Käufer zahlt nicht!

Ford Focus Mk1

Hallo @alle,

weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal mein Problem...

und zwar hatte ich am 12.05.2011 meinen Wagen verkauft (an Privat für 3400€). Der Käufer kam um sich den Wagen anzuschauen und entschied sich dann ihn zu kaufen. Er hatte leider nur 2900 Euro dabei und wollte im Kaufvertrag festhalten, dass die restlichen 500 EURO bis zum 19.05.2011 gezahlt werden.

Der Wagen den ich verkaufte, war laut TÜV Mängelfrei und lief auch in der Zeit, in der er in meinem Besitz war ohne problem (Kein Ölverlust o.ä.). TÜV wurde eine Woche vor Verkauf gemacht. Auch während der Käufe den Wagen begutachtete fanden sich keine Mängel, so dass er sofort den Kaufvertrag unterschrieb mit dem Zusatz dass er den Restbetrag (wie oben erwähnt) bis zum 19.05.2011 zahlt.

Ich übergag dem Käufer die (3) Schlüssel, Incl. Zulassung und Brief (Auto wurde von mir schon Abgemeldet) und der Käufer fuhr mit seinen mitgebrachten Roten Kennzeichen wieder nachhause.

Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem Käufer und er bemängelte dass der Wagen während der Fahrt Qualmte und nach Kerzenwachs roch und auch massiv Öl verlor. Da der Wagen aber eine Woche zuvor beim TÜV war und Gründlich untersucht wurde, konnte ich mir nicht erklären wo dieser plötzliche ÖlVerlust und dieser angebliche Qualm her kamen. Der Käufer sagte mir, dass ein gute Freund von ihm, eine Werkstatt hätte und er den Wagen dort genaustens untersuchen würde.

Einen Tag darauf rief er wieder an und erzählte mir, dass irgendetwas mit dem SIMMERRING nicht in Ordnung wäre und der Mann von der Werkstatt auch sagte, dass der TÜV das hätte sehen müssen. Die Reparatur würde ihn dann mehr als 1200 EURO kosten und somit wäre der Wagen uninteressant für ihn und er würde von mir jetzt ein Entgegenkommen erwarten.

Das ganze würde so aussehen, dass ich ihm die offenen 500 EURO erlassen würde (und evtl. noch einen Teil der Rep. zahlen würde.)

Da ich nicht einen kaputten Wagen verkaufen möchte und mir das eigentlich auch peinlich war, sagte ich ihm, ich möchte zumindest nachweise dafür, dass etwas an dem Wagen nicht in Ordnung wäre, er aber den Restbetrag trotzdem zahlen sollte, da er den Wagen ja gesehen und kontrolliert hat und auch den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Seither hatte sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Weder bekam ich Nachweise für den angeblichen Schaden, noch kam ein Telefonanruf von ihm.

Was kann ich nun tun? Würde es Helfen einen Anwalt einzuschalten?

Der Käufe meinte nämlich noch, ich solle den Wagen wieder zurückholen und ihm das Geld erstatten, aber ich bin ja kein Gewerblicher Verkäufer und zudem weiß ich nicht, was mit dem Wagen inzwischen geschehen ist.

Was kann ich tun?

LG

Beste Antwort im Thema

Mir kanns egal sein, ich muss beim Anwalt nichts zahlen (Berechtigungsschein) und ich werde Prozesskostenbeihilfe bekommen also kann ich es ruhig drauf ankommen lassen und ob ich die 500 Euro jemals bekomme wird wohl in den Sternen stehen, aber fakt ist, ich werde den Wagen nicht zurückholen müssen und mich kostet der Anwalt und alles drumherum keinen cent, was für den Käufer anders aussieht...

Was bedeutet das Berechtigungsschein und Prosseskostenbeihilfe ?
Sieht nach jemand aus der auf Staatskosten lebt ,na dann bin ich mal gespannt ob die 2900 Euro für den verkauften Wagen dann an die Staatskasse gehen.
Ist aber auch schön das Du heute schon sicher bist wie das ausgeht,letztendlich entscheidet das der Richter ob der Käufer den Wagen zurückgeben kann.Aber ist immer schön wenn Menschen Hilfe in einem Forum suchen ,aber trotzdem alles selbst besser wissen wie es scheint.

Aber mal zum Thema,wahrscheinlich ist der Simmering der Kurbelwelle undicht,dieser der auf der Seite des Zahnriemen sitzt kostet in freien Werkstatt zu tauschen ca. 100 Euro,Getriebeseite ist schon etwas mehr Arbeit,aber der ist bestimmt nicht undicht.
Fakt ist der muß jetzt hier erstmal Fakten bringen,und ich vermute mal
sein Kumpel wird ihm nichts bescheinigen was nicht wirklich kaputt ist
und wenn dann ist es auch egal,denn dann kann man immer noch einen Gutachter einschalten.Ich vermute einfach das der Anwalt des Käufers den Vorschlag machen wir mit verzicht der 500 Euro.

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Nicht richtig!

Er muss erst den Verkaufspreis zahlen! Eine Minderung, muss später durchgesetzt werden. Denn: Er wird auf Zahlung der vereinbarten Summe verklagt! Nicht der Käufer ist der Kläger, der eine Minderung durchsetzen will! Da kann der Gutachten auffahren wie er will.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


@P.aus.I: Auch du, solltest dich jetzt mal wieder zurück schrauben und auf dein eigentliches Anliegen eingehen.

MfG

Ich frage mich wo liegt das Problem beim TE ,fühlt er sich verfolgt oder was schreibt er da von sich.Am besten machste hier zu bevor es noch mehr vom Thema geht.

Dann, bleib doch einfach beim Thema!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Nicht richtig!

Er muss erst den Verkaufspreis zahlen! Eine Minderung, muss später durchgesetzt werden. Denn: Er wird auf Zahlung der vereinbarten Summe verklagt! Nicht der Käufer ist der Kläger, der eine Minderung durchsetzen will! Da kann der Gutachten auffahren wie er will.

MfG

Jein,er zahlt nicht und dann geht es vor Gericht,er weigert sich einfach zu zahlen da der Wagen Mängel hat,und ob der Käufer überhaupt dann zahlungsfähig ist steht wieder auf einem anderen Blatt.Aber das Thema ist was fürs Gericht und kann hier nicht geklärt werden.

Solche Geschichten enden bei Gericht sowieso oft mit einem Vergleich,also für jemanden der die Kosten zahlt ein teurer Spaß.

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Nach dt. Rechtssprechung ist dies nicht so einfach für den Käufer! Er ist hier der Beklagte. Daher: Er hat eine Ware erhalten, und den vollen Kaufpreis zu entrichten. Erst in einem erneuten Verfahren, kann er den Preis mindern und sich Geld wieder holen!

Zahlungsunfähig wäre egal! Der Wagen ist noch vorhanden...! (2.900€ hat der TE schon! Er muss also nur die Restsumme bringen!)

@TE: Schau mal in deinen Vertrag: Dort steht sicher, dass der Wagen, bis zur Entrichtung der vollen Summe, Eigentum des Verkäufers bleibt. (Frag mal deinen Anwalt!)

Melde ggf. dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle. Diese werden einen erneuten Verkauf und Anmeldung auf einen neuen Besitzer ablehnen. Dann hat der Käufer noch mehr Probleme. (Er kann dann dein Auto nicht einfach verkaufen und sich tot stellen! Bzw. der neue Käufer reißt ihm den Arsch auch auf.)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Nach dt. Rechtssprechung ist dies nicht so einfach für den Käufer! Er ist hier der Beklagte. Daher: Er hat eine Ware erhalten, und den vollen Kaufpreis zu entrichten. Erst in einem erneuten Verfahren, kann er den Preis mindern und sich Geld wieder holen!

Zahlungsunfähig wäre egal! Der Wagen ist noch vorhanden...! (2.900€ hat der TE schon! Er muss also nur die Restsumme bringen!)

@TE: Schau mal in deinen Vertrag: Dort steht sicher, dass der Wagen, bis zur Entrichtung der vollen Summe, Eigentum des Verkäufers bleibt. (Frag mal deinen Anwalt!)

Melde ggf. dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle. Diese werden einen erneuten Verkauf und Anmeldung auf einen neuen Besitzer ablehnen. Dann hat der Käufer noch mehr Probleme. (Er kann dann dein Auto nicht einfach verkaufen und sich tot stellen! Bzw. der neue Käufer reißt ihm den Arsch auch auf.)

MfG

Man kennt die Geschichte ja nicht wirklich,kann ja sein das der Wagen schon wieder weiterverkauft wurde und der Käufer des TE ja vielleicht selbst kein Geld hat.Solch eine Geschichte wie hier zb. Zahlungsklage das zieht sich ja über Monate bis was passiert,als erste toben sich ja mal die Anwälte aus.Man muß aber davon ausgehen wenn das stimmt was der Käufer sagt das er auch bei einem Anwalt war,und der wird dann auch was in Richtung der Mängel unternehmen.Da dann beide eine Lösung suchen da die Anwälte ja auch mit einem Vergleich gut verdienen wird man sich einigen können.

Es könnte ja auch sein das der Wagen wirklich Mängel hat,und kein Anwalt würde dann sagen zahlen Sie mal die 500 Euro noch und wir klagen dann .

Also jeder rät hier dann das Geld als sicherheit zurückzuhalten.

Die Wahrheit hier wüsste ich mal gerne,wurde der Käufer wirklich über den Tisch gezogen oder war er einfach nur clever und zahlte daher die 500 Euro nicht.Sollte das Gericht die 500 Euro dem TE zusprechen,und der Käufer kann die wirklich zahlen,dann wäre mal die Frage darf der TE diese dann überhaupt behalten als Hartz4 Empfänger ? Sein neues altes Auto hat ja 3500 Euro und ist wohl bezahlt worden bar,denn Kredit gibt es ja keinen von einer Bank.Die Wahrheit mir man ja leider nie erfahren.

@TE: Schau mal in deinen Vertrag: Dort steht sicher, dass der Wagen, bis zur Entrichtung der vollen Summe, Eigentum des Verkäufers bleibt. (Frag mal deinen Anwalt!)

 

Melde ggf. dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle. Diese werden einen erneuten Verkauf und Anmeldung auf einen neuen Besitzer ablehnen. Dann hat der Käufer noch mehr Probleme. (Er kann dann dein Auto nicht einfach verkaufen und sich tot stellen! Bzw. der neue Käufer reißt ihm den Arsch auch auf.)

 

Also die Zulassungstelle macht da garnichts,denn die geht das nichts an ,es sei denn es liegt hier ein Gerichtsbeschluß vor.Meine Frau arbeitet bei einer Zulassungstelle daher kann ich das mit Sicherheit so weitergeben.

Es ist nicht meine Absicht jemanden über den Tisch zu ziehen. Der Käufer hatte immerhin die Gelegenheit eine Probefahrt zu machen, er hat sogar eine kopie vom TÜVBericht und er hat alle Rechnungen von den Reparaturen, die wegen dem TÜV durchgeführt wurden.

Im Vertrag steht drin dass der Wagen bis zur Vollständigen bezahlung mein Eigentum bleibt!

Ich habe den Wagen auch nicht verkauft weil er Mängel hatte um jemanden abzuzocken, sondern ganz einfach und simpel, weil er mir zu viel Benzin verbraucht hat, was (bevor es jetzt jemand als mangel sieht) bei solch einem Motor mit der Leistung völlig normal ist (Stadtverkehr ca 13 liter).

Wäre der Verbrauch nicht so hoch gewesen hätte ich den Wagen auch behalten...

ICh warte jetzt ab was anwalt sagt...

Zitat:

Original geschrieben von P.aus.I


Es ist nicht meine Absicht jemanden über den Tisch zu ziehen. Der Käufer hatte immerhin die Gelegenheit eine Probefahrt zu machen, er hat sogar eine kopie vom TÜVBericht und er hat alle Rechnungen von den Reparaturen, die wegen dem TÜV durchgeführt wurden.

Im Vertrag steht drin dass der Wagen bis zur Vollständigen bezahlung mein Eigentum bleibt!

Ich habe den Wagen auch nicht verkauft weil er Mängel hatte um jemanden abzuzocken, sondern ganz einfach und simpel, weil er mir zu viel Benzin verbraucht hat, was (bevor es jetzt jemand als mangel sieht) bei solch einem Motor mit der Leistung völlig normal ist (Stadtverkehr ca 13 liter).

Wäre der Verbrauch nicht so hoch gewesen hätte ich den Wagen auch behalten...

ICh warte jetzt ab was anwalt sagt...

TÜV Bericht sagt nicht viel aus,was glaubst Du was Gebrauchtwagen TÜV bekommen und dann 2 Tage später den Auspuff verlieren zb. ich bin selbst im letzten Jahr mit extrem ölenden Focus über den TÜV ,und der sagte der ölt stark da müssen wir aber was tun oder haben Sie da Öl verschüttet,ich sagte ja und dann sagte er na dann ist es ok.Ich erhielt auch keinen Vermerk das er Ölverlust hat,soviel zu einem Prüfbericht.

Na wenn er ÖL verloren hätte, so wie es dargestellt wird, dann hätte man das sehen müssen, auch wenn das Auto bei mir vor der Tür stand. Komisch dass der Käufer in den Motorraum geschaut hat und sogar fragte ob ich eine Motorwäsche gemacht hätte (was ich bisher noch bei keinem meiner Autos getan habe). Wäre da massiver ÖL Verlust gewesen, hätte man es sehen müssen. Es kann mir niemand erzählen, dass ein Auto 2 Jahre regelmäßig auf dem selben Platz Parkt ohne dass auch nur ein fleckchen ÖL auf dem Boden zu sehen ist und plötzlich, soll der Wagen Literweise Öl verlieren? Sehr suspekt alles und nicht sehr glaubwürdig. Ich hatte auch ungefähr vier Wochen vor Verkauf einen ÖL Wechsel machen lassen und da war ich dabei und sah kein ÖL irgendwo... auch wenn ich nur eine Leihe bin, hätte es mir auffallen müssen wenn dort etwas nicht stimmen würde, denn es ist nicht mein erstes auto und ich hatte auch schon einen Wagen, der massiven ÖLVerlust hatte und da sah alles ganz anders aus... und dann kommt noch dazu dass er mir erzählt der Simmerring wäre kaputt und würde 1200 EURO kosten und das in der Werkstatt eins guten Freundes... also ein Simmerring für 1200EURO? Eher unwahrscheinlich...

Zitat:

Original geschrieben von Foki2000


Also die Zulassungstelle macht da garnichts,denn die geht das nichts an ,es sei denn es liegt hier ein Gerichtsbeschluß vor.Meine Frau arbeitet bei einer Zulassungstelle daher kann ich das mit Sicherheit so weitergeben.

Tja, das kenne ich anders! Bei meinem Onkel, reichte eine einfache Erklärung per Anwalt aus. Ein Gerichtsbeschluss, braucht niemand! Da langt eine Verfügung. Die stellt dir ein Staatsanwalt aus, sobald dein Anwalt sich dort mit dem Anliegen meldet.

Man verlangt damit nur das Recht auf sein Eigentum. Dafür wird kein Gerichtsbeschluss gebraucht.

Ich schließe vorläufig an dieser Stelle! Falls der TE neue Erkenntnisse hat, kann er mich per PN kontaktieren, damit ich hier wieder öffne!

MfG

*** geschlossen ***

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