Kann ein Gutachter Lackalter bestimmen?
Hi,habe folgendes Problem...Habe mein Auto vor 4 Wochen in eine Werkstatt gebracht um den Motor tauschen zu lassen. 2Wochen stand das Fahrzeug dort auf dem Hof, ohne,dass etwas passiert war. Nachdem ich damit drohte das Fahrzeug wieder abzuholen begann man mit der Arbeit. Nach wiederrum 4 Tagen rief ich an um zu fragen wie weit das Fahrzeug ist,man sagte mir es ist fertig, es müsste nur noch getestet werden...ich kann es am Montag abholen. Am Montag sagte man mir es ist erst am Dienstag fertig-Dienstag vertröstete man mich auf Mittwoch-am Mittwoch kam ein anruf man müsste den Ventildeckel nochmal abdichten ich könnte es dann Nachmittags holen...Kurz bevor die Werkstatt schloss sagte man mir ich könnte jetzt kommen-die Werkstatt ist ca. 1,5Stunden entfernt,also sagte ich,das ich am Donnerstag komme,weil ich es nicht schaffe bis die Feierabend machen. Jetzt kommts: Donnerstag morgen ruft mich der Chef an und sagt mir ich könnte das Auto nicht holen. Ich fragte was los sei, er meinte er könne es mir nicht sagen....ich war sauer,drängte auf eine Antwort-er sagte er redet mit seinem Mechaniker und sagt mir dann bescheid-alle Teile die getauscht werden müssen gehen auf seine kosten. Abends rief er mich an und sagte es sei alles in Ordnung,ich könnte das auto am Freitag holen. Als ich dort ankam fiel mir auf,der Wagen war gewaschen und nur die hintere Stoßstange poliert-ich schaute mir die Stoßstange genauer an und sah, das dort stümperhaft etwas ausgebessert wurde mit Lack. Der Chef streitet nun ab, dass dort etwas gewesen sei...man hätte es eben poliert ob ich nicht zufrieden bin? Ich bin jetzt ziemlich ratlos was ich tun soll...kann ein gutachter sehen, dass der Lack frisch ist? Die Werstatt Wird behaupten, dass es schon vorher so war. Ich bin stink sauer...zumal das Auto schonwieder in einer Werkstatt ist weit der Ventildeckel einen riss hat.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
er kann in etwa sagen, wann lackiert wurde...und genau da sind wir schon beim problem angekommen...Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
Lackiert etwa 06-1994...Und schon war's raus...er kann nämlich NICHT sagen, ob das fahrzeug am 11.11.2011 lackiert wurde, wo es noch in der garage vom fahrzeugahlter stand der nen ausparkschaden vertuschen wollte - oder am 12.11.2011 von der werkstatt lackiert wurde...
Das Fahrzeug stand 4 Wochen in der Werstatt...der lack müsste also älter als 4 wochen sein
Zitat:
Original geschrieben von überallroad
Hausfriedensbruch wird das nur wenn die nicht frei zugänglich sind. Allein das Grunstück zu betreten ist auch nicht verboten solange er kein Hausverbot ausgesprochen bekommen hat.Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Nein es kann ja nicht einfach so haltlos was unterstellt werden ohne es auch nachweisen zu können.
Stell dir vor ich würde behaupten du schuldest mir 1000€ oder du hast deine Sraydose auf meinem Auto entleert wie willst du beweisen das ich lüge?
Es ist immer der " Ankläger" in der Beweispflicht und ohne Beweise keine Anklage.
Und den Müll durchsuchen grenzt schon wieder an Hausfriedensbrauch wenn der Container sich auf dem Grundstück der Werkstatt befindet,ilegale mittel einsetzten um ilegales zu beweisen ist nicht legal und hat vor gericht keine Aussagekraft.
mfg
Bei begründetem Verdacht ist aber durchaus die Werkstatt in der Beweisplicht. Da hätte sie bei der Annahme schon den Schaden an der Stoßsstange dokumentieren müßen.
Aber den Container zu durchsuchen und den " Müll" entwenden ist Ilegal. Also Grundstück betreten in der Absicht was zu entwenden ist Hausfriedensbruch
Bei begründesten Verdacht hast du auch Beweise also bist immer erst du, also der Ankläger in der Beweispflicht.
@ TE: Selbst wenn man das Alter des Lack feststellen kann wirst du erstmal einen Gutachter beauftragen müssen,und wer die Musik bestellt zahlt sie auch,ausser du bekommst bei einem Rechtsstreit recht.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Schmusemietze
Das ist echt ne miese Situation...ich will einfach nicht, dass die damit durch kommen...
Kann den keiner aus deinem Umfeld den Zustand des Autos vor Werkstattaufenthalt bezeugen?
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von Schmusemietze
Natürlich kann das jemand...aber reicht das aus vor Gericht? Ich hab meine Zweifel....
Ob das reicht kann dir keiner sagen(evtl. der Richter falls es dazu kommt) Aber was willst du mehr als glaubhafte Zeugen? Einzig was glaubhafter erscheint ist ein eingeständniss der Werkstatt.
mfg
Klar kann man das alles bestimmen und machen. Doch würde ich an Deiner Stelle erst mal beim Tüv oder DEKRA anrufen und fragen ob die ein Schichtdickenmessgerät da haben. Wenn ja hinfahren und die betroffenen Teile sowie original nicht überlackierte Teile mit dem Schichtdickenmessgerät überprüfen. Nehm noch einen Digitalfoto mit und mach Fotos von den Messungen.
Danach einen Termin mit der Werkstatt und mal die Beweise vorlegen.
Zitat:
Original geschrieben von langertj
Danach einen Termin mit der Werkstatt und mal die Beweise vorlegen.
welche "beweise"? 😕
nur weil da
irgendwannmal
irgendwer,
irgendwasüberlackiert hat - ist das noch lange kein beweis dafür, dass das die werkstatt gemacht hat!