Käufer will Geld von mir...........
Hallo Leute,
mein Kumpel hat sein Auto verkauft,nach 11 Tagen soll der Käufer auf der Strasse liegen geblieben sein,Dann hat er sich zu Audi schleppen lassen die haben CO2 in Kühlwasser gefunden und haben gesagt ZKD defekt ca 3000euro.
Dann hat der Käufer mein kumpel angerufen und hin das so erzählt,dann ha der Käufer ein anderen Werkstatt gefunden der es für 1000euro macht. Vorher hat der Käufer mein Kumpel unter Druck gesetzt von wegen das es schon vorher defekt war und er es per Dekra dann beweisen kann und so weiter.Na klar dann hat mein Kumpel angst bekommen.Der Käufer hat zu men Kumpel vorgeschlagen das die es für 1000euro machen lassen und die es teilen.
er hat sogar 150euo bei Audi bezahlt fürs Diagnose am Tag des Schadens,aber komisch ist das von diesen Betrag nichts zurück haben will.
Ja die haben am Telefon abgemacht das der Werkstatt es für 1000euro macht und die es dann teilen.
Fahrzeug ist angeblih gemacht worden und mein Kumpel hat jetzt ein Brief bekommen,wo drin steht: Wenn sie den 500euro auf mein Konto zahlen dann sind Sie von jeglichen Gewährleistung oder folge schäden befreit.
So das hat mein Kumpel mir das gestern erzählt zufällig,ich hab gesagt du bist doof zahl da nichts sol er doch zu Anwalt,auch wenn es so gewesen wäre das es vorher defekt war sagen wir mal,wie soll es weiter gehen der Wagen ist schon zerlegt worden und wieder repariert worden,ohne eine Schriftliche zustimmung vom Verkäufer zu haben hat der Käufer es machen lassen.
Was sagt Ihr dazu was soll mein Kumpel tun? Bezahlen und ruhe oder ????
gruss harry
Beste Antwort im Thema
versteh ich das jetzt richtig,dass da schon geld geflossen ist???
dann ist das schon sowas wie ein schuldeingeständnis.
wenn man privat ein auto verkauft,gehört in den kaufvertrag zwingend der ausschluß jeglicher sachmängelhaftung!
vordrucke zb vom adac haben diesen passus automatisch drin.
wer das nicht macht ist entweder naiv oder dumm...
25 Antworten
versteh ich das jetzt richtig,dass da schon geld geflossen ist???
dann ist das schon sowas wie ein schuldeingeständnis.
wenn man privat ein auto verkauft,gehört in den kaufvertrag zwingend der ausschluß jeglicher sachmängelhaftung!
vordrucke zb vom adac haben diesen passus automatisch drin.
wer das nicht macht ist entweder naiv oder dumm...
Betrüger Masche!
Ich würde dem mitteilen das du mit deinem Anwalt erst reden willst!
Schau dann wie der reagiert!
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
versteh ich das jetzt richtig,dass da schon geld geflossen ist???
dann ist das schon sowas wie ein schuldeingeständnis.
wenn man privat ein auto verkauft,gehört in den kaufvertrag zwingend der ausschluß jeglicher sachmängelhaftung!
vordrucke zb vom adac haben diesen passus automatisch drin.
wer das nicht macht ist entweder naiv oder dumm...
@Ralle180 ...die bisherigen Absprachen waren mündlich.... JETZT soll Geld fließen...
ADAC Kauffertrag.pdf ist kostenlos und schütz den Verkäufer (privat zu privat) vor solchen Sachen !
Seit nicht dumm.... benutzt das Kostenlose Angebot solcher Institutionen !
Senti
diese formulare haben auch die großen verkaufsbörsen im netz.
ohne das gehts nicht.
grüße hannsemann
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Leute eure Hinweise in Ehren, aber was soll er jetzt noch mit nem Kaufvertrag. Der Hobel ist schon verkauft.😉
@TE
Dein kollege soll keinen cent zahlen. Wie hier schon geschrieben wurde kann ohne zustimmung des verkäufers keine reparatur veranlassen, wenn er das geld von ihm haben will. Soll er den wagen halt zurückgeben wenn es hart auf hart kommt. Wenn dein kollege rechtschutzversichert ist, evtl. Mal beim anwalt vorstellig werden.
Soweit ich weiß ist er als Privatverkäufer sowieso von jeglicher Gewährleistung befreit. Das einzige wo sie ihn dran bekommen könnten wäre arglistige Täuschung, aber die müssen sie erstmal nachweisen. Wenn der Schaden beim Verkauf nicht bemerkbar war dann heißt das für den Käufer einfach Pech gehabt.
Im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, aber 500€ würde ich auf jeden Fall nicht dafür zahlen. Besonders nicht ohne zumindest eine Rechnung vorgelegt zu bekommen die beweißt, dass diese Reparatur überhaupt durchgeführt wurde. Am Ende ist die Geschichte frei erfunden und er würde nur gerne 500€ zurückbekommen.
Bzw. wenn die Diagnose bei Audi gemacht wurde auch die Rechnung für die Diagnose zeigen lassen. Eine Rechnung von einer Hinterhofwerkstatt für eine fiktive Reparatur einer ZKD wird man evtl. noch auftreiben können, aber es dürfte schon schwerer sein von einer Audiwerkstatt eine gefälschte Rechnung zu erhalten.
Das ist eine seit vielen Jahren verbreitete Masche und sag deinem Freund, dass er nicht zahlen soll.
Das Prinzip liegt in der Einschüchterung des Verkäufers und verpufft, sobald man Belege etc sehen will oder man sagt, dass man den Sachverhalt erstmal vom RA überprüfen lassen will.
Auf diese Aussagen hin wird die Beteiligung runtergeschraubt "des guten Willens" alles so schnell und unproblematisch für beide Parteien abzuwickeln.
Wenn ich deinen Post richtig gelesen habe:
- Schaden: 3000,-
- ein Freund des Käufers macht es für 1.000,-
- Verkäufer soll 500,- zahlen
Mein Tip: Nicht zahlen!!! Auch nicht, wenn er sagt, dass er die Rep nur gemacht hat, weil er es ihm zugesagt hätte.
Er kann dir aber gerne die von AUDI gemachte Diagnose zumailen/faxen oder WhatsApp 😉
gruss
TazaTDI
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Soweit ich weiß ist er als Privatverkäufer sowieso von jeglicher Gewährleistung befreit.
...
Nein, leider nicht.
Auch als Privatverkäufer ist man verpflichtet eine Sachmängelgewährleistung zu geben, man kann (und sollte) diese aber auch ausschliessen.
Deswegen immer der Satz: "Unter Ausschluss der Sachmängelgewährleistung"
gruss
TazaTDI
Hat man im Kaufvertrag vergessen die "Sachmängelhaftung" auszuschließen, dann ist das ärgerlich!
Aber ist es nicht so, das man bei der Sachmängelhaftung=Gewährleistung NICHT GARANTIE...erstmal dem Verkäufer das 2malige Nachbesserungsrecht einräumen muss?
Tut man dies nicht, dann handelt man auf eigene Kosten!!!
Ich würde in diesem Fall dann ebenfalls keinen Cent bezahlen!
Die Sache mit dem Haftungsausschluß hat das OLG Oldenburg am 27.05.2011 für unwirksam erklärt. Siehe hier.
Auch die Sache mit der Nacherfüllung wird dort eingeschränkt. Von einer Privatperson ohne eigene Werkstatt ist Nachbesserung nur möglich, wenn das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben wird. Wie sinnvoll das wirtschaftlich gesehen ist, ist zweifelhaft.
Zitat:
Original geschrieben von Springa79
Die Sache mit dem Haftungsausschluß hat das OLG Oldenburg am 27.05.2011 für unwirksam erklärt. Siehe hier.Auch die Sache mit der Nacherfüllung wird dort eingeschränkt. Von einer Privatperson ohne eigene Werkstatt ist Nachbesserung nur möglich, wenn das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben wird. Wie sinnvoll das wirtschaftlich gesehen ist, ist zweifelhaft.
du vergleichst äpfel mit birnen,denn in dem urteil geht es um einen "nicht fachmännisch reparierten unfallschaden" und nicht um einen evtl defekt an der technik des fahrzeugs,bei dem nicht nachweisbar ist,wann er entstanden ist.
Das spielt gar keine Rolle! Dieser allgemein gehaltene Satz "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Fahrzeugs keine Gewährleistung" in standartisierten Kaufverträgen vom ADAC usw. entbindet auch einen privaten Verkäufer nicht von der Haftung für die Beschaffenheit des Fahrzeugs. Egal ob Unfallschaden, defekte ZKD oder sonstiges.
Gleiches gilt für die Nachbesserung. Einem privaten Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen ist in den meisten Fällen verschwendete Zeit bzw. aufgrund der fehlenden Möglichkeiten zur Nachbesserung direkt hinfällig weil unwirtschaftlich.
Da bin ich mir nicht so sicher... Zumal eine ZKD von heute auf morgen undicht werden kann. Wenn man nun nach dem Urteil geht, dann müsste man ja als Privatperson ja schon fast genau die selbe Garantie geben, wie ein Händler!
Also ich bin schon der Meinung, wenn man sich den kaufvertrag von ADAC runterläd und alles sauber ausfüllt, man auf der sicheren Seite ist! Würde sich die Gesetzeslage so drastisch ändern, dann hätte man das 1. schon im TV oder sonstwo gehört und 2. hätte ADAC das in seinem Kaufvertrag korrigiert oder einen drauf hingewiesen. Es ist ja kein Mangel, den der Verkäufer verschwiegen hat, weil es den noch nicht gegeben hat! Wenn die ZKD erst nach 11 Tagen undicht geworden ist, dann hat der verkäufer einfach Pech gehabt! Meine ESP ist auch nach 2-3tsd km zerflogen und ich habe mich auch geärgert, aber so ist es nunmal... Da habe ich einfach pech gehabt und der Verkäufer glück, das er den Wagen rechtzeitig verkauft aht... Bei sowelchen Sachen steckt man halt nicht drin!
Ich würde nun gerne wissen, was dabei rausgekommen ist?
hast du nicht richtig gelesen?
der hat einen schrotthaufen als angeblich repariert bezahlt....das ist was ganz anderes als dass um was es hier geht.
bei der sache hier im thread müsste erst mal bewiesen werden,wann der schaden entstanden ist.
beim schaden im urteil geht schon aus dem kaufvertrag hervor,dass der verkäufer vom vorschaden wusste.
das sind zwei verschiedene fälle,die auch vor gericht vollkommen verschieden behandelt würden!