Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion

Hallo,

Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.

Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).

Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)

Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).

- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...

Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.

Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...

Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...

Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?

Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.

Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕

Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?

Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.

Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...

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Erlaubt ist erstmal alles, was nicht explizit verboten ist. Oder brauchst du zum Zähneputzen auch eine rechtliche Grundlage?

War ja klar, dass von dir sowas kam.......

Lasst doch bitte die rechtlichen dispute! Es gibt ne neue Version der Lukas und ich muss sagen ... Reizt mich schon sehr das teil. Aber 300 Steine ist es mir nicht wert. Hab ja schon zwei und Verkauf wird bestimmt schwer.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 12:17:04 Uhr:


Ich möchte trotzdem nicht, dass mir irgendwer ein Video vorhält und mich einer Straftat oder eines Vergehens beschuldigt.

Kommt wesentlich seltener vor und ist viel einfacher zu beweisen als z.B. irgendwelche Autobumser oder die gute alte Fahrerflucht. Reden wir hier von manipuliertem Bildmaterial? Denn anders kann ich mir das nciht erklären.

Daher ja auch mein Wunsch: Videos erst dann wenns gescheppert hat. Ich möchte auch nicht dahin, dass irgendwer mit Dashcam meinen Rotlichtverstoß anzeigen kann...(willkürliches Beispiel)

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Zur Kenntnisnahme: OLG Stuttgart vom 4.5.2016 Verwertung von "Dashcam"-Aufnahmen grundsätzlich zulässig

Ja habe ich Heute auch gehört.
Die rechtliche Begründung ist ja auch logisch, da kann man mit etwas gesundem Menschenverstand auch ohne Jura Studium drauf kommen. War mir so schon immer klar das es so sein muß.
Geht in die selbe Richtung wie das AG in Bayern, das vor 12 Monaten ähnlich geurteilt hat.
Alles völlig korrekt und folgerichtig.
Jetzt fehlen nur noch bessere Dashcams mit höherer Bildrate und Auflösung, damit man auch alles schön scharf draufbekommt. Dann können sich die Wahrheitsverdreher und Lügner warm anziehen.

rzz

Zitat:

@trafikante schrieb am 18. Mai 2016 um 17:41:36 Uhr:


Zur Kenntnisnahme: OLG Stuttgart vom 4.5.2016 Verwertung von "Dashcam"-Aufnahmen grundsätzlich zulässig

wie schon mehrfach erwähnt, Fakt ist das es zulässig ist und das ist auch gut so.
Gerade Heute wieder hat das LG Stuttgart wieder so geurteilt.
Ist ja auch logisch das es so sein muß.

rzz

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 08:48:04 Uhr:


Hier wird immer noch so getan, als ob eine Dash-Cam bzw. die Benutzung rechtmäßig wäre. Das ist bei weitem noch nicht so. Weder im deutschen, noch im europäischen Recht.
Was macht dann viele so glücklich, eine Dash-Cam im Auto zu haben?
Wenn man sich von einer Unfallschuld freisprechen möchte, würde ich es noch verstehen.
Es kann aber nicht angehen, das immer nur andere Schuld haben.
Die ersten Prozesse, bei denen Filmaufnahmen herangezogen wurden, endeten in noch wilderen Streitereien.
Es muss noch darüber gestritten werden, was auf dem Film zu sehen sein soll.

Ich halte von diesem Schnick-Schnack rein gar nichts. Und ich hoffe nur, dass das niemals kommen wird.

Logisch:

Wenns nicht explizit verboten ist, dann ist es erlaubt!

Was für eine Rechtsauffassung wäre das denn sonst?

rzz

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 13:48:21 Uhr:


Das ist längst bekannt, sagt aber eigentlich gar nix!
Fakt ist, es gibt bis heute keine rechtliche Grundlage.

Ich bin schon ziemlich ergriffen, soviel Intelligenz auf einmal.....
Das überwältigt mich schon sehr.

Dir bleibt zu wünschen,
dass Dich nie eine Fahrerflucht trifft.
Manch einer von uns hatte weniger Glück, von den Kosten der letzten Fahrerflucht
hätte ich schonmehrere richtig gute Dashcams kaufen können.
Sogar autarke Systeme,
die nur anlaßbezogen archivieren.
Damit wäre man dem Datenschutz auch sehr entgegengekommen.

Oh mich hat es schon mal erwischt, mir fuhr jemand auf dem Parkplatz rein und ist abgehaun.
Passanten haben den gesehen und mir das Kennzeichen gegeben. Dran war er!
Ohne Dash-Cam. Was sagst du nun?

Hallo lagebernd,

deine Häme kannst du dir sparen. Es gibt nämlich auch Unfallopfer die nicht so viel Glück haben wie du.
Und ich filme meine Unfallverursacher in Zukunft alle, damit ich meine Unschuld besser beweisen kann als bisher.
Wenn man nämlich alleine fährt und im Täterauto sitzen zwei Lügner, ja was denkst du wie der Richter entscheiden wird? Dashcams sind hervorragend dazu geeignet Kriminelle zu entlarven.

rzz

So so, du filmst deine Unfallverursacher jetzt alle selber? Na da kommt ja richtig was zusammen.
Könntest du uns da mal ein paar Kostproben geben?
Hast du den Gerichten schon Bescheid gesagt, das du das jetzt so machst?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 19:43:37 Uhr:


...
Ohne Dash-Cam. Was sagst du nun?

Schön für Dich, ich hatte leider nicht so viel Glück.

Der Datenschutz (und das oben verlinkte LOG Urteil)
zieht ja auch eine deutliche Grenze bei den Persönlichkeitsrechten.
Da ich mich bei den Dashcamaufnahmen auf Autos und Nummerschilder konzentriere,
bin ich eh nicht betroffen. Autos & Nummernschilder haben nämlich keine.

Meine Cam läuft in Dauerschleife,
Nach ca. 24 std wird altes Material automatisch überschrieben.
Anfassen tue ich die SD Karte nur gelegentlich zur Funktionskontrolle.

Und auch im "Bedarfsfall" würde ich die Herausgabe der Aufnahmen nur
in Rücksprache mit meinem Anwalt oder auf direktes hoheitliches Verlangen tätigen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Mai 2016 um 19:52:36 Uhr:


...
Könntest du uns da mal ein paar Kostproben geben?
...

Allgemeine Aufnahmen könnte man schon darbieten,
bei allem was Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglicht,
sollte man das lassen,
könnte ganz schnelle Ärger wegen Datenschutz und
Verletzung der Persönlichkeitsrechte geben.

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