Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion
Hallo,
Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.
Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).
Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)
Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).
- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...
Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.
Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...
Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...
Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?
Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.
Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕
Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?
Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.
Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...
3097 Antworten
Ausführung mit 2 Kameras
Zitat:
@Thraciel schrieb am 13. Mai 2016 um 22:39:18 Uhr:
.... Insbesondere wenn der Unfallgegner ne verschrammte Karre fährt und die Polizei dir rotzfrech erklärt sie konnten keine Spuren finden.
nun ja, CSI ist im TV für manche ja ganz nett aber die Realität wird dir bei solcher Spurenlage nicht soviel helfen können - so'n verschrammtes baustellenfahrzeug ist da gnadenlos ;-)
Zitat:
@flex-didi schrieb am 14. Mai 2016 um 14:21:34 Uhr:
nun ja, CSI ist im TV für manche ja ganz nett aber die Realität wird dir bei solcher Spurenlage nicht soviel helfen können - so'n verschrammtes baustellenfahrzeug ist da gnadenlos ;-)Zitat:
@Thraciel schrieb am 13. Mai 2016 um 22:39:18 Uhr:
.... Insbesondere wenn der Unfallgegner ne verschrammte Karre fährt und die Polizei dir rotzfrech erklärt sie konnten keine Spuren finden.
Wenn man aber auf der Kamera eindeutig den Kontakt und eben den Unfallgegner sieht - wenigstens eine höhere Chance hier was zu bekommen.
Ja klar. Das ist ein fundierter Ansatz/Indiz. Ich ging jetzt von den Umständen ohne/davor aus.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Thraciel schrieb am 14. Mai 2016 um 11:27:47 Uhr:
@Mic03
Bei dem Preis hast du aber vermutlich nur eine, oder?Oder gibts eine clevere Position mit der man vorne und hinten abdecken kann? Mir hätte es in meinem Fall nix gebracht nur das potentielle Fahrzeug zu sehen (zerschrammter gelber Transporter mit lauter schwarzem Gummiabrieb) ich hab sogar das Fahrzeug an die Polizei weitergegeben, angeblich keine Spuren zu finden. (Klar war ja nur Lack vom Kunststoff das mag sogar stimmen) Den Halter rücken sie aber auch nicht raus, ich glaube nämlich dass ein Zettel dranhing und hätte halt gern mal nachgefragt...
Bei dem System ist eine Front und eine Heckkamera dabei, sind also beide Seiten abgedeckt. Habe das System in 2 Fzg. installiert und in beiden funktioniert es einwandfrei.
Das System zeichnet 3 Sekunden vor dem Anstoß auf, sprich Aufnehmen tut sie die ganze Zeit speichert aber erst nach einem Ereignis. Bei meinem Film sieht man genau die Erschütterung als der mir reingefahren ist.
Die vordere Kamera ist genau hinter dem Rückspiegel und die hintere unter der 3. Bremsleuchte unter dem Dach. Beide Kameras sind von außen kaum sichtbar, man muss schon wissen wo sie sind und dann sehr genau hinsehen.
Ja das System hat seinen Preis, ist dafür aber auch spitze in der Anwendung und Qualität. Einmal eingebaut braucht man sich gar nicht mehr drum kümmern, nur ab und zu die Aufnahmen kontrollieren und das war es.
Bilder von den verbauten Kameras, der Bildqualität und den verschieden Zoom Möglichkeiten.
Hier wird immer noch so getan, als ob eine Dash-Cam bzw. die Benutzung rechtmäßig wäre. Das ist bei weitem noch nicht so. Weder im deutschen, noch im europäischen Recht.
Was macht dann viele so glücklich, eine Dash-Cam im Auto zu haben?
Wenn man sich von einer Unfallschuld freisprechen möchte, würde ich es noch verstehen.
Es kann aber nicht angehen, das immer nur andere Schuld haben.
Die ersten Prozesse, bei denen Filmaufnahmen herangezogen wurden, endeten in noch wilderen Streitereien.
Es muss noch darüber gestritten werden, was auf dem Film zu sehen sein soll.
Ich halte von diesem Schnick-Schnack rein gar nichts. Und ich hoffe nur, dass das niemals kommen wird.
Nun, es gibt einem ein bisschen mehr (gefühlte) Sicherheit im Straßenverkehr. Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, erlebt viele Situationen die sehr knapp sind, da ist es im Fall der Fälle zumindest nicht von Nachteil wenn man eine Kamera im Auto hat.
Ob sich die Filmaufnahmen vor Gericht als Beweis heranziehen lassen, entscheidet dann der Richter von Fall zu Fall und sonst Keiner.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 08:48:04 Uhr:
Hier wird immer noch so getan, als ob eine Dash-Cam bzw. die Benutzung rechtmäßig wäre. Das ist bei weitem noch nicht so. Weder im deutschen, noch im europäischen Recht.
Was macht dann viele so glücklich, eine Dash-Cam im Auto zu haben?
Wenn man sich von einer Unfallschuld freisprechen möchte, würde ich es noch verstehen.
Es kann aber nicht angehen, das immer nur andere Schuld haben.
Die ersten Prozesse, bei denen Filmaufnahmen herangezogen wurden, endeten in noch wilderen Streitereien.
Es muss noch darüber gestritten werden, was auf dem Film zu sehen sein soll.Ich halte von diesem Schnick-Schnack rein gar nichts. Und ich hoffe nur, dass das niemals kommen wird.
Hochrichterlich illegal sind sie aber auch nicht wirklich.
Ich bin auch dafür die Aufnahmen nur im Falle eines konkreten Unfalles heranzuziehen, nur um Fehlverhalten anderer anzuzeigen sollte das nicht genutzt werden.
Leider gibt es aber viele Idioten (siehe mein Parkrempler) und wenn ich dann weiß wer es war oder beweisen kann, dass der Vordermann völlig grundlos gebremst hat - dann haben sich die 120€ schon gelohnt.
Vor zwei Jahren bei Grillen in Wald wurde mein auto gerahmt (2000 EURO) der hat mich gesucht wie irre,weil er meine Carcam im Auto gesehen hat!Also hier hat sich sogar gelohnt,dass die Cam im Auto sichtbar gewesen war!
Letztes Jahr wurde bei Frau Auto Spiegel abgefahren und der Verursacher ist abgehauen.Polizei hat gerne Video genommen,nur leider durch zu billiger Carcam könnte die Polizei Kennzeichen nicht erkennen.
Obwohl wir uns hier darauf verständigt haben, dass die rechtlichen Aspekte hier nicht hin gehören, einige Anmerkungen dazu, die allerdings dieses Thema nicht zur Diskussion stellen, sondern als möglicher Erklärungsansatz für die Positionierung eines PRO und CONTRA dienen sollen.
Warum regen sich viele Leute über die relativ wenigen Fahrzeug-Kameras auf und nur wenige Leute über die dagegen massenhaft verbreiteten Gerätschaften mit integrierten und fleißig im öffentlichen Bereich genutzten Video-Aufnahmeoption auf?
Millionenfach werden mit Smartphones Aufnahmen ohne dessen Wissen von Personen im öffentlichen Raum gemacht, von denen viele Videos bei YouTube landen und kaum jemand regt sich über solche Videos noch auf. Vermutlich deshalb, weil diese Aufnahmen oft nur harmloses Zeug enthalten.
Im Gegensatz dazu bei Aufnahmen vom Straßenverkehr mit Fzg.-Kameras, die dort oft ein teilweise kriminelles Fahrverhalten zeigen, regen sich hierbei viele Menschen auf, obwohl der Anteil dieser Kameras (insgesamt betrachtet) erheblich geringer als bei den Smartphones und Videokameras ist und die gelegentlich auch im Fzg. genutzt werden.
Doch nichts fürchten gerade rücksichtslose Verkehrsteilnehmer mehr als ein Video, mit dem sie zu und ihr kriminelles Verhalten aufgezeichnet werden, was sie als ein gewisses im Verfolgungsrisiko im rechtlichen Sinne betrachten.
Im Gegensatz zu den vielen anderen Aufnahmegeräten zeichnen Fahrzeug-Kameras i.d.R. nur das Geschehen im öffentlichen Bereich auf. Und das nur im vorgegebenen Kamera-Sichtbereich in Fahrtrichtung oder z.T. auch rückwärts gerichtet.
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Meinerseits laufen die Front- und Heckkameras permanent beim Fahren mit. Anfangs habe ich mir nur zur Qualitätsbeurteilung die Aufnahmen noch angesehen. Nur ganz selten, wenn mal irgendetwas Sehenswertes aufgezeichnet wurde, schaue ich mir das später vielleicht noch einmal an.
Ins Internet kommt nichts davon. Alle beabsichtigten (Landschafts-)Aufnahmen und von sonstigen Sehenswürdigkeiten werden lediglich zum persönlichen Gebrauch erstellt, was legal ist, auch wenn im Sichtbereich zufällig anwesende Personen aufgezeichnet werden. Die Kameranutzung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, jeden Verkehrsteilnehmer unter einen Generalverdacht zu stellen, Verkehrsstraftaten zu begehen und diese aufzuzeichnen.
Selbst die Polizei darf im Rahmen der Straßenverkehrsüberwachung keine derartigen, anlassunabhängigen Aufnahmen erstellen, sondern nur gezielt dann, wenn im Einzelfall ein begründeter Anfangsverdacht dafür vorliegt.
Freiwillig würde ich derartige Zufallsaufnahmen, beispielsweise von Verkehrsstraftaten, nicht an die Ermittlungsbehörden herausgeben. Wenn diese in Kenntnis von solchen Zufallsaufnahmen meinen Speicherchip beschlagnahmen, dann ist das eben so und nicht von mir zu verantworten.
Wenn ein Strafrichter im Verfahren im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung entscheidet, dass begangene und möglicherweise auf einem Video zu sehende Verkehrsstraftaten höher als der Datenschutz oder das Recht am eigenen Bild zu bewerten sind, dann liegt die gerichtliche Verwertung der Aufnahme zu Beweiszwecken ausschließlich im Bereich seiner Entscheidungskompetenz.
Ob z.B. ein Straftäter im Zusammenhang durch einen zuverlässigen Zeugen oder durch einen Video-Beweis überführt wird, ist doch unerheblich. Hauptsache, er wird überführt. Wenn es bei einem Parkrempler das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist, um sich einer Verurteilung zu entziehen, so liegt bereits auch hier eine Straftat vor und kein Kavaliersdelikt.
Ob und wo jemand im öffentlichen Bereich zum persönlichen Gebrauch Video-Aufnahmen fertigt, stößt offensichtlich nur denjenigen Leuten auf, die sich in der Öffentlichkeit für alle sichtbar aufhalten und dennoch unsichtbar sein möchten.
Mir ist auch bekannt, dass Aufnahmen aus dem öffentlichen Bereich im Netz sind, auf denen ich zu sehen bin und z.T. auch, wer diese gefertigt und vermutlich selbst eingestellt hat. Wenn ich im Einzelfall nicht um meine Einwilligung dazu befragt wurde, dann schieße ich aber nicht mit Kanonen auf Spatzen.
Was habe ich denn dort zu verbergen? Nichts, da ich mich auch in der Öffentlichkeit grundsätzlich anständig benehme. Meine Privatsphäre wird dadurch keinesfalls tangiert, zumal ich in der Öffentlichkeit sowieso mit den Augen vieler anderer Menschen gesehen werde.
Ich möchte trotzdem nicht, dass mir irgendwer ein Video vorhält und mich einer Straftat oder eines Vergehens beschuldigt.
Ich hab mitbekommen, wie jemand sich 7 Monate gegen falsche Behauptungen wehren musste, weil der Gegner eine Aufnahme hatte und der Betroffene nicht. Am Ende stellte sich heraus, das alles gar nicht so war, wie es verkündet wurde. Man glaubte dann doch Zeugen.
Der Dash-Cam User hat bis zum Schluss versucht, seine falschen Aussagen mit seinem Video zu untermauern, bis ein Gutachter zusammen mit einem Zeugen das ganze widerlegt hat.
Ich halte deshalb davon gar nichts!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 12:17:04 Uhr:
Ich möchte trotzdem nicht, dass mir irgendwer ein Video vorhält und mich einer Straftat oder eines Vergehens beschuldigt.
Wenn du keine Straftat begehst, wirst du im Normalfall auch keiner Straftat beschuldigt. Wäre mir zumindest noch nicht passiert.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 12:17:04 Uhr:
Ich hab mitbekommen, wie jemand sich 7 Monate gegen falsche Behauptungen wehren musste, weil der Gegner eine Aufnahme hatte und der Betroffene nicht. Am Ende stellte sich heraus, das alles gar nicht so war, wie es verkündet wurde.
Was meinst du wie viele Fälle dem entgegen stehen, bei denen Menschen zu unrecht verurteilt wurden, weil sie ihre Unschuld (ohne Dashcam) nicht beweisen konnten?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 08:48:04 Uhr:
Hier wird immer noch so getan, als ob eine Dash-Cam bzw. die Benutzung rechtmäßig wäre. Das ist bei weitem noch nicht so. Weder im deutschen, noch im europäischen Recht.
Was macht dann viele so glücklich, eine Dash-Cam im Auto zu haben?
Eigentlich sollte die rechtliche Lage hier nicht diskutiert werden, aber hier mal eine kurze Antwort mit einem Beispiel aus der heutigen Zeitung.
Hier ein Ausschnitt.
Der Einsatz solcher Kameras ist zwar aus Datenschutzgründen umstritten – es bestehe aber kein Verbot, auf diese Weise entstandenes Beweismaterial zu verwerten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. (AZ: 4 Ss 543/15)
Rot-Sünder wurde bei Vergehen gefilmt
Im behandelten Fall war ein Autofahrer über eine Ampel gefahren, die bereits sechs Sekunden auf rot gestanden hatte. Das Amtsgericht Reutlingen verhängte dafür eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Da der Nachweis ausschließlich über die Videoaufnahmen aus der Bord-Kamera eines anderen Fahrzeugs stammte, ging der Verurteilte in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nun das Reutlinger Urteil.
Offen ließen die Stuttgarter Richter, ob der Einsatz der "Dashcam" gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen hat, das die Beobachtung öffentlicher Räume mit Kameras stark reguliert. Sie wiesen darauf hin, dass das Gesetz kein Verbot der Beweisverwertung enthalte. Da das Video nicht die Privat- oder Intimsphäre des Betroffenen verletze, wiege die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße schwerer. Die Bußgeldbehörden könnten aber weiterhin frei entscheiden, ob sie ein auf "Dashcam"-Beweisen beruhendes Verfahren verfolgen wollten.
Erstes Urteil auf höherer Ebene.
Oder hier der Link !
http://www.morgenpost.de/.../...t-Dashcam-Videos-als-Beweismittel.html
Gr.
Das ist längst bekannt, sagt aber eigentlich gar nix!
Fakt ist, es gibt bis heute keine rechtliche Grundlage.