer Probefahrt...........

MFG

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