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Kann ich das Auto zurückgeben???

Themenstarteram 10. August 2010 um 16:21

Wir haben zwei gleiche Fahrzeuge als Sondermodell bestellt und auch finanziert.

Da das Modell schon da war habe ich das Fahrzeug genommen was auf den Hof stand. Meine Tochter wollte eines in Silber also hat sie es bestellt. Nach nur 3Wochen kam ihres und wir stellten schnell fest das es etwas anders ist.

Jetzt hat sie es zugelassen und wir mussten feststellen das ihres schon die Euro 5 Version ist und ein neues Modell 2011. Der Hersteller selbst wirbt aber noch mit der alten Version. Als ich bei dem Hersteller nachfragte, sagte er mir das die Motorenvariante die ich habe nicht mehr gebaut wird!! Kann ich drauf bestellen eine neues zu bekommen???

Hier mal die Infos die ich gefunden habe. Kaufvertrag für einen Neuwagen (Vertrag) habe ich am 7.7 unterschrieben und am 22.7 zugelassen....

Was meint ihr???

Sind sondermodelle gleich Auslaufmodelle???

 

Kein Neufahrzeug als Sachmangel

Aufgrund der Neuwagenbestellung schuldet der Verkäufer ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug liegt vor, wenn es bis zum Verkauf noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurde. Der Begriff "Neufahrzeug" umfasst nach der Rechtsprechung üblicherweise auch die Beschaffenheit der "Fabrikneuheit". Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02, DAR 2004, 23, ADAJUR Dok.Nr. 56418) istein unbenutztes Fahrzeug noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell

dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird (kein Modellwechsel), es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als12 Monate liegen. Damit hat sich der BGH erstmals auf eine maximale Standzeit festgelegt. Beim Modellwechsel ist auf die unveränderte Herstellung des Fahrzeugmodells abzustellen (BGH-Urteil vom 22.03.2000, Az. VIII ZR325/98, DAR 2000, 301 f, ADAJUR Dok.Nr. 38920, BGH-Urteil vom16.07.2003, Az. VIII ZR 243/02, DAR 2003, 510, ADAJUR Dok.Nr. 55129); die Einstellung der Produktion des bisherigen Modells ist als objektiv feststellbarerZeitpunkt maßgeblich und nicht - wie die Vorinstanz entschieden hatte – die Auslieferung des neuen Modells an den Handel (BGH Urteil vom 16.07.2003,DAR 2000, 301).

Kein Neufahrzeug ist ein Vormodell, wenn in eine laufende Modellreihe eine Wegfahrsperre und ABS eingebaut wird und das Vormodell diese Ausstattung noch nicht hat (OLG Zweibrücken NJW 981211).

Beste Antwort im Thema

Manche leute haben probleme... DU hast den Wagen gekauft der auf dem Hof stand könntest dir den also genau angucken und hast ihn genau so gekauft wie er da stand. Deine Tochter hat weil sie einen bestellt hat eine bessere Euro norm bekommen.

Also freu dich und gut! Was leute immer für Scheiße ein Plaver machen müssen. Du hast das bekommen was du wolltest deine Tochter ne bessere Euro norm WOW...

Freu dich das du anscheinen ein so einwandfreies Leben hast das du dich mit so einer Scheiße befassen kannst und sonst anscheinend keine richtigen Probleme hast....

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Themenstarteram 11. August 2010 um 6:16

i20 5t in schwarz gebaut anfang des Jahres noch in Indien. Ich denke im Oktober oder Januar erscheint erst das neue Euro5Modell. Aber der Verkäufer muss gesehen haben das er das 2011er ordert, sagt Hyundai.

am 11. August 2010 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

i20 5t in schwarz gebaut anfang des Jahres noch in Indien. Ich denke im Oktober oder Januar erscheint erst das neue Euro5Modell. Aber der Verkäufer muss gesehen haben das er das 2011er ordert, sagt Hyundai.

schwierig, schwierig. Massgebend dürfte der Kaufvertrag sein: was steht da genau zum Thema drin? Ich mache das mal am Beispiel VW Golf von diesem Jahr fest: Mitte des Jahres gab es in der Produktion die Umstellung auf das Modelljahr 2011. Dieses beinhaltet u.a. eine (wichtige) Verbesserung der Premium-Freisprechanlage, nämlich dass es jetzt ein zusätzliches Protokoll gibt, mit dem auch das IPhone verwendet werden kann. So weit, so gut. Jetzt hat der Golf aber Lieferzeiten von einigen Monaten, und wenn das Auto z.B. im März bestellt wurde, kommt es auf die Produktionswoche an, ob der (Neuwagen-)Käufer das alte oder das neue Modelljahr - und damit die entscheidende Erweiterung der Freisprecheinrichtung - erhält. Es gibt und gab keine Möglichkeit, ein bestimmtes "Modelljahr"zu ordern. Dramatisch wird es beim Tiguan: der bekommt demnächst eine neue Front, und fast alle Leute wollen die "alte" Form: das wird noch wichtig Zoff geben. Kann man aber nix machen, wenn man das nicht ausdrücklich im Kaufvertrag vermerkt. Mit anderen Worten: man muss sich schon ziemlich zeitintensiv mit dem Fahrzeug beschäftigen, bevor man das ordert. Macht man das nicht, passieren solche Dinge wie bei Dir.

Aber - in Deinem konkreten Fall sieht es eher so aus, als ob Deine Tochter ein Fahrzeug aus dem Vorlauf des Händlers bekommen hast. Was also bereits lange bestellt war (sie hat die Bestellung quasi nur "übernommen") und auch schon ein paar Tage später beim Händler eingetroffen ist. Ist das richtig? Und Dein Fahrzeug stand sogar schon auf dem Hof des Hädnlers? Dann war es 100% klar, dass Du das alte Modelljahr bekommst, und in der Tat ist jetzt zu prüfen, ob der Händler Dich entsprechend aufklären musste. Der Verkäufer hat auf jeden Fall einen übelst miesen Job gemacht, ob sich der Händler allerdings zwecks nachträglicher Reduzierung des KP dieser moralischen Beurteilung anschliesst, ist fraglich.

Chefdackel

@Chefdackel

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht es um den Zeitpunkt der Bestellung. Die Tochter hat einen vorbestellten Wagen des Autohauses übernommen und der TE das fahrzeug vom Hof. Beide haben Neuwagen bestellt. Dann gab es zu diesem Zeitpunkt doch nur das Model 2011 und der Verkäufer hätte das Lagerfahrzeug gar nicht mehr als Neuwagen verkaufen dürfen/können?!

Oder verstehe ich jetzt etwas ganz falsch?

Themenstarteram 11. August 2010 um 10:11

So denke ich mir das auch...

Der Verkäufer hätte bei der bestellung für meine Tochter sagen müssen, das ein Modellwechsel kommt und ihrer das neue ist. Wir wollten absolut die gleichen Fahrzeuge nur in verschiedene Farben...und jetzt sowas.

Die Diskussion darüber, wer was gesagt hat, ist reine Zeitverschwendung.

Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht.

Ist in beiden Verträgen dieselbe Motorisierung angegeben, wurde ein Fahrzeug nicht vertragsgemäß geliefert.

Ist in beiden Verträgen die jeweils gelieferte Motorisierung zutreffend angegeben, ist die Messe gelesen.

 

O. 

am 11. August 2010 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

....

Ist in beiden Verträgen die jeweils gelieferte Motorisierung zutreffend angegen, ist die Messe gelesen.

genau go-4-golf, da soll der TE tatsächlich mal nachsehen, was in den Kaufverträgen steht. Vielleicht schreibt er das dann mal hier, wäre interessant.

Chefdackel

Themenstarteram 11. August 2010 um 12:24

Ich habe am 7.7 eine bindende bestellung für einen neuwagen unterschrieben. Lt. Sondermodell 1,2.

Lieferdatum Juli 2010

Meine Tochter hatte alle unterlagen sofort dabei deshab wurde bei ihr direkt der Kaufvertrag geschrieben. Sonst alles das gleiche Sondermodell 1,2.

Keine andere Motorserie steht da, was aber auch nicht so ist obwohl der Motor überarbeitet wurde und auch einen neue Bezeichnung hat.Sie hat laut Händler einfach nur glück gehabt das neuere zu bekommen. Komisch ist nur das hier im Forum noch jemend ist der im April bestellt und schon anfang Juni!! das neue Modell bekam. In der Presse, im iNet nirgendswo steht was über das Auto.

am 11. August 2010 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

Ich habe am 7.7 eine bindende bestellung für einen neuwagen unterschrieben. Lt. Sondermodell 1,2.

Lieferdatum Juli 2010

....Sonst alles das gleiche Sondermodell 1,2.

wow - da hat sich jemand bei Hyundai aber wirklich Mühe gemacht mit den Angaben im Kaufvertrag, muss ich sagen :rolleyes:

Und gibt oder gab es dieses "Sondermodell 1.2" auch als offizielle Bezeichnung des Herstellers für ein anders/besser ausgestattetes Modell oder ist das eine Phantasiebezeichnung des Händlers die so nur im Kaufvertrag auftaucht?

Chefdackel

Themenstarteram 11. August 2010 um 15:26

Es gab ein offizelles Prospekt das genau meine Austattung bezeichnet. Ich sage ja von der neuen Variante ist noch nichts bekannt..

Sondermodell Fifa WM Edition 1,2

Nur meine Tochter hat auch das bestellt und eben was besseres bekommen*

Was sollte er sonst noch schreiben auf den KV.?? Adresse Preis und so aber auf alle Fälle steht da nichts von Lagerfahrzeug oder sonstigen.

am 11. August 2010 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

Was sollte er sonst noch schreiben auf den KV.??

Nur am Rande: bei VW steht alles haarklein aufgefürt, incl. der exakten Motorisierung, aber das hilft Dir nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

Es gab ein offizelles Prospekt das genau meine Austattung bezeichnet. Ich sage ja von der neuen Variante ist noch nichts bekannt..

Sondermodell Fifa WM Edition 1,2

....

Nur meine Tochter hat auch das bestellt und eben was besseres bekommen*

dann können wir zunächst also mal festhalten, dass Du genau das Auto bekommen hast, dass Du bestellt hast? Ok.

Und Deine Tochter hat im Grund genommen ein anderes bekommen - NICHT das Auto wie es angeboten/bestellt wurde. Und evtl. NICHT das Sondermodell "Fifa WM Edition 1.2" sondern vielleicht ein Nachfolge-Sondermodell, das noch nicht beworben wurde/wird?

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

Was sollte er sonst noch schreiben auf den KV.??

Nur am Rande: bei VW steht alles haarklein aufgefürt, incl. der exakten Motorisierung, aber das hilft Dir nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

Es gab ein offizelles Prospekt das genau meine Austattung bezeichnet. Ich sage ja von der neuen Variante ist noch nichts bekannt..

Sondermodell Fifa WM Edition 1,2

....

Nur meine Tochter hat auch das bestellt und eben was besseres bekommen*

dann können wir zunächst also mal festhalten, dass Du genau das Auto bekommen hast, dass Du bestellt hast? Ok.

 

Und Deine Tochter hat im Grund genommen ein anderes bekommen - NICHT das Auto wie es angeboten/bestellt wurde. Und evtl. NICHT das Sondermodell "Fifa WM Edition 1.2" sondern vielleicht ein Nachfolge-Sondermodell, das noch nicht beworben wurde/wird?

 

Chefdackel

Das "Sondermodell FIFA WM Edition 1.2"  enthielt ein ganz bestimmtes Austattungspaket.

 

Ist diese Ausstattung auch in Gänze im zweiten Fahrzeug der Tochter enthalten?

 

Wenn das Fahrzeug der Tochter eiine bessere Austattung hat als das der Mutter, kann sich nicht beschwert werden, wenn die Mutter das erhalten hat, was sie bestellt hat. In diesem Fall hat die Tochter Glück gehabt.

 

O.

Themenstarteram 11. August 2010 um 18:22

Genau da liegt der Hund begraben...

Ich habe zwar genau das bekommen was ich bestellt habe und die wenigen die ich kenne die dieses Sondermodell bestellt haben, bekamen das neue. trendy sogar schon anfang Juli, also zu dem Zeitpunkt als wir bestellten. Hyundai hat klar gesagt das dieses Modell nur noch mit den Motor gebaut wird. Nur ist die Frage wie lange schon????? Wenn zu dem Zeitpunkt der Bestellung das alte Modell schon nicht mehr gebaut wurde habe ich das recht das neue Modell einzufordern oder wenigstens einen Rabatt. Siehe hier:

11. Gericht: Bei Modelländerungen ist Auto kein Neuwagen mehr

12. Autos dürfen nicht als Neuwagen verkauft werden, wenn der Hersteller zum Zeitpunkt des Kaufs das Fabrikat in einer jüngeren Modellreihe bereits technisch wesentlich verbessert hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. Die Richter gaben damit der Klage eines Kölners statt, der im Juni 2002 einen nach Händlerangaben fabrikneuen Kleinwagen mit einem 22 Liter fassenden Tank gekauft hatte. Bereits seit Februar 2002 hatte der Autohersteller jedoch eine neue Modellreihe desselben Fabrikats mit einem 33-Liter-Tank auf den Markt gebracht. Damit sei das verkaufte Auto kein Neuwagen mehr, urteilte das Gericht. (Az. 22 U 180/04)

Dem Urteil zufolge kann der Kläger nun vom Autohändler die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, weil der Wagen "nicht die vereinbarte Beschaffenheit eines Neufahrzeuges" hat und damit ein Sachmangel vorliegt. Wenn ein Autohändler einen Pkw als Neuwagen verkaufe, sichere er damit zu, dass das Auto fabrikneu sei. Fabrikneu sei der Wagen aber nur, so lange das Modell unverändert weiter gebaut werde - ohne Änderungen in der Technik und der Ausstattung. Im vorliegenden Fall stelle die Vergrößerung des Tanks aber eine "für den praktischen Gebrauch wesentliche Änderung" dar.

24. Januar 2005 - 15.30 Uhr

am 11. August 2010 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von chatizia

....Fabrikneu sei der Wagen aber nur, so lange das Modell unverändert weiter gebaut werde - ohne Änderungen in der Technik und der Ausstattung.

Also ist entscheidend, ob der Modellwechsel in der Produktion (!) bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertrages stattgefunden hat. M.E. nicht etwa nur die Ankündigung (!) eines Modellwechsels.

Hyundai hat aber jetzt gar kein neues Modell angekündigt, sondern hat nach Deinen Angaben nur still und leise die Produktion umgestellt. Und das Sondermodell heisst immer noch "Fifa WM Edition 1.2", wird/wurde aber in diversen unterschiedlichen Ausführungen geliefert? Ist bei den "Team"-Modellen von VW auch so - "Team" ist nicht gleich "Team". Nur mit dem Unterschied, dass die Lieferzeiten da bis zu 5 Monate sind und solch ein Ei mit einem "Neufahrzeug" vom Hof eigentlich nicht passieren sollte.

Wie es aussieht, bis Du hier aber noch kein Stück weitergekommen.

Chefdackel

Manche leute haben probleme... DU hast den Wagen gekauft der auf dem Hof stand könntest dir den also genau angucken und hast ihn genau so gekauft wie er da stand. Deine Tochter hat weil sie einen bestellt hat eine bessere Euro norm bekommen.

Also freu dich und gut! Was leute immer für Scheiße ein Plaver machen müssen. Du hast das bekommen was du wolltest deine Tochter ne bessere Euro norm WOW...

Freu dich das du anscheinen ein so einwandfreies Leben hast das du dich mit so einer Scheiße befassen kannst und sonst anscheinend keine richtigen Probleme hast....

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