Kameras zur Außenbewachung?
Hallo Sternliebhaber,
ich hab ein verdammt großes Problem. Ich fahre eine wunderschöne neue E Klasse. Vor 1 Monat ca wurde mein komplettes Auto zerkratzt. Auch da hat die Polizei natürlich nichts gefunden. Heute wurde mein Auto ebenfalls komplett demoliert. Ich habe hier keinerlei Streitigkeiten mit irgendjemanden und wohne auch in einer ganz normalen Gegend. Ich habe Vollkasko, um den Schaden geht es also nicht, nur möchte ich denjenigen einfach nur erwischen. Nun meine Frage:
Ich weiß, dass es Dashcams gibt, die man sich an die Windschutzscheibe klebt, die würden mir aber jetzt denke ich mal wenig bringen. Gibt es irgendwelche Kameras, die man irgendwo im Auto vielleicht platzieren kann? Wenn ja, habt ihr evtl. einen Link für mich? Ich finds mega traurig, wie groß der Neid von Menschen ist, sobald sie ein schönes Auto sehen. Was hat der Vollidiot erreicht? Nichts!
38 Antworten
Zitat:
@primax3 schrieb am 25. April 2022 um 22:20:06 Uhr:
Das Arlo System kann ich uneingeschränkt empfehlen. Ich überwache damit ebenfalls mein Grundstück und Hauseingänge sowie die Garage. Die Kameras kommunizieren über ein eigenes WLAN mit ihrer Basis und schreiben die Daten sofort in die Cloud weg. Das hat den Vorteil, dass keine Daten auf den Kameras selbst liegen und durch Einbrecher gestohlen werden könnten. Bei 2 facher Beschädigung würde ich mir um den Datenschutz von Verbrechern weniger Gedanken machen. Alle anderen Aufnahmen kannst Du ja sorgfältig löschen.
Auf einem Privat-Grundstück ist das auch kein Thema, da kannst du 500 Kameras aufstellen. Im Öffentlichen-Raum geht das nicht. Im besten Fall wird das "Beweismaterial" nicht anerkannt. Wenn du Pech hast und an den "falschen" Polizisten geräts, gibt es ein Strafverfahren gegen dich. Wie es auch ausgeht, vor Gericht oder sonst wo helfen dir diese Aufnahmen halt nicht weiter. Ich würde niemanden dazu raten, sich für einen Sachschaden selbst strafbar zu machen. So bleibt der Täter halt der einzige Verbrecher.
Meine Meinung
Zitat:
Ich habe Vollkasko, um den Schaden geht es also nicht,
Naja, rechne mal, was die Hochstufung bei 2 solcher Fälle über Jahre kostet.
Hoffe, das alles gut ausgeht. Selbst wenn jetzt nichts mehr passieren sollte, hast du ja jeden Morgen ein schlechtes Gefühl.
Mit auf dem eigenen Grundstück aufgestellten Kameras darf man nicht die Nachbargrundstücke und den öffentlichen Raum filmen, auch nicht zum Teil.
Und man darf nicht vergessen, mit Hinweisschildern (die man auch gut erkennen kann) auf die Videoaufnahmen hinzuweisen.
Ich würde in einem solchen Fall das Risiko dennoch eingehen.
Ich wollte schon wissen wer mir da Schaden zufügt.
Was ich mit den Aufnahmen dann mache, ist eine andere Frage. Im ersten Schritt hilft es aber zu wissen wer der Übeltäter ist. Weitere Konsequenzen, bzw. weitere Aktionen überlege ich mir danach. Meine Meinung.
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So ist es. Die Polizei und der Staatsanwalt hilft Dir nämlich nicht. Fakt. Meine Eltern wurden Opfer von Vandalismus, Einbruch und Bedrohung. Ermittlungen oder Hilfe? Fehlanzeige! In so einer Situation zwischen Abwägung persönlicher Sicherheit und Versagen des Staates spielt Datenschutz von Verbrechern eine untergeordnete Rolle.
Hallo,
als bei uns und in der Nachbarschaft Autos zerkratzt wurden haben wir hemmungslos alles gefilmt und gespeichert.
Wir haben sogar nach gegenüber und der Nachbar wieder auf unsere Parkplätze gefilmt.
Wurde so akzeptiert als es vor Gericht gegangen ist..........
Laut Polizei und Staatsanwalt eine schwierige Situation. Da wir aber Schilder aufgestellt hatten ist es durch gegangen.
Kann also auch nach hinten los gehen .......
Zitat:
@primax3 schrieb am 26. April 2022 um 11:49:01 Uhr:
... spielt Datenschutz von Verbrechern eine untergeordnete Rolle. ..
Die Ansicht zu den Rechten der "Verbrecher" kann ich sogar nachvollziehen.
Aber einen Unterschied zwischen den Rechten der Verbrechern und denen der unschuldigen Bürger machst du trotzdem nicht. Nimmst ja beide fleißig auf, obwohl letztere damit 0,0 zu tun haben. Da liegt doch das Problem. Nur weil du evtl. einen Vandalen suchst, gibt das dir nicht das Recht mich heimlich zu filmen.
Je nachdem was du mit den Aufnahmen machst, kannst du dafür sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.
Nicht dass wir uns falsch verstehen, mir wäre das persönlich sogar Latte, weil es mich in dem Fall nicht jucken würde. Dennoch begehst du mir gegenüber eine Straftat obwohl ich Außenstehender bin.
Ist alles bekannt und verstanden. Nur hilft es Opfern von Kriminalität in keinster Weise. Und da der Datenschutz (auch der von schlechten Menschen) über Grundrechten von z.B. der körperlichen Unversehrtheit steht, werden solche Fälle nicht mehr aufgeklärt und zu Bagatellen erklärt. Schade, dass sich der TE nicht mehr meldet und uns z.B. aufklärt wo sein Fahrzeug beschädigt wurde (Laternenparker?). Fakt ist, er wird sich selbst helfen müssen. So sieht’s aus in Deutschland im Jahr 2022 Leute.
Mir wären die "unschuldigen" Bürger zunächst einmal Schnuppe. Hier wäre mir tatsächlich die Jacke näher wie die Hose.
Wie ich bereits schrieb, was mit den Aufnahmen passiert (wenn denn dann ein Täter) zu erkennen wäre, würde ich dann mit meiner Rechtsvertretung besprechen.
Aber zumindest wüsste ich wer mir da was Böses will. Alles Weitere ergibt sich dann.
Man könnte sie ja auch verpixeln, wie bei StreetView, oder alles löschen bis auf die entscheidende Aufnahme.
Zitat:
@primax3 schrieb am 26. April 2022 um 18:06:24 Uhr:
Ist alles bekannt und verstanden. Nur hilft es Opfern von Kriminalität in keinster Weise.
Jepp, da sind wir uns einig.
Edit: Ich gehe stark davon aus, dass er nicht auf einem Privat-Grundstück parkt. Sonst könnte er ja ohne Probleme eine Kamera aufstellen.
Zitat:
@chrismoe1 schrieb am 26. April 2022 um 17:44:30 Uhr:
...
Je nachdem was du mit den Aufnahmen machst, kannst du dafür sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.
...
Dennoch begehst du mir gegenüber eine Straftat obwohl ich Außenstehender bin.
Nenne uns doch mal die Strafvorschrift, welche angeblich im vorliegenden Fall zur Anwendung kommen soll.
Hier reden wir max. über eine Geldbuße, wenn das überhaupt eine Behörde durchziehen würde beim vorliegenden Sachverhalt.
Insofern bitte nicht einschüchtern lassen, flomuller!
Zitat:
@chrismoe1 schrieb am 26. April 2022 um 17:44:30 Uhr:
Zitat:
@primax3 schrieb am 26. April 2022 um 11:49:01 Uhr:
... spielt Datenschutz von Verbrechern eine untergeordnete Rolle. ..Die Ansicht zu den Rechten der "Verbrecher" kann ich sogar nachvollziehen.
Aber einen Unterschied zwischen den Rechten der Verbrechern und denen der unschuldigen Bürger machst du trotzdem nicht. Nimmst ja beide fleißig auf, obwohl letztere damit 0,0 zu tun haben. Da liegt doch das Problem. Nur weil du evtl. einen Vandalen suchst, gibt das dir nicht das Recht mich heimlich zu filmen.
Je nachdem was du mit den Aufnahmen machst, kannst du dafür sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.Nicht dass wir uns falsch verstehen, mir wäre das persönlich sogar Latte, weil es mich in dem Fall nicht jucken würde. Dennoch begehst du mir gegenüber eine Straftat obwohl ich Außenstehender bin.
Nur mal eine Frage. Ist das juristisches Wissen oder eher eine persönliche Meinung (Google-Akademie, publikumsjoker)?
Sorry. Straftat, Freiheitsstrafe etc. sind schon recht deutliche Worte. Welche Straftat wird bei der Aufnahme eines parkenden Autos, an dem du vorbei gehst, denn verübt?
Es würde doch allen helfen, wenn fachbeiträge auf belastbaren Grundlagen beruhen.
Das Thema ist wichtig und für viele interessant.
Ich glaube der Thread kann zu. Der Ersteller meldet sich nicht mehr und hat sich wohl extra nur für diese Frage angemeldet.
Ansonsten ist dazu alles geschrieben worden.
Meine Vorgehensweise habe ich ebenfalls bereits beschrieben.
Zitat:
@Belcanto schrieb am 27. April 2022 um 13:39:16 Uhr:
Zitat:
@chrismoe1 schrieb am 26. April 2022 um 17:44:30 Uhr:
Die Ansicht zu den Rechten der "Verbrecher" kann ich sogar nachvollziehen.
Aber einen Unterschied zwischen den Rechten der Verbrechern und denen der unschuldigen Bürger machst du trotzdem nicht. Nimmst ja beide fleißig auf, obwohl letztere damit 0,0 zu tun haben. Da liegt doch das Problem. Nur weil du evtl. einen Vandalen suchst, gibt das dir nicht das Recht mich heimlich zu filmen.
Je nachdem was du mit den Aufnahmen machst, kannst du dafür sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.Nicht dass wir uns falsch verstehen, mir wäre das persönlich sogar Latte, weil es mich in dem Fall nicht jucken würde. Dennoch begehst du mir gegenüber eine Straftat obwohl ich Außenstehender bin.
Nur mal eine Frage. Ist das juristisches Wissen oder eher eine persönliche Meinung (Google-Akademie, publikumsjoker)?
Sorry. Straftat, Freiheitsstrafe etc. sind schon recht deutliche Worte. Welche Straftat wird bei der Aufnahme eines parkenden Autos, an dem du vorbei gehst, denn verübt?
Es würde doch allen helfen, wenn fachbeiträge auf belastbaren Grundlagen beruhen.
Das Thema ist wichtig und für viele interessant.
Volle Zustimmung, wie bereist zuvor geschrieben. Keine Straftat, max. Bußgeld.
Hier greifen max. Art. 82,83 DSGVO und beim vorliegenden Sachverhalt wird wohl keine Behörde oder ein Betroffener spürbar darauf zurückgreifen.