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Kann ich das Auto zurückgeben???

Themenstarteram 10. August 2010 um 16:21

Wir haben zwei gleiche Fahrzeuge als Sondermodell bestellt und auch finanziert.

Da das Modell schon da war habe ich das Fahrzeug genommen was auf den Hof stand. Meine Tochter wollte eines in Silber also hat sie es bestellt. Nach nur 3Wochen kam ihres und wir stellten schnell fest das es etwas anders ist.

Jetzt hat sie es zugelassen und wir mussten feststellen das ihres schon die Euro 5 Version ist und ein neues Modell 2011. Der Hersteller selbst wirbt aber noch mit der alten Version. Als ich bei dem Hersteller nachfragte, sagte er mir das die Motorenvariante die ich habe nicht mehr gebaut wird!! Kann ich drauf bestellen eine neues zu bekommen???

Hier mal die Infos die ich gefunden habe. Kaufvertrag für einen Neuwagen (Vertrag) habe ich am 7.7 unterschrieben und am 22.7 zugelassen....

Was meint ihr???

Sind sondermodelle gleich Auslaufmodelle???

 

Kein Neufahrzeug als Sachmangel

Aufgrund der Neuwagenbestellung schuldet der Verkäufer ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug liegt vor, wenn es bis zum Verkauf noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurde. Der Begriff "Neufahrzeug" umfasst nach der Rechtsprechung üblicherweise auch die Beschaffenheit der "Fabrikneuheit". Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02, DAR 2004, 23, ADAJUR Dok.Nr. 56418) istein unbenutztes Fahrzeug noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell

dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird (kein Modellwechsel), es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als12 Monate liegen. Damit hat sich der BGH erstmals auf eine maximale Standzeit festgelegt. Beim Modellwechsel ist auf die unveränderte Herstellung des Fahrzeugmodells abzustellen (BGH-Urteil vom 22.03.2000, Az. VIII ZR325/98, DAR 2000, 301 f, ADAJUR Dok.Nr. 38920, BGH-Urteil vom16.07.2003, Az. VIII ZR 243/02, DAR 2003, 510, ADAJUR Dok.Nr. 55129); die Einstellung der Produktion des bisherigen Modells ist als objektiv feststellbarerZeitpunkt maßgeblich und nicht - wie die Vorinstanz entschieden hatte – die Auslieferung des neuen Modells an den Handel (BGH Urteil vom 16.07.2003,DAR 2000, 301).

Kein Neufahrzeug ist ein Vormodell, wenn in eine laufende Modellreihe eine Wegfahrsperre und ABS eingebaut wird und das Vormodell diese Ausstattung noch nicht hat (OLG Zweibrücken NJW 981211).

Beste Antwort im Thema

Manche leute haben probleme... DU hast den Wagen gekauft der auf dem Hof stand könntest dir den also genau angucken und hast ihn genau so gekauft wie er da stand. Deine Tochter hat weil sie einen bestellt hat eine bessere Euro norm bekommen.

Also freu dich und gut! Was leute immer für Scheiße ein Plaver machen müssen. Du hast das bekommen was du wolltest deine Tochter ne bessere Euro norm WOW...

Freu dich das du anscheinen ein so einwandfreies Leben hast das du dich mit so einer Scheiße befassen kannst und sonst anscheinend keine richtigen Probleme hast....

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Themenstarteram 11. August 2010 um 18:59

Naja weitergekommen bin ich bis jetzt nicht...

Ausser:

Das ich nie mehr ein Fahrzeug von Hof kaufe!

Niemehr zum Produktionswechsel(Juli/August)!

Und vorher mir das Modell in den Vertrag schreiben lasse!

Angekündigt haben die bis jetzt noch nichts. Allerdings ist glaubwürdiger das sie seit Umzug in die Türkei(Mai 2010) die i20 nur noch in der neuen Euro5 version verbauen. Aber das wichtigste ist in meinen Fall ist doch seit wann meine Ausstattung(Indien)nicht mehr gebaut wird,oder?

Hyundai kündigt den wechseln wahrscheinlich noch nicht an um ihre andern Fahrzeuge noch vom Hof zu bekommen,oder?

Und ich denke kaum das die Händler noch alte nachbekommen sondern ab jetzt nur noch die neuen,oder?

am 12. August 2010 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von Andi-xr3i

...Was leute immer für Scheiße ein Plaver machen müssen. ....

das du dich mit so einer Scheiße befassen kannst und sonst anscheinend keine richtigen Probleme hast....

[räusper]

Ich sehe es auch als Glück oder Pech, ob man nun noch das alte oder schon das neue Modell bekommt.

Bei mir stand bei Bestellung auch nur ein unverbindlicher Liefertermin fest und damit auch nicht, ob ich das Facelift- oder das Vorfacelift-Modell bekomme. Das konnte mir der Händler auch nicht sagen.

Hätt' ich 2 Wochen später bestellt hätte ich das Facelift-Modell bekommen.

Aber was soll's? Hätte bringts nicht...

Um zu deinen Fall zurückzukommen, da dein Auto ja in Indien gebaut worden ist, hat es sehr wahrscheinlich auch eine etwas größere Lieferzeit, als ein Auto, das aus der Türkei kommt.

Also im Extremfall hättet ihr also beide ein Lieferfahrzeug bestellen können, du eben nur 2 Tage früher, als die Bestellungen noch nach Indien gingen und tortzdem länger auf dein "altes" Fahrzeug warten müssen, als deine Tochter auf ihr "neues" Fahrzeug.

Also sei doch einfach froh, dass du sofort das Auto bekommen hast, was du wolltest, hinterher fallen einen immer noch Sachen ein und auf, die das Fahren erleichtert hätten. Da bist du nicht der einzige. Die Welt ist eben ungerecht!

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