Kameras zur Außenbewachung?
Hallo Sternliebhaber,
ich hab ein verdammt großes Problem. Ich fahre eine wunderschöne neue E Klasse. Vor 1 Monat ca wurde mein komplettes Auto zerkratzt. Auch da hat die Polizei natürlich nichts gefunden. Heute wurde mein Auto ebenfalls komplett demoliert. Ich habe hier keinerlei Streitigkeiten mit irgendjemanden und wohne auch in einer ganz normalen Gegend. Ich habe Vollkasko, um den Schaden geht es also nicht, nur möchte ich denjenigen einfach nur erwischen. Nun meine Frage:
Ich weiß, dass es Dashcams gibt, die man sich an die Windschutzscheibe klebt, die würden mir aber jetzt denke ich mal wenig bringen. Gibt es irgendwelche Kameras, die man irgendwo im Auto vielleicht platzieren kann? Wenn ja, habt ihr evtl. einen Link für mich? Ich finds mega traurig, wie groß der Neid von Menschen ist, sobald sie ein schönes Auto sehen. Was hat der Vollidiot erreicht? Nichts!
38 Antworten
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 28. April 2022 um 10:57:37 Uhr:
Volle Zustimmung, wie bereist zuvor geschrieben. Keine Straftat, max. Bußgeld.Hier greifen max. Art. 82,83 DSGVO und beim vorliegenden Sachverhalt wird wohl keine Behörde oder ein Betroffener spürbar darauf zurückgreifen.
Ist zwar Offtopic und eigentlich ist zu dem Thema alles gesagt. Verboten und gut ist.
Zum vorliegenden Sachverhalt des heimlichen Filmens.
Hast du es gekennzeichnet? Hast du Aufnahmen mit oder ohne Ton? Hast du die Aufnahmen jemanden zur Verfügung gestellt? Hast du zufällig ins Nachbarhaus/private Bereiche gefilmt und "Dinge" gesehen? Hast du im Anfall geistiger Umnachtung einen Fahndungsaufruf über Facebook/Twitter&Co gestartet (kommt erstaunlich oft vor)? etc.
Dann verlässt du ganz schnell das DSGVO und landest im StGB.
Dass das nicht zwangsläufig eine Freiheitsstrafe nach sich zieht ist auch klar, aber der Spielraum ist vom Gesetz gegeben. Keine Straftat, max. Bußgeld könnte man so argumentieren, aber nicht weil es generell keine Straftat ist, sondern weil du vermutlich "nur" ein Bußgeld aufgedrückt bekommst.
Deswegen würde ich niemandem raten einfach drauf loszufilmen ohne sich der möglich Folgen bewusst zu sein. Was danach wirklich passiert ist bei jedem vermutlich anders und hängt nicht nur mit dem Akt des eigentlichen Filmens zusammen.
Meines Wissens nach ist eine Straftat = Verbrechen oder Vergehen. Verbrechen=min 1 Jahr Freiheitsstrafe, Vergehen= min. Bußgeld oder weniger als 1 Jahr. Es ist auf jeden Fall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Das ganze weiß ich nur, weil ein Bekannter seinen Nachbarn verklagt hat, weil seine Kameras auf sein Grundstück gefilmt haben. Und da bist du direkt raus aus der reinen DSGVO. Das verstößt gegen das GG.
Meine Meinung
Du wirfst ja alles durcheinander, was du so aufgeschnappt hast.
Bei Straftaten gibt es unterhalb der Freiheitsstrafe keine Geldbuße, sondern eine Geldstrafe.
Vorliegend wird niemand in der Wohnung gefilmt und es wird auch außerhalb des Fahrzeugs kein Ton aufgenommen. Im Grundgesetz gibt es keine Straftatbestände. Also nenne uns doch bitte mal den konkreten Straftatbestand, der hier einschlägig sein soll.
Ich finde es einfach daneben, wenn man dem TE hier derart Angst machen will, nur weil er sich jetzt nicht mehr anders zu helfen weiß. Ich hoffe, dass du nie in eine solche Situation kommst.
Die aktuelle Alarmanlage von Daimler macht jetzt wie Tesla auch Bilder mit den 360Grad-Kameras bei Kollisionserkennung. Na hoffentlich steht das Auto dann nicht in der Nähe eines Gartens, wo sich Tante Uschi sonnt, wenn das Ding wegen einer kleinen Erschütterung auslöst. Dann sind die Gefängnisse nämlich bald überfüllt. 😉 ...und jetzt bitte keine Ausführungen zur anlassbezogenen Auslösung.
Hallo Flo,
extremer Frust, total verständlich!
Ist mir anders aber ähnlich auch passiert, mein w213 hatte plötzlich eine vertikale Riesendelle in der Hecktür, offenbar hat das nächste geparkte Auto beim Türöffnen einfach mit viel Schwung dagegen gehauen. War natürlich keiner, auf dem Waldparkplatz gab es keine Kameras, also im Grunde alles für die Katz.
Bei Mercedes hat man mir erklärt, dass der Urban Guard nach Erschütterung rundum aufnimmt. Ob es in deinem oder meinem Bestandsfahrzeug angeboten wird weiss ich nicht. Aber für Neuwagen soll den Händlerinfos zufolge der Urban Guard exakt dieses Problem lösen (hatte mich aber nach S-Klasse erkundigt, weiss nicht, ob der für E-Klasse angeboten wird).
Schöne Grüße
T
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 28. April 2022 um 23:37:17 Uhr:
Die aktuelle Alarmanlage von Daimler macht jetzt wie Tesla auch Bilder mit den 360Grad-Kameras bei Kollisionserkennung. Na hoffentlich steht das Auto dann nicht in der Nähe eines Gartens, wo sich Tante Uschi sonnt, wenn das Ding wegen einer kleinen Erschütterung auslöst. Dann sind die Gefängnisse nämlich bald überfüllt. 😉 ...und jetzt bitte keine Ausführungen zur anlassbezogenen Auslösung.
Oh Gott, das habe ich bereits alles geschrieben, siehe meinen ersten Beitrag.
Es geht hier nicht um eine anlassbezogenen Auslösung, zu dem ich dem TE sogar geraten habe, falls er sowas vorhat. Es geht darum, warum heimliches Dauer(!)-Überwachen im Öffentlichen Raum per "Wildkamera" grundsätzlich erst einmal Verboten ist und warum du damit ganz schnell in eine schwierige Situation kommen kannst.
Dass du filmst ist eine Sache. Wie und was du dabei filmst und was du mit den Aufnahmen machst ist eine andere.
Falls du nicht in der Lage bist dem Thread zu folgen, dann lasse es einfach.
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Zitat:
@chrismoe1 schrieb am 29. April 2022 um 07:22:14 Uhr:
Falls du nicht in der Lage bist dem Thread zu folgen, dann lasse es einfach.
Ja, Mr. "Straftatbestand-Geldbuße", dann überlasse ich dir und deinen Google-Kenntnissen mal das Feld für weitere kuriose Ausführungen zur anstehenden Inhaftierung des TE.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 29. April 2022 um 10:11:25 Uhr:
Ja, Mr. "Straftatbestand-Geldbuße", dann überlasse ich dir und deinen Google-Kenntnissen mal das Feld für weitere kuriose Ausführungen zur anstehenden Inhaftierung des TE.
Das mit dem Lesen ist echt nicht deine Stärke, oder? Wo habe ich behauptet, dass der TE inhaftiert wird?
Zitat:
@chrismoe1 schrieb am 29. April 2022 um 10:48:08 Uhr:
@Gerry71 schrieb am 29. April 2022 um 10:11:25 Uhr:
Ja, Mr. "Straftatbestand-Geldbuße", dann überlasse ich dir und deinen Google-Kenntnissen mal das Feld für weitere kuriose Ausführungen zur anstehenden Inhaftierung des TE.
Das mit dem Lesen ist echt nicht deine Stärke, oder? Wo habe ich behauptet, dass der TE inhaftiert wird?
Unterstelle mir nicht, dass ich sowas sage, wenn du nicht unterscheiden kannst, was geschrieben wird.