Käufer zahlt nicht!
Hallo @alle,
weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal mein Problem...
und zwar hatte ich am 12.05.2011 meinen Wagen verkauft (an Privat für 3400€). Der Käufer kam um sich den Wagen anzuschauen und entschied sich dann ihn zu kaufen. Er hatte leider nur 2900 Euro dabei und wollte im Kaufvertrag festhalten, dass die restlichen 500 EURO bis zum 19.05.2011 gezahlt werden.
Der Wagen den ich verkaufte, war laut TÜV Mängelfrei und lief auch in der Zeit, in der er in meinem Besitz war ohne problem (Kein Ölverlust o.ä.). TÜV wurde eine Woche vor Verkauf gemacht. Auch während der Käufe den Wagen begutachtete fanden sich keine Mängel, so dass er sofort den Kaufvertrag unterschrieb mit dem Zusatz dass er den Restbetrag (wie oben erwähnt) bis zum 19.05.2011 zahlt.
Ich übergag dem Käufer die (3) Schlüssel, Incl. Zulassung und Brief (Auto wurde von mir schon Abgemeldet) und der Käufer fuhr mit seinen mitgebrachten Roten Kennzeichen wieder nachhause.
Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem Käufer und er bemängelte dass der Wagen während der Fahrt Qualmte und nach Kerzenwachs roch und auch massiv Öl verlor. Da der Wagen aber eine Woche zuvor beim TÜV war und Gründlich untersucht wurde, konnte ich mir nicht erklären wo dieser plötzliche ÖlVerlust und dieser angebliche Qualm her kamen. Der Käufer sagte mir, dass ein gute Freund von ihm, eine Werkstatt hätte und er den Wagen dort genaustens untersuchen würde.
Einen Tag darauf rief er wieder an und erzählte mir, dass irgendetwas mit dem SIMMERRING nicht in Ordnung wäre und der Mann von der Werkstatt auch sagte, dass der TÜV das hätte sehen müssen. Die Reparatur würde ihn dann mehr als 1200 EURO kosten und somit wäre der Wagen uninteressant für ihn und er würde von mir jetzt ein Entgegenkommen erwarten.
Das ganze würde so aussehen, dass ich ihm die offenen 500 EURO erlassen würde (und evtl. noch einen Teil der Rep. zahlen würde.)
Da ich nicht einen kaputten Wagen verkaufen möchte und mir das eigentlich auch peinlich war, sagte ich ihm, ich möchte zumindest nachweise dafür, dass etwas an dem Wagen nicht in Ordnung wäre, er aber den Restbetrag trotzdem zahlen sollte, da er den Wagen ja gesehen und kontrolliert hat und auch den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Seither hatte sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Weder bekam ich Nachweise für den angeblichen Schaden, noch kam ein Telefonanruf von ihm.
Was kann ich nun tun? Würde es Helfen einen Anwalt einzuschalten?
Der Käufe meinte nämlich noch, ich solle den Wagen wieder zurückholen und ihm das Geld erstatten, aber ich bin ja kein Gewerblicher Verkäufer und zudem weiß ich nicht, was mit dem Wagen inzwischen geschehen ist.
Was kann ich tun?
LG
Beste Antwort im Thema
Mir kanns egal sein, ich muss beim Anwalt nichts zahlen (Berechtigungsschein) und ich werde Prozesskostenbeihilfe bekommen also kann ich es ruhig drauf ankommen lassen und ob ich die 500 Euro jemals bekomme wird wohl in den Sternen stehen, aber fakt ist, ich werde den Wagen nicht zurückholen müssen und mich kostet der Anwalt und alles drumherum keinen cent, was für den Käufer anders aussieht...
Was bedeutet das Berechtigungsschein und Prosseskostenbeihilfe ?
Sieht nach jemand aus der auf Staatskosten lebt ,na dann bin ich mal gespannt ob die 2900 Euro für den verkauften Wagen dann an die Staatskasse gehen.
Ist aber auch schön das Du heute schon sicher bist wie das ausgeht,letztendlich entscheidet das der Richter ob der Käufer den Wagen zurückgeben kann.Aber ist immer schön wenn Menschen Hilfe in einem Forum suchen ,aber trotzdem alles selbst besser wissen wie es scheint.
Aber mal zum Thema,wahrscheinlich ist der Simmering der Kurbelwelle undicht,dieser der auf der Seite des Zahnriemen sitzt kostet in freien Werkstatt zu tauschen ca. 100 Euro,Getriebeseite ist schon etwas mehr Arbeit,aber der ist bestimmt nicht undicht.
Fakt ist der muß jetzt hier erstmal Fakten bringen,und ich vermute mal
sein Kumpel wird ihm nichts bescheinigen was nicht wirklich kaputt ist
und wenn dann ist es auch egal,denn dann kann man immer noch einen Gutachter einschalten.Ich vermute einfach das der Anwalt des Käufers den Vorschlag machen wir mit verzicht der 500 Euro.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 1.0815
das ist doch alles schnurz piep egal. der TE ist doch nicht verpflichtet, alle vorhandenen mängel zu kennen. er ist doch kein gutachter.fakt ist...er hat als privatperson ein fahrbereites auto ohne ihm bekannte mängel verkauft. mit der katze im sack muss der käufer leben.
fakt ist auch...er hat, rein zufällig natürlich, genau die 2,9k € bei gehabt, die er ohnehin nur ausgeben wollte...und dann hat ber sich noch schnell eine geschichte ausgedacht. mit dem vorwissen um das verschüttete öl konnte man da schön was draus stricken.
das ist alles völlig haltlos...dafür bedarf es doch keiner richterlichen rechtsfindung
Bekannte und vorhandene Mängel müssen dem Käufer genannt werden, sonst ist dieses eine arglistige Täuschung.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Bekannte und vorhandene Mängel müssen dem Käufer genannt werden, sonst ist dieses eine arglistige Täuschung.Zitat:
Original geschrieben von 1.0815
das ist doch alles schnurz piep egal. der TE ist doch nicht verpflichtet, alle vorhandenen mängel zu kennen. er ist doch kein gutachter.fakt ist...er hat als privatperson ein fahrbereites auto ohne ihm bekannte mängel verkauft. mit der katze im sack muss der käufer leben.
fakt ist auch...er hat, rein zufällig natürlich, genau die 2,9k € bei gehabt, die er ohnehin nur ausgeben wollte...und dann hat ber sich noch schnell eine geschichte ausgedacht. mit dem vorwissen um das verschüttete öl konnte man da schön was draus stricken.
das ist alles völlig haltlos...dafür bedarf es doch keiner richterlichen rechtsfindung
Genauso ist es,aber viele meinen mit dem Ausschluß der Gewährleistung ist es getan,aber das ist nicht so.
Daher sagte ich das sowas schnell nach hinten losgeht wenn der vor Gericht belegt das es Mängel sind die schon beim Verkauf vorhanden waren,und die Richter stehen meist auf der Seite des geprellten Käufers,auch wenn es zum Vergleich kommt dann wird das teurer als die 500Euro die hier fehlen.Ich würde es daher nicht bis zu einer Verhandlung kommen lassen.
Als vorher muß der Käufer mal hier mit Fakten kommen,also einem Gutachten oder einem Kostenvoranschlag der Werkstatt,sollte da nichts kommen ist es wohl mehr verarsche und der Wagen hat keine Mängel.Stimmt es wirklich wird dein Anwalt solch einen Kostenvoranschlag als Antwort bekommen,und bestimmt mit dem Hinweis das man sich einigt und er die 500 Euro nicht zahlt.Sollte man sich dann nicht einigen dann muß man vor Gericht,und das wird dann richtig teuer.Dein Anwalt wird da sicher nicht abraten,denn wer verdient nicht gerne Geld.
Nochmals,
der Wagen war eine Woche vor Verkauf beim TÜV und bekam OHNE MÄNGEL die Plakette! Ich bin kein TÜV, ich bin kein Gutachter und schon gar nicht kann ich in den Motor schauen, was dort passiert.
Ich hatte den Wagen 2 Jahre gefahren, ohne probleme, kein Ölverlust, kein Wachsgeruch und kein defekter Simmerring und auch auf der Hebebühne in der Werkstatt, wäre ein massiver Ölverlust aufgefallen, davon abgesehen, jedes 3. Auto hat einen geringen Ölverlust und das ist nichts womit der Käufer mir einen Stick drehen kann. Ich wollte den Kostenvoranschlag von der Werkstatt, in der er angeblich den Wagen gecheckt hat, aber da ist bis heute nichts mehr gekommen. Weder ein Brief, noch ein Gutachten, noch ein Mängelbericht. Der hat keinen Wagen gekauft der einen Wert von 20 oder 30.000 Euro hat und der Wagen ist immerhin 11 Jahre alt und hatte mehr als 187.000 KM. Was erwartet der Käufer? Dass ich ihm einen neuen unbenutzten Wagen verkaufe und ihm noch Geld dabei geben?
Er hatte sich den Wagen angeschaut und sich entschieden ihn zu kaufen und alles was der mir erzählt hat, ist für mich mit den Haaren herbeigezogen. Und dass ich den Wagen zurücknehmen muss, ist auch nicht richtig...
Selbst wenn der Wagen (auf Mystheriöse Weise) jetzt ÖL verliert ist das keine Arglistige Täuschen oder Verschweigen von MÄngeln, sondern einfach nur Pech für den KÄUFER!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Bekannte und vorhandene Mängel müssen dem Käufer genannt werden, sonst ist dieses eine arglistige Täuschung.
ganz genau, darum schrieb ich ja auch: "er hat als privatperson ein fahrbereites auto ohne ihm bekannte mängel verkauft"...so, wie es der TE berichtet hat...
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Richtig und wenn ein Käufer mir plötzlich erzählt der wagen sei "schrott", obwohl er ihn sich angeschaut hat ist das schon ziemlich komisch. Und wenn er dann noch kommt und mir vorwürfe macht, er hätte ja auch immerhin tanken müssen bis nach berlin und sich auch das zugticket kaufen müssen um zu mir zu kommen.
Wenn ich ein Auto kaufe und nicht genug geld habe, sollte ich mir einen Wagen kaufen, der meinem Finanziellen Möglichkeiten angepasst ist und wenn man dann kein Geld hat um den Wagen zu bezahlen, dann fühle ich mich verarscht und es ist für mich Betrug.
Der wusste nämlich mit Sicherheit von Anfang an, dass er die 500 EURO nicht zahlen will und die angegebenen Mängel, sind einfach nur ein Versuch sich von den Kosten zu drücken.
Dass ein Wagen mit 165 PS (V6) nicht nur 5 Liter schluckt, sollte jedem Menschen einleuchten, es war immerhin ein Benziner und kein Diesel und wenn man dann über die Autobahn fährt und die klimaanlage auf Hochtouren laufen hat, trägt das ja auch noch dazu bei, dass der Verbrauch hoch geht und aus Frust dann irgendwelche Gesichten zu erfinden, ist meiner Meinung nach Betrug!
Mir kanns egal sein, ich muss beim Anwalt nichts zahlen (Berechtigungsschein) und ich werde Prozesskostenbeihilfe bekommen also kann ich es ruhig drauf ankommen lassen und ob ich die 500 Euro jemals bekomme wird wohl in den Sternen stehen, aber fakt ist, ich werde den Wagen nicht zurückholen müssen und mich kostet der Anwalt und alles drumherum keinen cent, was für den Käufer anders aussieht...
Zitat:
Original geschrieben von P.aus.I
Der wusste nämlich mit Sicherheit von Anfang an, dass er die 500 EURO nicht zahlen will und die angegebenen Mängel, sind einfach nur ein Versuch sich von den Kosten zu drücken.
Du wurdest aber auch nicht gezwungen ihm den Wagen zu verkaufen und auf die 500 € zu verzichten. Gehst du in den Media Markt und kaufst dir einen Fernseher und sagst die restlichen 150 € überweise ich später??? Wie schon beschrieben wurde bei einem Vekauf an eine vollkommen fremde Person auf 500 € zu verzichten ist fahrlässig, dann hätte ich dem Käufer gesagt ok Tschüss ich verkaufe das Auto an jemand anderes.
Das er nun versucht die 500 € nicht zu zahlen ist logisch, und dein Anwalt will auch nur Geld verdienen, falls deine Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage gibt, würde ich das ganze als Erfahrung abbuchen und nicht noch gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.
also dürfen solche Leute machen, wat se wollen, ja? nicht aufgeben!
Mir kanns egal sein, ich muss beim Anwalt nichts zahlen (Berechtigungsschein) und ich werde Prozesskostenbeihilfe bekommen also kann ich es ruhig drauf ankommen lassen und ob ich die 500 Euro jemals bekomme wird wohl in den Sternen stehen, aber fakt ist, ich werde den Wagen nicht zurückholen müssen und mich kostet der Anwalt und alles drumherum keinen cent, was für den Käufer anders aussieht...
Was bedeutet das Berechtigungsschein und Prosseskostenbeihilfe ?
Sieht nach jemand aus der auf Staatskosten lebt ,na dann bin ich mal gespannt ob die 2900 Euro für den verkauften Wagen dann an die Staatskasse gehen.
Ist aber auch schön das Du heute schon sicher bist wie das ausgeht,letztendlich entscheidet das der Richter ob der Käufer den Wagen zurückgeben kann.Aber ist immer schön wenn Menschen Hilfe in einem Forum suchen ,aber trotzdem alles selbst besser wissen wie es scheint.
Aber mal zum Thema,wahrscheinlich ist der Simmering der Kurbelwelle undicht,dieser der auf der Seite des Zahnriemen sitzt kostet in freien Werkstatt zu tauschen ca. 100 Euro,Getriebeseite ist schon etwas mehr Arbeit,aber der ist bestimmt nicht undicht.
Fakt ist der muß jetzt hier erstmal Fakten bringen,und ich vermute mal
sein Kumpel wird ihm nichts bescheinigen was nicht wirklich kaputt ist
und wenn dann ist es auch egal,denn dann kann man immer noch einen Gutachter einschalten.Ich vermute einfach das der Anwalt des Käufers den Vorschlag machen wir mit verzicht der 500 Euro.
Also,
es ist etwas unpassend mich jetzt darauf zu reduzieren weil ich auf "Staatskosten" lebe. Ich bin natürlich in den Augen von vielen Personen der böse Harz4 Empfänger, der sich auf Staatskosten ein schönes Leben macht und denen es einen Scheiß Interessiert wer die Kosten für Anwalt bezahlt.
Alle diejenigen, welche mich hier jetzt vielleicht direkt oder indirekt als sch**** Harzi abstempeln, sollten vielleicht zuerst mal überlegen was sie schreiben, denn nicht jeder HARZI ist ein faules schw*** welches nur auf Staatskosten lebt. Ich muss mich zwar vor niemamden hier rechtfertigen wieso und weshalb, aber ich bin mir 100% sicher, dass niemand von diesen Leuten, auch nur einen Tag mit mir Tauschen würden... nicht aufgrund meiner "Arbeitslosigkeit" sondern aus dem Grund wieso ich Arbeitslos wurde. Also unterlasst bitte solche Diskriminierenden Aussagen bezüglich meiner Lebenssituation.
Desweitern weiß ich nicht alles besser als alle anderen, sondern gab nur das wieder, was mein Anwalt mir geschrieben und gesagt hat. Und ich denke, auch als Harz4 Empänger, hat man das Recht auf HILFE, auch dann, wenn diese Hilfe Geld kostet, sprich Anwalt usw...
Ich bin kein Mensch 2. Klasse, nur weil ich Leistungsempfänger von der Arge bin... Man sollte zuerst überlegen und dann schreiben!
Davon abgesehen bin ich auch nicht hier um über meine persönlichen Verhältnisse zu Diskutieren, sondern wollte einfach nur TIPS/HILFE, B E V O R ich einen Anwalt in Anspruch genommen habe!
Also muss man hier auch nicht sagen, ich würde etwas fragen und es doch besser wissen. Was im Endeffekt dabei raus kommt, weiß ich nicht und alle die, die mich jetzt hier angreifen, auch nicht. Ich habe das RECHT einen Anwalt zu Kontaktieren und ich habe das Recht auf Prozesskostenbeihilfe und wenn es Menschen gibt, die mich um mein Geld betrügen wollen, werde ich dieses Recht auf Hilfe auch in Anspruch nehmen. Und die 2900 EURO für den Wagen werden auch nicht irgendwie aufgeteilt auf Gerichtskosten, denn ich habe einen anderen Wagen und der hat zufällig 3500EURO gekostet und es war einfach ein Austausch von einem Beweglichen Gegenstandd, der mir keinerlei Gewinn gebracht hat und ich somit berechtigt bin, einen Gleichwertigen Wagen zu besitzen (Nur zur INFO: Harz4 Empfänger dürfen ein angemessenes Auto besitzen bis zu einem Wert von 7000 EURO - ARGE/JOBCENTER unterstützen dies sogar, indem man von dem Zuständigen JOB Center einen Kredit i.H.v bis zu 5000 EURO bekommt)! Diese INFO habe ich nicht von GOOGLE oder sonstigen, sondern von dem JOB CENTER der für mich zuständig ist.
Ich hoffe dass jetzt alle Vorurteile mir gegenüber aus der Welt geschafft sind und hoffe dass vielleicht noch ein paar Sinnvolle Beiträge folgen, in denen man sich nicht über die Lebensverhältnisse von Leuten auslässt, die man nicht persönlich kennt!
Mir kanns egal sein, ich muss beim Anwalt nichts zahlen (Berechtigungsschein) und ich werde Prozesskostenbeihilfe bekommen also kann ich es ruhig drauf ankommen lassen und ob ich die 500 Euro jemals bekomme wird wohl in den Sternen stehen, aber fakt ist, ich werde den Wagen nicht zurückholen müssen und mich kostet der Anwalt und alles drumherum keinen cent, was für den Käufer anders aussieht...
Was Du hier von dir gibst ist einfach unter aller sau,denn es kostet immerhin unsere Steuergelder was du hier mit deinem privaten Autoverkauf treibst.Wir sollen nun dafür zahlen weil du es nicht geregelt bekommst ein Auto zu verkaufen,daher ist es dir egal da ja die Steuerzahler den Anwalt und Gerichtskosten zahlen.
Auch ist es ja echt armseelig wenn du schon von Hartz4 lebst dann solltest du es wenigstens schreiben können können,denn das hat nichts mit Harz zu tun.
Weiterhin fragt man sich wie jemand von Hartz4 ein Auto unterhält,das ganze stinkt hier doch zum Himmel.
Hast nun einen Wagen für 3500 Euro,und für den alten 2900 Euro bekommen,und die 600 Euro die fehlten wahrscheinlich noch vom vielen Hartz4 erspart und draufgelegt.
@schnuddel: Ich weise dich mal drauf hin, dass die Lebenssituation des TE hier nicht Thema ist!
---- --- ---
@TE: Auch wenn der Käufer blank ist, ist das Fahrzeug noch vorhanden! Dann wird das eben gepfändet und für kleines Geld verscheuert! Du hast ja schon die 2.900€ und benötigst also nur 500€ Verkaufserlös!!
Was glaubst du, wie blöde der Käufer aus der Wäsche guckt, wenn ihm das Fahrzeug unter dem Arsch weg gepfändet wird! Auch ein Verkauf, wird ihm jetzt nicht helfen. Er besitzt das Auto erst mit vollständiger Zahlung! Ein Verkauf wäre nicht gültig und dann hätte der Käufer richtig ärger! (Theoretisch, kannst du deinen Anwalt mal drauf ansetzen, das Auto festsetzen zu lassen! Das kann ja in Berlin auf einen Hof "lagern"!) Der Käufer wird entweder schnell zahlen oder ohne Fahrzeug dumm da stehen.
MfG
@P.aus.I
Ich habe mir mal alle deine Postings durchgelsen, und kann nur sagen es macht mich sprachlos .
Hartz4 scheint ja nicht so schlecht zu sein ,wenn man von 360 Euro oder mehr ? ein Auto fährt für 3500 Euro,dann die Versicherung und den Sprit zahlen kann,die Wohnung,Essen , Internet usw.....................
Es klingt einfach großkotzig wenn einer schreibt es ist ihm egal denn Anwalt und Gerichtskosten brauche ich nicht zahlen,und dann noch erwartet hier
dafür Pluspunkte zu sammeln.
Pass mal auf mein lieber, was hier unter aller sau ist, ist dein Verhalten das Du hier an den Tag legst.
DU kennst mich nicht, Du weißt nicht wieso ich Arbeitslos bin und verurteilst mich!? An Deiner Stelle würde ich nicht so groß hier rumprahlen von wegen "unsere Steuergelder". Es kann nämlich auch DIR passieren, dass Du irgendwann mal in die Lage kommst dass Du auf fremde hilfe angewiesen bist und wenn Du keine andere Argumente findest gegen mich, nur weil ich Hartz4 oder Harz4 schreibe und mich deshalb sofort in diese Assi Schublade steckst, dann solltest Du Dir besser mal Gedanken über Dich selbst machen. Denn nicht jeder der DICH Geld kostet, weil er Arbeitslos ist, ist gleich Asozial oder sonst was. Asozial ist es, Leute die man nicht kennt einfach mal so als "Schmarotzer" oder als sonst was darzustellen.
Mein lieber, auch ich, als Hartz4 Empfänger habe das Rech ein Auto zu fahren und auch ich habe das Recht MEIN RECHT in Anspruch zu nehmen. Und ob ich ein Auto für 2900 EURO fahre oder für 10.000 EURO braucht Dich ja mal überhaupt nicht zu Interessieren. Sei Froh dass Du gesund bist und Arbeiten gehen kannst, denn nicht jeder der Hartz4 bezieht ist Asozial oder ein Schmarotzer aber vielleicht ist dein Geistiger Horrizont ja auch nicht gerade sehr ausgeprägt, denn nachdem was DU hier von Dir gibst, frage ich mich ehrlich gesagt wer von uns beiden Asozial ist.
Ich hoffe für Dich, das Du niemals in Deinem Leben in die Lage kommst, dass Du nicht mehr Arbeiten gehen kannst oder Deine Arbeit durch einen Unfall verlierst, so wie es mir ergangen ist. Wie gesagt, ich bin hier niemandem Rechenschaft schuldig wieso und weshalb ich arbeitslos bin, aber ich lasse mich hier auch nicht von Dir so darstellen als ob ich den ganzen Tag auf meinem Arsch sitze und darauf warte bis mir jemand was bezahlt.
Ich hoffe Du hast jetzt noch ein paar Schreibfehler entdeckt worüber Du Dich aufregen kannst und mich noch mehr als Schmarotzer darstellen kannst, weil ich ja nicht mal richtig lesen und schreiben kann... Daumen hoch für solche Menschen wie Dich, die andere sofort Diskriminieren, nur weil sie nicht so sind wie Du sie gerne hättest.
Solltest vielleicht das nächste mal zuerst Dein Gehirn einschalten bevor Du hier was von dir gibst...
@P.aus.I: Auch du, solltest dich jetzt mal wieder zurück schrauben und auf dein eigentliches Anliegen eingehen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
@TE: Auch wenn der Käufer blank ist, ist das Fahrzeug noch vorhanden! Dann wird das eben gepfändet und für kleines Geld verscheuert! Du hast ja schon die 2.900€ und benötigst also nur 500€ Verkaufserlös!!Was glaubst du, wie blöde der Käufer aus der Wäsche guckt, wenn ihm das Fahrzeug unter dem Arsch weg gepfändet wird! Auch ein Verkauf, wird ihm jetzt nicht helfen. Er besitzt das Auto erst mit vollständiger Zahlung! Ein Verkauf wäre nicht gültig und dann hätte der Käufer richtig ärger! (Theoretisch, kannst du deinen Anwalt mal drauf ansetzen, das Auto festsetzen zu lassen! Das kann ja in Berlin auf einen Hof "lagern"!) Der Käufer wird entweder schnell zahlen oder ohne Fahrzeug dumm da stehen.
MfG
Ihr liegt da sehr falsch,denn zuerst geht solch eine Geschichte mal vor Gericht,wenn er belegt das dort Mängel sind und keine Einigung gefunden wird.Also stellt bitte keine solchen Dinger in den Raum.